EINLADUNG ZUR GERICHTSVERHANDLUNG ANDREAS MEYER ./. RECHTSANWALT KARL SCHUCHT AM 15.2.2017
Das_Wirken_v_Gruenenthal_Conterganstiftung_u_BMFSFJ_Einladung_z_Gerichtsverhlg_15_2_2017
Datum: 15.2.2017
Uhrzeit: 12:00 Uhr
Ort: Landgericht Bonn, Wilhelmstraße 21, 53111 Bonn
Raum: Sitzungssaal S. 0.15 (Saalbau)
Infos zur Barrierefreiheit:
http://www.lg-bonn.nrw.de/behoerde/behinderte/index.php
Am Eingang des Gerichtsgebäudes finden Einlasskontrollen statt.
Hierdurch kann es zu Wartezeiten kommen.
Bitte berücksichtigen Sie das bei Ihrer Planung.
Die nachfolgende Darstellung des Gegenstands des oben genannten Gerichtsverfahrens dient der Erklärung für Laien und dem besseren Verständnis der Bedeutung des Verfahrensinhalts, sowie der Einordnung der Ereignisse in die Historie und der gesellschaftspolitischen Bedeutung des Contergan-Skandals, der scheinbar bis heute seine Nachfolgewirkungen entfaltet.
Zum besseren Verständnis werden daher nur die wesentlichen Ereignisse und Konsequenzen dargestellt.
Wer sind die streitenden Parteien?
Kläger:
Der Kläger ist der Contergangeschädigte Andreas Meyer. Er ist Vorsitzender des Bundes Contergangeschädigter und Grünenthalopfer e. V. Außerdem ist Andreas Meyer seit dem 27. November 2009, zuletzt wieder gewählt im Jahr 2014, Mitglied des Stiftungsrates der Conterganstiftung für behinderte Menschen (ehemals „Hilfswerk für behinderte Kinder“, im Folgenden: „Conterganstiftung“ genannt.).
Ein Profil von Andreas Meyer ist unter folgendem Link zu finden:
Beklagter:
Der Beklagte ist Herr Karl Schucht. Herr Karl Schucht ist Rechtsanwalt und Partner in der Sozietät Toews Hertel Marchand in Bonn. Unter der Adresse der Sozietät findet sich auch der Arbeitgeberverband Bonn und Rhein-Sieg-Kreis e.V.. Herr RA Karl Schucht ist zusammen mit seinem Sozietätspartner RA Thomas Toews derzeit auch Geschäftsführer dieses Arbeitgeberverbandes.
Vom 1. Januar 2004 bis Ende 2009 war Herr RA Karl Schucht Vorsitzender der Medizinischen Kommission der Conterganstiftung. Die Medizinische Kommission besteht aus Ärzten und einem Volljuristen als Vorsitzendem. Sie hat die Aufgabe, als medizinisches Expertengremium Entscheidungen des Vorstandes der Conterganstiftung bei der Beurteilung von Schadensfällen und von Revisionsanträgen nach dem Conterganstiftungsgesetz vorzubereiten. Herr RA Karl Schucht übernahm den Vorsitz der Kommission von Herrn RA Herbert Wartensleben, der diese Position vom 6. Dezember 1972 bis zum 31. Dezember 2003 innehatte. Außerdem war Herr RA Karl Schucht ab Ende 2009 in der 11. Amtsperiode bis zur Neubestellung des Vorstandes der 12. Amtsperiode durch den Stiftungsrat der Conterganstiftung auf der 98. Stiftungsratssitzung am 9.12.2014 auch Mitglied im Vorstand der Conterganstiftung. Den Vorsitz der Medizinischen Kommission übernahm bis heute sein Sozietätspartner RA Thomas Toews.
Wer sind die Anwälte der streitenden Parteien?
