Vor 40 Jahren wurde am 16. März 1963 der Bundesverband Contergangeschädigter e.V.(früher „Bundesverband der Eltern körpergeschädigter Kinder e.V.“ nachfolgend „Bundesverband“ genannt) gegründet.

Wir möchten die hierzu vom Bundesverband am 15. März 2003 um 18 Uhr in „Schmieder´s Gasthaus im Museum“, Germarkenstraße 139, 51069 Köln-Dellbrück, geplante Feierlichkeit zum Anlaß nehmen, einmal mehr an das nachhaltig eindrucksvolle Wirken dieses Verbandes, insbesondere seiner Vorstandspersönlichkeiten und seiner sonstigen Verantwortlichen, zu erinnern.

Da die Korruption in den letzten 40 Jahren seines Bestehens immer wieder ein Grundwesenszug dieses Verbandes gewesen war, sind wir jedoch wegen der Fülle des Materials dazu gezwungen, uns auf einige wenige Schlaglichter zu beschränken.

Kaufmann Helmut Hering

Vater eines Contergan-Kindes, wurde 1967 Vorsitzender des Bundesverbandes. Gründete während seiner Amtszeit die mit dem Bundesverband konkurrierende Rautenberg-Stiftung, in deren Kurhaus sich contergangeschädigte und andere körperbehinderte Kinder erholen sollten. Wollte sich dort einen lebenslänglichen Posten als Kurdirektor einsetzen lassen (Artikel im Spiegel Nr. 17 / 1969). Verschaffte sich Vermögensvorteile durch die zusätzliche Gründung des „Webeg“-Verlages (vom englischen „we beg“ = wir bitten). Der Verlag vertrieb über Schülermitverwaltungen und Betriebsräte sogenannte „Kinderzoo“-Malbücher und Postkartenserien und appellierte an die Hilfsbereitschaft der Käufer: „Den Erlös dieser Aktion stellt der Webeg-Verlag behinderten Kindern zur Verfügung.“ Tatsächlich kamen nur jeweils eine Mark vom Verkauferlös der 3,90 DM für das jeweilige Malbuch und der 2,40 DM für die Postkartenserie dem gemeinnützigen Zweck zugute (Artikel im Spiegel Nr. 17 / 1969). Er wurde nicht mehr wieder gewählt.

Rechtsanwalt und Notar Karl-Hermann Schulte-Hillen

Vater eines Contergan-Kindes, Nebenklägervertreter im Alsdorfer Contergan-Strafprozeß und von 1963 bis 1967 Vorsitzender des Bundesverbandes. Sein Hauptverdienst ist es, den Bundesverband mitbegründet zu haben. Später brachte er sich in Mißkredit, weil er den Eltern im Strafprozess versprochen hatte, die Kosten für seine Nebenklagevertretung würden nicht mehr als 20,- DM pro Elternpaar betragen, dann aber Zahlungen von 300,- DM und 500,- für vergangene und zukünftige Leistungen verlangte (Artikel im Spiegel Nr. 17 / 1969). Während seiner Amtszeit im Bundesvorstand verschwand seinerzeit ein Spendenbetrag in Höhe von knapp 100.000,- DM, über dessen Verbleib er keine Rechenschaft ablegen konnte (Artikel im Spiegel Nr. 17 / 1969), weswegen er nicht mehr wiedergewählt wurde. Als Duzfreund des Syndikus der Conterganherstellerfirma Grünenthal, Herbert Wartensleben, korrumpierte er, mit diesem zusammen um 1972 im Hintergrund agierend, die Interessenvertretung der Conterganopfer zugunsten Grünenthals nachhaltig mit der Folge, daß diese ihre Schadensersatzgelder in Höhe von 100 Millionen DM in eine Stiftung einbringen mußten, die ihnen heute eine nach unten gestaffelte Höchstrente von 545,- € ausschüttet und ihnen aufgrund einer Bestimmung in dem dafür erlassenen Stiftungsgesetz verbietet, Regreßansprüche wegen ihrer Folgeschäden gegenüber Grünenthal geltend zu machen

