30 Jahre lang galt Olaf T. als contergangeschädigt. 30 Jahre lang erhielt er eine Rente von der Conterganstiftung. Plötzlich soll alles anders sein. Die Conterganstiftung hat Olaf T. seine Conterganrente aberkannt. Dabei hat Olaf T. bei der Conterganstiftung nur einen Antrag auf Verschlimmerung seiner Conterganbehinderung (Revisionsantrag) gestellt. Wie viele andere Conterganopfer auch wollte er damit eine Erhöhung seiner bislang kärglichen Rente erreichen. „Nun verliere ich alles!“ sagt Olaf T. Interessant daran ist, dass Olaf T. in den letzten Jahren bereits mehrfach Revisionsanträge bei der Stiftung gestellt hat. Seine Conterganschädigung wurde aber dabei bisher von der Stiftung nicht in Zweifel gezogen. Denn vor 30 Jahren galt Olaf T. bei den medizinischen Gutachtern der Stiftung schon als Zweifelsfall. Aber die Stiftung hat damals Olaf T. als Conterganfall anerkannt. „Herr Olaf T. durfte auf seine Rentenzahlung auch für die Zukunft vertrauen, da auch zum jetzigen Zeitpunkt keine neuen Tatsachen vorliegen, die eine Entziehung der Rente für die Zukunft rechtfertigen würden.“ sagt Karin Buder-Heckert, Anwältin des VdK Hessen-Thüringen. Olaf T. muss nun vor Gericht um seine Rente kämpfen. „Wir haben schon seit längerer Zeit den Eindruck, dass die Conterganstiftung unter den Contergangeschädigten Angst und Unsicherheit verbreiten möchte. Scheinbar will der Bund noch vor der Bundestagswahl bei der geplanten, deutlichen Erhöhung der Conterganrenten sparen, indem man die Anzahl der anerkannten Conterganopfer verringert.“ sagt Andreas Meyer, 1. Vorsitzender des BCG. Zurzeit plant die Bundesregierung eine Anhebung der Leistungen der Conterganstiftung für die Contergangeschädigten.

Hören Sie sich zu dem obigen Fall des Herrn Olaf T. auch die folgende Radiosendung im Dom-Radio mit dem Titel „Der Conterganskandal – nächster Akt! Opfer wollen sich mit der kommenden Änderung des Conterganstiftungsgesetzes nicht zufrieden geben“ vom 17.4.2013 an. Der Link zu dem Beitrag lautet:

http://www.domradio.de/radio/sendungen/thema/aenderung-des-conterganstiftungsgesetzes-reicht-nicht-aus

Kontakt:

Karin Buder-Heckert
Rechtsanwältin
Sozialverband VdK Hessen-Thüringen
Bezirksgeschäftsstelle Marburg
Leopold-Lucas-Straße 73
35037 Marburg
Telefon: 06421/23469
Telefax: 06421/14117
Mail: bgst.marburg@vdk.de
Internet: www.vdk.de/hessen-thüringen
VdK Internet TV: www.vdktv.de

BCG – Bund Contergangeschädigter
und Grünenthalopfer e.V.
c/o Herr Andreas Meyer (1. Vorsitzender)
Dohmengasse 7 , 50829 Köln
Email: bcg-brd-dachverband@gmx.de
Webseite: www.gruenenthal-opfer.de
Telefon : 0221 / 9505101
Fax: 0221 / 9505102
Mobil: 0172 / 2905974