MEINE ANFRAGE VOM 31.12.2015 U. MEIN E-MAIL-SCHREIBEN VOM 5.01.2016 BEZÜGLICH DER ÜBERSENDUNG DER PROTOKOLLE DIVERSER BERUFUNGS- BZW. BESCHWERDEBESCHLÜSSE DES VORSTANDES UND VORLAGE DER JEWEILIGEN MANDATSAUFTRÄGE AN UND MIT DER/DIE RECHTSANWALTSKANZLEI DOLDE, MAYEN PP. (OFFENER BRIEF)

Von:andreas.meyer@…

An:

Katja.Held@…
Kristina.Kruse@…
geschaeftsstelle@…
Christian Stürmer@…

Cc:

bettina.ehrt@…
herterich@…

Bcc:

…@…

Andreas Meyer
ordentliches Mitglied im Stiftungsrat
der Conterganstiftung für behinderte Menschen
Dohmengasse 7, 50829 Köln
Telefon: 0221 / 9505101,Telefax: 0221 / 9505102
E-Mail: andreas.meyer.stiftungsrat@web.de

An die
Conterganstiftung
für behinderte Menschen
– Geschäftsstelle –
Sybille-Hartmann-Str. 2-8
50969 Köln

Zur Weiterleitung an:

den Vorstand der Conterganstiftung

11.05.2016

Betrifft: Meine Anfrage vom 31.12.2015 u. mein E-Mail-Schreiben vom 5.01.2016 bezüglich der Übersendung der Protokolle diverser Berufungs- bzw. Beschwerdebeschlüsse des Vorstandes und Vorlage der jeweiligen Mandatsaufträge an und mit der/die Rechtsanwaltskanzlei Dolde, Mayen pp. (offener Brief)

Sehr geehrte Frau Held,

Ich komme zurück auf meine E-Mail-Anfrage vom 31.12.2015, Ihr E-Mail-Schreiben vom 4.1.2016 und mein E-Mail-Schreiben vom 5.1.2016.

Und ich muss mich doch sehr wundern, dass ich bisher im weiteren Verlauf der Angelegenheit nach meinem E-Mail-Schreiben vom 5.1.2016 in keinster Weise eine Reaktion Ihrerseits erhalten habe.

Mittlerweile ist jedem klar, dass der Vorstand der Conterganstiftung wohl ganz offensichtlich bezüglich der Boxspringbett-Sache einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim zuständigen Gericht gestellt hat.

Ferner wissen Sie, dass das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln in der Boxspringbett-Sache hinsichtlich der Kriterien zur Bewilligung der spezifischen Bedarfe zu Gunsten der Leistungsberechtigten deutlich weit über die bisher von der Conterganstiftung vorgenommene Auslegung dieser Kriterien hinausgegangen ist.

Genauso offensichtlich geht aus der von Ihnen übersandten Beschlussempfehlung zu dieser Sache vom 9.12.2015 hervor, dass die in dieser Sache vor dem Verwaltungsgericht Köln bereits mandatierte Rechtsanwaltskanzlei Dolde Mayen pp. einen entsprechenden Antrag auf Zulassung der Berufung stellen soll.

Nur fehlen auf dieser Beschlussempfehlung die Unterschriften des Vorstandes.

In meinem E-Mail-Schreiben vom 31.12.2015 hatte ich Sie ausdrücklich darum gebeten, mir doch mitzuteilen, ob die Abstimmung des Vorstandes in der Boxspringbett-Sache einstimmig war oder nicht.

Ferner habe ich Sie in meinem E-Mail-Schreiben vom 5.1.2016 um eine verbindliche Auskunft gebeten, warum der im Umlaufverfahren zu fassende Beschluss des Stiftungsvorstandes vom 9.12.2015 zum Zeitpunkt Ihres E-Mail-Schreibens vom 4.1.2016 von keinem Vorstandsmitglied unterzeichnet war und wann denn das endgültige Abstimmungsergebnis dieses Umlaufverfahrens vorliegen wird.

Gerade vor dem Hintergrund der nach wie vor aktuell anstehenden Evaluation des Conterganstiftungsgesetzes und insbesondere der Tatsache, dass die spezifischen Bedarfe seitens der Leistungsberechtigten hinsichtlich der Antragshürden und Kriterien zur Durchsetzung dieser Anträge auf fehlende Akzeptanz gestoßen sind, hätte ich insbesondere von Ihrer Seite eine kontinuierlichere Bearbeitung der Beantwortung meiner Fragen in dieser Sache erwartet.

