CONTERGAN
SCHÄDEN UND ENTSCHÄDIGUNGSLÖSUNGEN AUS MEDIZINISCHER, SOZIALWISSENSCHAFTLICHER UND JURISTISCHER SICHT
7. FEBRUAR 2009
Die nachfolgenden Informationen sind allesamt in den obigen Dokumenten zum herunterladen enthalten.
Die obigen Dokumente können und sollen an jedermann weitergegeben werden.
CONTERGAN
Schäden und Entschädigungslösungen
aus medizinischer, sozialwissenschaftlicher
und juristischer Sicht
7. Februar 2009
Tagungsdatum
Samstag, 7. Februar 2009
Tagungsbeginn
10:00 Uhr
Veranstaltungsort
Renaissance Köln Hotel
Magnusstrasse 20
50672 Köln
Telefon: 0221 / 2034 – 0
Telefax: 0221 / 2034 – 777
www.renaissancekoeln.de
info.cologne@renaissancehotels.com
Zielgruppe
Contergangeschädigte, Eltern, Ärzte, Therapeuten usw. sowie Verbandskollegen und an alle an dem Conterganskandal Interessierte
Leistungen
Die während der Veranstaltung und in den Pausen gereichten Speisen und nicht alkoholischen Getränke sind alle frei und in der Tagungsgebühr (soweit sie von uns erhoben wird) enthalten; das gleiche gilt für 1 Übernachtungen im Hotel und die anderen unten aufgeführten Leistungen, gemäß den dort genannten Vorgaben.
THEMATIK
50 Jahre nach der Markteinführung des Schlaf- und Beruhigungsmittels Contergan bekommt man zuweilen den Eindruck, dass die davon betroffenen Opfer eine kleinmütigere Vorstellung von einer gerechten Entschädigung haben als die den Conterganskandal nachhaltig aufmerksam verfolgende Öffentlichkeit. Ein Grund hierfür könnte sein, dass nach 40 Jahren entwürdigender Entschädigungsauseinandersetzungen mit der Conterganherstellerfirma Grünenthal und der damit verbundenen systematischen Entrechtung der Opfer letztere sich allzu sehr an den ihnen gewährten kargen Schadensausgleich und das damit einhergehende alltägliche Ringen mit den Sozialleistungsträgern um die Sicherstellung des Lebensunterhalts sowie um eine bedarfsgerechte medizinische Behandlung und Versorgung mit Hilfsmitteln, Pflegekräften usw. gewöhnt haben.
Die hiesige Tagung möchte hier Abhilfe schaffen. Ausgehend von der Conterganhistorie mit Blick auf die Entstehung des Vergleichs und der Stiftungslösung machen wir einen Sprung in die unmittelbare Gegenwart mit den derzeit geplanten Veränderungen des Conterganstiftungsgesetzes. Neben einen Überblick in die jeweilige Thematik werden wir anhand von 2 Fallbeispielen die Ursprungs- und Folgeschäden sowie die damit verbundenen Beschwerden, Funktionseinschränkungen und deren weitreichende Auswirkungen auf die Lebenssituation der Betroffenen gegenüber stellen. Dargestellt wird auch der notwendige sowie optimale Aufwand an Behandlungen, Hilfsmitteln, Hilfskräften usw. und deren Kosten. Nicht zuletzt soll das zuweilen umständliche Procedere der Antragstellung und die je nach Lebenssituation der Betroffenen bedingten Schwierigkeiten bei der Durchsetzung der bedarfsgerechten Versorgung aufgezeigt werden.
Die Vortragsreihe wird zudem so angelegt sein, dass die einzelnen Vorträge auf der einen Seite für sich stehen und auf der anderen Seite quantifizierbare Ergebnisse liefern, damit eine juristische Subsumtion und grobe Schätzung einerseits hinsichtlich des Gesamtschadens (Ursprungsschäden und Folgeschäden) bei sämtlichen Conterganopfern sowie andererseits des individuellen Schadens der Betroffenen in den Fallbeispielen (Ursprungsschäden und Folgeschäden) ermöglicht werden kann.
Ebenso sollen Anhaltspunkte entwickelt werden können, welche direkten Geldzahlungen und in welcher Höhe die Geschädigten von dem Verursacher Grünenthal aufgrund der Ursprungs- und Folgeschäden damals erhalten hätten und heute erhalten würden, wenn die in der Historie des Conterganskandals entstandenen Entschädigungslösungen nicht entwickelt worden wären.