Der Kläger, Andreas Meyer, wird vertreten von Herrn RA Prof. Dr. Jan Hegemann und Frau RAin Dr. Eva-Marie König von der Sozietät Raue Rechtsanwälte LLP, Potsdamer Platz 1,10785 Berlin. Die vor 2010 unter dem Namen Hogan & Hartson Raue LLP firmierende Sozietät setzte mit Herrn RA Prof. Dr. Jan Hegemann 2007 für den WDR und die heutige Produktionsfirma Zeitsprung Pictures GmbH erfolgreich die Ausstrahlung des ARD-Zweiteiler „Eine einzige Tablette“ gegen die Firma Grünenthal GmbH und dem RA Karl-Hermann Schulte-Hillen durch. RA Prof. Dr. Jan Hegemann vertrat Andreas Meyer und den BCG 2009 erfolgreich bei der so genannten „Boykott-Klage“ gegen die den Grünenthaleigentümern Wirtz ebenfalls gehörenden Firmen Dalli-Werke, Mäurer & Wirtz und 4711. Durch das Engagement von Herrn RA Prof. Dr. Jan Hegemann und der 2009 unter dem obigen Namen firmierenden Sozietät konnten Andreas Meyer und der BCG den 2007 erfolgten Boykottaufruf gegen die Produkte dieser Firmen, Dalli-Waschmittel, die Parfum und Aftershave-Kollektionen Tabac, Nonchalance, Tosca und 4711, aufrechterhalten.
Der Beklagte, RA Karl Schucht, wird vertreten durch Herrn RA Gernot Lehr und Herrn RA Tobias Würkert, LLM von der Sozietät Redeker Sellner Dahs Standort Bonn, Willy-Brandt-Allee 11, 53113 Bonn. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass sich Herr Schucht gerade von der Sozietät Redeker Sellner Dahs vertreten läßt. Denn der 1972 verstorbene Gründer der Sozietät, RA Prof. Dr. Hans Dahs Senior, hat im Conterganstrafprozeß Herrn Dr. Hermann Wirtz Senior vertreten. Sein gleichnamiger Sohn, RA Prof. Dr. Hans Dahs Junior, ist 1964 in die Sozietät eingetreten.
Worum geht es in dieser Gerichtsverhandlung?
Der chronologische Ablauf der wichtigsten Ereignisse
Das Statement von Andreas Meyer
Auf der öffentlichen Anhörung im Familienausschuss des Deutschen Bundestages am 1.2.2013 zur Studie der Universität Heidelberg „CONTERGAN – Wiederholt durchzuführende Befragungen zu Problemen, speziellen Bedarfen und Versorgungsdefiziten von contergangeschädigten Menschen“ vom 21.12.2012 gab Andreas Meyer ein Statement in seiner Eigenschaft als Stiftungsratsmitglied der Conterganstiftung und als 1. Vorsitzender des BCG ab.
In diesem Statement sagte Andreas Meyer u.a., dass über 30 Jahre lang die Firma Grünenthal in der Conterganstiftung auf die medizinischen Akten der Contergangeschädigten schaute.
Andreas Meyer nahm hiermit Bezug auf die Tatsache, dass der ehemalige Leiter der Rechtsabteilung der Firma Grünenthal im Conterganstrafprozeß, Rechtsanwalt Herbert Wartensleben, vom 6.12.1972 bis zum 31.12.2003 gleichzeitig Vorsitzender einer der beiden medizinischen Kommissionen der Conterganstiftung war.
Zudem sagte Andreas Meyer, dass über 30 Jahre lang die Firma Grünenthal die Gutachter der medizinischen Kommissionen in der Conterganstiftung bezahlte.
Hiermit nahm Andreas Meyer Bezug auf die Tatsache, daß seit 1973 die Firma Grünenthal die Kosten der medizinischen Gutachter der Conterganstiftung (medizinische Kommission) übernommen hat und diese Kostenübernahme in den Haushaltsplänen der Conterganstiftung als durchlaufender Posten gekennzeichnet wurde.
