DER SKANDAL UM DAS 3. ÄNDERUNGSGESETZ ZUM CONTERGANSTIFTUNGSGESETZ
Das 3. Änderungsgesetz zum Conterganstiftungsgesetz wurde am 26. Juli 2013 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1847) verkündet.
Durch das 3. Änderungsgesetz zum Conterganstiftungsgesetz wurden die Conterganrenten erhöht und es wurde ein weiteres Leistungssystem, das System zur Deckung spezifischer Bedarfe, für die Conterganopfer eingeführt.
Das 3. Änderungsgesetz sollte durch Verbesserungen der Leistungen des Conterganstiftungsgesetzes die gesundheitlich durch körperlichen Verschleiß bedingte, verheerende Situation der Conterganopfer auffangen.
Festgestellt wurde der körperliche Verschleiß der Conterganopfer durch eine von der Conterganstiftung in Auftrag gegebene Studie der Universität Heidelberg „CONTERGAN – Wiederholt durchzuführende Befragungen zu Problemen, speziellen Bedarfen und Versorgungsdefiziten von contergangeschädigten Menschen“ vom 21.12.2012 (so genannte Contergan_Heidelberg_Studie_21_12_2012
Jedoch wurde das 3. Änderungsgesetzes zum Conterganstiftungsgesetz schon vor seinem Inkrafttreten von skandalösen Vorkommnissen überschattet:
Am 1. Februar 2013 fand anlässlich der obigen Heidelberger Studie im Familienausschuss des Deutschen Bundestages eine öffentliche Anhörung statt, bei der auch Betroffenenvertreter der Conterganopfer eingeladen waren und und gehört wurden.
Auf dieser Anhörung sprach auch Andreas Meyer in seiner Eigenschaft als 1. Vorsitzender des BCG und als Stiftungsratsmitglied der Conterganstiftung.
In seinem Statement sagte Andreas Meyer u.a., dass über 30 Jahre lang die Firma Grünenthal in der Conterganstiftung auf die medizinischen Akten der Contergangeschädigten schaute.
Andreas Meyer nahm hiermit Bezug auf die Tatsache, dass der ehemalige Leiter der Rechtsabteilung der Firma Grünenthal im Conterganstrafprozeß, Rechtsanwalt Herbert Wartensleben, vom 6.12.1972 bis zum 31.12.2003 gleichzeitig Vorsitzender einer der beiden medizinischen Kommissionen der Conterganstiftung war.>
Zudem sagte Andreas Meyer, dass über 30 Jahre lang die Firma Grünenthal die Gutachter der medizinischen Kommission in der Conterganstiftung bezahlte.
Hiermit nahm Andreas Meyer Bezug auf die Tatsache, daß seit 1973 die Firma Grünenthal die Kosten der medizinischen Gutachter der Conterganstiftung (medizinische Kommission) übernommen hat und diese Kostenübernahme in den Haushaltsplänen der Conterganstiftung als durchlaufender Posten gekennzeichnet wurde.
Darüber hinaus teilte Andreas Meyer den Abgeordneten im Familienausschuss des Deutschen Bundestages weitere skandalöse Vorkommnisse innerhalb der Conterganstiftung mit.
Als Reaktion auf das Statement von Andreas Meyer versandte das Vorstandsmitglied der 11. Amtsperiode der Conterganstiftung, Herr RA Karl Schucht, am 22.2.2013 ein Schreiben an sämtliche Mitglieder des Familienausschusses, indem er behauptete, diese und andere Behauptungen von Andreas Meyer seien unwahr.
Andreas Meyer hat in einer Replik vom 8.3.2013 auf das Schreiben von RA Karl Schucht vom 22.2.2013 zur öffentlichen Anhörung am 1.2.2013 reagiert und seine obigen Behauptungen belegt.
Als Folge des Statements und der Replik vom 8.3.2013 von Andreas Meyer machte die damalige Bundestagsfraktion Die Linke am 4.4.2013 zwei kleinen Anfragen.
Anlässlich der 1. Beratung zum 3. Änderungsgesetz des Conterganstiftungsgesetzes am 14.3.2013 im Bundestag bot der BCG in einer E-Mail vom 10.3.2013 an die politische Prominenz unseres Landes mit konkreten Vorschlägen an, an der Neugestaltung des 3. Änderungsgesetzes zum Conterganstiftungsgesetz weiterhin mitzuwirken.
