EMAIL: FRI, NOV 20, 2015 21:25

OFFENER BRIEF VON ANDREAS MEYER ZUM GRÜNENTHAL-AKTENSKANDAL

BETREFF:
CONTERGANSTIFTUNG – SCHREIBEN DER STIFTUNGSVORSITZENDEN VOM 5.11.2015 MIT DEM BETREFF „’GRÜNENTHAL-AKTEN‘ – DOKUMENTE ZUM ZEICHEN STC II 1339″ (OFFENER BRIEF)

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vom:
andreas.meyer@…,
Meyer, Andreasan:
marlene.rupprecht@…,
Rupprecht, MarleneMargit.Hudelmaier@…,
Hudelmaier, MargitChristoph.Linzbach@…,
Linzbach, ChristophSven-Olaf.Obst@…,
Obst, Sven-OlafSylvia.Kuerschner@…,
Kürschner, Dr. Sylviacc:
petra.sartor@…,
Sartor, Dr. PetraElisabeth.Woelky@…,
Woelky, Elisabethpetra.spaetling-fichtner@…,
Spätling-Fichtner, Petracontergan@…,
Stürmer, Christianherterich@…,
Herterich, Udobettina.ehrt@…,
Ehrt, BettinaKristina.Kruse@…,
Kruse, KristinaKatja.Held@…,
Held, KatjaAndreas Meyer
ordentliches Mitglied im Stiftungsrat
der Conterganstiftung für behinderte Menschen
Dohmengasse 7, 50829 Köln
Telefon: 0221 / 9505101,Telefax: 0221 / 9505102
E-Mail: andreas.meyer.stiftungsrat@web.deAn die
Conterganstiftung
für behinderte Menschen
– Geschäftsstelle –
Sybille-Hartmann-Str. 2-8
50969 KölnZur Weiterleitung an:die parlamentarische Staatssekretärin Caren Marks
den Stiftungsratsvorsitzenden Christoph Linzbach
die Mitglieder des Stiftungsrates und deren Stellvertreter
den Vorstand der Conterganstiftung20.11.2015Conterganstiftung – Schreiben der Stiftungsvorsitzenden vom 5.11.2015 mit dem Betreff „’Grünenthal-Akten‘ – Dokumente zum Zeichen StC II 1339″ (Offener Brief)Sehr geehrte Frau parlamentarische Staatssekretärin Caren Marks, sehr geehrte Frau Rupprecht, sehr geehrte Frau Hudelmaier, sehr geehrter Herr Linzbach (BMFSFJ), sehr geehrter Herr Dr. Obst (BMFSFJ), sehr geehrte Damen und Herren des Stiftungsrates und deren StellvertreterInnen, sehr geehrte Frau Dr. Kürschner (BMFSFJ), sehr geehrte Damen und Herren der Geschäftsstelle,mit Befremden habe ich heute das Schreiben des Stiftungsvorsitzenden, Frau Marlene Rupprecht, vom 5.11.2015 mit dem Betreff „’Grünenthal-Akten‘ -Dokumente zum Zeichen StC II 1339″ zur Kenntnis genommen.In diesem Schreiben, das in dieser Angelegenheit vermutlich mit ähnlichem Wortlaut noch weitere Conterganopfer erhalten haben, nimmt die Stiftungsvorsitzende Bezug auf den Umstand, dass am 10.10.2014 der Geschäftsstelle der Conterganstiftung von der Firma Grünenthal GmbH 161 Aktenordner übergeben worden sind, die Dokumente über contergangeschädigte Leistungsberechtigte und weitere Antragsteller enthalten und sich zuvor im Besitz von Grünenthal befunden haben.Ferner wird in diesem Schreiben der Stiftungsvorsitzenden bezüglich der Sichtung und Auswertung der Inhalte der Aktenordner zum Zwecke der Aufklärung mitgeteilt, dass die von der Firma Grünenthal „übergebenen Dokumente größtenteils im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Medizinischen Kommission der Conterganstiftung vor 2003 stehen und aus dem Verantwortungsbereich des früheren Vorsitzenden der Medizinischen Kommission in den Besitz von Grünenthal gelangt sind“.Desweiteren enthält das Schreiben die Feststellung, dass die Auswertung der übergebenen Dokumente ergeben hat, dass in diesen Dokumenten personenbezogene Daten zu meiner Person enthalten sind.Es schließt mit der Mitteilung, dass bei der Auswertung insgesamt 