Das Schreiben von RA Karl Schucht an sämtliche Mitglieder des Familienausschusses des 17. Deutschen Bundestages
Als Reaktion auf das Statement von Andreas Meyer versandte das Vorstandsmitglied der 11. Amtsperiode der Conterganstiftung, Herr RA Karl Schucht, ein Schreiben vom 22.2.2013 an sämtliche Mitglieder des Familienausschusses des 17. Deutschen Bundestages und behauptete, Andreas Meyer habe in seinem Statement unwahre Behauptungen aufgestellt.
Das Schreiben von Herrn RA Karl Schucht vom 22.2.2013 hatte folgenden Wortlaut:
„Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Köln, 22. Februar 2013
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
der Vorstand und die Conterganstiftung sind außerordentlich erfreut zu erleben, wie sich die Politik in so großartiger und gemeinsamer Weise der Sache der Contergangeschädigten Menschen annimmt. Dafür gilt Ihnen unser aller Dank.
Als Mitglied des Vorstands der Conterganstiftung für Behinderte Menschen und Zuhörer bei der öffentlichen Anhörung des Familienausschusses am 1. Februar 2013 sehe ich mich gehalten, dem von Herrn Andreas Meyer abgegebenen Statement entgegenzutreten, soweit dieses bewusst unwahre Behauptungen enthält, die allein geeignet sind, die Conterganstiftung herabzuwürdigen und in ein schlechtes Licht zu setzen.
Herr Meyer hat behauptet, 30 Jahre lang habe Grünenthal in der Conterganstiftung auch auf die medizinischen Akten der Betroffenen geschaut. Diese Behauptung ist unwahr. Grünenthal hat zu keiner Zeit Zugang zu den medizinischen Akten der Conterganstiftung gehabt. Die medizinischen Akten wurden und werden stets in der Geschäftsstelle der Conterganstiftung aufbewahrt.
Herr Meyer hat behauptet, Grünenthal habe 30 Jahre lang die Gutachter der Medizinischen Kommission der Conterganstiftung bezahlt.
Diese Behauptung ist unwahr. Die Gutachter der Medizinischen Kommission sind stets aus Mitteln der Conterganstiftung bezahlt worden.
Herr Meyer hat behauptet, die Vorstandsvorsitzende der Conterganstiftung befürworte noch heute einen Vertrag mit der Firma Grünenthal zur Übernahme der Kosten der Medizinischen Kommission.
Diese Behauptung ist unwahr. Richtig ist demgegenüber, dass sich der Vorstand, wie es das Conterganstiftungsgesetz vorsieht, um Zustiftungen bemüht. Dazu zählen auch Zustiftungen durch Grünenthal.
Herr Meyer hat behauptet, Vorstandsprotokolle seien ihm erst vor kurzem zur Einsichtnahme vor seinem Herzinfarkt im letzten Jahr gegeben worden.
Diese Behauptung ist unwahr. Bereits zu Zeiten, als die Geschäftsstelle der Conterganstiftung noch bei der KfW in Bonn angesiedelt war, hatte Herr Meyer dort Gelegenheit, in die Vorstandsprotokolle Einsicht zu nehmen. Er hat des weiteren am 17.7., 19.7., 24.7., 8.8., 9.8., 15.8., 16.8., 22.8., 23.8. und 29.8.2012 ganztägig und am 30.8.2012 einen halben Tag in der Geschäftsstelle der Conterganstiftung die Vorstandsprotokolle zur Einsicht erhalten und diese überprüfen können. Selbstverständlich durfte er sich Notizen machen, wie sein Zitat aus einem Sitzungsprotokoll vom 8.12.2010 belegt.
Herr Meyer hat behauptet, die Conterganstiftung habe von der Firma Grünenthal Geld erhalten, welches an Herrn Dr. Graf weitergeleitet worden sei. Dieser Weg sei gewählt worden, um Korruptionsvorwürfen entgegenzuwirken. Die Conterganstiftung habe sich offensichtlich dazu instrumentalisieren lassen, Geld zu waschen.
