Pressemitteilung__Die_ungeliebte_Studie_19_04_2015
Am kommenden Mittwoch, den 22.4.2015, soll in Köln in der öffentlichen Stiftungsratssitzung der Conterganstiftung über die Durchführung der Gefäß- und Nervenbahnstudie entschieden werden. Die Durchführung der Studie wurde bereits 2013 von den Wissenschaftlern der Heidelberger Conterganstudie dringend empfohlen. Grund: Es bestehe der Verdacht, Contergan könne auch atypische Veränderungen an den Gefäß- und Nervenbahnen der Conterganopfer verursacht haben. Auffällig häufig seien Schlaganfälle und Herzinfarkte. In der Wochenzeitung Die Zeit wurde 2013 über einen Fall berichtet, bei dem bei einem Herzinfarkt wegen zu enger Gefäße kein Herzkatheter gelegt werden konnte. Opferverbände erfuhren von lebensbedrohlichen Komplikationen bei Operationen an Betroffenen, weil deren Ärzte versehentlich Gefäße oder Nerven durchtrennten, wo sie normalerweise nicht erwartet wurden. „Seit Ende 2013 drücken sich die Conterganstiftung und das Bundesfamilien-ministerium mit fadenscheinigen Gründen um die Durchführung dieser Studie.“ sagt Andreas Meyer, Vorsitzender des Bundes Contergangeschädigter und Grünenthalopfer e.V. (BCG) und gleichzeitig Betroffenenvertreter in der Conterganstiftung. Ein Ergebnis dieser Studie könnte ein völlig neues Conterganschadensbild sein, das sich in den vorgeburtlich veränderten Gefäß- und Nervenbahnen als massive potentielle Lebensgefahren bei den Conterganopfern manifestiert. Damit müsse der Gesamtschaden und alle Entschädigungssysteme des Conterganskandals völlig neu berechnet werden, meint Meyer, weil das neue Conterganschadensbild erst seit der Entwicklung der modernen bildgebenden Diagnoseverfahren festgestellt werden konnte. Gleichzeitig könne sich Grünenthal dann nicht mehr mit der angeblich abgelaufenen Verjährung in Conterganprozessen wie in Spanien herausreden. „Bundesregierung und Grünenthal führen eine unselige Interessenallianz: Die Kosten eines solchen neuen Schadensbildes möglichst gering zu halten oder diese durch Verhinderung der Studie gar nicht erst entstehen zu lassen.“ sagt Meyer und schließt mit den Worten: „Es wird sich zeigen, zu wessen Lasten man sich entscheiden wird: Zu Lasten der Allianz oder zu Lasten der Conterganopfer.“
Links zum Thema sowie Ort und Datum der Stiftungsratssitzung:
Artikel Die Zeit vom 15.6.2013:
http://www.zeit.de/2013/24/contergan-opfer
Antrag Gefäß- und Nervenbahnstudie:
https://www.gruenenthal-opfer.de/Antrag_Studie_Blutgefaesse_Nervenbahnen_28_5_14
Modifizierter Antrag Gefäß- und Nervenbahnstudie:
https://www.gruenenthal-opfer.de/Mod_Antr_Studie_Blutgefaesse_Nervenbahnen_6_12_14
Weitere Informationen über die Conterganstiftung:
Abweichende Meinungen zum Protokoll über das Ergebnis der 98. Sitzung des Stiftungsrates der Conterganstiftung für behinderte Menschen am 9.12.2014; zur Willkür und Filz in der Conterganstiftung:
https://www.gruenenthal-opfer.de/Abw_Mein_v_14_04_2015_Prot_StiftRat_09_12_2014
Öffentliche Stiftungsratsitzung
Datum: 22.4.2015
Ort: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zimmer 8.05
Adresse: Sibylle-Hartmann-Str. 2 – 8, 50969 Köln
Beginn: ab 11:00 Uhr
Ende: ca. 15:30 Uhr
Kontakt:
BCG – Bund Contergangeschädigter
und Grünenthalopfer e.V.
c/o Herr Andreas Meyer (1. Vorsitzender)
Dohmengasse 7 , 50829 Köln
Email: bcg-brd-dachverband@gmx.de
Webseite: www.gruenenthal-opfer.de
Telefon : 0221 / 9505101
Fax: 0221 / 9505102
Mobil: 0172 / 2905974