TAGUNGSPROGRAMM
Samstag, 7. Februar 2009
10:00 Uhr
Begrüßung und Einführung
Andreas Meyer
10:30 Uhr
Abriss der Conterganhistorie samt Darstellung des Vergleichs und der Stiftungslösung
Andreas Meyer
11:00 Uhr
Ergebnis- oder Sachstandsbericht zu den Veränderungen des Conterganstiftungsgesetzes
Bundesfamilienministerium
11:30 Uhr
Kaffeepause
12:00 Uhr
Orthopädische und nichtorthopädische Ursprungsschäden und deren Kosten
Jürgen Graf
12:30 Uhr
Contergan: Langzeitschäden versus Ursprungsschäden
Klaus M. Peters
13:00 Uhr
Zur gesundheitsbezogenen Lebensqualität behinderter Frauen am Beispiel contergangeschädigter Frauen – Studie der Arbeitsstelle Frauengesundheitsforschung der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster aus dem Jahre 2001,
Prof. Dr. Irmgard Nippert
Birgit Edler
13:30 Uhr
Mittagessen
14:30 Uhr
„Ambulant vor stationär”
Leben mit Assistenz in Zeiten des
Kostenvorbehalts
Birgit Edler
15:00 Uhr
Schadensersatz wegen Conterganschäden
Harro Schultze
16:00 Uhr
Kaffeepause
17:00 Uhr
Podiumsdiskussion / Diskussion der Vorträge
19:00 Uhr
Ende der Veranstaltung
19:30 Uhr
Pressekonferenz des BCG
REFERENTEN
Birgit Edler
Dipl. Sozialpädagogin
Ambulante Dienste e.V.
Bohlweg 10
48147 Münster
Privatdozent Dr. med. Dr. med. habil.
Jürgen Graf
High Tech-Center Nord
Neumeyerstraße 48
90411 Nürnberg
Andreas Meyer
BCG – Bund Contergangeschädigter
und Grünenthalopfer e.V.
Dohmengasse 7
50829 Köln
Prof. Dr. Klaus M. Peters
Rhein-Sieg-Klinik
Höhenstraße 30
51588 Nümbrecht
Rechtsanwalt Harro Schultze
Gutenbergstr. 48
50823 Köln
Referent oder Referentin des Bundesfamilienministeriums
zurzeit noch nicht bekannt
Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass eine Mitwirkung der Referenten an dieser Tagung keineswegs eine Zugehörigkeit zum BCG – Bund Contergangeschädigter und Grünenthalopfer e.V. bzw. zu dessen Zielsetzungen oder gar dessen Meinungen, Maßnahmen, Aktionen sowie dessen öffentlichen Auftreten und Äußerungen beinhaltet oder beinhalten muss.
Die von uns geladenen Referenten halten ihre Vorträge aus ihrer fachlich neutralen Sicht und sind hinsichtlich der Beantwortung der von uns in Zusammenhang mit der Thematik aufgeworfenen Fragestellung frei und unabhängig.
WICHTIGE HINWEISE
Anmeldung
Zur Anmeldung bitten wir das anliegende Anmeldeformular zu benutzen und es uns noch vor Anmeldeschluss (20. Dezember 2008) per Post oder E-Mail zu übersenden.
Die Größe der Veranstaltung ist auf 200 Personen begrenzt.
Bei Versammlungsteilnehmern, die in Begleitung einer anderen Person kommen, bitten wir um Mitteilung auf dem Anmeldeformular, ob diese Person für den Versammlungsteilnehmer eine Begleitperson mit der Funktion eines Assistenten oder einer Hilfskraft darstellt, weil die Hoteldirektion uns für Begleitpersonen, Assistenten oder Hilfskräfte eine günstigere Tagungspauschale zur späteren Abrechnung mit uns zugesichert hat.
Anmeldeschluss
20. Dezember 2008 !!!
Damit wir den Umfang der Veranstaltung (höchstens 200 Personen) ohne unnötige Kosten planen können, bitten wir dringend darum, das beiliegende Anmeldeformular so zu versenden, dass es uns spätestens am 20. Dezember 2008 per Post oder E-Mail erreichen wird.
Verspätet eingehende Anmeldungen können nur dann berücksichtigt werden, wenn noch Plätze frei sind.
