URTEIL DES LANDGERICHTS KÖLN IN SACHEN DALLI U.A. ./. BCG U. ANDREAS MEYER AM 24.06.2009
In dem einstweiligen Verfügungsverfahren von Dalli u.a. ./. BCG und Andreas Meyer hob das Landgericht Köln am 24.6.2009 die gegen den BCG und Andreas Meyer am 24.2.2009 erlassenen einstweiligen Verfügungen wieder auf.
Nach Auffassung des Landgerichts Köln fehlte es an der Dringlichkeit der einstweiligen Verfügungen, weil die Gesellschafter, die Familie Wirtz, und die Geschäftsführung der Dalli-Werke, Mäurer & Wirtz, Glockengasse (4711) nicht glaubhaft gemacht haben, dass sie erst im Februar 2009 von dem bereits anlässlich der Mahnwache zum 50. Jahrestag der Einbringung von Contergan in den Handel im Jahre 2007 ausgerufenen Boykott des BCG und von Herrn Andreas Meyer erfahren haben.
Die Familie Wirtz hatte zunächst über ihre von dem Boykottaufruf betroffenen Firmen in den Medien angekündigt, gegen das oben genannte Urteil in Berufung zu gehen und das Hauptsacheverfahren in Form einer Unterlassungsklage gegen den BCG und Andreas Meyer betreiben.
Mittlerweile ist die Berufungsfrist verstrichen. Das obige Urteil ist demnach rechtskräftig geworden.
Auch wurde das Hauptsacheverfahren in Form einer Unterlassungsklage gegen den BCG und Andreas Meyer bislang nicht betrieben.
Das bestätigt unsere Vermutung, dass die Familie Wirtz die Medienberichterstattung über die Fortsetzung eines solchen Verfahrens mehr fürchtet als das Verfahren selbst.
Insofern sind wir zuversichtlich, von weiteren rechtlichen Schritten der Familie Wirtz verschont zu bleiben.
Das Urteil des Landgerichts Köln ist historisch, weil zum ersten Mal in der 50 jährigen Geschichte des Conterganskandals die Conterganopfer in einer Auseinandersetzung mit der Grünenthaleigentümer-Familie Wirtz vor Gericht obsiegt haben.
Die Prozeßdokumente können Sie hier downloaden.