Daher möchte ich Sie noch einmal – nicht zuletzt zur Vorbereitung der anstehenden Stiftungsratssitzung am 15.6.2016 – auffordern, mir bis spätestens 3 Tage vor Ablauf der 3 Wochen-Frist zur Antragstellung zur anstehenden Stiftungsratssitzung (Antragsstellungsfrist) mir sowohl die unterschriebenen Beschlussvorlagen der beiden Vorstandsmitglieder des obigen Umlaufverfahrens vom 9.12.2015 sowie das dezidierte Abstimmungsergebnis des Umlaufverfahrens (ob einstimmig oder nicht) zu übermitteln.

Sollte das Abstimmungsergebnis zwischenzeitlich doch auf einer Vorstandssitzung entstanden sein, so bitte ich um Übersendung des entsprechenden Vorstandssitzungsprotokolls bis 3 Tage vor Ablauf der obigen Antragsstellungsfrist.

Des weiteren bitte ich bis 3 Tage vor Ablauf der obigen Antragsstellungsfrist um die einfache rechtliche Auskunft (vorerst ohne Begründung, eine Begründung werde ich später erbeten), ob bei Abstimmungen der Vorstandsmitglieder die Stimmenthaltungen als Nein-Stimmen gewertet werden.

Auch habe ich Sie in meinem E-Mail-Schreiben vom 5.1.2016 ausdrücklich darum gebeten, mir in der Boxspringbett-Sache sowohl den Mandatsauftrag an die Rechtsanwaltskanzlei Dolde Mayen pp. als auch die Honorarvereinbarung mit der Rechtsanwaltskanzlei Dolde Mayen pp. vorzulegen.

Hierauf warte ich bisher ebenfalls vergeblich.

Aus diesem Grunde fordere ich Sie ebenfalls erneut – diesmal auch insbesondere zur Vorbereitung der Stiftungsratssitzung am 15.6.2016 – dazu auf, mir diese Materialien oder/und entsprechende Materialien, falls es andere Materialien dieser Art gibt (Verträge usw.), bis spätestens 3 Tage vor Ablauf der oben genannten Antragsstellungsfrist zu übermitteln.

Ebenso habe ich Sie in meinem E-Mail-Schreiben vom 5.1.2016 um Vorlage des Vorstandsbeschlusses gebeten, in der einstweiligen Verfügungssache bezüglich der Vorlage der ursprünglichen und abgenommenen Expertisen von Herrn Prof. Kruse und Frau Schindler von Herrn Meyer und Herrn Stürmer (zwischenzeitlich Aktz. 7 L 2989/15) die Rechtsanwaltskanzlei Dolde Mayen pp. zu beauftragen.

Link zur Rechtsanwaltskanzlei Dolde Mayen pp.

http://www.doldemayen.de/pages/de/home.html

Entsprechend habe ich in meinem E-Mail-Schreiben vom 5.1.2016 in der obigen Sache (zwischenzeitlich Aktz. 7 L 2989/15) die Vorlage des Mandatsauftrags an die Rechtsanwaltskanzlei Dolde Mayen pp. und auch die Honorarvereinbarung mit der Rechtsanwaltskanzlei Dolde Mayen pp. erbeten.

Auch diesen beiden Bitten sind Sie bisher nicht nachgekommen.

Daher fordere ich Sie nunmehr auf, mir – auch zur Vorbereitung der Stiftungsratssitzung am 15.6.2016 – umgehend den genannten Beschluss und das dazugehörige Protokoll der Vorstandssitzung oder eine von beiden Vorstandsmitgliedern unterschriebene Beschlussvorlage eines eventuellen Umlaufverfahrens vorzulegen.

Entsprechend möchte ich Sie in allen eventuell möglichen Beschlussartvarianten um umgehende Mitteilung bitten, ob das jeweilige Abstimmungsergebnis einstimmig war oder nicht.

Gleichsam verlange ich daher in der obigen Sache (zwischenzeitlich Aktz. 7 L 2989/15) – auch zur Vorbereitung der Stiftungsratssitzung am 15.6.2016 – die umgehende Vorlage des Mandatsauftrags an die Rechtsanwaltskanzlei Dolde Mayen pp. und auch die Honorarvereinbarung mit der Rechtsanwaltskanzlei Dolde Mayen pp. oder/und entsprechende Materialien, falls es andere Materialien dieser Art gibt (Verträge usw.).

Ferner bitte ich zur Vorbereitung der Stiftungsratssitzung am 15.6.2016 bis spätestens 3 Tage vor Ablauf der obigen Antragsstellungsfrist um Vorlage des jeweiligen Beschlusses und das jeweils dazugehörige Protokoll der jeweiligen Vorstandssitzung oder einer jeweils von beiden Vorstandsmitgliedern unterschriebenen Beschlussvorlage eines eventuellen Umlaufverfahrens, vor dem Oberverwaltungsgericht Münster die einstweilige Aussetzung der Vollziehung der einstweiligen Anordnung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Köln vom 7.4.2016 (Aktz. 7 L 2989/15) zu beantragen und Beschwerde (zwischenzeitlich Aktz. 16 E 355/16) einzulegen.

