Pressemitteilung_Conterganstiftung_muss_Boxspringbett_zahlen_12_11_2015
Einen großen Erfolg hat heute die contergangeschädigte Christiane Ortel gegen die Conterganstiftung errungen. Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Köln verurteilte die Conterganstiftung zur Zahlung eines Boxspringbettes als einen mit ihrer Conterganschädigung zusammenhängenden, spezifischen Bedarf. „Dies ist ein Meilenstein für alle contergangeschädigten Menschen! Denn das Verwaltungsgericht Köln hat dabei für Recht erkannt, dass auf die spezifischen Bedarfen nach dem Conterganstiftungsgesetz grundsätzlich ein Anspruch besteht und die Leistungsgewährung nicht im Ermessen der Stiftung gestellt ist. Eine Beschränkung des Leistungsvolumens ergibt sich nur aufgrund des jährlich vom Bund für die spezifischen Bedarfe zur Verfügung gestellten Betrages von 30 Millionen € und der individuellen Beschränkung auf 20.000 € pro contergangeschädigter Person.“ so Christiane Ortel. „Damit sind alle Versuche der Conterganstiftung gescheitert, die Deckung unserer spezifischen Bedarfe massiv einzuschränken!“ sagt Andreas Meyer, Vertreter der Contergan-Opfer im Conterganstiftungrat. Meyer und der BCG haben darüber hinaus die Hoffnung, dass mit dieser Gerichtsentscheidung auch eine ideelle Tür für einen modernen Hilfsmittelbegriff für alle behinderten Menschen in Deutschland aufgestoßen wird, nach dem ein Gegenstand des Alltags immer dann auch ein Hilfsmittel sein kann, wenn er trotz seiner hybriden Gebrauchseigenschaften und -zwecke dazu geeignet ist, eine Behinderung auszugleichen oder diese zu erleichtern. Kurz gesagt: Wenn der behinderte Mensch diesen Gegenstand zur Bewältigung seines Lebensalltages braucht.
Kontakt:
BCG – Bund Contergangeschädigter
und Grünenthalopfer e.V.
c/o Herr Andreas Meyer (1. Vorsitzender)
Dohmengasse 7 , 50829 Köln
Email: bcg-brd-dachverband@gmx.de
Webseite: www.gruenenthal-opfer.de
Mobil: 0172 / 2905974