STIFTUNGSVORSTAND

Aufgabe des Stiftungsvorstandes ist es, die Beschlüsse des Stiftungsrates auszuführen und die Geschäfte der Stiftung zu führen.

Insofern vertritt der Stiftungsvorstand die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich.

Der Stiftungsvorstand ist somit das geschäftsführende Organ und der Vertreter der Conterganstiftung.

Da der Stiftungsvorstand die Beschlüsse des Stiftungsrates auszuführen hat, ist er lediglich das ausführende und repräsentative Organ der Conterganstiftung.

Die Mitglieder des Stiftungsvorstandes werden vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit Zustimmung des Stiftungsrates bestellt.

Die Amtszeit des Stiftungsvorstandes beträgt 5 Jahre.