EINLADUNG ZUR GERICHTSVERHANDLUNG
VOR DEM OBERLANDESGERICHT KÖLN
ANDREAS MEYER ./. RECHTSANWALT KARL SCHUCHT
AM 15.2.2018

 

30_Jahre_Gruenenthalsumpf_i_d_Conterganstiftung_Einladung_z_Gerichtsverhlg_OLG_Koeln_15_2_2018

 

Datum: 15.2.2018

Uhrzeit: 14:30 Uhr

Ort: Oberlandesgericht Köln,
Reichensberger Platz 1, 50670 Köln

Raum: Sitzungssaal 301, 3. Etage

Infos zur Barrierefreiheit:
http://www.olg-koeln.nrw.de/behoerde/behinderte/index.php

Gebärdensprachdolmetscher sind vor Ort!

Am Eingang des Gerichtsgebäudes finden Einlasskontrollen statt.

Dort können Wartezeiten entstehen.

Richten Sie sich bitte darauf ein, damit sie rechtzeitig im Gerichtssaal sein können.

Führen Sie bitte ein gültiges Ausweispapier (Personalausweis, Reisepass oder einen gleichgestellten Identitätsnachweis) mit.

 

Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,

Hiermit möchte ich Euch zur Berufungsverhandlung in der Sache Andreas Meyer ./. RA Karl Schucht vor dem Oberlandesgericht Köln einladen.

Das Verfahren beleuchtet die möglicherweise unseligen Verflechtungen zwischen dem Herstellerunternehmen Grünenthal, der Conterganstiftung und dem Bundesfamilienministerium.

Gleichzeitig wirft das Verfahren erneut die Frage auf, ob nicht bei der Abwicklung des Conterganskandals das Herstellerunternehmen durch politische Einflussnahme gegenüber den Interessen der Conterganopfer begünstigt wurde.

Auch wäre die höchst brisante Frage zu beleuchten, ob und warum sich ein Bundesministerium nach einer Kleinen Anfrage gegenüber dem Parlament sich einer möglicherweise unwahren Behauptung anschließt.

Die Beantwortung dieser Fragen könnte zu dem möglichen Ergebnis führen, dass der Conterganskandal neu aufgerollt werden muss.

Vielleicht könnte durch den Ausgang des Verfahrens die angebliche Unabhängigkeit und Unvoreingenommenheit der Tätigkeit der Conterganstiftung in Vergangenheit und Gegenwart ins Wanken geraten.

Insbesondere könnte hierdurch das jahrzehntelang aufgebaute Gutachtermonopol der medizinischen Gutachter der Conterganstiftung möglicherweise in Verruf geraten.

Dies hätte und hat Bedeutung für alle Thalidomidgeschädigten weltweit, die Leistungen von der Conterganstiftung erhalten oder erhalten wollen.

Nicht zuletzt beleuchtet das Verfahren möglicherweise ein trauriges Lehrstück über die Charakterlosigkeit von Opportunisten, die sich im Dickicht ihrer Gefälligkeiten für die Macht hoffnungslos verloren haben.

 

Einleitung

Diese Darstellung versucht den Gegenstand der Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht Köln am 15.2.2018 für Laien verständlich zusammen zu fassen.

Zum Auffrischen seines Wissens sollte der Leser die nachfolgenden Links in der angegebenen Reihenfolge lesen:

https://www.gruenenthal-opfer.de/Pressemit_Gerichtverhand_15_02_2017

https://www.gruenenthal-opfer.de/Gerichtstermin_Meyer_g_Schucht_15_2_2017

https://www.gruenenthal-opfer.de/Pressemit_Rechtsstreit_u_Roll_v_Gruenenth_9_3_2017

https://www.gruenenthal-opfer.de/Pressemitt_ContOpf_gewin_Mitgl_ContSt_08_06_2017

 

Das Urteil des Landgerichts Bonn 10.5.2017

In dem Rechtsstreit zwischen dem contergangeschädigten Kläger Andreas Meyer und dem Beklagten und ehemaligen Vorstandsmitglied der Conterganstiftung, RA Karl Schucht, hat das Landgericht Bonn am 10.5.2017 ein Urteil gefällt. Das Urteil (Aktz. 13 O 136/13) ist noch nicht rechtskräftig.

RA Karl Schucht wurde untersagt zu behaupten:

„Herr Meyer hat behauptet, 30 Jahre lang habe Grünenthal in der Conterganstiftung auch auf die medizinischen Akten der Betroffenen geschaut. Diese Behauptung ist unwahr. Grünenthal hat zu keiner Zeit Zugang zu den medizinischen Akten der Conterganstiftung gehabt. Die medizinischen Akten wurden und werden stets in der Geschäftsstelle der Conterganstiftung aufbewahrt.“

Sollte RA Schucht diese Behauptung erneut aufstellen, muss er mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 € sowie ersatzweise mit bis zu 6 Monaten Ordnungshaft rechnen.