Diese Behauptung ist unwahr. Richtig ist demgegenüber, dass der Vorstand dem Angebot der Firma Grünenthal nicht gefolgt ist und die Conterganstiftung zu keiner Zeit von der Firma Grünenthal Geld angenommen hat, um dieses an Herr Dr. Graf weiterzuleiten.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Karl Schucht
Karl Schucht“
Die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag
Das Statement von Andreas Meyer vom 1.2.2013 und der Brief von RA Karl Schucht vom 22.2.2013 an die Abgeordneten des Bundesfamilienausschusses waren Gegenstand einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag vom 4.4.2013.
In ihrer Antwort vom 22.4.2013 hat die damalige Bundesregierung im Wesentlichen die Behauptungen von RA Karl Schucht bestätigt.
So lautet beispielsweise Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke vom 4.4.2013:
„Frage Nr. 1:
Inwieweit bildet der Brief von Herrn Schucht vom 22.2.2013 nur die Meinung des Stiftungsvorstandes oder auch die des aufsichtsführenden Bundesministeriums ab?“
Die damalige Bundesregierung beantwortete diese Frage in ihrer Antwort vom 22.4.2013 wie folgt:
„Soweit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Erkenntnisse über die zu Grunde liegenden Tatsachen des Schreibens vorliegen, entspricht der Inhalt des Schreibens im wesentlichen der Meinung der Bundesregierung.“
Was möchte Andreas Meyer mit seiner Klage gegen RA Karl Schucht erreichen?
Das Klageziel von Andreas Meyer ist:
Unterlassung und Richtigstellung
D.h., Herr RA Karl Schucht soll die im Klageantrag genannten Behauptungen unterlassen und richtig stellen.
Klageantrag
Die Rechtsanwälte von Andreas Meyer beantragen in der Klage::
1.
Der Beklagte (Herr RA Karl Schucht) wird verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu unterlassen, wirklich oder sinngemäß die Behauptung aufzustellen und / oder zu verbreiten und / oder verbreiten zu lassen:
a.
Herr Meyer hat behauptet, 30 Jahre lang habe Grünenthal in der Conterganstiftung auch auf die medizinischen Akten der Betroffenen geschaut. Diese Behauptung ist unwahr. Grünenthal hat zu keiner Zeit Zugang zu den medizinischen Akten der Conterganstiftung gehabt. Die medizinischen Akten wurden und werden stets in der Geschäftsstelle der Conterganstiftung aufbewahrt.
b.
Herr Meyer hat behauptet, Grünenthal habe 30 Jahre lang die Gutachter der Medizinischen Kommission der Conterganstiftung bezahlt. Diese Behauptung ist unwahr. Die Gutachter der Medizinischen Kommission sind stets aus Mitteln der Conterganstiftung bezahlt worden.
2.
Der Beklagte (Herr RA Karl Schucht) wird verurteilt, gegenüber den Mitgliedern des Ausschusses für Familien, Senioren, Frauen und Jugend des deutschen Bundestages in der 17. Wahlperiode die unter 1. a. und b. genannten Aussagen schriftlich folgendermaßen richtig zustellen:
„Mit Schreiben vom 22. Februar 2013 habe ich den Mitgliedern des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des 17. Deutschen Bundestages mitgeteilt, Herr Andreas Meyer habe unwahre Behauptungen aufgestellt.
Ich habe geschrieben:
‚Herr Meyer hat behauptet, 30 Jahre lang habe Grünenthal in der Conterganstiftung auch auf die medizinischen Akten der Betroffenen geschaut. Diese Behauptung ist unwahr. Grünenthal hat zu keiner Zeit Zugang zu den medizinischen Akten der Conterganstiftung gehabt. Die medizinischen Akten wurden und werden stets in der Geschäftsstelle der Conterganstiftung aufbewahrt.
Herr Meyer hat behauptet, Grünenthal habe 30 Jahre lang die Gutachter der Medizinischen Kommission der Conterganstiftung bezahlt. Diese Behauptung ist unwahr. Die Gutachter der Medizinischen Kommission sind stets aus Mitteln der Conterganstiftung bezahlt worden.‘
Hiermit stelle ich richtig.
