Contergan – Kurzdarstellung

Am 1. Oktober 1957 brachte die Firma Grünenthal GmbH in Stolberg bei Aachen, eine Tochter der Mäurer & Wirtz-Gruppe und der Dalli-Werke, das Schlaf- und Beruhigungsmittel Contergan mit dem Wirkstoff Thalidomid (N-Phthalyglutaminsäure-imid) in den Handel.

Grünenthal verkaufte Contergan, ohne es ordnungsgemäß geprüft zu haben, und behauptete, es sei vollkommen ungefährlich, ohne dabei die Einnahme während der Schwangerschaft auszuschließen. Grünenthal hatte Contergan weiter verkauft, als tausende Meldungen bei ihr eingingen, die über Gesundheitsschäden durch dessen Einnahme berichteten. Sie verkaufte Contergan selbst dann noch weiter, als ihr gleichzeitig von einem deutschen und einem australischen Arzt berichtet wurde, daß Contergan schwerste Missbildungen bei ungeborenen Kindern verursachen würde. Einer Beantragung der Rezeptpflicht für Contergan hat sie sich ebenso stets widersetzt wie der von vielen Experten geforderten Rücknahme aus dem Handel. Anstatt dessen versuchte sie warnende Ärzte einzuschüchtern oder durch Einflussnahme auf die Redaktionen von wissenschaftlichen Zeitschriften Veröffentlichungen zu verhindern, die über fundierte Ergebnisse von Untersuchungen über die Schädlichkeit des Contergan berichteten.

Hierdurch hat sie Mißbildungen bei weltweit über 10.000 und in Deutschland ca. 7000 Kindern an Armen und Beinen, Augen und Ohren, inneren Organen und Genitalien verursacht, die so schwer waren, daß in Deutschland ca. 4000 von ihnen ihre Körper- und Gesundheitsschäden nicht überlebten. Es überlebten in Deutschland bis heute etwa 2800 Betroffene. Auch verursachte Grünenthal bei tausenden Menschen äußerst schmerzhafte und irreparable Nervenschäden (Thalidomidpolyneuritis), die nach längerem Contergan-Gebrauch, der von Grünenthal selbst empfohlen wurde, auftraten.

Erst nach dem die Öffentlichkeit durch einen Zeitungsartikel in der „Welt am Sonntag“ vom 26. November 1961 unterrichtet wurde, zog Grünenthal Contergan aus dem Handel.

Der Contergan-Strafprozess gegen den Grünenthal-Eigentümer Dr. Hermann Wirtz und andere Verantwortliche wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt.

Einer gerechten Entschädigung hat sich Grünenthal stets widersetzt. In den 70er Jahren ließ Grünenthal die Geschädigten hinsichtlich ihrer mühsam erkämpften und ohnehin schon kärglich ausgefallenen Entschädigung aus einem Vergleich enteignen und mit diesem Geld ein Stiftungsgesetz ins Leben rufen (heute: „Gesetz über die Conterganstiftung für behinderte Menschen”), daß anstatt dessen über Jahre hinweg eine nach Schadensgrad bemessene, monatliche Höchstrente von lediglich 545 € durch eine Stiftung an die Betroffenen ausschütten ließ. Die Renten der Contergangeschädigten wurden damals wie heute vom Steuerzahler bezahlt. Durch ihre Vorgehen erreichte Grünenthal sogar, daß in dem Stiftungsgesetz eine Bestimmung verankert wurde, die eine Geltendmachung von Regressansprüchen seitens der Geschädigten wegen der bei ihnen in den letzten Jahren aufgetretenen, erheblichen Nachfolgeschäden gegenüber Grünenthal unmöglich macht.

