Pressemitteilung_Conterganopfer_wehrt_sich_gegen_Diffamierung_5_9_2016

 

Am 7.6.2016 reichte der contergangeschädigte Andreas Meyer Klage auf Unterlassung und Widerruf beim Landgericht Bonn ein. Er verklagt RA Karl Schucht aus Bonn. Die Hintergründe: Am 1.2.2013 gab Meyer auf einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses des 17. Deutschen Bundestages in seiner Funktion als Stiftungsratsmitglied der Conterganstiftung und als Vorsitzender des BCG öffentliche Erklärungen ab. Meyer erklärte, dass über 30 Jahre lang die Firma Grünenthal in der Conterganstiftung auf die medizinischen Akten der Contergangeschädigten schaute. Meyer nahm damit Bezug auf die Doppelrolle des RA Herbert Wartensleben. Wartensleben war im Conterganstrafprozeß Leiter der Rechtsabteilung der Firma Grünenthal. Wartensleben war aber auch von 1972 bis Ende 2003 Vorsitzender einer der beiden Medizinischen Kommissionen der Conterganstiftung. Gleichzeitig war Wartensleben immer wieder Rechtsvertreter der Firma Grünenthal in Sachen Contergan; zuletzt im Jahr 2007 in den Prozessen um den ARD-Zweiteiler „Eine einzige Tablette“. Weiter sagte Meyer, dass über 30 Jahre lang die Firma Grünenthal die Gutachter der medizinischen Kommissionen in der Conterganstiftung bezahlte. Zudem teilte Meyer weitere skandalöse Vorkommnisse aus der Conterganstiftung mit. Die Aufsicht über die Conterganstiftung hat bis heute das Bundesfamilienministerium. Zu den Erklärungen Meyers nahm anschließend RA Karl Schucht in einem Schreiben vom 22.2.2013 an alle Mitglieder des Familienausschusses Stellung. Schucht behauptete in diesem Schreiben, dass Meyers Erklärungen unwahr seien. Schucht übernahm im Jahr 2004 von Wartensleben den Vorsitz der Medizinischen Kommission und übte dieses Amt bis Ende 2009 aus. Schucht war von Ende 2009 bis Ende 2014 Mitglied im Vorstand der Conterganstiftung. Den Vorsitz der Medizinischen Kommission haben seit Anfang 2010 Sozietätskollegen von Schucht. Meyers Erklärungen führten am 4.4.2013 zu 2 kleinen Anfragen der Bundestagsfraktion Die Linke im Bundestag. Nach Schuchts Schreiben wurde Meyer zu einem Fachgespräch im Bundestag am 15.4.2013 als Conterganexperte nicht eingeladen. Meyer möchte mit seiner Klage erreichen, dass Schucht die Behauptungen unterlässt, dass Meyers Erklärungen unwahr seien. Ferner möchte Meyer, dass Schucht gegenüber den Mitgliedern des Familienausschusses des 17. Deutschen Bundestages seine Behauptungen widerruft. Meyer wird vertreten von Herrn Prof. Dr. Jan Hegemann der Sozietät Raue Rechtsanwälte LLP in Berlin. RA Prof. Dr. Hegemann vertrat Meyer 2009 bereits erfolgreich wegen Meyers Boykottaufrufs gegen die Produkte der Grünenthaleigentümerfirmen Dalli-Werke, Mäurer & Wirtz und 4711. RA Karl Schucht wird vertreten von RA Gernot Lehr und RA Tobias Würkert, LLM, der Sozietät Redeker Sellner Dahs Standort Bonn. Für Meyer ist es bemerkenswert, dass Schucht gerade von der Sozietät Redeker Sellner Dahs vertreten wird. Der 1972 verstorbene Gründer der Sozietät, Prof. Dr. Hans Dahs sen. hat im Conterganstrafprozeß den verstorbenen Grünenthaleigner Dr. Hermann Wirtz sen. vertreten. „Vermutlich hat Herr RA Karl Schucht sein Schreiben an die Mitglieder des Familienausschusses vom 22.2.2013 als Gefälligkeit für die Grünenthaleignerfamilie Wirtz verfasst. Und der Wirtz-Clan revanchiert sich nun durch seine Rechtsvertretung aus dem Conterganstrafprozeß. Der ganze Vorgang bekommt nun ungeahnt eine historische Dimension.“ sagt Meyer.

