I. Individuelle Hilfe zur Selbsthilfe
Der BCG leistet individuelle Hilfe zur Selbsthilfe bei sämtlichen pädagogischen, psychologischen, medizinischen, alters- sowie pflegebedingten, sozialen und beruflichen Belangen der vertretenen Betroffenen zur Rehabilitation, Integration und gleichberechtigten Teilhabe an und in der gesellschaftlichen Lebenswirklichkeit. Im Mittelpunkt steht dabei insbesondere die Förderung des Erfahrungsaustausches unter den Betroffenen.
II. Beratung und Informationsbeschaffung
Der BCG berät und begleitet als Selbsthilfeorganisation die Betroffenen bei allen sie betreffenden Fragen des Versorgungs-, Sozialversicherungs-, Pflegeversicherungs-, Arbeits-, Renten-, Behinderten-, Sozialhilfe- und Sozialrechts, der Altersversorgung usw. sowie der medizinischen Versorgung und Ausstattung mit Hilfsmitteln. Der BCG versteht sich als ein Portal, in dem sämtliche für die Betroffenen relevanten Informationen fokussiert und ihnen möglichst auf Abruf zur Verfügung gestellt werden.
III. Herausgabe von vereinseigenen Medien
Die Kontinuität der Bereitstellung aktueller Informationen und der allgemeine Erfahrungsaustausch unter den Betroffenen soll durch die Herausgabe von vereinseigenen und barrierefreien Medien unterstützt werden. Diese Medien sollen auch der Öffentlichkeitsarbeit und der Darstellung der Tätigkeit des BCG dienen. Die Art der jeweiligen Medien wird sich möglichst an dem aktuellen Stand der Technik orientieren.
IV. Selbsthilfenetzwerk
Der BCG fördert die Gründung von selbständigen Verbänden und unselbständigen Untergliederungen auf Landes-, Regional- und Ortsebene zur Sicherstellung eines flächendeckenden Selbsthilfenetzwerks. In diesem Selbsthilfenetzwerk sollen die Betroffenen als Experten in eigener Sache mit ihren Erfahrungen und sogar ihrem diesbezüglich eventuell vorhandenen Fachwissen sich gegenseitig beratend und unterstützend zur Seite stehen. Die Bildung und Aufrechterhaltung der Infrastruktur des Selbsthilfenetzwerks wird vom BCG durch Zuschüsse, Maßnahmen und Projekte unterstützt.
V. Selbsthilfezentrum
Der BCG möchte ein Selbsthilfezentrum errichten und unterhalten. Das Selbsthilfezentrum hat die Funktion, als zentrale Behandlungs- und Beratungsschnittstelle sowie Dokumentations- und Fortbildungsstätte die Sicherstellung der medizinischen Versorgung, die Interessenvertretung und Selbsthilfearbeit zu koordinieren und zu stärken. Selbsthilfenetzwerk und Selbsthilfezentrum sollen auch der Urlaubs- und Freizeitgestaltung, dem persönlichen Erfahrungsaustausch der Betroffenen untereinander sowie der Erholung und Pflege sozialer Kontakte mit Angehörigen und Freunden dienen.
VI. Veranstaltungen, Maßnahmen, Projekte, Zuschüsse
Der BCG veranstaltet und bezuschusst Maßnahmen, Projekte, Kongresse, Seminare, Fortbildungslehrgänge, Workshops, Kurse, Bildungsreisen usw. zu allen für die Betroffenen relevanten Themen und Fragestellungen. Im Mittelpunkt von Veranstaltungen können auch die Urlaubs- und Freizeitgestaltung, der persönliche Erfahrungsaustausch, die Erholung und Pflege sozialer Kontakte stehen. Unsere Veranstaltungen werden von den Teilnahmegebühren her nicht nur für einen ausgewählten Personenkreis zugänglich sein. Auch werden auf unseren Veranstaltungen keine Teilnehmer mit fadenscheinigen Gründen ausgeschlossen, nur weil sie möglicherweise unbequeme Fragen stellen könnten.
VII. Experten-Netzwerk
Der BCG möchte ein flächendeckendes Experten-Netzwerk von Medizinern, Pädagogen, Psychologen, (Ergo-) Therapeuten, Krankengymnasten usw. organisieren, das für die Betroffenen ein auf ihre speziellen Bedürfnisse abgestimmtes Angebot an Diagnose- und Behandlungsmethoden bereit stellt. Das Experten-Netzwerk soll jederzeit mit Spezialisten anderer Fachrichtungen erweiterbar sein.
VIII. Förderung der Forschung und der Entwicklung neuer Hilfsmittel
Zudem fördert der BCG die Forschung und den Erfahrungsaustausch auf dem Gebiet der medizinischen, psychologischen, pädagogischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation und die Entwicklung neuer Hilfsmittel, Prothesen usw., um eine zukunftsorientierte und moderne Versorgung der Betroffenen zu gewährleisten.