Herrn Meyers Äußerungen waren nicht unwahr.
Die Grünenthal GmbH hatte Zugang zu medizinischen Akten der Conterganstiftung.
Diese Unterlagen befanden sich zunächst bei dem ehemaligen Syndikusanwalt Grünenthals, Herrn Rechtsanwalt Herbert Wartensleben, und danach in Archiven der Firma Grünenthal GmbH.
Die Grünenthal GmbH leistet zudem seit 1973 pauschale Zahlungen an die Conterganstiftung zur Finanzierung der Gutachter der medizinischen Kommission der Conterganstiftung.“
Welche Zeugen wurden vom Landgericht Bonn bis heute geladen?
Als Zeuge wurde vom Landgericht Bonn bisher Herr RA Herbert Wartensleben geladen.
Hier finden Sie den Link zur Pressemitteilung zur Klageeinreichung vom 5.9.2016.
Welche Konsequenzen ergeben sich für RA Karl Schucht, wenn er das Verfahren verliert?
I. Unterlassungsanspruch von Andreas Meyer
Wenn Herr RA Karl Schucht verliert, dann darf Herr RA Karl Schucht die nachfolgenden Behauptungen aus seinem Schreiben vom 22.2.2013 nie wieder aufstellen oder verbreiten.
Er darf die nachfolgenden Behauptungen auch niemals sinngemäß aufstellen oder verbreiten.
Herr RA Karl Schucht darf diese Behauptungen auch von keiner anderen Person aufstellen oder verbreiten lassen.
Er darf auch diese Behauptungen auch niemals mehr sinngemäß von einer anderen Person aufstellen oder verbreiten lassen.
Um die nachfolgenden Behauptungen geht es:
„a.
Herr Meyer hat behauptet, 30 Jahre lang habe Grünenthal in der Conterganstiftung auch auf die medizinischen Akten der Betroffenen geschaut. Diese Behauptung ist unwahr. Grünenthal hat zu keiner Zeit Zugang zu den medizinischen Akten der Conterganstiftung gehabt. Die medizinischen Akten wurden und werden stets in der Geschäftsstelle der Conterganstiftung aufbewahrt.
b.
Herr Meyer hat behauptet, Grünenthal habe 30 Jahre lang die Gutachter der Medizinischen Kommission der Conterganstiftung bezahlt. Diese Behauptung ist unwahr. Die Gutachter der Medizinischen Kommission sind stets aus Mitteln der Conterganstiftung bezahlt worden.“
II. Richtigstellungsanspruch von Andreas Meyer
Ferner muss Herr RA Karl Schucht gegenüber jedem Mitglied des Familienausschusses des Deutschen Bundestages der 17. Wahlperiode in einem Schreiben mit folgendem Wortlaut richtig stellen:
„Mit Schreiben vom 22. Februar 2013 habe ich den Mitgliedern des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des 17. Deutschen Bundestages mitgeteilt, Herr Andreas Meyer habe unwahre Behauptungen aufgestellt.
Ich habe geschrieben:
‚Herr Meyer hat behauptet, 30 Jahre lang habe Grünenthal in der Conterganstiftung auch auf die medizinischen Akten der Betroffenen geschaut. Diese Behauptung ist unwahr. Grünenthal hat zu keiner Zeit Zugang zu den medizinischen Akten der Conterganstiftung gehabt. Die medizinischen Akten wurden und werden stets in der Geschäftsstelle der Conterganstiftung aufbewahrt.
Herr Meyer hat behauptet, Grünenthal habe 30 Jahre lang die Gutachter der Medizinischen Kommission der Conterganstiftung bezahlt. Diese Behauptung ist unwahr. Die Gutachter der Medizinischen Kommission sind stets aus Mitteln der Conterganstiftung bezahlt worden.‘
Hiermit stelle ich richtig.