Ferner muss RA Schucht gegenüber den Abgeordneten des Bundesfamilienausschusses der 17. Wahlperiode schriftlich richtig stellen:

„Hiermit stelle ich richtig. Herrn Meyers Äußerungen waren nicht unwahr. Die Grünenthal GmbH hatte in der Person ihres Leiters der Rechtsabteilung und des Ressorts Marketing, Rechtsanwalt Herbert Wartensleben, der von 1972 bis 2003 Vorsitzender der medizinischen Kommission der Conterganstiftung war, Zugang zu den medizinischen Akten der Stiftung.“

Im übrigen wurde Meyers Klage gegen Schucht abgewiesen.

Vom Landgericht Bonn wurden diese Teile von Meyers Klageantrag abgewiesen:

„1. Der Beklagte (Herr RA Karl Schucht) wird verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu unterlassen, wirklich oder sinngemäß die Behauptung aufzustellen und / oder zu verbreiten und / oder verbreiten zu lassen:

b. Herr Meyer hat behauptet, Grünenthal habe 30 Jahre lang die Gutachter der Medizinischen Kommission der Conterganstiftung bezahlt. Diese Behauptung ist unwahr. Die Gutachter der Medizinischen Kommission sind stets aus Mitteln der Conterganstiftung bezahlt worden.

2. Der Beklagte (Herr RA Karl Schucht) wird verurteilt, gegenüber den Mitgliedern des Ausschusses für Familien, Senioren, Frauen und Jugend des deutschen Bundestages in der 17. Wahlperiode die unter 1. a. und b. genannten Aussagen schriftlich folgendermaßen richtig zustellen:

„Mit Schreiben vom 22. Februar 2013 habe ich den Mitgliedern des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des 17. Deutschen Bundestages mitgeteilt, Herr Andreas Meyer habe unwahre Behauptungen aufgestellt.

Ich habe geschrieben:

‚Herr Meyer hat behauptet, Grünenthal habe 30 Jahre lang die Gutachter der Medizinischen Kommission der Conterganstiftung bezahlt. Diese Behauptung ist unwahr. Die Gutachter der Medizinischen Kommission sind stets aus Mitteln der Conterganstiftung bezahlt worden.‘

Hiermit stelle ich richtig.

Herrn Meyers Äußerungen waren nicht unwahr.

Die Grünenthal GmbH leistet zudem seit 1973 pauschale Zahlungen an die Conterganstiftung zur Finanzierung der Gutachter der medizinischen Kommission der Conterganstiftung.“

Berufungsanträge von Andreas Meyer

Meyer hat Berufung gegen die obigen Teile des Urteils eingelegt, in denen er unterlegen ist.

In seiner Berufung vom 1. Juni 2017 beantragt Meyer beim Oberlandesgericht Köln unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Bonn vom 10. Mai 2017 – Aktenzeichen 13 O136/16 -, zugestellt am 18. Mai 2017:

„1. Der Beklagte (Herr RA Karl Schucht) wird verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu unterlassen, wörtlich oder sinngemäß die Behauptung aufzustellen und / oder zu verbreiten und / oder verbreiten zu lassen:

a. Herr Meyer hat behauptet, 30 Jahre lang habe Grünenthal in der Conterganstiftung auch auf die medizinischen Akten der Betroffenen geschaut. Diese Behauptung ist unwahr. Grünenthal hat zu keiner Zeit Zugang zu den medizinischen Akten der Conterganstiftung gehabt. Die medizinischen Akten wurden und werden stets in der Geschäftsstelle der Conterganstiftung aufbewahrt.

b. Herr Meyer hat behauptet, Grünenthal habe 30 Jahre lang die Gutachter der Medizinischen Kommission der Conterganstiftung bezahlt. Diese Behauptung ist unwahr. Die Gutachter der Medizinischen Kommission sind stets aus Mitteln der Conterganstiftung bezahlt worden.

2. Der Beklagte (Herr RA Karl Schucht) wird verurteilt, gegenüber den Mitgliedern des Ausschusses für Familien, Senioren, Frauen und Jugend des deutschen Bundestages in der 17. Wahlperiode die unter 1. a. und b. genannten Aussagen schriftlich folgendermaßen richtig zustellen:

„Mit Schreiben vom 22. Februar 2013 habe ich den Mitgliedern des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des 17. Deutschen Bundestages mitgeteilt, Herr Andreas Meyer habe unwahre Behauptungen aufgestellt.

