ZWEI KLEINE ANFRAGEN DER BUNDESTAGSFRAKTION DIE LINKE VOM 4.4.2013 ZU DEN ABLÄUFEN INNERHALB DER CONTERGANSTIFTUNG (DRUCKSACHE 17/12998 UND DRUCKSACHE 17/12999).
Mit Datum vom 4.4.2013 forderte die Bundestagsfraktion Die Linke von der Bundesregierung mit zwei Kleinen Anfragen Aufklärung über die Abläufe in der Conterganstiftung.
Die erste der beiden kleinen Anfragen (Drucksache 17/12998) nimmt sowohl Bezug auf das Statement von Andreas Meyer vom 1.2.2013 und auf seine Replik vom 8.3.2013 als auch auf das Schreiben des Vorstandsmitglieds der 11. Antsperiode, Herr Rechtsanwalt Karl Schucht, vom 22.2.2013 zur öffentlichen Anhörung am 1.2.2013.
Herr RA Karl Schucht teilte am 11.09.2013 mit, dass es sich bei seinem Schreiben vom 22.02.2013 um eine persönliche Erklärung seinerseits handele.
Für das Gerichtsverfahren Andreas Meyer ./. RA Karl Schucht ist zunächst nur die erste der beiden Anfragen und die dazugehörigen Antworten der Bundesregierung wichtig.
Die erste der beiden kleinen Anfragen können Sie hier herunterladen:
Die Bundesregierung antwortete am 22. April 2013 auf die erste Anfrage wie folgt:
Die Bundesregierung antwortete am 22. April 2013 auf die zweite Anfrage wie folgt:
Wenn Sie die Ereignisse chronologisch verfolgen wollen, gehen Sie weiter zur Nichteinladung von Andreas Meyer zum Fachgespräch am 15.4.2013 zum 3. Änderungsgesetz des Conterganstiftungsgesetzes.
Wenn Sie nur die wichtigsten Ereignisse weiterverfolgen wollen, gehen Sie weiter zur Einladung zum Gerichtstermin Meyer ./. Schucht vom 15.1.2017.
Hier kommen Sie zurück zur Replik vom 8.3.2013 von Andreas Meyer.
Der oben erwähnten Vorgänge haben nun Herrn Meyer veranlasst, Herrn Schucht vor dem Landgericht Bonn zu verklagen.
Weiterführende Informationen:
Lesen Sie bitte das Statement von Andreas Meyer auf der öffentlichen Anhörung des Familienausschusses des Deutschen Bundestages am 1.2.2013.
Lesen Sie Einzelheiten zur juristischen und zur gesellschaftspolitischen Bedeutung des Gerichtsverfahrens.
Lesen Sie bitte unsere Pressemitteilung zur Klageeinreichung vom 5.9.2016.
Lesen Sie bitte dazu unsere Einladung zur Gerichtsverhandlung vor dem Landesgericht Bonn Andreas Meyer ./. Rechtsanwalt Karl Schucht am 15.2.2017.
Lesen Sie bitte unsere Pressemitteilung zur Gerichtsverhandlung am 15.2.2017.
Lesen Sie bitte unsere Pressemitteilung zur Weiterführung des Verfahrens ohne Vergleich vom 9.3.2017.
Lesen Sie bitte unsere Pressemitteilung vom 8.6.2017 zum derzeit noch nicht rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Bonn vom 10.5.2017 und zur Berufungseinlegung.
Lesen Sie bitte unsere Pressemitteilung zu 60 Jahren Contergan vom 26.9.2017 und unsere Petition 60 Jahre Contergan – Für ein bundesweites Antikorruptionsgesetz!
Lesen Sie bitte dazu unsere Einladung zur Gerichtsverhandlung vor dem Oberlandesgericht Köln Andreas Meyer ./. Rechtsanwalt Karl Schucht am 15.2.2018.
Lesen Sie bitte unsere Pressemitteilung vom 06.02.2018 zur OLG Köln Gerichtsverhandlung am 15.02.2018.
Lesen Sie bitte dazu unsere Pressemitteilung zur Rechtskraft des OLG Köln Urteils Andreas Meyer ./. Rechtsanwalt Karl Schucht vom 04.06.2018.
Lesen Sie bitte auch die in der Conterganstiftung eingebrachte Beschlussvorlage zur Erweiterung des Prüfungsauftrages der Rechtsanwaltskanzlei GSK Stockmann & Kollegen auf das BMFSFJ vom 9.11.2018.
Lesen Sie bitte auch den Offenen E-Mail-Brief von Andreas Meyer an den Stiftungsratsvorsitzenden Christoph Linzbach (BMFSFJ) vom 30.04.2019.
Lesen Sie bitte unsere Pressemitteilung „Der Grünenthal-Mann aus dem BMFSFJ“ vom 29.05.2019.
Lesen Sie bitte zu Ihrer Orientierung nochmals eine Chronologie des Hintergrunds dieser Ereignisse.