VERWALTUNGSGERICHT KÖLN URTEIL MICHAEL HEIDRICH ./. CONTERGANSTIFTUNG VOM 31.7.2018

in dem vor dem Verwaltungsgericht Köln geführten Rechtsstreit des contergangeschädigten Klägers Michael Heidrich ./. Conterganstiftung hat es am 31.7.2018 ein Urteil gegeben.

Michael Heidrich hat Recht bekommen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Richter des Verwaltungsgerichts Köln haben sich eindrucksvoll mit der Qualität der Arbeit der Medizinischen Kommission der Conterganstiftung kritisch auseinandergesetzt.

Für viele Conterganopfer ist die Arbeit der Gutachter der Medizinischen Kommission nicht so parteilos und neutral, wie es eigentlich sein sollte.

Für kritische Conterganopfer ist dieses Urteil daher denkwürdig und ein Meilenstein.

Die kritische Conterganopfer bemängeln auch, dass die Conterganstiftung sich in Prozessen gegen Conterganopfer, die um ihre Rechte gegen die Conterganstiftung kämpfen müssen, sich von der hochdotierten Wirtschaftskanzlei für Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht und Unionsrecht Dolde Mayen & Partner vertreten lässt, obwohl auch eine normale Kanzlei ausreicht, die nach den gesetzlichen Gebühren abrechnet.

Aus der Sicht der kritischen Conterganopfer wirkt dies so, als ob die Conterganstiftung mit allen Mitteln versucht, die Betroffenen einzuschüchtern und die Rechtsverfolgung der Betroffenen zu vereiteln.

Das Urteil können Sie hier herunterladen:

VG_Koeln_Urteil_Heidrich_C_Stiftung_31_7_2018_Web

Lesen Sie auch unsere Pressemitteilung vom 03.09.2018 zum Urteil des VG Köln vom 31.07.2018.

Zur regelmäßigen Mitfinanzierung der Gutachter der Medizinischen Kommission der Conterganstiftung durch die Firma Grünenthal GmbH lesen Sie das OLG Köln Urteil in der Sache Meyer ./. Schucht vom 12.04.2018.

Lesen Sie ebenfalls hierzu die dazugehörigen Pressemitteilungen beginnend am 05.09.2016 bis abschließend am 04.06.2018.