CONTERGANOPFER GEHT VOR GERICHT!
NACH 30 JAHREN CONTERGANRENTE ABERKANNT!

Einladung zum Gerichtstermin und offener Brief per E-Mail 27.3.2014

Sehr geehrter Herr Bundespräsident,
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
Sehr geehrte Frau Bundesfamilienministerin Schwesig,
Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident,
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete des Deutschen Bundestages,
Sehr geehrte Damen und Herren Vorsitzende der Bundestagsfraktionen,
Sehr geehrte Damen und Herren der Politik,
Liebe Mitstreiter und Mitstreiterinnen,

Ich schreibe an Sie in meiner Eigenschaft als 1. Vorsitzender des Bundes Contergangeschädigter und Grünenthalopfer e.V. sowie als von den contergangeschädigten Betroffenen gewähltes Mitglied im Stiftungsrat der Conterganstiftung.

Am 8.4.2014 findet um 10:00 Uhr im Verwaltungsgericht Köln in Saal 1(Erdgeschoß), Appellhofplatz, 50667 Köln (Eingang Burgmauer) ein Gerichtsverfahren statt, das alle Contergangeschädigten angehen wird.

In diesem Verfahren geht es um die Frage, ob und wann Contergangeschädigte beim Stellen eines Revisionsantrages darauf vertrauen können, dass die Conterganstiftung ihre Conterganschädigung nicht in Zweifel ziehen kann.

Auf diese Frage hat die Conterganstiftung bisher nur mit spitzfindigen Absichtserklärungen geantwortet. Zu mindestens macht das hiesige Verfahren deutlich, dass die Conterganstiftung sehr wohl die Conterganschädigung eines Betroffenen in Zweifel zieht.

Daher wollen wir dieses Gerichtsverfahren zum Anlass nehmen, von der Conterganstiftung und der Bundesregierung eine einklagbare Garantie zu verlangen, dass eine einmal anerkannte Conterganrente nicht wieder aberkannt werden kann.

Und nicht zuletzt wollen wir uns mit dem von dem Verfahren betroffenen Olaf T. solidarisieren und ihm bei seinem schweren Gang vor Gericht kraftvoll zur Seite stehen und ihm Mut machen.

Ich gehe davon aus, dass sich viele von uns mit Olaf T. solidarisieren werden, denn auch Olaf T. hätte sich über die Rentenerhöhung im letzten Jahr gefreut!

Sorgen wir mit unseren zahlreichen Erscheinen dafür, dass die bisherige Freude über unsere Rentenerhöhung nicht auch bei anderen von uns getrübt wird!

Und zeigen wir der Öffentlichkeit, dass solidarisches Engagement nicht aus leeren Worten und Gesten besteht!

Wir erinnern uns zurück:

30 Jahre lang galt Olaf T. als contergangeschädigt. 30 Jahre lang erhielt er eine Rente von der Conterganstiftung. Plötzlich soll alles anders sein. Die Conterganstiftung hat Olaf T. seine Conterganrente aberkannt. Dabei hat Olaf T. bei der Conterganstiftung nur einen Antrag auf Verschlimmerung seiner Conterganbehinderung (Revisionsantrag) gestellt. Wie viele andere Conterganopfer auch wollte er damit eine Höherstufung seiner Rente erreichen. „Nun verliere ich alles!“ sagt Olaf T. Interessant daran ist, dass Olaf T. in den letzten Jahren bereits mehrfach Revisionsanträge bei der Stiftung gestellt hat. Seine Conterganschädigung wurde aber dabei bisher von der Stiftung nicht in Zweifel gezogen. Denn vor 30 Jahren galt Olaf T. bei den medizinischen Gutachtern der Stiftung schon als Zweifelsfall. Aber die Stiftung hat damals Olaf T. als Conterganfall anerkannt. „Herr Olaf T. durfte auf seine Rentenzahlung auch für die Zukunft vertrauen, da auch zum jetzigen Zeitpunkt keine neuen Tatsachen vorliegen, die eine Entziehung der Rente für die Zukunft rechtfertigen würden.“ sagt Rechtsanwältin Buder-Heckert vom VdK Hessen-Thüringen.

Wir fordern die Verantwortlichen im Bundestag und der gesamten politischen Landschaft in diesem Lande dazu auf, sich mit Herrn Olaf T. zu solidarisieren und sich mit allen Kräften dafür einzusetzen, dass eine einmal anerkannte Conterganrente nicht wieder aberkannt werden kann.

Wir hoffen auf Ihr/Euer zahlreiches Erscheinen und verbleiben

mit den allerbesten Wünschen

Andreas Meyer

1. Vorsitzender des BCG
zugleich Mitglied im Stiftungsrat der Conterganstiftung

Der offene Brief kann hier heruntergeladen werden:

Offener_Brief_Conterganrente_aberkannt_27_03_2014

Keine der oben von uns angeschriebenen Personen hat auf unseren offenen Brief, der als E-Mail versandt wurde, jemals geantwortet!

Was die Politik nicht richtete, richtete am 8.4.2014 das Verwaltungsgericht Köln:

Olaf T. hat das Gerichtsverfahren gegen die Conterganstiftung gewonnen und erhält weiterhin seine Rente.

Lesen Sie zu den gesamten Vorgang unsere Pressemitteilung vom 8.4.2014, vom 31.3.2014 und vom 19.4.2013.