OLG KÖLN URTEIL MEYER ./. SCHUCHT VOM 12.04.2018 RECHTSKRÄFTIG
In dem Gerichtsverfahren Andreas Meyer ./. RA Karl Schucht ist das Urteil des OLG Köln vom 12.4.2018 im Mai rechtskräftig geworden.
Der Gegenstand des Verfahrens wird mittlerweile von den Medien als Verflechtungsskandal zwischen Grünenthal und der Conterganstiftung bezeichnet.
Eine deutsche Fassung des Urteils können Sie hier herunterladen:
15_U_85_17_Meyer_vs_Schucht_Urteil_OLG_Koeln_vom_12_04_2018_rechtskraeftig
Informationen von Herrn Meyers Anwälten, Herrn Professor Dr. Jan Hegemann und Frau Dr. Eva-Marie König von der Rechtsanwaltskanzlei Raue LLP, zur Rechtskraft des OLG Urteils finden Sie hier:
Das Statement von Andreas Meyer vom 1.2.2013 finden Sie hier:
https://www.gruenenthal-opfer.de/Statement_Andreas_Meyer_1_02_2013
Den Brief von Rechtsanwalt Karl Schucht vom 22.2.2013 finden Sie hier:
https://www.gruenenthal-opfer.de/Schreiben_Karl_Schucht_22_02_2013
Die kleine Anfrage der Fraktion Die Linke vom 4.4.2013 samt Antwort finden Sie hier:
https://www.gruenenthal-opfer.de/Zwei_kleine_Anfragen_Linke_4_4_2013
Wichtige Einzelheiten zur juristischen und zur gesellschaftspolitischen Bedeutung des Gerichtsverfahrens Andreas Meyer ./. RA Karl Schucht finden Sie hier:
https://www.gruenenthal-opfer.de/Gerichtstermin_Meyer_g_Schucht_15_2_2017