Herrn Meyers Äußerungen waren nicht unwahr.
Die Grünenthal GmbH hatte Zugang zu medizinischen Akten der Conterganstiftung.
Diese Unterlagen befanden sich zunächst bei dem ehemaligen Syndikusanwalt Grünenthals, Herrn Rechtsanwalt Herbert Wartensleben, und danach in Archiven der Firma Grünenthal GmbH.
Die Grünenthal GmbH leistet zudem seit 1973 pauschale Zahlungen an die Conterganstiftung zur Finanzierung der Gutachter der medizinischen Kommission der Conterganstiftung.“
Die angedrohte Sanktion
Wenn Herr RA Karl Schucht gegen I. und II. verstößt, dann muss er ein Ordnungsgeld von 250.000 € bezahlen oder ersatzweise bis zu 6 Monate in Ordnungshaft.
Der Weg durch die Instanzen der Gerichte
Wenn Herr RA Karl Schucht das Gerichtsverfahren verliert, kann er auch die nachfolgenden Instanzen der Gerichte anrufen.
Welche Konsequenzen ergeben sich für die Bundesregierung und des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), wenn Andreas Meyer das Gerichtsverfahren gewinnt?
Bundesregierung und das über die Conterganstiftung von 1972 an aufsichtsführende Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) müssen der Öffentlichkeit erklären, warum der ehemalige Leiter der Rechtsabteilung der Firma Grünenthal, RA Herbert Wartensleben, eine solche exponierte Stellung innerhalb der Conterganstiftung erhalten hat und über 30 Jahre lang beibehalten durfte.
Bundesregierung und das über die Conterganstiftung aufsichtsführende Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) müssen der Öffentlichkeit erklären, warum sie in ihrer Antwort vom 22.4.2013 auf Frage 1 der Kleinen Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke vom 4.4.2013 sich der Meinung des Schreibens von Herrn RA Karl Schucht vom 22.3.2013 angeschlossen haben.
Welche Konsequenzen ergeben sich für Andreas Meyer, wenn er das Verfahren verliert?
Wenn Andreas Meyer das Verfahren verliert, dann könnte Herr RA Karl Schucht die Behauptungen in seinem Schreiben an die Mitglieder des Familienausschusses des 17. Deutschen Bundestages vom 22.2.2013 weiter verbreiten.
Herr RA Karl Schucht müsste seine Behauptungen aus seinem Schreiben vom 22.2.2013 gegenüber den Mitgliedern des Familienausschusses des 17. Deutschen Bundestages nicht richtig stellen.
Darüber hinaus müsste die Bundesregierung und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Familie und Jugend (BMFSFJ) dennoch der Öffentlichkeit unbequeme Fragen beantworten.
Andreas Meyer müsste die Kosten des Verfahrens übernehmen.
Der Weg durch die Instanzen der Gerichte
Wenn Andreas Meyer das Gerichtsverfahren verliert, kann er ebenfalls die nachfolgenden Instanzen der Gerichte anrufen.
Welche Bedeutung hat ein gewonnenes Gerichtsverfahren für alle Contergangeschädigten?
Das anstehende Gerichtsverfahren berührt mittelbar die historische Frage, ob es ein Zusammenwirken zwischen jeweiliger Bundesregierung durch das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ), Conterganstiftung und Grünenthal gegen die Interessen der Conterganopfer gegeben hat.
Hierzu voraus schickend wird empfohlen, sich den WDR-Beitrag vom 28.9.2016 „Der geheime Deal – Die dunkle Geschichte des Contergan-Skandals“ von Herrn James Pastouna nochmals anzusehen.
Eine englischsprachige Adaptation des Fernsehbeitrags können Sie als Textdatei hier herunterladen:
The_Secret_Deal_English_Adaption
Der Ausgang des Gerichtsverfahrens könnte die Interessenvertretung der Conterganopfer gegenüber dem Bund, der Conterganstiftung und der Firma Grünenthal maßgeblich stärken.