9 „Grünenthal-Dokumente“ gefunden und zu meinen Bestandsakten genommen wurden. Als Anlage wurden mir Fotokopien der neuen Dokumente beigefügt.Bis hierhin entspricht das Schreiben der Stiftungsvorsitzenden dem im Stiftungsrat und mit dem Stiftungsvorstand besprochenen Vorhaben der rückhaltlosen Aufklärung des „Grünenthal-Akten“-Skandals durch die Conterganstiftung und das BMFSFJ sowie der persönlichen Benachrichtigung der von diesem Skandal Betroffenen. Bis hierhin habe ich daher vorerst keine Beanstandungen.Auch befremdet mich in keinster Weise, dass bei der Auswertung zum „Grünenthal-Akten“-Skandal Dokumente mit personenbezogenen Daten zu meiner Person bei Grünenthal gefunden wurden, weil nach meinen Erfahrungen mit den kriminellen Syndikatsinteressen der Firma Grünenthal und des Eigentümerclans Wirtz ich diesem Personenkreis sowie deren Handlangern ohnehin jedwede sozialschädliche Tat zutraue.Mein Befremden wird jedoch dadurch ausgelöst, wenn das oben erwähnte Schreiben hinsichtlich des verantwortlichen Hauptakteurs für die Entstehung des sogenannten „Grünenthal-Akten“-Skandals aus dem Wirkungskreis der Medizinischen Kommission sowohl dessen Namen als auch dessen Doppelrolle als ehemaliger Vorsitzender der Medizinischen Kommission der Conterganstiftung von 1972 bis Ende 2003 einerseits und als Parteivertreter für die Firma Grünenthal GmbH andererseits verschweigt.Verschwiegen wird, dass es sich bei dem ehemaligen Vorsitzenden der Medizinischen Kommission der Conterganstiftung von 1972 bis Ende 2003 um dem Rechtsanwalt Herbert Wartensleben handelt.Verschwiegen wird ebenfalls, dass Herr Rechtsanwalt Wartensleben zum Zeitpunkt des Conterganstrafprozesses Leiter der Rechtsabteilung der Firma Grünenthal und zu mindestens zum Zeitpunkt seiner Bestellung als Vorsitzender einer der beiden Medizinischen Kommissionen der Conterganstiftung durch den Stiftungsrat der Conterganstiftung am 6.12.1972 noch Parteivertreter für die Firma Grünenthal zum Thema Contergan war.Verschwiegen wird ebenfalls, dass diese Umstände dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) bekannt waren, weil dieses von 1972 bis heute die Aufsicht über die Conterganstiftung nach § 10 Abs. 1 ContStifG (früher § 11 Abs. 1 ErrichtgG) hat.Verschwiegen wird ebenfalls, dass der frühere Vorsitzende des Bundesverbandes Contergangeschädigter e.V. (früher Bundesverband der Eltern körpergeschädigter Kinder – Contergangeschädigten-Hilfswerk, im Folgenden nur Bundesverband genannt) und früher im Stiftungsrat der Conterganstiftung tätige, Herr Hans Helmut Schleifenbaum, sowie seine spätere Nachfolgerin und das heutige Mitglied des Stiftungsvorstandes Margit Hudelmaier ebenfalls davon wussten.Verschwiegen wird ebenfalls, dass Herr Wartensleben zuletzt noch 2007 Parteivertreter der Firma Grünenthal in der Auseinandersetzung mit dem WDR um den Conterganspielfilm war.Hierdurch soll einmal mehr verschleiert werden, dass die Firma Grünenthal unter den Augen des BMFSFJ und den Augen von Vertretern des Bundesverbandes innerhalb und außerhalb des Stiftungsrates mehr als 30 Jahre lang über den ehemaligen Leiter ihrer Rechtsabteilung einen tiefen Blick in unsere intimsten medizinischen Befindlichkeiten hatte.Es soll verschleiert werden, dass es zwischen Grünenthal, dem BMFSFJ und der