2007 wurde die Öffentlichkeit durch verschiedene Maßnahmen der Opfer und die Ausstrahlung des Conterganspielfilms „Eine einzige Tablette” erneut auf das Schicksal der Geschädigten aufmerksam gemacht. 2008 verdoppelte die Bundesregierung die Conterganrente. Ein schwerstgeschädigtes Conterganopfer erhielt damals eine monatliche Höchstrente von 1.152 €. Um aus den negativen Schlagzeilen zu kommen, zahlte Grünenthal sodann nochmals einmalig 50 Millionen Euro in die Stiftung ein. Ein schwerstgeschädigter Betroffener erhält aus diesen 50 Millionen € einmal jährlich eine Sonderzahlung von 3.680 €. Angesichts der ursprünglichen Geburtsschäden in Höhe von 8 Milliarden Euro wurde diese 50 Millionen-Zahlung von vielen Geschädigten als eine Verhöhnung ihrer Situation empfunden. Aufgrund der erschreckenden Ergebnisse einer von der Conterganstiftung in Auftrag gegebene Studie der Universität Heidelberg „CONTERGAN – Wiederholt durchzuführende Befragungen zu Problemen, speziellen Bedarfen und Versorgungsdefiziten von contergangeschädigten Menschen“ wurden die Conterganrenten im August 2013 versechsfacht. Ein schwerstgeschädigter Betroffener erhielt eine Höchstrente von 6.912 €. Diese Rente wird ebenfalls ausschließlich aus Steuermitteln finanziert. Während Grünenthal dagegen jährlich einen Jahresumsatz in Höhe von mehrfachen 100 Millionen Euro verbuchte, zahlte sie als ihren Beitrag für diese Rentenerhöhung keinen einzigen Cent.

Geld für Contergan gibt Grünenthal nur dann aus, wenn sie sich gegenüber der Öffentlichkeit und gegenüber den Conterganopfern als selbstloser Helfer in der Not darstellen kann oder andernorts Schadensersatzzahlungen an Contergan- oder Thalidomidgeschädigte verhindern kann: So zahlt die von Grünenthal 2012 gegründete Grünenthal-Stiftung zur Unterstützung von Thalidomidbetroffenen für contergangeschädigte Betroffene in akuten „Notlagen“ „Rollstühle, Hörgeräte, Badezimmeranpassungen, Umbauten von Pkw“. Diese Zahlungen werden von Grünenthal jedoch nur geleistet, damit Grünenthal z.B. in dem Gerichtsprozess der spanischen Thalidomidgeschädigten gegen Grünenthal dem spanischen Gericht suggerieren kann, dass Schadensersatzzahlungen an die spanischen Geschädigten für Grünenthal eine Zumutung seien, weil selbst die Geschädigten in Deutschland keinen Schadensersatz sondern lieber Leistungen von der Grünenthalstiftung und/oder der staatlichen Conterganstiftung erhalten wollen.

Dies soll jedoch darüber hinwegtäuschen, dass die Contergangeschädigten in Deutschland von Grünenthal und der Bundesregierung hinsichtlich ihrer Schadensersatzansprüche bereits 1972 durch das Conterganstiftungsgesetz enteignet wurden und deswegen auch von Grünenthal selber in die Notlage der Abhängigkeit von diesen Stiftungen gedrängt worden sind.

Für die deutschen Conterganopfer bedeutet dies alles eine deutliche Strategieänderung:

Wieder zahlten und zahlen die Bürger Deutschlands für die Machenschaften des Wirtz-Clans mit seiner Pharmafirma Grünenthal.

Das muss ein Ende haben:

  • Soll die Bundesregierung doch den Conterganopfern alles zahlen, was sie ihnen zu zahlen wünschen vermag.
  • Doch soll sie den Bürgern in Deutschland bereits heute durch ein Gesetz einklagbar garantieren, dass die Bundesregierung diese Zahlungen an die Conterganopfer von dem Wirtz-Clan – selbst in 100 Jahren oder mehr – für Deutschland wieder zurückverlangt.
  • Erst dann wird allgemein anerkannt, dass die Conterganopfer keine Bittsteller (auf Sozialleistungen usw.) mehr sind sonderen Opfer eines Pharmazieskandals.
  • Auf diese Weise verhindern wir als Contergangeschädigte, dass auch die Allgemeinheit dieses Landes zu den heimlichen Opfern des Conterganskandals werden.
  • Geben wir uns selbst und den Bürgern Deutschlands diese Würde zurück!!
  • Geben wir den Bürgern Deutschlands das zurück, was sie bisher jahrzehntelang für die offen gebliebenen Schadensersatzschulden des Wirtz-Clans verauslagt haben und noch Jahrzehnte verauslagen müssen!!
  • Gehen wir den Bürgern Deutschlands ihr eigenes Geld zurück!!
  • Und nehmen wir es den Staatsschmarotzern in Sachen Contergan Michael Wirtz, Hermann Wirtz, Franz Wirtz, Andreas Wirtz!!
  • Durch eine gesetzliche Garantie, dass dies in Zukunft oder der näheren Gegenwart durch ein Bundesgesetz geschieht!!
  • Erst dann können wir von uns sagen, dass wir und alle Bürger dieses Landes in Sachen Contergan etwas gewonnen haben!!