In dem Rechtsstreit zwischen dem contergangeschädigten Kläger Andreas Meyer und dem Beklagten und ehemaligen Vorstandsmitglied der Conterganstiftung, RA Karl Schucht, hat das Landgericht Bonn am 10.5.2017 ein Urteil gefällt. Das Urteil (Aktz. 13 O 136/13) ist noch nicht rechtskräftig. Das Verfahren berührt die Frage eines möglichen Zusammenwirkens zwischen Grünenthal und der bundesdeutschen Conterganstiftung:

RA Karl Schucht wurde untersagt zu behaupten:

„Herr Meyer hat behauptet, 30 Jahre lang habe Grünenthal in der Conterganstiftung auch auf die medizinischen Akten der Betroffenen geschaut. Diese Behauptung ist unwahr. Grünenthal hat zu keiner Zeit Zugang zu den medizinischen Akten der Conterganstiftung gehabt. Die medizinischen Akten wurden und werden stets in der Geschäftsstelle der Conterganstiftung aufbewahrt.“

Sollte RA Schucht diese Behauptung erneut aufstellen, muss er mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 € sowie ersatzweise mit bis zu 6 Monaten Ordnungshaft rechnen.

Ferner muss RA Schucht gegenüber den Abgeordneten des Bundesfamilienausschusses der 17. Wahlperiode schriftlich richtig stellen:

„Hiermit stelle ich richtig. Herrn Meyers Äußerungen waren nicht unwahr. Die Grünenthal GmbH hatte in der Person ihres Leiters der Rechtsabteilung und des Ressorts Marketing, Rechtsanwalt Herbert Wartensleben, der von 1972 bis 2003 Vorsitzender der medizinischen Kommission der Conterganstiftung war, Zugang zu den medizinischen Akten der Conterganstiftung gehabt.“

Im übrigen wurde Meyers Klage gegen Schucht abgewiesen.

Meyer hat Berufung gegen die klageabweisenden Teile des Urteils eingelegt.

Meyer wurde und wird vertreten von Herrn Prof. Dr. Jan Hegemann der Sozietät Raue Rechtsanwälte LLP in Berlin. Hegemann hält eine Berufung gegen das Urteil für erfolgversprechend.

Meyer sagt: „Nunmehr muss das seit 1972 über die Conterganstiftung die Aufsicht führende Bundesfamilienministerium der Öffentlichkeit erklären, warum es 30 Jahre lang in der Conterganstiftung diesen Grünenthalsfilz zugelassen hat.“

Das Urteil und weitere Informationen finden Sie unter diesem Link:

https://www.gruenenthal-opfer.de/Material_LG_Urteil_Meyer_vs_Schucht_10_05_2017

 

Kontakt:

BCG – Bund Contergangeschädigter
und Grünenthalopfer e.V.

c/o Herr Andreas Meyer (1. Vorsitzender)
Dohmengasse 7 , 50829 Köln
Email: bcg-brd-dachverband@gmx.de
Webseite: www.gruenenthal-opfer.de
Telefon: +49 (0)172 / 2905974

 

Weiterführende Informationen:

Lesen Sie Einzelheiten zur juristischen und zur gesellschaftspolitischen Bedeutung des Gerichtsverfahrens.

Lesen Sie bitte unsere Pressemitteilung zur Klageeinreichung vom 5.9.2016.

Lesen Sie bitte unsere Pressemitteilung vom 8.6.2017 zum derzeit noch nicht rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Bonn vom 10.5.2017 und zur Berufungseinlegung.

Lesen Sie bitte unsere Pressemitteilung „Der Grünenthal-Mann aus dem BMFSFJ“ vom 29.05.2019.

Lesen Sie bitte zu Ihrer Orientierung nochmals eine Chronologie des Hintergrunds dieser Ereignisse.