Elternorganisation der Conterganopfer, dem Bundesverband, mehr als 30 Jahre lang eine Allianz der Kumpanei gegeben hat.Als Betroffenenvertreter werde ich angesichts dieses neuerlichen Contergan-Skandals ab sofort jede Art der Verharmlosung und Verschleierung dieser Allianzmachenschaften – und sei es nur die Auslassung eines Satzzeichens! – brandmarken.Von einer rückhaltlosen Aufklärung des „Grünenthal-Akten“-Skandals und adäquaten Information der Conterganopfer neben dieser Verschleierungsstrategie durch Vertreter der Conterganstiftung und des BMFSFJ kann im Zusammenhang mit dem Schreiben der Stiftungsvorsitzenden schon deshalb in keinster Weise die Rede sein, weil viele der Conterganopfer nach wie vor nicht über Internet verfügen oder dieses nicht benutzen können und sie sich aus diesem Grunde schon nicht über den „Grünenthal-Akten“-Skandal und die für sie und andere Mitbetroffene aktuellen Informationen hierüber informieren können.Vor dem Hintergrund, dass alle Beteiligten des Stiftungsvorstandes und des Stiftungsrates sowie deren jeweiligen Stellvertreter und die Damen und Herren der Geschäftsstelle der Conterganstiftung spätestens seit Ende 2014 in den öffentlichen Stiftungsratssitzungen bis heute die Sensibilität des Themas „Grünenthal-Akten“-Skandal durch die empörten Reaktionen der contergangeschädigten Zuschauer wahrnehmen konnten und auch auf der anstehenden 101. Stiftungsratssitzung am 30.11.2015 und 1.12.2015 unter dem TOP 5 „Bericht des Vorstandes mit Aussprache einschließlich Sachstandsberichte zu den Grünenthal-Akten“ dieses die Arbeit der Conterganstiftung kennzeichnende Thema besprochen werden soll, bitte ich die obigen Adressaten aus dem Kreise des Stiftungsvorstandes und der Ministerienvertreter sowie deren Stellvertreter im Stiftungsrat und der Regierung und der Stiftungsgeschäftsstelle mir die nachfolgenden Fragen noch vor der 101. Stiftungsratssitzung am 30.11.2015 und am 1.12.2015 persönlich schriftlich zu beantworten:An die Vorsitzende der Conterganstiftung, Frau Marlene Rupprecht, und das contergangeschädigte Stiftungsvorstandmitglied, Frau Margit Hudelmaier:In wie vielen Fällen wurde nach dem Abgleich des Inhalts der Grünenthal-Akten mit den Inhalten der Bestandsakten der Conterganstiftung (Personal- und Medizinische Akte) Betroffene angeschrieben?In wie vielen Fällen erhielten Betroffene ein ähnliches Schreiben, durch das Ihnen mitgeteilt wurde, dass in den Grünenthal-Akten personenbezogene Daten zu ihrer Person enthalten waren, und in dem sowohl der Name des Herrn Rechtsanwalt Herbert Wartensleben als auch seine Doppelrolle als ehemaliger Vorsitzender der medizinischen Kommission der Conterganstiftung einerseits und als Parteivertreter für die Firma Grünenthal andererseits verschwiegen wurde?In wie vielen Fällen erhielten Betroffene ein Schreiben, durch das Ihnen mitgeteilt wurde, dass in den Grünenthal-Akten keine personenbezogene Daten zu ihrer Person enthalten waren, und in dem ebenfalls sowohl der Name des Herrn Rechtsanwalt Herbert Wartensleben als auch seine Doppelrolle als ehemaliger Vorsitzender der medizinischen Kommission der Conterganstiftung einerseits und als Parteivertreter für die Firma Grünenthal andererseits verschwiegen wurde?In wie vielen Fällen wurden solche Schreiben an die Betroffenen nur von Frau