PROJEKTANTRAG BLUTDRUCKMESSGERÄT FÜR GLIEDMASSENGESCHÄDIGTE CONTERGANOPFER CHARITÉ BERLIN VOM 26.5.201

Diesen Antrag können Sie als PDF-Datei hier herunterladen:

Antrag_Blutdruckmessgeraet_Charite_26_5_2014.pdf (82kB)

Den nachfolgenden Projektantrag Blutdruckmessgerät für Gliedmaßengeschädigte Conterganopfer Charité Berlin vom 26.5.2014 hat Andreas Meyer auf der Stiftungsratssitzung am 4.6.2014 gestellt.

Das Besondere an diesem Blutdruckmessgerät ist, dass es den Blutdruck verlässlich an den Schläfengefäßen am Kopf messen können soll.

Der Antrag kam auf der Stiftungsratssitzung am 4.6.2014 nicht auf die Tagesordnung, obwohl Andreas Meyer die Dringlichkeit der Durchführung eines solchen Projektes auf dieser Sitzung hervorgehoben habe.

Da Andreas Meyer das Entwicklerteam zu dieser Stiftungsratssitzung vorher einfach eingeladen habe und dieses trotz der vermuteten Widerstände angereist war, wurde dieser Tagesordnungspunkt vom Stiftungsratsvorsitzenden Dieter Hackler dann doch behandelt.

Das Ergebnis war dann aber:

Der ehemalige Stiftungsratsvorsitzende Dieter Hackler verwies das Entwicklerteam darauf, dass man zur Förderung dieses neu zu entwickelnden Blutdruckmessgerätes erst eine öffentliche Ausschreibung machen müsse, bevor der Zuschlag für eine Förderung erteilt werden könne.

Für Andreas Meyer ist dies völlig unverständlich, weil nach allgemeinem Kenntnisstand ein solches Blutdruckmessgerät, das den Blutdruck an den Schläfengefäßen messen kann, bislang noch nicht existiert und es insofern um eine neue Erfindung geht.

Für Andreas Meyer ist dieses Blutdruckmessgerät die innovativste Entwicklung zum Thema Contergan seit langer langer Zeit, da die meisten Gliedmaßengeschädigte Betroffenen bei uns alle Schwierigkeiten haben, ihren Blutdruck zuverlässig an den Gliedmaßen messen zu lassen.

Lesen Sie zu diesem Thema auch den Link zum Antrag zur Durchführung einer Studie zu Gefäßen und Nervenbahnen vom 28.5.2014 und zu den Missständen in der Conterganstiftung ganz allgemein den Link zur öffentlichen Anhörung vom 1.2.2013.

Andreas Meyer
ordentliches Mitglied im Stiftungsrat
der Conterganstiftung für behinderte Menschen
Dohmengasse 7, 50829 Köln
Telefon: 0221 / 9505101,Telefax: 0221 / 9505102
E-Mail: …

Per Einschreiben mit Rückschein
An die
Conterganstiftung
für behinderte Menschen
– Geschäftsstelle –
Sybille-Hartmann-Str. 2-8
50969 Köln

26.5.2014

Betrifft: 96. Sitzung des Stiftungsrates am 4.6.2014 in Stuttgart, Umbenennung, Erweiterung und Antrag zu TOP 9 „Projektantrag Charité“.

Sehr geehrte Frau Richartz, sehr geehrter Herr Hackler,

Für die 96. Sitzung des Stiftungsrates der Conterganstiftung am 4.6.2014 in Stuttgart bitte ich den TOP 9 „Projektantrag Charité“ wie folgt umzubenennen, zu erweitern und sodann am 4.6.2014 in der Stiftungsratssitzung über folgenden Beschlussempfehlungsantrag abzustimmen:

TOP 9 Projektantrag Blutdruckmessgerät für gliedmaßengeschädigte Conterganopfer Charité Berlin

Der Tagesordnungspunkt wird ergänzt durch eine kurze Präsentation über das bisherige Blutdruckmessverfahren mit Ultraschall und die geplante Weiterentwicklungen für Contergangeschädigte der Charité Berlin.

Der Unterzeichner hat die Damen und Herren der Charité Berlin dazu eingeladen, zur öffentlichen Sitzung des Stiftungsrates am 4.6.2014 nach Stuttgart zu kommen.

