ANTRAG ZUR DURCHFÜHRUNG EINER STUDIE ZU GEFÄSSEN UND NERVENBAHNEN MIT INDIVIDUELLEN NOTFALL-, BEHANDLUNGS-, DIAGNOSE- UND THERAPIEEMPFEHLUNGEN FÜR CONTERGANGESCHÄDIGTE MENSCHEN VOM 28.5.201

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Antrag_Gefaess_und_Nervenbahnstudie_28_5_2014.pdf (152kB)

Den nachfolgenden Antrag zur Durchführung einer Studie zu Gefäßen und Nervenbahnen mit individuellen Notfall-, Behandlung-, Diagnose- und Therapieempfehlungen für contergangeschädigte Menschen vom 28.5.2014 hat Andreas Meyer auf der Stiftungsratssitzung der Conterganstiftung am 4.6.2014 gestellt.

Der Antrag kam auf der Stiftungsratssitzung am 4.6.2014 nicht auf die Tagesordnung, obwohl Andreas Meyer die Dringlichkeit der Durchführung eines solchen Projektes auf dieser Sitzung hervorgehoben hat.

Der Antrag wurde von Andreas Meyer am 9.9.2014 für die Stiftungsratssitzung am 18.9.2014 erneut gestellt. Die Entscheidung über diesen Antrag wurde vertagt, um wegen dem Ende der Wahlperiode dem zukünftigen Vorstand der Conterganstiftung hinsichtlich einer möglichen Bindung von finanziellen Mitteln der Conterganstiftung nicht vorzugreifen.

Anlässlich der Stiftungsratssitzung am 9.12.2014 in Hamburg stellte Andreas Meyer am 6.12.2014 einen modifizierten Antrag zur Durchführung einer unabhängigen wissenschaftlichen Studie zum Gefäßsystem und zum Nervensystem bei contergangeschädigten Menschen mit individuellen Notfall-, Behandlungs-, Diagnose- und Therapieempfehlungen in 2 Schritten (1. Schritt: Gefäßsystem und 2. Schritt: Nervensystem), um den Mitgliedern des Stiftungsrates eine spezifiziertere und ausgearbeitete Fassung mit konkreten Behandlungsabschnitten und auch entsprechenden Kostenbeispielen vorlegen zu können. Der Antrag musste erneut vertagt werden, weil die restlichen Stiftungsratsmitglieder angeblich abreisen mussten, damit sie ihre Verkehrsmittel für die Heimreise noch erreichen konnten.

Lesen Sie zu diesem Thema auch den Link zum Projektantrag Blutdruckmessgerät Charité Berlin vom 26.5.2014 und zu den Missständen in der Conterganstiftung ganz allgemein den Link zur öffentlichen Anhörung vom 1.2.2013.

Andreas Meyer
ordentliches Mitglied im Stiftungsrat
der Conterganstiftung für behinderte Menschen
Dohmengasse 7, 50829 Köln
Telefon: 0221 / 9505101,Telefax: 0221 / 9505102
E-Mail: …

Per Einschreiben mit Rückschein
An die
Conterganstiftung
für behinderte Menschen
– Geschäftsstelle –
Sybille-Hartmann-Str. 2-8
50969 Köln

28.5.2014

Betrifft: Weiterer Tagesordnungspunkt „Antrag zur Durchführung einer Studie zu Gefäßen und Nervenbahnen mit individuellen Notfall-, Behandlung-, Diagnose- und Therapieempfehlungen für contergangeschädigte Menschen“ für die 96. Sitzung des Stiftungsrates der Conterganstiftung für behinderte Menschen am 4.6.2014.

Sehr geehrter Herr Hackler, sehr geehrte Frau Richartz,

Für die 96. Sitzung des Stiftungsrates der Conterganstiftung für behinderte Menschen am 4.6.2014 in Stuttgart beantrage ich auf die Tagesordnung den Tagesordnungspunkt „Antrag zur Durchführung einer Studie zu Gefäßen und Nervenbahnen mit individuellen Notfall-, Behandlungs-, Diagnose- und Therapieempfehlungen für contergangeschädigte Menschen“ zu setzen.

Dieser Tagesordnungspunkt soll entweder vor oder nach (zeitnah) dem in der Tagesordnung bezeichneten Tagesordnungspunkt „Projektantrag Charité Berlin“ behandelt werden.