Anmeldegebühr bzw. Tagungsgebühr
Für Contergangeschädigte, deren Angehörige, Begleitpersonen und Assistenten beträgt die Anmeldegebühr 10,00 € pro Person.
Die Anmeldegebühr wird für diesen Personenkreis bei ihrem Erscheinen am Tage der Veranstaltung von uns zurückerstattet.
Da wir noch etwa 80 T-Shirts von der Mahnwache (2007) haben, kann alternativ hierzu mit einer Zuzahlung von 3,00 € ein solches T-Shirt erworben werden.
Eine Rückerstattung der Anmeldegebühr ist jedoch nicht möglich, wenn der angemeldete Teilnehmer die Tagung nicht besucht.
Wir bitten um Verständnis für diese Vorgehensweise, weil die Veranstaltung mit erheblichen Kosten verbunden ist und unser Kostenträger, die BARMER-Krankenkasse, zwar die Kosten der Tagung komplett übernimmt aber keine Leerkosten bezahlt. Nur auf diese Weise können wir durch Ausfälle von Teilnehmern bedingte Kosten für uns auffangen.
Selbstverständlich wird die Anmeldegebühr von verspätet eingegangenen Anmeldungen oder/und für Anmeldungen, für die keine Plätze mehr frei sind, oder für Betroffene, die nur an der Veranstaltung teilnehmen können, wenn sie ein Zimmer erhalten hätten aber keines erhalten haben, zurückerstattet.
Für den obigen Personenkreis erheben wir auch keine Tagungsgebühr.
Insofern ist unsere Veranstaltung für Contergangeschädigte, deren Angehörige, Begleitpersonen und Assistenten kostenlos.
Für Außenstehende erheben wir eine Tagungsgebühr von 75,00 €ohne Anmeldegebühr.
Die Tagungsgebühr für Außenstehende wird selbstverständlich zurückerstattet, wenn die jeweilige Anmeldung verspätet ist und/oder keine Plätze mehr frei sind.
Anmeldeanschrift
BCG – Bund Contergangeschädigter
und Grünenthalopfer e.V.
c/o Andreas Meyer
Dohmengasse 7
50829 Köln
Telefon: 0221 / 9505101
Telefax: 0221 / 9505102
E-Mail: bcg-brd-dachverband@gmx.de
Konto für Anmeldegebühr bzw. Tagungsgebühr
Bank für Sozialwirtschaft Köln
Kontonummer: 80 56 900
Bankleitzahl: 370 205 00
Verwendungszweck:
Tagung 2009, plus Namen aller angemeldeten Teilnehmer
Bitte überweisen Sie den Betrag für die Anmeldegebühr oder die Tagungsgebühr so, dass der auf sie oder auf die von ihnen angemeldeten Personen anfallende Gesamtbetrag bis spätestens am 20. Dezember 2008 auf das oben angegebene Konto eingegangen ist.
Bitte beachten Sie dabei, dass die Buchung einer Überweisung manchmal 2-3 Tage dauern kann.
Hotelzimmer
Für die Veranstaltungsteilnehmer haben wir 30 normale Doppelzimmer – sowie darunter ein Rollstuhlgerechtes – reserviert, die auch als Einzelzimmer genutzt werden können.
Wir müssen jedoch darauf hinweisen, dass die reservierten Zimmer bis auf das rollstuhlgerechte Zimmer nicht im klassischen Sinne behindertengerecht sind.
Da wir aber wissen, dass viele Betroffene auch mit einer normalen Hotelzimmerausstattung zurecht kommen, haben wir für die Veranstaltungsteilnehmer, die von weit her anreisen, dennoch ein Kontingent von Zimmern reserviert.
Darüber hinaus ist uns bekannt, dass viele Betroffene – sei es über Hilfskräfte oder Angehörige und Freunde oder auf andere Weise – noch relativ mobil sind und deswegen höchstwahrscheinlich ohnehin noch am Tag der Tagung wieder nach Hause fahren.
Unsere Zimmerreservierung beinhaltet 1 Übernachtung vom 7.2.2009 auf den 8.2.2009.
Die Zimmer sind kostenlos.
Darin enthalten ist ein reichhaltiges Frühstücksbuffet.
