URTEIL IM GERICHTSVERFAHREN ANDREAS MEYER ./. RA KARL SCHUCHT AM 10.5.2017 (CONTERGANOPFER GEWINNT GEGEN EHEMALIGES VORSTANDSMITGLIED DER CONTERGANSTIFTUNG)

In dem Gerichtsverfahren Andreas Meyer ./ RA Karl Schucht hat das Landgericht Bonn am 10.5.2017 ein Urteil gefällt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Verfahren berührt die Frage eines Zusammenwirkens zwischen Grünenthal, der Conterganstiftung und der Bundesregierung.

Eine deutsche Fassung des Urteils können Sie hier herunterladen:

Meyer_vs_Schucht_Urteil_LG_Bonn_10_05_2017

Bei Rückfragen können Sie uns bis 18:00 Uhr anrufen: unter:

0172 / 2905974

Lesen Sie bitte die wichtigsten Informationen zum Hintergrund des Verfahrens:

Pressemitteilung zur Gerichtsverhandlung vom 15.2.2017:

https://www.gruenenthal-opfer.de/Pressemit_Gerichtverhand_15_02_2017

Die wichtigsten Materialien:

https://www.gruenenthal-opfer.de/Material_Verfahren_Meyer_vs_Schucht_15_2_2017