Die Entscheidung des Stiftungsrates über den Antrag zur Durchführung dieser Studie darf nicht vertagt werden.

Dieser Antrag ist auf der Webseite der Conterganstiftung zu veröffentlichen.

Dieser Antrag ist den Mitgliedern des Stiftungsrates das vorliegende Schreiben als Tischvorlage vorzulegen.

Ferner kündige ich an, dass dieser Antrag auch auf der Webseite des BCG veröffentlicht wird.

Zu diesem Tagesordnungspunkt beantrage ich:

Ich beantrage die Durchführung einer unabhängigen Studie zu Gefäßen und Nervenbahnen mit individuellen Notfall-, Behandlungs-, Diagnose- und Therapieempfehlungen für contergangeschädigte Menschen.

In dieser Studie sollen die Veränderungen der Nervenbahnen und der Gefäße bei contergangeschädigten Menschen systematisch wissenschaftlich untersucht werden. Es geht hier in erster Linie nicht darum, dass nachgewiesen werden soll, ob gewisse Veränderungen häufiger bei Conterganopfern auftreten als in der Gesamtbevölkerung. Es soll untersucht werden, ob mit diesem Schadensbild vorher unentdeckte bzw. damit neu und/oder später entdeckte Schäden (Spätschäden genannt) in dem Sinne vorliegen, dass es spezifische Veränderungen am Nerven- und am Gefäßsystem gibt, die darauf hinweisen, dass entweder vorgeburtlich eine Hemmung des Wachstums der Gefäße und des Nervensystems stattgefunden hat, was auf Contergan zurückzuführen ist oder zurückzuführen sein könnte, oder/und ob auch andere Ursachen als indirekte oder direkte Folgewirkungen der jeweiligen Conterganschädigung vorliegen. Die Ergebnisse sollen in schriftlicher Form den behandelnden Ärzten vorgelegt werden, damit sie insbesondere über diese Besonderheiten der vorgeburtlichen Conterganschäden unterrichtet werden und Risiken in der Behandlung – besonders bei operativen Eingriffen – von Betroffenen minimiert werden und man bei Ihnen im Notfall adäquate Notfallmaßnahmen ergreifen kann. Desweiteren sollen die Organe der Conterganstiftung durch die Ergebnisse dieser Studie dazu in der Lage versetzt werden, diese Schäden oder dieses Schadensbild in das Punktesystem der Conterganstiftung einzuordnen oder gar ein völlig neues Punktesystem zu erstellen.

Im Endbericht der Studie „Wiederholt durchzuführende Befragungen zu Problemen, speziellen Bedarfen und Versorgungsdefiziten von Contergan geschädigten Menschen“ der Universität Heidelberg wurde bereits auf die Entstehung von vorgeburtlichen Gefäßschäden durch Contergan und die damit verbundenen gesundheitlichen Gefahren für die Betroffenen hingewiesen. Im Abschlussbericht II der Studie (Ergänzende Befragung. Anfang Januar 2013 bis Ende Juli 2013) wird im Kapitel über Spätschäden auf Seite 23 ff. auf die Wirkung von Contergan auf das Wachstum der Blutgefäße und damit auch auf seinen Einfluss auf das Nervensystem und die Muskulatur hingewiesen. Contergan verhindert ein normales Wachstum der Blutgefäße – dazu gehören die Arterien, die Venen und die Lymphgefäße -, daher wird die Entwicklung des gesamten Körpers beeinträchtigt. Angesichts der durch die oben genannte Studie der Universität Heidelberg erwähnten – so genannten – Spätschäden und die damit verbundenen Gefahren für die Contergangeschädigten hat die Vorsitzende des Vorstands der Conterganstiftung, Frau Antje Blumenthal, bereits am 1.2.2013 auf der Anhörung des Familienausschusses des Bundestages die Durchführung einer solchen Studie angekündigt.

Im September des Jahres 2012 hatte der Antragsteller, das Stiftungsratsmitglied Andreas Meyer, einen Herzinfarkt mit einer anschließenden Bypassoperation. Diese Bypassoperation in der Uniklinik Köln war notwendig, weil aufgrund seiner verkürzten Gliedmaßen (Arme und Beine) in der Nacht des Herzinfarkts die Ärzte in der Notaufnahme des Vinzenz-Hospitals keine rettenden Maßnahmen durch Legung eines Herzkatheters einleiten konnten, weil die dafür notwendigen Gefäße in seinem Gliedmaßen zu klein und filigran waren, so dass von den Gliedmaßen ausgehend ein Weg zum Herzen nicht möglich war.

