In der Auseinandersetzung vor dem Landgericht Bonn zwischen dem contergangeschädigten Kläger Andreas Meyer und dem Beklagten RA Karl Schucht haben die Parteien sich nicht geeinigt.

Das Landgericht Bonn schlug in der Gerichtsverhandlung am 15.2.2017 einen Vergleich zwischen den Parteien vor.

Voraussichtlich wird das Gericht am 29.5.2017 eine Entscheidung fällen.

Materialien zu den Hintergründen der Auseinandersetzung finden Sie hier:

https://www.gruenenthal-opfer.de/Gerichtstermin_Meyer_g_Schucht_15_2_2017

https://www.gruenenthal-opfer.de/Pressemit_Gerichtverhand_15_02_2017

https://www.gruenenthal-opfer.de/Material_Verfahren_Meyer_vs_Schucht_15_2_2017

 

Kontakt:

BCG – Bund Contergangeschädigter
und Grünenthalopfer e.V.

c/o Herr Andreas Meyer (1. Vorsitzender)
Dohmengasse 7 , 50829 Köln
Email: bcg-brd-dachverband@gmx.de
Webseite: www.gruenenthal-opfer.de
Mobil: 0172 / 2905974

 

Weiterführende Informationen:

Lesen Sie Einzelheiten zur juristischen und zur gesellschaftspolitischen Bedeutung des Gerichtsverfahrens.

Lesen Sie bitte unsere Pressemitteilung zur Klageeinreichung vom 5.9.2016.

Lesen Sie bitte unsere Pressemitteilung vom 13.2.2017 zur Gerichtsverhandlung am 15.2.2017.

Lesen Sie bitte unsere Pressemitteilung vom 8.6.2017 zum derzeit noch nicht rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Bonn vom 10.5.2017 und zur Berufungseinlegung.

Lesen Sie bitte auch den Offenen E-Mail-Brief von Andreas Meyer an den Stiftungsratsvorsitzenden Christoph Linzbach (BMFSFJ) vom 30.04.2019.

Lesen Sie bitte unsere Pressemitteilung „Der Grünenthal-Mann aus dem BMFSFJ“ vom 29.05.2019.

Lesen Sie bitte zu Ihrer Orientierung nochmals eine Chronologie des Hintergrunds dieser Ereignisse.