Kaufmann Hans-Helmut Schleifenbaum

Vater eines Contergan-Kindes, wurde am 22.4.1972 zum 1. Vorsitzenden des Bundesverbandes gewählt. War ebenfalls Duzfreund von Wartensleben und wirkte in seiner Eigenschaft als Verbandsvorsitzender mit seinem Intimus Schulte-Hillen aktiv und offen an der oben erwähnten Entrechtung der Conterganopfer zugunsten Grünenthals mit. Von ihm wurden die Eltern in Rundschreiben über den Stand der damals mit der Bundesregierung geführten Stiftungsverhandlungen systematisch falsch informiert, um sie zugunsten Grünenthals zu einer Zustimmung zur Stiftungslösung zu bewegen. Seine Kumpanei mit Grünenthals ging so weit, daß er in einem dieser Rundschreiben ein Formular beilegte, mit denen die Eltern dem Elternanwalt, Dr. Dr. Rupert Schreiber, sein Mandat entziehen und dieses auf zwei Grünenthalanwälte übertragen sollten. Auch ließ er sich in einem Privatklageverfahren gegen den Elternanwalt von einem Grünenthalanwalt vertreten. Nach dem Inkrafttreten des Stiftungsgesetzes am 31.10.1972 sorgte er dafür, daß Wartensleben und Schulte-Hillen je einen Vorsitzposten in einer der Stiftungskommissionen erhielten.

Als der Orstverband Köln ab dem Jahre 1987 sein Geschäftsgebaren und das seiner Geschäftsführerin Hilke Blum kritisierte (wird unten skizziert), schloß Schleifenbaum diesen Verbandes gleich zweimal aus dem Bundesverband aus. Nachdem die Kölner in zwei Gerichtsverfahren gegen die Ausschlüsse obsiegten (Aktz.: 2 0 394/89; 2 0 174/90; 12 U 49/91.), trat Schleifenbaum am 30.6.1991 von seinem Vorsitz zurück. Zum Abschied ließ er sich vom Bundesverband eine Feier ausrichten, die zu diesem Zweck fälschlich als Feier zum 30-jährigen Bestehen des Bundesverbandes deklarierte wurde. Zu dieser Feier waren auch Schulte-Hillen und Wartensleben geladen.

Nachdem Schleifenbaum am 8.5.1992 eine Widerrufsklage gegen einen Geschädigten verlor (Aktz. 30 0 222/91), der ihm und anderen Korruption vorwarf, wurde er auf den regulären Verbandssitzungen nicht mehr gesehen.

Immobilienmaklerin Hilke Blum

Langjährige Geschäftsführerin des Bundesverbandes, zudem zweifache Hoteldirektorin, Immobilienmaklerin. Während ihrer Amtszeit bot sie dem Bundesverband auf einer Bundesvorstandsratssitzung am 18.2.1989 als geschäftsführende Gesellschafterin der Immobilienmaklerfirma „Blum & Partner Immobilien GmbH“ in Köln das Kaufobjekt „Anwesen Paffrather Str. 132 – 134, 5000 Köln 80 (Dellbrück)“ an, das heute dem Verband als Geschätsstelle und Begegnungszentrum dient. Neben anderen gezielt abgegebenen Falschinformationen stellten sie und Schleifenbaum das Haus als Schnäppchen dar, indem sie den Wert weit höher angaben, als er tatsächlich war. Frau Blum ließ sich mit Zustimmung Schleifenbaums nach Abwicklung des Kaufes bei einem von ihr angegebenen Kaufpreis von 1.550.000,- DM vom Bundesverband eine Courtage in Höhe von 46.500,- DM auszahlen. Eine Courtage in gleicher Höhe wurde ihr vom Verkäufer bezahlt. Da das Haus u.a. absolut nicht behindertengerecht war (hohe Eingangstreppen, schlechte Parkbedingungen usw.), brachen die danach notwendigen Umbau-, Renovierungs- und Einrichtungskosten in Höhe von 272.680,97 DM dem Bundesverband so sehr finanziell das Genick, daß er bis heute keine Zuschüsse mehr an seine Mitgliedsverbände auszählen konnte. Blum und Schleifenbaum verstießen bei der „Bewältigung“ dieses Problemkreises gegen diverse Beschlüsse (z.B. öffentliche Zuschüsse einzuholen und die ständige Rücklage in Höhe von 400.000,- DM nicht anzutasten) und mußten alsbald von ihren Ämtern als Geschäftsführerin und 1. Vorsitzender zurücktreten.