Rupprecht unterschrieben und warum?Beabsichtigt der Vorstand der Conterganstiftung die mit den bisherigen Ermittlungen beauftragte Anwaltskanzlei GSK Stockmann & Kollegen darüber hinaus zu beauftragen, entsprechende Ermittlungen auch gegen den ehemaligen Vorsitzenden einer der beiden Medizinischen Kommissionen und dem Mitbegründer des Bundesverbandes, Herrn Rechtsanwalt Karl-Hermann Schulte-Hillen, zu führen, um dessen Rolle oder womögliche Doppelrolle in einer der Stiftungskommissionen aufzuklären?Seit wann ist Ihnen, Frau Marlene Rupprecht, und Ihnen, Frau Margit Hudelmaier, bekannt, dass der ehemalige Vorsitzende einer der beiden Medizinischen Kommissionen der Conterganstiftung, Herr Rechtsanwalt Karl-Hermann Schulte-Hillen, gemeinsam mit der Firma Grünenthal gegen den Contergan-Spielfilm des WDR geklagt hat?Seit genau wann ist Ihnen, Frau Marlene Rupprecht, und Ihnen, Frau Margit Hudelmaier, bekannt, dass der contergangeschädigte Sohn von Herrn Rechtsanwalt Karl-Hermann Schulte-Hillen, der Arzt Dr. Jan Schulte-Hillen, seit Jahren Gutachter in der Medizinischen Kommission der Conterganstiftung für den Fachbereich Innere Medizin tätig ist?Ist Ihnen, Frau Marlene Rupprecht, und Ihnen, Frau Margit Hudelmaier, der Spiegel-Artikel der Ausgabe Nr. 47/2006 bekannt, der darüber u.a. informiert, dass die Kinder der Familien Wartensleben und Schulte-Hillen gemeinsam im Garten spielten?Ist Ihnen, Frau Marlene Rupprecht, und Ihnen, Frau Margit Hudelmaier, bekannt, dass Familienmitglieder des Arztes Dr. Jan Schulte-Hillen auch ansonsten Verbindungen mit der Grünenthaleigentümer-Familie Wirz haben oder hatten?Halten Sie es beide als Vorstand der Conterganstiftung nach dem neuerlichen „Grünenthal-Akten“-Skandal gegenüber den vielen contergangeschädigten Opfern der Firma Grünenthal für verantwortbar, dass der Gutachter der Medizinischen Kommission Dr. Jan Schulte-Hillen trotz der vergangenen oder gar momentanen Verbindungen seiner Familie mit der Familie der Verursacher des Conterganskandals sowie dem Verantwortlichen für den neuerlichen „Grünenthal-Akten“-Skandal bis heute einen tiefen Einblick in personenbezogene und medizinische Unterlagen der Contergan-Opfer hat und auch weiterhin haben wird?Wenn ja, dann bitte ich Sie jeweils um eine persönliche und ausführliche Begründung und Stellungnahme zu dieser Frage.Zu den Verfilzungen zwischen der Grünenthaleigentümer-Familie Wirtz, der Familie Wartensleben und der Familie Schulte-Hillen sowie deren jeweiligen Rollen in der Conterganstiftung und dem unseligen Zusammenspiel zwischen Grünenthalinteressen und der Conterganstiftung einerseits und der Rolle des Bundesverbandes in der gesamten Conterganhistorie andererseits erinnere ich Sie gerne daran, dass Sie die Hintergründe zu den oben genannten Vorkommnissen teilweise seit Jahren unter den folgenden Links lesen konnten, die bisher zu keinem Zeitpunkt erfolgreich angezweifelt werden konnten:https://www.gruenenthal-opfer.de/Wahl_Andreas_2014https://www.gruenenthal-opfer.de/Bundesverbands_Skandalehttps://www.gruenenthal-opfer.de/Conterganhistorie
Fragen an das contergangeschädigte Stiftungsvorstandmitglied und die frühere Bundesverbandsvorsitzende, Frau Margit Hudelmaier:Von wann bis wann haben Sie jeweils im Stiftungsrat der Conterganstiftung gearbeitet?