Der Unterzeichner dieses Antrages hat als Vierfachgeschädigter in diesem Zusammenhang auch an anderer Stelle am eigenen Leib erlebt, wie notwendig die Umsetzung einer solchen Studie ist. Zeit seines Lebens konnte er an sich selbst nie zuverlässig Blutdruck messen lassen. Seine Ärzte haben stets Blutdruck an seinen unteren Extremitäten gemessen, die bekanntlich ebenfalls wesentlich verkürzt sind wie seine Arme. Die Messwerte derartiger Blutdrucksmessungen mit normalen Blutdruckmessgeräten waren stets unzuverlässig. Am Abend vor der Bypassoperation schnellten die Blutdruckwerte des Unterzeichners derartig hoch an, dass er auf die Intensivstation verlegt werden musste. Da niemand der Ärzte genau wusste, ob die Blutdruckwerte, die man bei dem Unterzeichner gemessen hatte, zuverlässig waren oder nicht, musste er unter Beobachtung bleiben und zuvor mit Blutdruck senkenden Medikamenten behandelt werden. Zur Verabreichung dieser Medikamente musste in seiner Halsvene ein Venenkatheter angelegt werden. Wegen der offensichtlich anderen Gefäßverläufe des Unterzeichners haben die Ärzte auf der Intensivstation des Herzzentrums der Universität Köln eine ganze Stunde lang den Unterzeichner mehrmals rechts und links in den Hals stechen müssen, um eine solche Vene für den Venenkatheter zu finden. Die dargestellten Probleme sind typisch für Contergangeschädigte mit Vierfachschädigung. Sie sind aber auch auf Contergangeschädigte mit anderen Gliedmassenschäden übertragbar.

Auf den Antrag des Unterzeichners vom 26.5.2014 für die 96. Stiftungsratssitzung am 4.6.2014 bezüglich dem derzeit auf der Tagesordnung stehenden und so bezeichneten TOP 9 „Projektantrag Charité“ wird an dieser Stelle ausdrücklich verwiesen.

Später hat der Unterzeichner seinen Fall hinsichtlich der Schwierigkeiten mit dem Herzkatheter über die Medien berichten lassen, damit andere Conterganopfer in einer ähnlichen Situation vorgewarnt sind und nicht dasselbe mitmachen müssen wie er selbst.

http://www.zeit.de/2013/24/contergan-opfer

Ebenso wurde der Unterzeichner dieses Antrages vor einiger Zeit von der nunmehr amtierenden Bundesverbandsvorsitzenden, Ilonka Stebritz, von einem weiteren Fall eines vierfachgeschädigten Conterganopfers unter Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen unterrichtet, dessen Ärzte ebenfalls Schwierigkeiten hatten, einen eingetretenen Herzinfarkt zu behandeln. Glücklicherweise hat die in diesem Fall betroffene Person den Vorfall seinerzeit überlebt.

Es gibt demnach Hinweise darauf, dass folgende Veränderungen bei Contergangeschädigten vorliegen können:

· Gefäße mit einem veränderten Verlauf
· nicht angelegte, fehlende Gefäße
· Gefäßabbrüche
· Gefäße mit geringerem Durchmesser als es der Norm entspricht
· Verengte Abschnitte an Gefäßen
· Gefäße mit schwacher Wand
· Verminderte Dichte der Gefäße

Hinzu kommen:

· Nerven mit einem veränderten Verlauf
· Nerven mit vermindertem Durchmesser
· Nerven mit verminderter Nervenleitgeschwindigkeit
· Fehlbildungen und Schäden am Bewegungsapparat, an den Sinnesorganen und an den inneren Organen

Wegen der vielen berichteten neurologischen Beschwerden und Symptome sollte sich diese Studie systematisch auch mit den Nerven und ihren vorgeburtlichen Veränderungen unter Contergan befassen.

