SCHREIBEN DES VORSTANDSMITGLIEDS DER 11. ANTSPERIODE, HERR RECHTSANWALT KARL SCHUCHT, VOM 22.2.2013 ZUR ÖFFENTLICHEN ANHÖRUNG AM 1.2.2013

Das nachfolgende Schreiben vom 22.2.2013 versandte das Vorstandsmitglied der 11. Amtsperiode der Conterganstiftung, Herr RA Karl Schucht, als Reaktion auf das Statement von unserem Vorsitzenden Andreas Meyer auf der öffentlichen Anhörung am 1.2.2013.

Herr RA Karl Schucht teilte am 11.09.2013 mit, dass es sich bei seinem Schreiben vom 22.02.2013 um eine persönliche Erklärung seinerseits handele.

Das Schreiben vom 22.2.2013 können Sie hier als PDF-Datei herunterladen.

Schreiben_Karl_Schucht_22_02_2013

Neben dem Download finden Sie hier eine Abschrift des Schreibens von Herrn RA Karl Schucht vom 22.2.2013:

„Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Köln, 22. Februar 2013

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

der Vorstand und die Conterganstiftung sind außerordentlich erfreut zu erleben, wie sich die Politik in so großartiger und gemeinsamer Weise der Sache der Contergangeschädigten Menschen annimmt. Dafür gilt Ihnen unser aller Dank.

Als Mitglied des Vorstands der Conterganstiftung für Behinderte Menschen und Zuhörer bei der öffentlichen Anhörung des Familienausschusses am 1. Februar 2013 sehe ich mich gehalten, dem von Herrn Andreas Meyer abgegebenen Statement entgegenzutreten, soweit dieses bewusst unwahre Behauptungen enthält, die allein geeignet sind, die Conterganstiftung herabzuwürdigen und in ein schlechtes Licht zu setzen.

Herr Meyer hat behauptet, 30 Jahre lang habe Grünenthal in der Conterganstiftung auch auf die medizinischen Akten der Betroffenen geschaut. Diese Behauptung ist unwahr. Grünenthal hat zu keiner Zeit Zugang zu den medizinischen Akten der Conterganstiftung gehabt. Die medizinischen Akten wurden und werden stets in der Geschäftsstelle der Conterganstiftung aufbewahrt.

Herr Meyer hat behauptet, Grünenthal habe 30 Jahre lang die Gutachter der Medizinischen Kommission der Conterganstiftung bezahlt.
Diese Behauptung ist unwahr. Die Gutachter der Medizinischen Kommission sind stets aus Mitteln der Conterganstiftung bezahlt worden.

Herr Meyer hat behauptet, die Vorstandsvorsitzende der Conterganstiftung befürworte noch heute einen Vertrag mit der Firma Grünenthal zur Übernahme der Kosten der Medizinischen Kommission.
Diese Behauptung ist unwahr. Richtig ist demgegenüber, dass sich der Vorstand, wie es das Conterganstiftungsgesetz vorsieht, um Zustiftungen bemüht. Dazu zählen auch Zustiftungen durch Grünenthal.

Herr Meyer hat behauptet, Vorstandsprotokolle seien ihm erst vor kurzem zur Einsichtnahme vor seinem Herzinfarkt im letzten Jahr gegeben worden.
Diese Behauptung ist unwahr. Bereits zu Zeiten, als die Geschäftsstelle der Conterganstiftung noch bei der KfW in Bonn angesiedelt war, hatte Herr Meyer dort Gelegenheit, in die Vorstandsprotokolle Einsicht zu nehmen. Er hat des weiteren am 17.7., 19.7., 24.7., 8.8., 9.8., 15.8., 16.8., 22.8., 23.8. und 29.8.2012 ganztägig und am 30.8.2012 einen halben Tag in der Geschäftsstelle der Conterganstiftung die Vorstandsprotokolle zur Einsicht erhalten und diese überprüfen können. Selbstverständlich durfte er sich Notizen machen, wie sein Zitat aus einem Sitzungsprotokoll vom 8.12.2010 belegt.

Herr Meyer hat behauptet, die Conterganstiftung habe von der Firma Grünenthal Geld erhalten, welches an Herrn Dr. Graf weitergeleitet worden sei. Dieser Weg sei gewählt worden, um Korruptionsvorwürfen entgegenzuwirken. Die Conterganstiftung habe sich offensichtlich dazu instrumentalisieren lassen, Geld zu waschen.
Diese Behauptung ist unwahr. Richtig ist demgegenüber, dass der Vorstand dem Angebot der Firma Grünenthal nicht gefolgt ist und die Conterganstiftung zu keiner Zeit von der Firma Grünenthal Geld angenommen hat, um dieses an Herr Dr. Graf weiterzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Karl Schucht
Karl Schucht“

 

 

weiterführende Informationen:

Wenn Sie die Ereignisse chronologisch verfolgen wollen, gehen Sie weiter zur Replik vom 8.3.2013 von Andreas Meyer auf das Schreiben von RA Karl Schucht vom 22.2.2013.

Hier kommen Sie zurück zum Statement von Andreas Meyer vom 1.2.2013.

Der oben erwähnten Vorgänge haben nun Herrn Meyer veranlasst, Herrn Schucht vor dem Landgericht Bonn zu verklagen.

Lesen Sie Einzelheiten zur juristischen und zur gesellschaftspolitischen Bedeutung des Gerichtsverfahrens.

Lesen Sie bitte unsere Pressemitteilung zur Klageeinreichung vom 5.9.2016.

Lesen Sie bitte unsere Pressemitteilung vom 13.2.2013 zur Gerichtsverhandlung am 15.2.2017.

Lesen Sie bitte unsere Pressemitteilung zur Weiterführung des Verfahrens ohne Vergleich vom 9.3.2017.

Lesen Sie bitte unsere Pressemitteilung vom 8.6.2017 zum derzeit noch nicht rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Bonn vom 10.5.2017 und zur Berufungseinlegung.

Lesen Sie bitte unsere Pressemitteilung zu 60 Jahren Contergan vom 26.9.2017 und unsere Petition 60 Jahre Contergan – Für ein bundesweites Antikorruptionsgesetz!

Lesen Sie bitte dazu unsere Einladung zur Gerichtsverhandlung vor dem Oberlandesgericht Köln Andreas Meyer ./. Rechtsanwalt Karl Schucht am 15.2.2018.

Lesen Sie bitte unsere Pressemitteilung vom 06.02.2018 zur OLG Köln Gerichtsverhandlung am 15.02.2018.

Lesen Sie bitte dazu unsere Pressemitteilung zur Rechtskraft des OLG Köln Urteils Andreas Meyer ./. Rechtsanwalt Karl Schucht vom 04.06.2018.

Lesen Sie bitte auch die in der Conterganstiftung eingebrachte Beschlussvorlage zur Erweiterung des Prüfungsauftrages der Rechtsanwaltskanzlei GSK Stockmann & Kollegen auf das BMFSFJ vom 9.11.2018.

Lesen Sie bitte auch den Offenen E-Mail-Brief von Andreas Meyer an den Stiftungsratsvorsitzenden Christoph Linzbach (BMFSFJ) vom 30.04.2019.

Lesen Sie bitte unsere Pressemitteilung „Der Grünenthal-Mann aus dem BMFSFJ“ vom 29.05.2019.

Lesen Sie bitte zu Ihrer Orientierung nochmals eine Chronologie des Hintergrunds dieser Ereignisse.