FOLGESCHÄDEN/SPÄTFOLGEN

Unter Ursprungsschäden verstehen wir die Schäden, welche die Betroffenen seit ihrer Geburt haben.

Die Ursprungsschäden wurden mit einer Schadensersatzsumme von 5 Milliarden € beziffert.

Unter Folgeschäden verstehen wir die Schäden, die im Laufe der Zeit durch die mit den Ursprungsschäden einhergehenden, veränderten Bewegungsabläufe durch körperlichen Verschleiß und psychischer Belastung usw. bei den Betroffenen zu Stande gekommen sind.

Unter Spätfolgen verstehen wir wirtschaftliche und sozial bedingte Schäden, die aufgrund der Ursprungsschäden oder Folgeschäden entstanden sind.

Die Folgeschäden und Spätfolgen beziffern wir heute mit einem Schadensersatzbetrag von 3 Milliarden €.

Unter den Gesamtschaden verstehen wir die Schadensersatzsumme aller Ursprungsschäden, Folgeschäden und Spätfolgen zusammen.

Der Gesamtschaden beträgt 8 Milliarden € ohne Zinsen.

Schmerzensgeldansprüche sind in den Summen nicht enthalten.

Die heute auftretenden Folgeschäden und Spätfolgen der Geschädigten äußern sich wie folgt:

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  • gesundheitliche Folgeschäden an den Gelenken, aber auch an den Organen
  • Schmerzen und Therapiebedarf, der mit zeitlichem und finanziellem Aufwand verbunden ist
  • frühzeitiger Verlust der körperlichen Beweglichkeit und Eigenständigkeit (Mobilität)
  • überdurchschnittlich häufige Frühverrentungen aufgrund der Folgeschäden
  • zu erwartende Frühverrentung fast aller Betroffenen vor Ablauf des regulären Arbeitslebens
  • kein finanzieller Ausgleich im Falle der Frühverrentung
  • Verlust des sozialen Status, oder auch die berechtigte Angst vor diesem Verlust
  • keine Arbeit bedeutet „keine Unterstützung für KFZ-Umbauten“ und andere benötigte Hilfsmittel
  • in vielen Fällen gab es überhaupt keinen Einstieg ins Berufsleben, weil die Betroffenen von Anfang an erwerbsunfähig waren
  • viele Geschädigten erhalten Sozialhilfe

 

 

RANDBEMERKUNG

Sowohl der Vergleich als auch die Leistungen der Conterganrentenstiftung mit ihrer monatlichen Höchstrente von 1.116,- € berücksichtigen in keinster Weise die schadensbedingte Lebenssituation der Betroffenen – und schon gar nicht deren vorhandene Folgeschäden. Die Entschädigung der Conterganopfer in Deutschland ist aus heutiger Sicht der Opfer mehr denn je als eine „billige Abfindung“ im Verhältnis zum entstandenen und noch laufend entstehenden Schadens zu bezeichnen. Die sogenannte Conterganrente, die den Opfern aus der heutigen „Conterganstiftung für behinderte Menschen“ zukommt, kann in keinem Fall als „gerecht“ bezeichnet werden. Sie ist allenfalls als eine erste Entschädigungsrate zu betrachten, die nicht einmal die Mehraufwendungen des täglichen Lebens deckt, die durch die Behinderungen verursacht werden.