Die wachsenden Gefäße haben zusätzlich einen Einfluss auf die Ausbildung und Differenzierung des Organismus. Durch die Darstellung der Gefäße können Aussagen gemacht werden zur Lage und Ausbildung innerer Organe, zu Fehlbildungen oder Fehlanlagen dieser Organe, zu einer nicht der Norm entsprechenden Lokalisation. Auch das Ausmaß der Durchblutung der einzelnen Körperregionen kann festgestellt werden und beispielsweise könnte auf diese Weise eine Erklärung gefunden werden für die häufig auftretenden kalten Hände und Füße, über die ein großer Teil der Betroffenen klagt.

Um eine Vergleichbarkeit der Untersuchungsergebnisse zu erreichen, sollen die Aufnahmen unter gleichen technischen Bedingungen erfolgen, bevorzugt sollten es Ganzkörper-MRTs sein. Die Art der Schädigung, Beschwerden, Schmerzen, weitere ärztliche Befunde von orthopädischen oder internistischen Erkrankungen sollen den gefäß- und nervenbezogenen Befunden zugeordnet werden, um mögliche Schädigungsmuster und vermehrte Risiken ggf. festzustellen. Es geht hier in erster Linie darum, dass Risiken erkannt, ein Schaden rechtzeitig abgewendet wird und im Notfall adäquate Notfallmaßnahmen ergriffen werden können.

Ich beantrage, dass die Zusammenführung der MRT- und sonstigen Befunde, ihr Vergleich und ihre Zuordnung zur klinischen Symptomatik und Funktionalität durch einen von der Conterganstiftung, den Bundesministerien und der jeweiligen Bundesregierung unabhängigen und erfahrenen Gutachter erfolgen muss (siehe unten: Abschließende Hervorhebung).

Die Untersuchungen sollen in einer zertifizierten Klinik von einem unabhängigen Studienleiter, einem erfahrenen Angiologen und Neurologen, die allesamt das Vertrauen von contergangeschädigten Betroffenen genießen, ausgeführt werden. Die Finanzierung erfolgt durch die Conterganstiftung. Die Ausschreibung hat durch ein von der Conterganstiftung unabhängiges Bundesministerium zu erfolgen (siehe unten: Abschließende Hervorhebung). Hinzu kommt, dass die Betroffenen die freie Wahl der Klinik haben, sie können sich auch in einer anderen Klinik untersuchen lassen, nur die technischen Bedingungen müssen übereinstimmen. Die Befunde werden in diesen Fällen dem unabhängigen Studienleiter zur Begutachtung zugestellt.

Eine solche Studie kann in zwei Abschnitten erfolgen, hinzukommt, dass eine Teilnahme daran den Betroffenen die Möglichkeit zur Beratung eröffnen soll.

1. Erste Phase der Untersuchung

In einer ersten Phase werden die freiwilligen Probanden nach Zufallsprinzip ausgewählt, d.h. sie werden untersucht, so wie sie sich anmelden. Es erfolgt ein Ganzkörper-MRT zur Darstellung der Gefäße.

Folgende Daten werden bei allen Probanden erhoben und den MRT-Befunden zugeordnet:

Alter, Art und Ausmaß der vorgeburtlichen Schädigung, Folgeschäden, Spätschäden. Beschwerden, Schmerzen, Einschränkungen des Bewegungsapparates und Funktionseinschränkungen der inneren Organe. Verlauf von OPs, Schlaganfälle und Herzinfarkte mit genauem Datum der Ereignisse, Zeichen einer Minderdurchblutung, Symptome einer dementiellen Entwicklung. Weitere ärztliche Befunde wenn vorhanden.

Die Auswertung aller Befunde erfolgt zentral durch den unabhängigen Studienleiter. Er wird feststellen, ob die pathologischen Veränderungen jenen entsprechen, die auch in der Gesamtbevölkerung in derselben Altersgruppe auftreten, oder ob es sich um Veränderungen handelt, die in der Gesamtbevölkerung nicht oder nur extrem selten auftreten. Es geht hier nicht um die Feststellung von Häufigkeiten des Vorkommens von Fehlbildungen. Es geht um die Dokumentierung von spezifischen Veränderungen an Gefäßen – Arterien, Venen und Lymphgefäßen – und am Nervensystem, die durch die Beeinträchtigung des Wachstums der Blutgefäße beim Ungeborenen in der Schwangerschaft durch Contergan entstanden sind, und die bei den Betroffenen mit den bereits festgestellten Conterganschäden in Zusammenhang gebracht werden können.