Der Unterzeichner möchte sein Befremden darüber Ausdruck verleihen, dass der Stiftungsratsvorsitzende, Herr Dieter Hackler, dessen Aufgabe es ist, jede Stiftungsratssitzung vorzubereiten, uns in einer so wichtigen Angelegenheit über den Projektantrag der Charité Berlin hat abstimmen lassen wollen, ohne dass uns als Stiftungsratsmitglieder die Gelegenheit gegeben wird, uns einen Eindruck von diesem Projekt zu verschaffen und gegebenenfalls Fragen an das Mitarbeiterteam der Charité Berlin stellen zu können. Dieses Befremden möchte der Unterzeichner auch gegenüber der Stellvertreterin von Herrn Hackler aussprechen.

Denn Frau Sarah Schneider von der Charité Berlin hat dem Unterzeichner noch heute spontan zugesagt, dass sie oder/und jemand aus Ihrem Mitarbeiterteam am 4.6.2014 nach Stuttgart zu der öffentlichen Sitzung des Stiftungsrates kommen werden.

Frau Sarah Schneider hat zudem zugesagt, dass sie oder ihr Mitarbeiterteam einen eigenen Laptop und einen eigenen Beamer mitbringen werden.

Sie hat allerdings mitgeteilt, dass sie erst ab 13:30 Uhr zu dieser Stiftungsratssitzung kommen können.

Daher beantragt der Unterzeichner zudem, dass die Stiftungsratssitzung so gestaltet wird, dass TOP 9 erst aufgerufen wird, wenn das Mitarbeiterteam eingetroffen ist.

Wegen der Dringlichkeit der Angelegenheit wird zudem beantragt, dass dieser Tagesordnungspunkt nicht vertagt wird.

Dieses Antragsschreiben ist auf der Webseite der Conterganstiftung zu veröffentlichen.

Ich bitte um umgehende Benachrichtigung, ob dieser Tagesordnungspunkt um die Präsentation des Mitarbeiterteams der Charité Berlin erweitert werden kann.

Beschlussempfehlung:

Der Stiftungsrat nimmt den Projektantrag zustimmend zur Kenntnis und beauftragt den Vorstand die Anschlussfinanzierung des Projekts durchzuführen.

Begründung:

Der Unterzeichner dieses Antrages hat als Vierfachgeschädigter am eigenen Leib erlebt, wie notwendig die Umsetzung eines solchen Projektes ist. Zeit seines Lebens konnte er an sich selbst nie zuverlässig Blutdruck messen lassen. Seine Ärzte haben stets Blutdruck an seinen unteren Extremitäten gemessen, die bekanntlich ebenfalls wesentlich verkürzt sind wie seine Arme. Die Messwerte derartiger Blutdrucksmessungen mit normalen Blutdruckmessgeräten waren stets unzuverlässig. Auch ein Blutdruckmessgerät für Kleinkinder bzw. Säuglinge ermöglicht keine gesicherten Werte sondern nur Schätzwerte. Im Jahr 2012 hatte der Unterzeichner eine Bypassoperation im Herzzentrum der Universität Köln wegen eines vorherigen Herzinfarktes. Am Abend vor der Bypassoperation schnellten die Blutdruckwerte des Unterzeichners derartig hoch an, dass er auf die Intensivstation verlegt werden musste. Da niemand der Ärzte genau wusste, ob die Blutdruckwerte, die man bei dem Unterzeichner gemessen hatte, zuverlässig waren oder nicht, musste er unter Beobachtung bleiben und zuvor mit Blutdruck senkenden Medikamenten behandelt werden. Zur Verabreichung dieser mit Medikament musste in seiner Halsvene ein Venenkatheter angelegt werden. Wegen der offensichtlich anderen Gefäßverläufe des Unterzeichners haben die Ärzte auf der Intensivstation des Herzzentrums der Universität Köln eine ganze Stunde lang den Unterzeichner mehrmals rechts und links in den Hals stechen müssen, um eine solche Vene für den Venenkatheter zu finden. Die dargestellten Probleme sind typisch für Contergangeschädigte mit Vierfachschädigung. Sie sind aber auch auf Contergangeschädigte mit anderen Gliedmassenschäden übertragbar. Ein vorhandenes Blutdruckmessgerät oder dessen Erforschung, dass durch einen Druckpunkt an den Stirn- oder Schläfengefäßen das Messen von zuverlässigen Blutdruckwerten möglich macht, ist nach Auffassung des Unterzeichners eine der innovativsten Erfindungen, die insbesondere gliedmaßengeschädigten, contergangeschädigten Menschen und ihren Ärzten zuverlässige Diagnosemöglichkeiten bietet, die er selbst als vierfachgeschädigter Betroffener je kennen gelernt hat.

Über die oben genannten Antragsabschnitte ist im Zweifel einzelnd und namentlich abzustimmen.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Meyer