Von wann bis wann bekleideten Sie auch den Posten der oder des Stiftungsratsvorsitzenden oder dessen bzw. deren Stellvertreterin?

Wie viele Jahre oder Monate während Ihrer Amtszeit im Stiftungsrat (egal ob Stiftungsratsmitglied oder Stiftungsratsvorsitzende(r) oder deren/dessen Stellvertreterin) war gleichzeitig Herr Rechtsanwalt Herbert Wartensleben Vorsitzender einer der beiden Medizinischen Kommissionen der Conterganstiftung?

Warum haben Sie sich als Betroffenenvertreterin und spätere Vorsitzende des Bundesverbandes zu keinem Zeitpunkt beim über die Conterganstiftung Aufsicht führenden BMFSFJ über die Tatsache beschwert, dass der frühere Leiter der Rechtsabteilung der Firma Grünenthal und Parteivertreter der Firma Grünenthal, Rechtsanwalt Herbert Wartensleben, gleichzeitig den Posten des Vorsitzenden einer der beiden Medizinischen Kommissionen der Conterganstiftung hatte?

Falls Sie sich beschwert haben sollten, wie war die Reaktion des über die Conterganstiftung Aufsicht führenden BMFSFJ?

Wie haben Sie auf die eventuelle Reaktion des aufsichtsführenden BMFSFJ Ihrerseits reagiert?

Hatten Sie zu irgendeinem Zeitpunkt Ihrer Stiftungsratsarbeit Bedenken hinsichtlich der genannten Tätigkeit des Herrn Rechtsanwalt Herbert Wartensleben (Kommissionsvorsitzender und gleichzeitig Parteivertreter Grünenthals usw.)?

Wenn ja, wann?

Haben Sie diese Bedenken jemals gegenüber jemanden geäußert?

Wenn ja, wem gegenüber und wann?

Welche Art von Bedenken hatten Sie geäußert?

Nach § 5 Abs. 5 Satz 1 Alt. 2 Satzung der Conterganstiftung hat jedes Mitglied des Stiftungsvorstandes Interessenkonflikte dem Stiftungsrat gegenüber unverzüglich offen zu legen.

Nach § Abs. 5 Satz 2 Satzung der Conterganstiftung hat darüber hinaus das davon betroffene Mitglied des Vorstandes zudem die anderen Mitglieder des Stiftungsvorstandes hierüber zu informieren.

Haben Sie vor oder nach dem Beginn der Ermittlungen oder den Vorstandsbeschlüssen zu den Ermittlungen usw. zum „Grünenthal-Akten“-Skandal den Stiftungsrat und die Mitglieder des Stiftungsvorstandes über einen eventuell bestehenden Interessenkonflikt informiert, der da herrühren könnte, dass Sie zeitweilig während der Amtszeit von Herrn Rechtsanwalt Wartensleben als Vorsitzender der einen Medizinischen Kommission Mitglied im Stiftungsrat der Conterganstiftung oder sogar das Amt einer Stiftungsratsvorsitzenden oder dessen Stellvertreter hatten?

Wenn ja oder nein, warum?

War Ihnen aus Ihrer Tätigkeit im Bundesverband zu irgend einem Zeitpunkt bekannt, dass Herr Rechtsanwalt Wartensleben bei irgendeiner Festlichkeit des Bundesverbandes geladen und anwesend war?

Wenn ja, sehen Sie aus einem eventuellen Wissen darum einen Interessenkonflikt bei und im Zusammenhang mit Ihren Beschlussentscheidungen und Ihrem Tätigsein als Vorstandsmitglied der Stiftung zu den Ermittlungen um den „Grünenthal-Akten“-Skandal?

Wenn ja oder nein, warum?

Haben Sie zu irgendeinem Zeitpunkt den Stiftungsrat und Ihre Vorstandskollegen über diesen zusätzlichen, eventuellen Interessenkonflikt informiert?