Ich habe geschrieben:

‚Herr Meyer hat behauptet, 30 Jahre lang habe Grünenthal in der Conterganstiftung auch auf die medizinischen Akten der Betroffenen geschaut. Diese Behauptung ist unwahr. Grünenthal hat zu keiner Zeit Zugang zu den medizinischen Akten der Conterganstiftung gehabt. Die medizinischen Akten wurden und werden stets in der Geschäftsstelle der Conterganstiftung aufbewahrt.

Herr Meyer hat behauptet, Grünenthal habe 30 Jahre lang die Gutachter der Medizinischen Kommission der Conterganstiftung bezahlt. Diese Behauptung ist unwahr. Die Gutachter der Medizinischen Kommission sind stets aus Mitteln der Conterganstiftung bezahlt worden.‘

Hiermit stelle ich richtig.

Herrn Meyers Äußerungen waren nicht unwahr.

Die Grünenthal GmbH hatte in der Person ihres Leiters der Rechtsabteilung und des Ressorts Marketing, Rechtsanwalt Wartensleben, der von 1972 – 2003 Vorsitzender der Medizinischen Kommission der Conterganstiftung war, Zugang zu medizinischen Akten der Stiftung.

Die Grünenthal GmbH leistet zudem seit 1973 pauschale Zahlungen an die Conterganstiftung zur Finanzierung der Gutachter der medizinischen Kommission der Conterganstiftung.“

Die Anwälte von Andreas Meyer stellen klar, dass im Berufungsantrag unter 2.in der Richtigstellung im vorletzten Absatz der vor dem Landgericht Bonn bisher beantragte Satz

„Die Handakten des Herrn Wartensleben befanden sich zunächst bei ihm selbst und danach im Archiv der Grünenthal GmbH“

gestrichen wurde.

Dieser Satz wird in der Berufung von Andreas Meyer nicht mehr weiter verfolgt.

Ferner beantragen die Anwälte von Andreas Meyer am 26. Juni 2017,

die Berufung des Beklagten (RA Karl Schucht)

zurückzuweisen.

Berufungsanträge von RA Karl Schucht

RA Schucht hat Berufung gegen die Teile des Urteils eingelegt, in denen er wiederum unterlegen ist.

RA Karl Schucht beantragt über seine Anwälte vor dem Oberlandesgericht Köln am 11. September 2017,

unter Aufhebung des Urteils des Landgerichts Bonn vom 10.5.2017 – Aktenzeichen 13 O 136/16 -, soweit das Landgericht der Klage stattgegeben hat, die Klage (von Andreas Meyer) vollumfänglich abzuweisen.

Des weiteren beantragt RA Karl Schucht über seine Anwälte am 18. Dezember 2017,

die Berufung des Klägers (Andreas Meyer)

zurückzuweisen.

Der politische Zündstoff dieses Verfahrens

Der sich auf den ersten Blick vordergründig nur zwischen zwei Privatpersonen abspielende Rechtsstreit bietet in Wirklichkeit genügend Zündstoff für ein politisches Feuerwerk auf Bundesebene:

Die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag

Das Statement von Andreas Meyer vom 1.2.2013 und der Brief von RA Karl Schucht vom 22.2.2013 an die Abgeordneten des Bundesfamilienausschusses waren Gegenstand einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag vom 4.4.2013.

Diese Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke vom 4.4.2013 und die entsprechende Antwort der damaligen Bundesregierung vom 22.4.2013 sind unter folgenden Link herunter zu laden:

https://www.gruenenthal-opfer.de/Zwei_kleine_Anfragen_Linke_4_4_2013

In ihrer Antwort vom 22.4.2013 hat die damalige Bundesregierung im Wesentlichen die Behauptungen von RA Karl Schucht bestätigt.

So lautet beispielsweise Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke vom 4.4.2013:

„Frage Nr. 1:

Inwieweit bildet der Brief von Herrn Schucht vom 22.2.2013 nur die Meinung des Stiftungsvorstandes oder auch die des aufsichtsführenden Bundesministeriums ab?“

Die damalige Bundesregierung beantwortete diese Frage in ihrer Antwort vom 22.4.2013 wie folgt:

„Soweit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Erkenntnisse über die zu Grunde liegenden Tatsachen des Schreibens vorliegen, entspricht der Inhalt des Schreibens im wesentlichen der Meinung der Bundesregierung.“

Wenn Andreas Meyer das Verfahren gewinnt, hat nicht nur RA Karl Schucht gelogen.

Dann hat das Bundesfamilienministerium die Lüge von Herrn RA Karl Schucht in das Parlament hineingetragen.

Und dann stellt sich die Frage, warum und für wen dies geschehen ist.

Sodann sind wir bei der uns alle berührenden Frage, ob nicht die bisherige Abwicklung des Conterganskandals auf politischer Einflussnahme zugunsten der Firma Grünenthal beruht.

Und dann sind wir schnell bei der Frage, ob nicht das ganze Conterganverfahren neu aufgerollt werden muss!

