CONTERGANOPFER GEWINNT GEGEN EHEMALIGES VORSTANDSMITGLIED DER CONTERGANSTIFTUNG
Pressemitteilung_C_Opfer_gewinnt_gegen_ehem_V_Mitglied_Conterganstiftung_08_06_2017 In dem Rechtsstreit zwischen dem contergangeschädigten Kläger Andreas Meyer und dem Beklagten und ehemaligen Vorstandsmitglied der Conterganstiftung, RA Karl Schucht, hat das Landgericht Bonn am 10.5.2017 ein Urteil gefällt. Das Urteil (Aktz. 13 O 136/13) ist noch nicht rechtskräftig. Das Verfahren berührt die Frage eines möglichen Zusammenwirkens zwischen Grünenthal und der bundesdeutschen Conterganstiftung: RA…