IX. Innovative Projekte
Der BCG initiiert, unterstützt und fördert innovative Projekte, die der Öffentlichkeit und der Politik beispielhaft Möglichkeiten aufzeigen sollen, wie eine Verbesserung der Lebensbedingungen behinderter, alter und chronisch kranker Menschen im Hinblick auf eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und eine barrierefreie, behindertengerecht gestaltete Umwelt umgesetzt werden kann. Derart innovative Projekte können sich insbesondere mit der Schaffung von Wohn-, Arbeits-, Reise-, Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten, der pflegerischen Versorgung, der Versorgung im Alter, der Beförderung und Orientierung behinderter Menschen im Verkehr sowie der Entwicklung neuer Hilfsmittel usw. befassen.
X. Vertretung auf Bundes-, Landes- und Ortsebene
Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland vertreten wir die Interessen und Rechte der Betroffenen gegenüber den jeweiligen Regierungen, Verwaltungen, Behörden und Sozialleistungsträgern in Bund, Ländern und Kommunen. Wir setzen uns dafür ein, dass Regierungen und Parlamente in Bund, Ländern und Kommunen die gesetzlichen und sozialen Bedingungen für eine selbstbestimmbare und würdevolle Lebenswirklichkeit der Betroffenen sowie auch von anderen behinderten und chronisch kranken und alten Menschen weiter entwickeln.
XI. Vertretung und Zusammenarbeit mit Behindertenverbänden, Dachverbänden etc.
Der BCG möchte sich in einer netzwerkartigen Zusammenarbeit mit anderen unabhängigen Behindertenverbänden, Organisationen chronisch kranker und alter Menschen sowie entsprechenden Dachverbänden usw. für die Herbeiführung und Umsetzung einer gemeinschaftlichen Vertretung der Gesamtinteressen behinderter und chronisch kranker und alter Menschen engagieren. Wir verfolgen dabei den solidarischen Leitgedanken, dass die Ursache oder die Art einer Behinderung oder chronischen Erkrankung nicht darüber hinweg täuschen darf, dass es bei allen Unterschieden erhebliche Überschneidungen bei der Art der Problemstellung und den Bedürfnissen gibt, die eine gemeinsame Interessenvertretung und Zusammenarbeit dringend erforderlich macht. Kein Mensch mit einem Hilfeersuchen wird von uns abgewiesen.
XII. Vertretung innerhalb der „Conterganstiftung für behinderte Menschen”
Der BCG möchte sämtliche Interessen und Rechte der Betroffenen innerhalb der „Conterganstiftung für behinderte Menschen” (Conterganrentenstiftung; früher: Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder”) vertreten. Der BCG wird dabei darauf achten, dass der Stiftungszweck zugunsten der Betroffenen und ohne jedwede Einflussnahme der Firma Grünenthal GmbH oder deren Sympathisanten umgesetzt wird.
XIII. Vertretung der Conterganopfer gegenüber der Firma Grünenthal GmbH
Der BCG vertritt sämtliche Interessen und Rechte aller thalidomidgeschädigten Betroffenen gegenüber der Firma Grünenthal GmbH in Stolberg bei Aachen, ihrer Tochter- und Mutterfirmen sowie ihrer in- und ausländischen Vertrags- und Lizenzpartner oder ihrer rechtlichen Nachfolger sowie ihre Gesellschafter, Geschäftsführer und Angestellten. Wir unterstützen als aufrichtige und von dem W illen zur Gerechtigkeit geprägte Menschen unwiderruflich alle thalidomidgeschädigten Betroffenen, die eine gerechte Entschädigung gegenüber der Grünenthal GmbH, etc. durchsetzen wollen. Gegenstand einer gerechten Entschädigung kann nur sein, dass die Firma Grünenthal GmbH etc. alle Schäden mit samt ihren Folgewirkungen für die Lebenssituation der thalidomidgeschädigten Betroffenen ersetzt.
XIV. Vertretung anderer Opfer der Firma Grünenthal GmbH
Wir vertreten und unterstützen – wenn nötig – auch die Verfolgung sämtlicher Interessen und Rechte von Menschen, die aufgrund ihrer Zivilcourage und ihres persönlichen Engagements für die Durchsetzung der Rechte der thalidomidgeschädigten Betroffenen von der Firma Grünenthal GmbH in ihrer Karriere, ihren sonstigen Rechten und ihren Lebensumständen behindert oder geschädigt wurden und werden. Wir setzen uns im Bedarfsfall auch für sämtliche pädagogischen, psychologischen, medizinischen, alterssowie pflegebedingten, sozialen und beruflichen Belangen von solchen Menschen und deren Familienangehörigen ein. Wir beraten, unterstützen und vertreten auch andere Opfer von Produkten und gemeinschädlichen Vorgehensweisen der Firma Grünenthal GmbH, bis diese sich zu einer eigenen Organisation zusammen geschlossen haben.