Ich möchte Euch alle bitten, möglichst zahlreich zu erscheinen!

Nehmt Freunde und Bekannte mit!

Denn dieses Gerichtsverfahren geht wegen seiner historischen Bedeutung uns alle an!

Bitte gebt diese Einladung an jedermann sowie an alle Foren und Verteiler weiter!

Jeder ist herzlich eingeladen!

Auch Außenstehende!

Ich freue mich darauf, Euch alle am Oberlandesgericht Köln wieder sehen zu können.

Wie bin ich telefonisch erreichbar?

0172 / 2905974

Mit solidarischen Grüßen

Andreas Meyer

19. Januar 2018

 

PS:

Als kleinen Vorgeschmack übersende ich Euch die beiden nachfolgenden Links:

http://www.ardmediathek.de/tv/BRISANT/50-Jahre-Contergan-Skandal/Das-Erste/Video?bcastId=2673662&documentId=49277790

https://www.tagesschau.de/inland/fuenfzigjahre-contergan-101.html

 

Kontakt:

BCG – Bund Contergangeschädigter
und Grünenthalopfer e.V.

c/o Herr Andreas Meyer (1. Vorsitzender)
Dohmengasse 7 , 50829 Köln
Email: bcg-brd-dachverband@gmx.de
Webseite: www.gruenenthal-opfer.de
Mobil: 0172 / 2905974

 

Lesen Sie Einzelheiten zur juristischen und zur gesellschaftspolitischen Bedeutung des Gerichtsverfahrens.

Lesen Sie bitte unsere Pressemitteilung vom 8.6.2017 zum derzeit noch nicht rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Bonn vom 10.5.2017 und zur Berufungseinlegung.

Lesen Sie bitte unsere Pressemitteilung „Der Grünenthal-Mann aus dem BMFSFJ“ vom 29.05.2019.

Lesen Sie bitte zu Ihrer Orientierung nochmals eine Chronologie des Hintergrunds dieser Ereignisse.

Restaurant und Hotelzimmer für die Verhandlung Oberlandesgericht Köln A. Meyer ./. Rechtsanwalt K. Schucht am 15.2.2018

Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,

Auf vielfachen Wunsch habe ich für ein gemeinsames Treffen nach der Verhandlung am 15.2.2018 vor dem Oberlandesgericht Köln einen Tisch in einem Restaurant für 20 Personen reserviert.

Da ebenfalls der Wunsch geäußert wurde, ein passendes Hotel zu benennen, habe ich dies ebenfalls gefunden.

Da sämtliche Restaurants um das Oberlandesgericht herum keine Behindertentoilette haben oder aus anderen Gründen nicht barrierefrei sind, habe ich diesen Tisch im Restaurant des Mercure Hotels reserviert.

Die Preise dort sind erträglich.

Auch das Essen sieht ganz gut aus.

Ich habe die große und die kleine Speisekarte im PDF-Format beigefügt.

Snacks_2018

Die PDF Dateien findet ihr im Anhang oder unter folgendem Link:

https://www.gruenenthal-opfer.de/Gerichtstermin_Meyer_g_Schucht_15_2_2018

Bitte scrollt den Link bis nach ganz unten durch.
Da findet ihr die Dateien.

Wie man mir dort sagte, sind im Mercure Hotel für diesen Zeitraum noch Zimmer frei.

Das Hotel selber liegt knapp 100 m vom Reichensberger Platz entfernt und ist für gehbehinderte Fußgänger auch leicht erreichbar.

Nur der Eingang des Hotels hat einen Treppenlift.

Im Zweifel sollte man jemanden reinschicken, damit der Aufzug bereitgestellt wird.

 

Die Adresse des Mercure Hotels:

Mercure Hotel Köln Belfortstraße
Belfortstraße 9
50668 Köln
+49 (0) 221 7721 – 0
belfortstraße@eventhotels.com

 

Bei meinem letzten Telefonat mit dem Mercure Hotel war noch ein weiteres rollstuhlgerechtes Zimmer frei.

Wenn dieses Zimmer weg ist, habe ich noch ein weiteres Zimmer im Azimut Hotel Cologne reserviert.

Dieses werde ich allerdings ab dem 31.1.2018 stornieren.

Der Nachteil des Azimut Hotels ist jedoch ein längerer Fußweg von etwa 20 Minuten oder zwei Bahnstationen von Hansaring bis Reichensberger Platz.

Wer das Zimmer haben möchte, sollte sich dringend bei mir telefonisch melden.

 

Meine Rufnummer lautet:

+49 (0) 172 / 2905974

 

Die Adresse des Azimut Hotels:

Azimut Hotel Cologne
Hansaring 97
50670 Köln
+49 (0) 221 88876 – 0
info.koeln@azimuthotels.com