2. Zweite Phase der Untersuchung

In einer zweiten Phase werden auffällige Befunde zB am Herzen oder an den Nieren einer genaueren Untersuchung unterzogen. Contergangeschädigte mit bekannten Fehlbildungen oder Beschwerden am Herzen oder den Nieren, an der Schilddrüse, werden gebeten, an der Studie teilzunehmen, um die speziellen Veränderungen an diesen Organen in einer größeren Gruppe genauer untersuchen und vergleichen zu können. Auf diese Weise kann die Vielfalt von spezifischen Schäden an verschiedenen Organsystemen dargestellt werden.
Da bisher keinerlei systematischen wissenschaftlichen Untersuchungen über Art und Ausmaß dieser Veränderungen am Nervensystem und an den Gefäßen stattgefunden haben und daher keine gesicherten systematischen Kenntnisse über etwaige Schäden vorhanden sind, wird der Verlauf der zweiten Phase abhängen von den Ergebnissen der ersten Phase.

3. Dokumentation und individuelle Beratung der Studienteilnehmer

Als ein weiterer Schwerpunkt dieser Studie sollen für jeden Studienteilnehmer eine Dokumentation der jeweils festgestellten Veränderungen an den Gefäßen und/oder am Nervensystem bereitgestellt werden. Sie soll Folgendes beinhalten: die Diagnose mit genauer Beschreibung der Spätschäden, Vorschläge für prophylaktische Maßnahmen und ggf. medikamentöse Therapie, die Entwicklung und Dokumentation von Therapie- und Behandlungsempfehlungen. Diese Unterlagen sollen den contergangeschädigten Betroffenen, seine behandelnden Ärzte, Pflegekräfte und Assistenten dabei unterstützen, sowohl in Notfallsituationen als auch bei routinemäßigen oder operativen Eingriffen und weiteren Behandlungsverfahren adäquate Maßnahmen anzuwenden, um einen optimalen Behandlungserfolg und eine Minimierung der Risiken zu ermöglichen.

.Diese medizinische Mappe mit den festgestellten Veränderungen und mit konkreten Behandlungsempfehlungen soll dem Studienteilnehmer sowohl in seiner Landessprache als auch in englischer Sprachen zur Verfügung stehen, damit auch Ärzte im jeweiligen In- und Ausland dazu in der Lage sind, den jeweiligen Betroffenen individuell optimal und seiner Schädigung entsprechend zu behandeln.

Abschließende Hervorhebung:

Das Sammeln und Begutachten von Befunden durch die Conterganstiftung oder das Bundesfamilienministerium halte ich zum derzeitigen Zeitpunkt nicht mehr für verantwortbar, weil nach meiner bisherigen Wahrnehmung die Conterganstiftung und das die Rechtsaufsicht führende Bundesfamilienministerium sich nicht als neutral und unabhängig erwiesen haben.

Insbesondere sind zunächst die unseligen Verflechtungen zwischen der Conterganstiftung und der Firma Grünenthal GmbH und damit auch die Rolle des Bundesfamilienministeriums in Vergangenheit und Gegenwart zu prüfen.

Beispielhaft möchte ich nur benennen:

Vom 6.12.1972 bis zum 31.12.2003 war der Rechtsanwalt Herbert Wartensleben als Vorsitzender einer der beiden Medizinischen Kommissionen der Conterganstiftung tätig. Bis zum 1.1.2004 hatte die Conterganstiftung 2 medizinische Kommissionen. Dadurch hatte Herr Wartensleben Einblick in medizinischen Unterlagen der Conterganopfer, welche der Medizinischen Kommission der Conterganstiftung zur Verfügung standen. Herr Wartensleben war zum Zeitpunkt des Conterganstrafprozesses Leiter der Rechtsabteilung der Firma Grünenthal und zu mindestens zum Zeitpunkt seiner Bestellung als Vorsitzender einer der beiden Medizinischen Kommissionen der Conterganstiftung durch den Stiftungsrat der Conterganstiftung am 6.12.1972 noch Parteivertreter für die Firma Grünenthal zum Thema Contergan. Dieses war der Rechtsaufsicht der Conterganstiftung und damit auch dem Bundesfamilienministerium jahrzehntelang bekannt.