XV. Vertretung gegenüber infiltrierten Thalidomidgeschädigten-Organisationen
Der BCG vertritt im Bedarfsfall die Interessen und Rechte der Betroffenen gegenüber Thalidomidgeschädigten-Organisationen, deren Interessenvertretung seitens der Firma Grünenthal GmbH korrumpiert und pervertiert wurde oder die auf andere Weise von der Firma Grünenthal GmbH abhängig sind oder von der Firma Grünenthal GmbH begünstigt werden oder wurden oder dergleichen Vorgehensweisen gebilligt oder geduldet haben.
Wir vertreten – wenn nötig – die Interessen und Rechte der Betroffenen auch gegenüber ehemaligen und gegenwärtigen Funktionären und Mitgliedern dieser Organisationen, wenn sie sich von der Firma Grünenthal GmbH korrumpieren ließen oder sich selbst dazu anboten oder auf andere Weise zum Schaden der Betroffenen in Korruptions- und Finanzskandale verwickelt sind oder dergleichen Vorgehensweisen gebilligt oder geduldet haben.
XVI. Dokumentation und historische Darstellung der Hintergründe des Conterganskandals
Der BCG veröffentlicht durch historische Darstellungen und fortlaufende Dokumentationen die tatsächlichen Hintergründe und Vorkommnisse des Conterganskandals. Hierzu sammelt und archiviert er sämtliche Ereignisse, vorhandene Daten und Dokumente. Der BCG berät und unterstützt auch unabhängige Außenstehende bei der Erstellung, Herausgabe und Veröffentlichung wissenschaftlicher Arbeiten, Medien, Dokumentationen usw. zum Thema Contergan. Der BCG tritt jedweder – insbesondere einer seitens der Firma Grünenthal GmbH – initiierten Falschunterrichtung der Öffentlichkeit und der Betroffenen über den Conterganskandal entschlossen entgegen.
XVII. Ansprechpartner zu allen Themen rund um den Wirkstoff Thalidomid
Der BCG ist Ansprechpartner für die Medien, die Bundesregierung, die dafür zuständigen Ministerien, Verwaltungen und Behörden zu allen Themen rund um den Wirkstoff Thalidomid. Der BCG nimmt zu allen Themen rund um den Wirkstoff Thalidomid öffentlich Stellung.
XVIII. Erstberatung und Unterstützung von anderen Opfern pharmazeutischer Produkte
Wir beraten und unterstützen andere Opfer pharmazeutischer Produkte wie unser eigenes Klientel, solange diese sich noch nicht zu einer eigenen Organisation zusammen geschlossen haben. Wir führen eine Erstberatung insbesondere für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen und bei der Selbstgründung einer eigenen Selbsthilfeorganisation durch, die unabhängig von dem Schädigerunternehmen die Interessen und Rechte der Opfer vertreten wird. Gegenstand der Beratung sind auch die Gefahren einer Korrumpierung der Interessen und Rechte der Opfer durch das Schädigerunternehmen und die womöglich in dem Schadensfall involvierten gesellschaftlichen Kräfte.
XIX. Verbesserung des Verbraucherschutzes in der Arzneimittelgesetzgebung und eine Stärkung der gesetzlichen Instrumentarien und Position von Patienten zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei der Arzneimittelhaftung.
Der BCG engagiert sich in den Medien, gegenüber der Bundesregierung, den dafür zuständigen Bundesministerien, Verwaltungen und Behörden für eine Verbesserung des Verbraucherschutzes in der Arzneimittelgesetzgebung und eine Stärkung der gesetzlichen Instrumentarien und Position von Patienten zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei der Arzneimittelhaftung.
XX. Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen
Der BCG setzt sich mit Nachdruck und mit allen ihm zur Verfügung stehenden Kräften für eine Offenlegung und Ächtung von Wirtschaftskriminalität und Korruption im Gesundheitswesen sowie der darin verwickelten gesellschaftlichen Kräfte ein.
XXI. Zusammenarbeit mit Organisationen entsprechender Zielsetzungen
Wir arbeiten mit unabhängigen Organisationen von Opfern pharmazeutischer Produkte, Patienten- und Verbraucherschutzverbänden oder Organisationen, deren Zielsetzung die Bekämpfung der Korruption und Wirtschaftskriminalität ist, sowie Stiftungen und anderen Organisationen und Einrichtungen usw., die entsprechende Ziele verfolgen, eng und fruchtbar zusammen. Wir engagieren uns dabei auch für die Herbeiführung und Umsetzung einer gemeinschaftlichen Vertretung der Gesamtinteressen dieser Organisationen.
XXII. Öffentlichkeitsarbeit
Der BCG vertritt alle hier aufgeführten Ziele jederzeit in der Öffentlichkeit. Wir möchten auf diese Weise alle Mitbürger dazu einladen und davon überzeugen, dass Selbstachtung und Eigenwert eines jeden Menschen nicht in vordergründig wahrnehmbaren Befindlichkeiten sondern in Zivilcourage, Solidarität und Menschlichkeit zu finden sind.