Der Kölner Ortverband kritisierte zudem, daß in den Jahren 1986 – 1988 im Durchschnitt jährlich ca. 150.000,- DM an Verwaltungskosten und Gehälter für die ehemalige Geschäftsführerin Hilke Blum und eine halbtags beschäftigte Bürohilfe ausgegeben wurden, ohne daß in den jeweiligen Geschäftsberichten hierfür eine Tätigkeit verzeichnet wurde. Sie kritisierten ferner, daß Frau Blum ein Großteil der Personalkosten in Höhe von jährlich ca. 70.000,- DM in Form eines Angestelltenmonatsgehalts von 3000,- DM brutto mit sämtlichen Sozialabgaben gezahlt wurde, obwohl diese gleichzeitig hauptberuflich Geschäftsführerin einer Immobilienfirma, Vermögensverwalterin und zweifache Hoteldirektorin war. Blum und Schleifenbaum haben sich bis zum Ende ihrer Amtszeit geweigert, den Mitgliedsverbänden Blums Arbeitsvertrag und die von Blum quartalsweise abzufassenden Arbeitsberichte der letzten Jahre ihrer Beschäftigung vorzulegen. Gerade wegen der somit nicht erkennbaren Tätigkeiten Blums fiel besonders ins Auge, daß ein großer Posten der jährlich angefallenen Verwaltungsausgaben in Höhe von ca. 70.000,- DM ihrem Immobilienmaklerbüro erstattet wurden. Bis zum Einzug in das vermakelte Haus waren die Räume von Blums Immobilienmaklerbüro die Geschäftsstelle des Bundesverbandes. Augenfällig war auch noch, daß der angeblich „unabhängige“ und langjährige Wirtschaftsprüfer des Bundesverbandes, der Diplom-Kaufmann und Steuerberater Kurt Stahlhacke, und seine Ehefrau Marianne zusammen Frau Blum, und ihrem Ehemann, dem damaligen Richter am Amtsgericht Wolfgang Blum, Eigentümer des Hotels „Uhu“ in der Dellbrücker Hauptstrasse in Köln gewesen ist, dessen Direktorin ebenfalls den Namen Hilke Blum trägt. Der Wirtschaftsprüfer wurde nach Bekanntwerden dieser Tatsachen nicht mehr beauftragt.

Als Frau Blum ein Gerichtsverfahren gegen einen Journalisten verlor (Aktz. 28 0 219/89), dass sie als Privatperson und Immobilienmaklerfirma gegen ihn angestrengt hatte, weil dieser über die oben genannten Vorkommnisse berichtete, ließ sie sich die Prozeßkosten in Höhe von 25.519,97 DM vom Bundesverband erstatten. Auch hierbei bedienten sich Schleifenbaum und Blum eines Täuschungsmanövers.

1. Vorsitzende Margit Hudelmaier und ihre Stellvertreter Michael Ashcroft, Jörg Kreuzinger

Alle selbst Contergan-Opfer und derzeit amtierend. Haben teilweise von den Ereignissen um den Finanzskandal Blum und Schleifenbaum gewußt, sie geduldet, sie bewusst geförderten oder geflissentlich die Augen davor verschlossen und warnende Stimmen ignoriert. Auch weigern sie sich heute, sich von Schleifenbaum, Blum und Schulte-Hillen zu distanzieren, obwohl ihnen die Tatsachen nunmehr hinlänglich bekannt sind. Sie haben Schleifenbaum, Blum und Schulte-Hillen auch zu den Feierlichkeiten zum 40-jährigen Jubiläum des Bundesverbandes eingeladen und luden sie auch zu anderen offiziellen Feierlichkeiten des Verbandes als Ehrengäste ein. Einen hiergegen gerichteten Antrag des Landesverbandes NRW haben sie bis heute verschleppt und wollen sich diesem auch in Zukunft widersetzen.