Wenn ja oder nein, warum?

Fragen an den Stiftungsratsvorsitzenden, Herr Christoph Linzbach (BMFSFJ):

Nach § 6 Abs. 6 Satz 1 ContStifG beschließt der Stiftungsrat über alle grundsätzliche Fragen, die zum Aufgabenbereich der Conterganstiftung gehören.

Nach § 6 Abs. 6 Satz 2 ContStifG i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 9 Satzung der Conterganstiftung hat der Stiftungsrat die Tätigkeit des Stiftungsvorstandes zu überwachen.

Nach § 5 Abs. 5 Satz 1 Alt. 1 Satzung der Conterganstiftung hat jedes Mitglied des Stiftungsrates Interessenkonflikte dem Stiftungsrat gegenüber unverzüglich offen zu legen.

Würden Sie als Mitarbeiter des BMFSFJ und gleichzeitig derzeit amtierender Stiftungsratsvorsitzender einen Interessenkonflikt darin sehen, wenn Sie über einen Antrag von mir als Stiftungsratsmitglied und Betroffenenvertreter abstimmen müssten, der zum Inhalt hat, die Rolle und Verantwortlichkeit des BMFSFJ als Aufsicht über die Conterganstiftung gemäß § 10 Abs. 1 ContStifG für die jeweilige Tätigkeit und Rolle der Rechtsanwälte Wartensleben und Schulte-Hillen durch eine unabhängige Anwaltskanzlei aufzuklären?

Wenn ja oder nein, warum?

Ist der oben beschriebene Brief der Vorsitzenden der Conterganstiftung zu irgendeinem Zeitpunkt mit Ihnen abgesprochen worden?

Wenn ja, warum ist das Verschweigen des Namens und der Rolle des Rechtsanwalts Wartensleben in diesem Brief von Ihnen nicht angemahnt worden?

Besteht für Sie nach alledem ein Interessenkonflikt darin, dass Sie als Mitarbeiter des BMFSFJ und gleichzeitiger Stiftungsratsvorsitzender in Zusammenhang mit dem „Grünenthal-Akten“-Skandals sowohl als Mitarbeiter des BMFSFJ und als Stiftungsratsvorsitzender gleichzeitig Entscheidungen fällen und/oder agieren müssen?

Wenn ja oder nein, warum?

Nach § 6 Abs. 5 Satz 1 ContStifG i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 2 Alt. 1 Geschäftsordnung des Stiftungsrates haben Sie als Stiftungsratsvorsitzender die jeweilige Stiftungsratssitzung vorzubereiten.

Nach § 7 Abs. 6 der Stiftungssatzung haben die Mitglieder der Organe der Stiftung ein umfassendes Recht auf Informationen über alle Angelegenheiten der Stiftung auch aus der Vergangenheit.

Zur Vorbereitung der 101. Stiftungsratssitzung am 30.11.2015 und 1.12.2015 bitte ich dringend um Vorlage des vollständigen Abschlussberichts zum Stand der Sachverhaltsermittlung zum „Fund von Akten der Conterganstiftung im Archiv der Grünenthal GmbH“ im PDF-Format per E-Mail unabhängig vom Vorstandsbericht noch vor der 101. Stiftungsratssitzung.

Ich erinnere daran, dass uns Betroffenenvertreter sowohl von Seiten des jeweiligen Stiftungsratsvorsitzenden als auch vom Vorstand der Conterganstiftung zugesichert wurde, dass uns die jeweiligen Berichte zum Stand der Sachverhaltsermittlung und damit auch der Abschlussbericht umgehend zu gehen sollten.

Fragen an den stellvertretenden Stiftungsratsvorsitzenden, Herr Dr. Sven-Olaf Obst:

Auf der 98. Stiftungsratssitzung am 9.12.2014 wurden Sie erstmalig um Antwort auf die Frage gebeten, warum und auf wessen Veranlassung überhaupt Herr Rechtsanwalt Wartensleben als Leiter der Rechtsabteilung der Firma Grünenthal im Conterganstrafprozeß einen Vorsitzposten in der Medizinischen Kommissionen der Conterganstiftung und damit einen Zugriff auf die personenbezogenen und medizinischen Unterlagen der Conterganopfer bekommen hat.