Contergangeschädigte könnten nicht mehr so einfach von offiziellen Stellen als Vertreter von Verschwörungstheorien diffamiert werden.
Ich möchte Euch alle bitten, möglichst zahlreich zu erscheinen!
Denn dieses Gerichtsverfahren geht uns alle an!
Bitte gebt diese Einladung an jedermann sowie an alle Foren und Verteiler weiter!
Ich freue mich darauf, Euch alle in Bonn wieder sehen zu können.
Wie bin ich in Bonn telefonisch erreichbar?
0172 / 2905974
Ich werde bereits ab dem späten Nachmittag des 14.2.2017 bis zum 16.2.2017 in folgendem Hotel in Bonn anwesend sein:
Hilton Bonn
Berliner Freiheit 2, 53111 Bonn
Deutschland
Telefon: +49 (0) 228 7269 0
Fax: +49 (0) 228 7269 6015
Email: info.bonn@hilton.com
Webseite: http://www.hiltonhotels.de
Ich bitte alle um Entschuldigung, falls ich einige von Euch wegen der Vorbereitungen zu diesem Gerichtsverfahren vernachlässigt habe.
Mit solidarischen Grüßen
Andreas Meyer
17.1.2017
Kontakt:
BCG – Bund Contergangeschädigter
und Grünenthalopfer e.V.
c/o Herr Andreas Meyer (1. Vorsitzender)
Dohmengasse 7 , 50829 Köln
Email: bcg-brd-dachverband@gmx.de
Webseite: www.gruenenthal-opfer.de
Mobil: 0172 / 2905974
Lesen Sie Einzelheiten zur juristischen und zur gesellschaftspolitischen Bedeutung des Gerichtsverfahrens.
Lesen Sie bitte unsere Pressemitteilung zur Klageeinreichung vom 5.9.2016.
Lesen Sie bitte dazu unsere Einladung zur Gerichtsverhandlung vor dem Landesgericht Bonn Andreas Meyer ./. Rechtsanwalt Karl Schucht am 15.2.2017.
Lesen Sie bitte unsere Pressemitteilung zur Gerichtsverhandlung am 15.2.2017.
Lesen Sie bitte unsere Pressemitteilung zur Weiterführung des Verfahrens ohne Vergleich vom 9.3.2017.
Lesen Sie bitte unsere Pressemitteilung vom 8.6.2017 zum derzeit noch nicht rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Bonn vom 10.5.2017 und zur Berufungseinlegung.
Lesen Sie bitte unsere Pressemitteilung zu 60 Jahren Contergan vom 26.9.2017 und unsere Petition 60 Jahre Contergan – Für ein bundesweites Antikorruptionsgesetz!
Lesen Sie bitte dazu unsere Einladung zur Gerichtsverhandlung vor dem Oberlandesgericht Köln Andreas Meyer ./. Rechtsanwalt Karl Schucht am 15.2.2018.
Lesen Sie bitte unsere Pressemitteilung vom 06.02.2018 zur OLG Köln Gerichtsverhandlung am 15.02.2018.
Lesen Sie bitte dazu unsere Pressemitteilung zur Rechtskraft des OLG Köln Urteils Andreas Meyer ./. Rechtsanwalt Karl Schucht vom 04.06.2018.
Lesen Sie bitte auch die in der Conterganstiftung eingebrachte Beschlussvorlage zur Erweiterung des Prüfungsauftrages der Rechtsanwaltskanzlei GSK Stockmann & Kollegen auf das BMFSFJ vom 9.11.2018.
Lesen Sie bitte auch den Offenen E-Mail-Brief von Andreas Meyer an den Stiftungsratsvorsitzenden Christoph Linzbach (BMFSFJ) vom 30.04.2019.
Lesen Sie bitte unsere Pressemitteilung „Der Grünenthal-Mann aus dem BMFSFJ“ vom 29.05.2019.
Lesen Sie bitte zu Ihrer Orientierung nochmals eine Chronologie des Hintergrunds dieser Ereignisse.