 

Lesen Sie bitte noch das folgende Informationsmaterial:

Die Erklärungen von Andreas Meyer auf der Ausschusssitzung des Familienausschusses vom 1.2.2013 finden Sie unter folgendem Link:
https://www.gruenenthal-opfer.de/Statement_Andreas_Meyer_1_02_2013

 

Das Schreiben von RA Karl Schucht vom 22.2.2013 finden Sie unter folgendem Link:
https://www.gruenenthal-opfer.de/Schreiben_Karl_Schucht_22_02_2013

 

Die 2 kleinen Anfragen der damaligen Bundestagsfraktion Die Linke vom 4.4.2013 finden Sie unter folgendem Link:
https://www.gruenenthal-opfer.de/Zwei_kleine_Anfragen_Linke_4_4_2013

 

Da Herr Meyer vom 4.9.2016 bis zum 11.9.2016 zu Gesprächen zur Evaluation 2015/2016 des Conterganstiftungsgesetzes mit Politikern in Berlin sein muss, können Sie ihn derzeit nur unter der unten stehenden Handynummer erreichen:

 

Kontakt

BCG – Bund Contergangeschädigter
und Grünenthalopfer e.V.

c/o Herr Andreas Meyer (1. Vorsitzender)
Dohmengasse 7 , 50829 Köln
Email: bcg-brd-dachverband@gmx.de
Webseite: www.gruenenthal-opfer.de
Mobil: 0172 / 2905974

 

Weiterführende Informationen:

Lesen Sie Einzelheiten zur juristischen und zur gesellschaftspolitischen Bedeutung des Gerichtsverfahrens.

Lesen Sie bitte unsere Pressemitteilung zur Gerichtsverhandlung am 15.2.2017.

Lesen Sie bitte unsere Pressemitteilung zur Weiterführung des Verfahrens ohne Vergleich vom 9.3.2017.

Lesen Sie bitte unsere Pressemitteilung vom 8.6.2017 zum derzeit noch nicht rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Bonn vom 10.5.2017 und zur Berufungseinlegung.

Lesen Sie bitte unsere Pressemitteilung zu 60 Jahren Contergan vom 26.9.2017 und unsere Petition 60 Jahre Contergan – Für ein bundesweites Antikorruptionsgesetz!

Lesen Sie bitte dazu unsere Einladung zur Gerichtsverhandlung vor dem Oberlandesgericht Köln Andreas Meyer ./. Rechtsanwalt Karl Schucht am 15.2.2018.

Lesen Sie bitte unsere Pressemitteilung vom 06.02.2018 zur OLG Köln Gerichtsverhandlung am 15.02.2018.

Lesen Sie bitte dazu unsere Pressemitteilung zur Rechtskraft des OLG Köln Urteils Andreas Meyer ./. Rechtsanwalt Karl Schucht vom 04.06.2018.

Lesen Sie bitte auch die in der Conterganstiftung eingebrachte Beschlussvorlage zur Erweiterung des Prüfungsauftrages der Rechtsanwaltskanzlei GSK Stockmann & Kollegen auf das BMFSFJ vom 9.11.2018.

Lesen Sie bitte auch den Offenen E-Mail-Brief von Andreas Meyer an den Stiftungsratsvorsitzenden Christoph Linzbach (BMFSFJ) vom 30.04.2019.

Lesen Sie bitte unsere Pressemitteilung „Der Grünenthal-Mann aus dem BMFSFJ“ vom 29.05.2019.

Lesen Sie bitte zu Ihrer Orientierung nochmals eine Chronologie des Hintergrunds dieser Ereignisse.