Seit dieser Zeit wurde diese Frage von den Betroffenenvertretern im Stiftungsrat und von den die Stiftungsratssitzungen mit verfolgenden Contergangeschädigten immer wieder erneut an Sie herangetragen.

Stets wurde die Beantwortung dieser Frage von Ihnen aufgeschoben.

Bekommen wir bis vor der 101. Stiftungsratssitzung am 30.11.2015 und 1.12.2015 eine klare schriftliche Antwort auf diese Frage mit ausführlicher Begründung?

Wenn ja oder nein, warum?

Fragen an die Stiftungsratsmitglieder aus dem Kreise des BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) und des BMF (Bundesministerium der Finanzen) sowie deren Stellvertreter:

Besteht für Sie ein Interessenkonflikt darin, wenn Sie als Vertreter Ihrer Ministerien (BMAS, BMF) und gleichzeitige Stiftungsratsmitglieder im Zusammenhang mit dem „Grünenthal-Akten“-Skandal im Stiftungsrat der Conterganstiftung Beschlüsse fassen müssen?

Würden Sie als Vertreter Ihrer Ministerien (BMAS, BMF) und gleichzeitige Stiftungsratsmitglieder einen Interessenkonflikt darin sehen, wenn Sie über einen Antrag von mir als Stiftungsratsmitglied und Betroffenenvertreter abstimmen müssten, der zum Inhalt hat, die Rolle und Verantwortlichkeit des BMFSFJ als Aufsicht über die Conterganstiftung gemäß § 10 Abs. 1 ContStifG für die jeweilige Tätigkeit und Rolle der Rechtsanwälte Wartensleben und Schulte-Hillen durch eine unabhängige Anwaltskanzlei aufzuklären?

Fragen an Frau Dr. Sylvia Kürschner (BMFSFJ):

Von meiner 1. Stiftungsratssitzung Ende 2009 an wurde mir Frau Dr. Kürschner von dem ehemaligen Stiftungsratsvorsitzenden Dieter Hackler immer wieder als Person der Rechtsaufsicht vorgestellt.

Seit der 97. Stiftungsratssitzung am 18.9.2014 wird die Funktion von Frau Dr. Sylvia Kürschner in den Protokollen der Stiftungsratssitzungen nur noch als „für BMFSFJ“ bezeichnet.

Was auch immer nun die wirkliche Funktion von Frau Dr. Sylvia Kürschner war und ist, gehe ich mit § 8 Abs. 9 der Satzung davon aus, dass Frau Dr. Kürschner als zuständige Beamtin des BMFSFJ an allen Sitzungen des Stiftungsrates teilgenommen hat.

Da nun die Conterganstiftung nach § 10 Abs. 1 ContStifG der Aufsicht des BMFSFJ untersteht, betrachte ich Frau Dr. Kürschner als zuständige Beamtin des BMFSFJ, die für das BMFSFJ die Aufsicht über die Conterganstiftung ausübte.

Da Frau Dr. Sylvia Kürschner schon zu früheren Amtsperioden des Stiftungsrates der Conterganstiftung an Stiftungsratssitzungen der Conterganstiftung teilgenommen hat, stelle ich meine Fragen an Sie in der Annahme, dass Sie auch früher als Beamtin des BMFSFJ für das BMFSFJ die Aufsicht über die Conterganstiftung ausübte:

Wie viele Jahre oder Monate während Ihrer Tätigkeit als zuständige Beamtin des BMFSFJ, in der Sie für das BMFSFJ die Aufsicht über die Conterganstiftung ausübten, war gleichzeitig Herr Rechtsanwalt Herbert Wartensleben Vorsitzender einer der beiden Medizinischen Kommissionen der Conterganstiftung?