Die Inanspruchnahme unserer Zimmerreservierung durch die Veranstaltungsteilnehmer beinhaltet – ebenfalls kostenlos – den Service des Hotels sowie die Nutzung des hoteleigenen Wellnessbereiches mit Fitnessraum, Schwimmbad und Sauna.
Wir können jedoch nur die Kosten für das Zimmer selbst übernehmen.
Die Kosten für Extras ( z.B. Telefon, Minibar etc.) werden von den Gästen bei Abreise selbst beglichen. Bei Anreise werden die Gäste um eine Garantie in Form eines Kreditkartenabzugs oder einer Barvorauszahlung in Höhe von 50,00 € pro Tag für eventuelle Extras gebeten.
Im Wellnessbereich können bei der Inanspruchnahme von Anwendungen zusätzliche Kosten entstehen, die ebenfalls vom Hotelgast übernommen werden müssen.
Buchung und Stornierung der Zimmer
Bitte geben Sie im Anmeldeformular bis zum 20. Dezember 2008 an, ob sie eines der von uns reservierten Zimmer als Doppelzimmer oder Einzelzimmer in Anspruch nehmen möchten.
Wir müssen der Hoteldirektion bis zum 22. Dezember 2008 eine Liste der Personen übergeben, die ein von uns reserviertes Hotelzimmer gerne haben möchten.
Die so erfolgte Buchung des jeweiligen Hotelzimmers kann von dem Veranstaltungsteilnehmer bis spätestens 16:00 Uhr am Tag der Anreise kostenfrei storniert werden.
Später erfolgte Stornierungen haben zur Folge, dass das Hotel der auf der Liste stehenden Person die Kosten für das Doppelzimmer in Höhe von 169,00 € und für das Einzelzimmer in Höhe von 149,00 € in voller Höhe berechnet.
Bitte achten Sie daher auf eine rechtzeitige Stornierung.
Sinnvoll kann auch die Bildung von Zimmergemeinschaften sein.
Bitte geben Sie daher im Anmeldeformular zu dem an, mit welchem rechtzeitig angemeldeten Veranstaltungsteilnehmer Sie zusammen ein Zimmer in Anspruch nehmen möchten.
Ein- und Auschecken im Hotel
Soweit ein Teil der reservierten Zimmer schon vor Veranstaltungsbeginn (10:00 Uhr) am 7.2.2009 frei ist, kann schon zu diesem Zeitpunkt eingecheckt werden.
Alle anderen Gäste müssen in der Kaffeepause zwischen 16:00 Uhr und 17:00 Uhr einchecken.
Gäste, die nicht schon vor Veranstaltungsbeginn einchecken konnten, können jedoch vor Veranstaltungsbeginn ihre Sachen problemlos bei der Hotel-Rezeption abgeben.
Ausgescheckt werden muss am 8.2.2009 bis spätestens 12:00 Uhr.
Ansprechpartner für Fragen bezüglich der Zimmer
Wenn Sie Fragen bezüglich der Zimmer, deren Ausstattung und den örtlichen Gegebenheiten haben, wenden Sie sich bitte beim Renaissance Köln Hotel an:
Frau Vanessa Reis
Frau Sarah Lüddecke
Nina Körner
Tel: 0221 / 2034 – 800
Fax: 0221 / 2034 – 880
E-mail: vorname.nachname@renaissancehotels.com
Hotel-Parkplätze
Für sämtliche Veranstaltungsteilnehmer sind im hoteleigenen Parkhaus 100 Parkplätze reserviert.
Die Nutzung dieser Parkplätze ist für die Veranstaltungsteilnehmer kostenlos.
Darüber hinaus befindet sich schräg gegenüber dem Hotel ebenfalls ein Parkhaus.
Die Kosten für die Nutzung der Parkplätze in dem schräg gegenüber liegenden Parkhaus müssen von dem Veranstaltungsteilnehmer selbst übernommen werden.
Bitte geben Sie in Ihrem Anmeldeformular an, ob sie einen Parkplatz im Hotel in Anspruch nehmen möchten oder nicht.
Kleiner Tipp
Wenn sich Fahrgemeinschaften bilden, können mehrere Veranstaltungsteilnehmer gleichzeitig einen Parkplatz im Hotel nutzen.
Shuttle-Service
Für Contergangeschädigte und Angehörige, die gehbehindert oder auf den Rollstuhl angewiesen sind, steht bei Bedarf ein eigens von uns organisierter sowie kostenloser Shuttle-Service vom Hauptbahnhof Köln und vom Köln/Bonner Flughafen hin zum Hotel und zurück zur Verfügung.