Ebenfalls bitte ich zur Vorbereitung der Stiftungsratssitzung am 15.6.2016 bis spätestens 3 Tage vor Ablauf der obigen Antragsstellungsfrist in allen eventuell möglichen Beschlussartvarianten um Mitteilung, ob das jeweilige Abstimmungsergebnis einstimmig war oder nicht.

Entsprechend erbitte ich zur Vorbereitung der Stiftungsratssitzung am 15.6.2016 bis spätestens 3 Tage vor Ablauf der obigen Antragsstellungsfrist in der gesamten obigen Sache (Aktz. 16 E 355/16) die Vorlage des eventuell jeweiligen Mandatsauftrags an die Rechtsanwaltskanzlei Dolde Mayen pp. und auch die eventuell dazugehörige Honorarvereinbarung mit der Rechtsanwaltskanzlei Dolde Mayen pp. oder/und entsprechende Materialien, falls es andere Materialien dieser Art gibt (Verträge usw.).

Angesichts der Tatsache, dass die Conterganstiftung in der Vergangenheit mehrfach im Visier des Bundesrechnungshofs gestanden hat, verlange ich bis spätestens zum 10.6.2016 eine schriftliche Erklärung des Stiftungsvorstandes zu der Frage, warum und auf wessen Veranlassung der Stiftungsvorstand gerade bei gerichtlichen Auseinanderetzungen, in denen Contergangeschädigte ihre Rechte verfolgen, eine vermutlich nicht nach gesetzlichen Gebühren, sondern nach deutlich teureren Stundensätzen arbeitende Anwaltskanzlei (Rechtsanwaltskanzlei Dolde Mayen pp.) mandatiert hat, obwohl in der Geschäftsstelle der Conterganstiftung selber ausgebildete Volljuristen beschäftigt sind und auch in Gerichtsverfahren für die Conterganstiftung eingesetzt werden.

Dies erscheint auch deswegen problematisch, weil die entsprechenden Verfahren gerichtskostenfrei sind – unter anderem um das Kostenrisiko möglichst gering und damit die Rechtsschutzmöglichkeiten der Leistungsberechtigten möglichst günstig zu gestalten.

So wird es im Schwerbehinderten-Verwaltungsrecht und im Sozialrecht vor den Sozialgerichten auch von den Behörden gehalten, die regelmäßig durch Behördenjuristen vertreten werden (auch wenn es sich um Behörden überschaubarer Größenordnung handelt).

Im übrigen stellt sich angesichts eines Streitwerts von knapp 5000 € in der Boxspringbett-Sache die Frage nach der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Einschaltung einer vermutlich recht kostspieligen Kanzlei, insbesondere wenn seitens der Stiftung tatsächlich gar kein grundsätzlicher Klärungsbedarf besteht, weil ohnehin beabsichtigt ist, die spezifischen Bedarfe zu pauschalieren und nicht mehr nach den bisherigen Verfahren abzudecken.

Die schriftliche Erklärung soll ebenfalls bis spätestens zum 10.6.2016 auf der Webseite der Conterganstiftung veröffentlicht sein.

Abschließend möchte ich mein Befremden darüber zum Ausdruck bringen, dass keines der von Ihnen an mich mit Ihrem E-Mail-Schreiben vom 4.1.2016 übersandten Vorstandssitzungsprotokolle (Protokolle der 444. – 455. Sitzung) von einem Vorstandsmitglied oder dem Protokollführer unterzeichnet war.

Dies erweckt in mir den Eindruck, dass in Wirklichkeit der Stiftungsvorstand seine Sitzungen gar nicht protokolliert oder mir von der Geschäftsstelle in aller Eile bewusst eigens zu dieser Vorlage gefertigte Protokolle vorgelegt wurden.

Hierdurch muß ich sogar den Eindruck gewinnen, dass der Vorgang des Vorenthaltens von anständig unterzeichneten Sitzungsprotokollen vom gesamten Vorstand der Conterganstiftung gemeinschaftlich vorsätzlich gewollt betrieben wurde, um eine Kontrolle der Arbeit des Vorstands durch Einblicknahme in ordentliche Sitzungsprotokolle durch die Mitglieder des Stiftungsrats zu verhindern.