Desweiteren hat nach meinem Kenntnisstand die Firma Grünenthal GmbH ca. 30 Jahre lang die Kosten der medizinischen Kommissionen der Conterganstiftung übernommen. Unzweifelhaft gibt es zudem auch eine vertragliche Vereinbarung zwischen der Stiftung und der Firma Grünenthal vom 18.4.2005, auf deren Grundlage die Firma Grünenthal rückwirkend zum 1.1.2004 an die Stiftung eine jährliche Pauschalzahlung zur Finanzierung der Kommissionskosten zahlt. Auf meiner ersten Stiftungsratssitzung am 17.12.2009 nach meinem Amtsantritt habe ich versucht zu beantragen, dass dieser Vertrag zwischen der Stiftung und der Firma Grünenthal gekündigt wird. Als Begründung für meinen Antrag habe ich u.a. auf die mit der Einladung versandten Anlagen zur Verabschiedung des vorgelegten Haushaltsplanentwurfs Bezug genommen, aus denen hervorging, dass seinerzeit das Bundesfamilienministerium mit der Firma Grünenthal Verhandlungen über eine höhere Pauschalzahlung von jährlich 160.000 € führt. Demgegenüber muss aber spätestens durch das Inkrafttreten der Conterganstiftungsgesetzes am 25.6.2009 gemäß § 4 Abs. 1 Nummer 1 des Conterganstiftungsgesetzes der Bund die Kosten der Stiftungsverwaltung und damit die im Haushaltsplanentwurf 2010 veranschlagten Kosten der Medizinischen Kommission in Höhe von jährlich 160.000 € selbst übernehmen, weswegen der zur Verabschiedung vorgelegte Haushaltsplanentwurf Gefahr lief, rechtswidrig sein zu können. Im Übrigen könnte ja die Firma Grünenthal einen jährlichen Betrag in Höhe von 160.000 € für den Bereich der Sonderzahlungen spenden, womit den Conterganopfern eher geholfen würde. Auf Initiative des Stiftungsratsvorsitzenden, Herrn Dieter Hackler (Bundesfamilienministerium), wurde mein Antrag nicht zur Entscheidung angenommen, weil „dieser Punkt nicht auf der Tagesordnung stehe“. Als Beleg für den gesamten Vorgang verweise ich auf das Protokoll der 79. Sitzung des Stiftungsrates vom 17.12.2009 sowie meine als Anlage zu diesem Protokoll gemäß § 2 Abs. 3 S. 2 der Geschäftsordnung des Stiftungsrates (damalige Fassung) verfasste abweichende Meinung. Auf der 80. Sitzung des Stiftungsrates vom 18. Februar 2010 stellte ich meinen Antrag auf Kündigung des Vertrages mit der Firma Grünenthal unter TOP 7 Änderung der Kostenordnung der Medizinischen Kommission erneut. Mein Antrag wurde mit der Mehrheit der Regierungsvertreter im Stiftungsrat und einer Enthaltung abgelehnt.

Bekanntlich stand die Familie des bislang noch amtierenden Mitglieds der medizinischen Kommission, Dr. Jan Schulte-Hillen (contergangeschädigt), mit der Familie Wirtz in einer direkten und indirekten persönlichen Verbindung. Seine Tante, Irene Schulte-Hillen, war zusammen mit dem Grünenthaleigner, Michael Wirtz, im Direktorium der Gesellschaft zur Verleihung des Internationalen Karlspreises zu Aachen e.V.. Sein Vater, Rechtsanwalt Karl-Hermann Schulte-Hillen, hegt seit dem Inkrafttreten des Stiftungsgesetzes (1972) mit dem ehemaligen Leiter der Rechtsabteilung Grünenthals, Herbert Wartensleben, eine intensive Freundschaft. Die Familie Wartensleben wohnte lange Zeit mit der Familie Wirtz in unmittelbarer Nachbarschaft und ist auch sonst freundschaftlich mit ihr verbunden. Die Kinder der Familien Wirtz und Wartensleben gingen gemeinsam zur Schule. Die Kinder der Familien Wartensleben und Karl-Hermann Schulte-Hillen spielten gemeinsam im Garten (Spiegel-Artikel Nr. 47 / 2006). Rechtsanwalt Karl-Hermann Schulte-Hillen klagte Seite an Seite mit der Firma Grünenthal GmbH erfolglos wie verbissen gegen den WDR und den Produzenten des Contergan-Spielfilms, besser bekannt als „Eine einzige Tablette“, um die Ausstrahlung dieses Films zu unterbinden. Heute stellt sich die Frage, wer denn mit der Betreuung des von der Firma Grünenthal GmbH nunmehr finanzierten Internetportals beauftragt wurde oder werden soll.