Waren Sie noch in anderer Funktion während der Amtszeit von Herrn Rechtsanwalt Wartensleben als Vorsitzender einer der beiden Medizinischen Kommissionen für die Conterganstiftung zuständig?

Wenn ja, in welcher?

Hatten Sie als zuständige Aufsichtsbeamtin des BMFSFJ während der Vorsitztätigkeit von Herrn Rechtsanwalt Wartensleben zu keinem Zeitpunkt Bedenken gehabt oder sich zu mindestens die Frage gestellt, dass und ob Herr Rechtsanwalt Wartensleben seine Doppelrolle als Vorsitzender der Medizinischen Kommission und als ehemaliger Leiter der Rechtsabteilung der Firma Grünenthal zum Nachteil der Contergangeschädigten ausnutzen könnte?

Wenn ja oder nein, warum?

Fragen an die Leiterin der Geschäftsstelle der Conterganstiftung Frau Kristina Kruse und die Mitarbeiterin der Geschäftsstelle Frau Katja Held:

Wem gegenüber sind Sie beide am meisten weisungsgebunden?

Den Beamten oder Mitarbeitern des BMFSFJ?

Der Leitung oder Mitarbeitern des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA = Bundesamt für zivilgesellschaftlicher Aufgaben, Sitz der Conterganstiftung gleichzeitig im BAFzA)?

Dem Vorstand der Conterganstiftung?

Ich bitte um eine klare Darstellung der jeweiligen Rangfolge mit Nennung entsprechender Vorschriften einschließlich der Weisungsgebundenheit des BAFzA gegenüber dem BMFSFJ.

Besteht für Sie beide und Ihren Mitarbeitern, die für die Conterganstiftung zuständig sind, beim Thema „Grünenthal-Akten“-Skandal ein Interessenkonflikt dahingehend, dass Sie einerseits für die Conterganstiftung im Interesse der Contergangeschädigten tätig sein sollen und im Hinblick auf eine eventuelle Mitverantwortlichkeit des BMFSFJ für diesen Skandal Sie gleichzeitig der Behörde des BMFSFJ, dem BAFzA, und Beamten des BMFSFJ gegenüber weisungsgebunden sind?

Fragen an die parlamentarische Staatssekretärin Caren Marks:

Halten Sie es persönlich für verantwortbar, dass angesichts des sich mit dem „Grünenthal-Akten“-Skandal auf tuenden, langjährigen Sumpfs der Allianz zwischen Grünenthal, dem BMFSFJ und dem Bundesverband noch irgend ein heutiger Vertreter aus dem Kreis dieser Allianz für das Aufgabenfeld der Conterganstiftung tätig und zuständig sein darf?

Halten Sie es nach alledem persönlich für verantwortbar, dass Ihr Ministerium, das BMFSFJ, nach wie vor die Aufsicht über die Conterganstiftung haben sollte?

Wenn ja oder nein, warum?

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Meyer

Stiftungsratsmitglied und Betroffenenvertreter

Da es sich um einen bei diesem Schreiben um einen offenen Brief handelt, der auch von Außenstehenden und Conterganopfern gleichermaßen gelesen werden kann, informiere ich an dieser Stelle noch einmal darüber, dass die 101. Stiftungsratsitzung öffentlich ist und an zwei Sitzungstagen stattfinden wird.

Ich empfehle allen Interessenten, sich für beide Sitzungstage schriftlich bei der Conterganstiftung anzumelden, damit bei Verschiebungen der Tagesordnung auch alle Tagesordnungspunkte, die für den jeweiligen Zuschauer von Interesse sind, mitverfolgt werden können.

Die Postanschrift lautet:

Conterganstiftung für behinderte Menschen
50964 Köln

Die Sitzungstermine finden jeweils statt:

Montag, den 30.11.2015 ab 11:00 Uhr

dbb forum berlin GmbH
Friedrichstraße 169 / 170
Atrium III, IV, V
10117 Berlin

und

Dienstag, den 1.12.2015 ab 11:00 Uhr

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Glinkastraße 24
Besucherraum AE09
10117 Berlin