Der Shuttle-Service kann am 7.2.2009 zwischen 8:00 Uhr und 22:00 Uhr durchgehend genutzt werden.
Am 8.2.2009 steht der Shuttle-Service zwischen 8:00 Uhr und 13:00 Uhr zur Abreise der im Hotel verbliebenen Veranstaltungsteilnehmer zur Verfügung.
Bitte geben Sie in Ihrem Anmeldeformular an, ob Sie den Shuttle-Service in Anspruch nehmen möchten, sowie die voraussichtlichen Abholzeiten.
Assistenzdienst
Für Contergangeschädigte und Angehörige stehen am Tage der Veranstaltung (7.2.2009) bei Bedarf 4 Assistenzkräfte von 8:30 Uhr bis 21:30 Uhr zur Verfügung.
Die Assistenzkräfte bieten ihre Dienstleistung für Hilfen aller Art (Toilettengänge, Handreichungen, Holen von Essen und Getränken, Hilfestellung beim Essen und Trinken etc.) an.
Der Assistenzdienst ist kostenlos.
Bitte geben Sie in Ihrem Anmeldeformular an, ob Sie gegebenenfalls den Assistenzdienst in Anspruch nehmen möchten.
Gebärdensprachendolmetscher
Für Hörgeschädigte bieten wir bei Bedarf den Einsatz von Gebärdensprachendolmetschern an, die den ganzen Tag über den Tagungsinhalt in Gebärdensprache übersetzen.
Bitte geben Sie daher in Ihrem Anmeldeformular an, ob sie hörgeschädigt sind und für die Veranstaltung den Einsatz von Gebärdensprachendolmetschern benötigen.
Die Gebärdensprachendolmetscher sind kostenlos.
Anmeldebestätigung
Spätestens bis Mitte Januar 2009 erhalten Sie von uns eine Anmeldebestätigung.
DANKSAGUNG
Gesundheits-und Versorgungsmanagement
Lichtscheider Str. 89
42285 WuppertalOhne die Förderung der BARMER-Krankenkasse wäre die Durchführung der Tagung nicht möglich gewesen.Wir möchten uns daher an dieser Stelle bei der BARMER-Krankenkasse sehr herzlich bedanken!Insbesondere bedanken wir uns bei Frau Carmen Haucke, zuständig für die Selbsthilfeförderung bei der BARMER, für die überaus freundliche und einfache Abwicklung des Selbsthilfeförderungsverfahrens.
Letzte Anmerkung zum Tagungsprogramm
Ursprünglich hatten wir auch im Rahmen der Thematik der Veranstaltung vorgesehen, die englischen Vertreter der ICTA, Nick Dobrik und Guy Tweedy, einzuladen, um mit ihnen in einem eigenen Programmpunkt die Vorstellungen der ICTA hinsichtlich einer gerechten Entschädigung und anhand einer sachgerechten Begründung der ICTA Forderungen aus der deutschen Conterganhistorie sowie hinsichtlich der von der ICTA erwählten Anspruchsgegner (Bundesregierung und Grünenthal) zu diskutieren.
Leider erhielten wir jedoch eine Absage mit der Begründung, dass eine verbindliche Terminzusage aufgrund des allgemeinen Termindrucks der beiden englischen ICTA-Vertreter nicht möglich sei.
Dieses ist aus unserer Sicht schon deswegen bedauerlich, weil man einerseits bestehende Gräben im Hinblick auf eine einheitliche Positionierung der Vertretung der Betroffenen hätte überwinden können; andererseits auch deswegen, weil wir den englischen Vertretern der ICTA mitteilen ließen, dass wir zu diesen Programmpunkt den Einsatz von 2 Englisch-Deutsch-Deutsch-Englisch-Dolmetschern mit entsprechenden technischen Equipment in Form von Headsets für sämtliche Tagungsteilnehmer zur Behebung der sprachlichen Barrieren einer solchen Diskussion vorbereitet hatten und unser Kostenträger, die BARMER-Krankenkasse, die allein auf diesen Posten angefallenen Kosten in Höhe von ca. 5.000,00 € in Verbindung mit einer verbindlichen Zusage der englischen ICTA-Vertreter komplett übernommen hätte.