Ebenfalls soll an dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben, dass die Conterganstiftung im Jahr 2012 eine Expertise „Erstellung einer vergleichenden Übersicht zur Erfassung aller Leistungen an thalidomidgeschädigte Menschen im Einzelfall in 21 ausgewählten Ländern“ von der Rechtsanwaltskanzlei DLA Piper hat fertig stellen lassen. Die weltweit agierende Rechtsanwaltskanzlei DLA Piper hat einige Zeit vorher den Rechtsnachfolger des Thalidomid-Schaden-Verursachers (Diageo) in England bei Verhandlungen um eine Verbesserung der Entschädigungssituation gegen die englischen Thalidomidopfer vertreten und beraten.

Dabei ist mir folgendes bewusst:

Die Feststellung eines bisher unentdeckten und/oder damit erst aufgrund der heutigen bildgebenden Diagnoseverfahren neu- oder später entdeckten, vorgeburtlichen Schadensbildes (bisher Spätschäden oder spät entdecktes Schadensbild genannt) oder eines Schadensbildes, dass ebenfalls aufgrund der heutigen bildgebenden Diagnoseverfahren als indirekte oder direkte Folgewirkung der jeweiligen Conterganschädigung klassifiziert werden muss (folgewirkende Spätschäden oder spät entdecktes, als Folgewirkung entstandenes Schadensbild), könnte zwingend zur Folge haben, dass sowohl die bisherige Entschädigungslösung in Sachen Contergan durch eine 1972 gegründete Conterganstiftung von der jeweils aktuell amtierenden Bundesregierung hinsichtlich des bisher festgestellten Schadensausmaßes und der Quantität und der Qualität der bisher erbrachten Leistungsarten völlig neu gesehen und gedacht werden muss.

Ebenfalls könnte die Feststellung eines aufgrund der heutigen bildgebenden Diagnoseverfahren später entdeckten, vorgeburtlichen Schadensbildes oder eines spät entdeckten, als Folgewirkung entstandenen Schadensbildes ebenfalls zwingend zur Folge haben, dass das gesamte Schadensausmaß nicht nur in Hinblick auf die Quantität sondern auch in Hinblick auf die Qualität des durch die Firma Grünenthal GmbH (hier immer gleichbedeutend mit dem Wirtz-Konsortium) verursachten Gesamtschadens von Anfang an bis heute völlig neu auch hinsichtlich ihrer Gesamtverantwortlichkeit und ihres bisherigen Schadensersatzes gesehen und gedacht werden muss.

Denn aufgrund der bisher bekannten Einzelfälle unter den Conterganopfern ist hinsichtlich der Qualität über ein solches Schadensbild zu prognostizieren, dass es dabei nicht bloß um herkömmliche Körper- und Gesundheitsschäden geht, die lediglich den Lebensgenuss einschränken, sondern dass sich bei diesem Schadensbild für jeden von einem Conterganschaden betroffenen Menschen massive potentielle Lebensgefahren manifestieren.

Konkret könnte dies zu folgenden führen:

Die Bundesregierung könnte durch eine solche Feststellung durch die öffentliche Meinung erneut dazu gezwungen werden, die Leistungen der Conterganstiftung um ein Vielfaches zu erhöhen und zu modifizieren.

Die Firma Grünenthal GmbH (hier immer gleichbedeutend mit dem Wirtz-Konsortium) könnte durch die öffentliche Meinung dazu gezwungen werden, sich erstmalig ernsthaft um einen quantitativen und qualitativen Schadensausgleich zu bemühen.

Hinsichtlich der Interessenlage ist je nach den Ergebnissen einer solchen Studie folgendes festzustellen:

Die Bundesregierung und die Firma Grünenthal GmbH haben das gleiche wirtschaftliche Interesse, dass der Schadensausgleich für die Conterganopfer quantitativ und qualitativ nicht spezifiziert wird.

Durchsetzung eines solchen gemeinsamen Interesses:

Entweder

Verfälschung der Ergebnisse einer solchen Studie

oder

Verhinderung der Studie selbst, damit es erst gar nicht zu den befürchteten Ergebnissen der Studie kommt.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Meyer
ordentliches Mitglied
im Stiftungsrat
der Conterganstiftung