EINSTWEILIGE VERFÜGUNGEN VON DALLI U.A. ./. BCG UND ANDREAS MEYER VOM 24.02.2009

Fast 2 Jahre nach unserer Mahnwache zum 50. Jahrestag der Markteinführung von Contergan und den dort getätigten Boykottaufruf gegen die Produkte der Dalli-Werke, Mäurer & Wirtz und 4711 verhängen diese Firmen der Grünenthal-Eigentümerfamilie Wirtz gegen den BCG und den Contergangeschädigten, Andreas Meyer (zugleich 1. Vorsitzender des BCG), persönlich am 24.02.2009 zwei einstweilige Verfügungen.

Dem BCG und dem arm- und beinlosen Andreas Meyer soll damit untersagt werden, in Zukunft zur Ächtung der gewinnsüchtigen Machenschaften der Verantwortlichen des Grünenthal-Wirtz-Konsortiums und zur Durchsetzung einer menschenwürdigen Entschädigung der Conterganopfer zum öffentlichen Boykott der Produkte dieser Firmen aufzurufen.

Auf diese Weise soll den Conterganopfern für alle Zeit die Möglichkeit genommen werden, für sich die öffentliche Meinung als Nothelfer und die freie Kaufentscheidung der Verbraucher als Druckmittel auf das Verhalten der Familie Wirtz zu gewinnen.

Auch soll damit verhindert werden, dass die Steuern zahlende Allgemeinheit weiterhin davon erfährt und dieses durch ihre Kaufentscheidung missbilligend zum Ausdruck bringt, dass sie bis heute über die an uns Contergangeschädigten aus Steuermitteln gezahlten Conterganrenten und Sozialleistungen als Hauptträger des Contergan-Gesamtschadens ebenfalls zu den Opfern des Conterganskandals gehört.

Sollten die einstweiligen Verfügungen aufrechterhalten bleiben, drohen dem BCG und Andreas Meyer bei jedem weiteren Boykottaufruf ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 € oder ersatzweise 6 Monate Ordnungshaft.

Geschmacklos begründen die genannten Firmen ihre Anträge auf einstweilige Verfügung u.a. damit, dass unser Boykottaufruf insbesondere deswegen verwerflich sei, weil wir Conterganopfer damit eigennützig wirtschaftliche Interessen im Sinne eines Zugewinns verfolgen würden, während den Contergangeschädigten und ihren Familien aufgrund ihrer Gesundheitsschäden und der mehr als dürftigen Entschädigung durch die Wirtz-Familie gerade wirtschaftliche Lasten aufgebürdet wurden. Dabei hat insbesondere das Grünenthal-Wirtz-Konsortium am meisten von der deutschen Entschädigungsabwicklung wirtschaftlich profitiert.

Der BCG und Andreas Meyer wurden anwaltlich vertreten von Herrn Professor Dr. Jan Hegemann der Anwaltssozietät HOGAN & HARTSON RAUE, die bereits die Ausstrahlung des Conterganspielfilms erfolgreich gegen Grünenthal und Herrn Schulte-Hillen durchsetzen konnte.

Die Prozeßdokumente können Sie hier downloaden.