Daher bitte ich diesen Vorgang seitens der Geschäftsstelle der Conterganstiftung dem Stiftungsratsvorsitzenden vorzulegen und diesen zu bitten, für die anstehende Stiftungsratssitzung am 15.6.2016 hierfür einen gesonderten Tagesordnungspunkt „Unterlaufen der Kontrollfunktion des Stiftungsrats durch den Stiftungsvorstand“ vorzubereiten.

Ferner bitte ich Sie um umgehende Übersendung aller genehmigten und unterzeichneten Protokolle der 444. – 455. Vorstandssitzungen.

Wieder haben Sie auch verabsäumt, mir – wie von mir bereits mehrfach angefordert – unaufgefordert regelmäßig alle jeweils fertig gestellten und genehmigten Protokolle der Vorstandssitzungen vorzulegen.

Ich bitte dies umgehend nachzuholen.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Meyer

Am 04.01.2016 um 17:20 schrieb Held, Katja:
> Sehr geehrter Herr Meyer,
>
> ich wünsche Ihnen ebenfalls für das Jahr 2016 alles Gute!
>
> Auf Ihre Anfrage vom 31.12.2015 hin übersende ich Ihnen erneut meine an Sie übersandte E-Mail vom 10.12.2015. In deren Anhang befinden sich die Protokolle der 444. – 454. Sitzung. Das Protokoll der 455. Sitzung finden Sie auch im Anhang.
>
> Ich übersende Ihnen zudem die Beschlussvorlage zur Beauftragung der Kanzlei Dolde Mayen pp.. Dieser können Sie entnehmen, dass sich der Vorstand aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit entschlossen hat, einen Antrag auf Zulassung der Berufung in Sachen „Urteil Boxspringbett“ zu stellen.
>
> Die Beschlussvorlage befindet sich aktuell zur Unterschrift beim Vorstand.
>
> Sollten dazu noch Rückfragen bestehen, so bitte ich Sie, sich zu melden.
>
> Mit freundlichen Grüßen
>
> Katja Held
>
> Conterganstiftung für
> behinderte Menschen
> Geschäftsstelle
> Postanschrift: 50964 Köln
> Telefon: 0221 3673-3318
> Telefax: 0221 3673-3636
> E-Mail: geschaeftsstelle@contergan.bund.de
>

Mein E-Mail-Schreiben vom 05.01.2016

*Andreas Meyer*
ordentliches Mitglied im Stiftungsrat
der Conterganstiftung für behinderte Menschen
Dohmengasse 7, 50829 Köln
Telefon: 0221 / 9505101,Telefax: 0221 / 9505102
E-Mail: andreas.meyer.stiftungsrat@web.de

ich bin einschließlich bis zum 10.1.2016 nur unter dieser E-Mail-Adresse oder
unter meiner Handynummer zu erreichen

An die
Conterganstiftung
für behinderte Menschen
– Geschäftsstelle –
Sybille-Hartmann-Str. 2-8
50969 Köln

5.1.2016

Übersendung des Protokolls mit dem Berufungsbeschluss des Vorstandes zum Bospringbett-Urteil und weitere Vorstandssitzungsprotokolle

Sehr geehrte Frau Held,

so wie Sie offensichtlich in Ihrer E-Mail vom 4. Januar 2016 die Protokolle der 444. – 454. Sitzung vergessen haben beizufügen, kann ich mich meinerseits keinesfalls an eine E-Mail vom 10.12.2015 Ihrerseits erinnern.

Aber für viele Menschen ist ja Silvester ein höchst feuchtfröhliches Fest. Und da kann man manches übersehen oder gar vergessen.

Ich möchte mich da keinesfalls ausnehmen.

Insofern möchte ich Sie bitten, mir noch einmal die Protokolle der 444. bis 454. Sitzung des Vorstandes im PDF-Format zu übersenden.

Ferner bitte ich Sie um eine verbindliche Auskunft, warum der im Umlaufverfahren zu fassende Beschluss des Stiftungsvorstandes bezüglich der Boxspringbett-Sache bis heute nicht vom Vorstand unterzeichnet ist und wann das endgültige Abstimmungsergebnis dieses Umlaufverfahrens vorliegt.

Gleichfalls bitte ich um Vorlage des Vorstandsbeschlusses, in der einstweiligen Verfügungsache bezüglich der Vorlage der ursprünglichen und abgenommenen Expertisen von Herrn Prof. Kruse und Frau Schindler von Herrn Meyer und Herrn Stürmer die Rechtsanwaltskanzlei Dolde Mayen pp. zu beauftragen.

Entsprechend bitte ich in beiden Angelegenheiten um Vorlage des jeweiligen Mandatsauftrages an die Rechtsanwaltskanzlei Dolde Mayen pp. sowie um Mitteilung der Honorarvereinbarung.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Meyer