Trotzdem wurde Andreas Meyer zu dem Fachgespräch am 15. April 2013 im Bundestag zum 3. Conterganstiftungänderungsgesetz nicht mehr eingeladen.
Das Fachgespräch fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Lesen Sie bitte unsere Pressemitteilung vom 23.3.2013.
Die Nichteinladung von Andreas Meyer als Stiftungsratsmitglied und als 1. Vorsitzender des BCG führte bundesweit zu deutlichen Protesten unter den Conterganopfern in Form von engagierten Briefen an die Abgeordneten des Familienausschusses des Deutschen Bundestages.
Bereits am 25.10.2012 hat die Bundestagsfraktion Die Linke einen eigenen Gesetzentwurf zum Conterganstiftungsgesetz im Bundestag eingebracht, der eine maßgebliche Beteiligung der Firma Grünenthal an den Kosten der Leistungen der Conterganstiftung beinhaltete.
Darüber hinaus war der Gesetzesentwurf der Bundestagsfraktion Die Linke mit Vertretern der Conterganopfer abgestimmt und erarbeitet worden.
Der oben erwähnte Vorgang mit dem Statement von Andreas Meyer von 01.02.2013 und dem Schreiben von RA Karl Schucht von 22.02.2013 hat nun Herrn Meyer veranlasst, Herrn Schucht vor dem Landgericht Bonn zu verklagen.
Weiterführende Informationen:
Lesen Sie bitte das Statement von Andreas Meyer auf der öffentlichen Anhörung des Familienausschusses des Deutschen Bundestages am 1.2.2013.
Lesen Sie Einzelheiten zur juristischen und zur gesellschaftspolitischen Bedeutung des Gerichtsverfahrens.
Lesen Sie bitte unsere Pressemitteilung zur Klageeinreichung vom 5.9.2016.
Lesen Sie bitte dazu unsere Einladung zur Gerichtsverhandlung vor dem Landesgericht Bonn Andreas Meyer ./. Rechtsanwalt Karl Schucht am 15.2.2017.
Lesen Sie bitte unsere Pressemitteilung zur Gerichtsverhandlung am 15.2.2017.
Lesen Sie bitte unsere Pressemitteilung zur Weiterführung des Verfahrens ohne Vergleich vom 9.3.2017.
Lesen Sie bitte unsere Pressemitteilung vom 8.6.2017 zum derzeit noch nicht rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Bonn vom 10.5.2017 und zur Berufungseinlegung.
Lesen Sie bitte unsere Pressemitteilung zu 60 Jahren Contergan vom 26.9.2017 und unsere Petition 60 Jahre Contergan – Für ein bundesweites Antikorruptionsgesetz!
Lesen Sie bitte dazu unsere Einladung zur Gerichtsverhandlung vor dem Oberlandesgericht Köln Andreas Meyer ./. Rechtsanwalt Karl Schucht am 15.2.2018.
Lesen Sie bitte unsere Pressemitteilung vom 06.02.2018 zur OLG Köln Gerichtsverhandlung am 15.02.2018.
Lesen Sie bitte dazu unsere Pressemitteilung zur Rechtskraft des OLG Köln Urteils Andreas Meyer ./. Rechtsanwalt Karl Schucht vom 04.06.2018.
Lesen Sie bitte auch die in der Conterganstiftung eingebrachte Beschlussvorlage zur Erweiterung des Prüfungsauftrages der Rechtsanwaltskanzlei GSK Stockmann & Kollegen auf das BMFSFJ vom 9.11.2018.
Lesen Sie bitte auch den Offenen E-Mail-Brief von Andreas Meyer an den Stiftungsratsvorsitzenden Christoph Linzbach (BMFSFJ) vom 30.04.2019.
Lesen Sie bitte unsere Pressemitteilung „Der Grünenthal-Mann aus dem BMFSFJ“ vom 29.05.2019.
Lesen Sie bitte zu Ihrer Orientierung nochmals eine Chronologie des Hintergrunds dieser Ereignisse.