NICHTEINLADUNG VON ANDREAS MEYER ZUM FACHGESPRÄCH AM 15.4.2013
ZUM 3. ÄNDERUNGSGESETZ

Bei dem am 15. April 2013 geplanten Fachgespräch im Bundestag zum 3. Conterganstiftungänderungsgesetz wurde Andreas Meyer weder als Stiftungsratsmitglied noch als erster Vorsitzender des BCG eingeladen.

Das Fachgespräch fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Unsere Pressemitteilung vom 23.3.2013 hierzu finden Sie hier.

Die Nichteinladung von Andreas Meyer als Stiftungsratsmitglied und als 1. Vorsitzender des BCG führte bundesweit zu deutlichen Protesten unter den Contergangeschädigten.

Die engagierten Briefen der Conterganopfer an die Abgeordneten des Familienausschusses des Deutschen Bundestages können Sie hier nachlesen.

Die oben erwähnte Nichteinladung von Andreas Meyer zum Fachgespräch am 15.04.2013 hing scheinbar mit der Abgabe seines Statements auf der öffentlichen Anhörung des Bundesfamilienausschusses vom 01.02.2013 und dem darauf erfolgten Schreiben von RA Karl Schucht von 22.02.2013zusammen.

Wenn Sie die Ereignisse chronologisch verfolgen wollen, gehen Sie weiter zu den Briefen der Conterganopfer zu Nichteinladung von Andreas Meyer.

Wenn Sie nur die wichtigsten Ereignisse weiterverfolgen wollen, gehen Sie weiter zur Einladung zum Gerichtstermin Meyer ./. Schucht vom 15.1.2017.

Hier kommen Sie zurück zu den zwei Kleinen Anfragen der Fraktion Die Linke vom 4.4.2013.

Der oben erwähnten Vorgänge haben nun Herrn Meyer veranlasst, Herrn Schucht vor dem Landgericht Bonn zu verklagen.

 

Weiterführende Informationen:

Lesen Sie Einzelheiten zur juristischen und zur gesellschaftspolitischen Bedeutung des Gerichtsverfahrens.

Lesen Sie bitte unsere Pressemitteilung zur Klageeinreichung vom 5.9.2016.

Lesen Sie bitte unsere Pressemitteilung vom 13.2.2013 zur Gerichtsverhandlung am 15.2.2017.

Lesen Sie bitte unsere Pressemitteilung zur Weiterführung des Verfahrens ohne Vergleich vom 9.3.2017.

Lesen Sie bitte unsere Pressemitteilung vom 8.6.2017 zum derzeit noch nicht rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Bonn vom 10.5.2017 und zur Berufungseinlegung.

Lesen Sie bitte unsere Pressemitteilung zu 60 Jahren Contergan vom 26.9.2017 und unsere Petition 60 Jahre Contergan – Für ein bundesweites Antikorruptionsgesetz!

Lesen Sie bitte dazu unsere Einladung zur Gerichtsverhandlung vor dem Oberlandesgericht Köln Andreas Meyer ./. Rechtsanwalt Karl Schucht am 15.2.2018.

Lesen Sie bitte unsere Pressemitteilung vom 06.02.2018 zur OLG Köln Gerichtsverhandlung am 15.02.2018.

Lesen Sie bitte dazu unsere Pressemitteilung zur Rechtskraft des OLG Köln Urteils Andreas Meyer ./. Rechtsanwalt Karl Schucht vom 04.06.2018.

Lesen Sie bitte auch die in der Conterganstiftung eingebrachte Beschlussvorlage zur Erweiterung des Prüfungsauftrages der Rechtsanwaltskanzlei GSK Stockmann & Kollegen auf das BMFSFJ vom 9.11.2018.

Lesen Sie bitte auch den Offenen E-Mail-Brief von Andreas Meyer an den Stiftungsratsvorsitzenden Christoph Linzbach (BMFSFJ) vom 30.04.2019.

Lesen Sie bitte unsere Pressemitteilung „Der Grünenthal-Mann aus dem BMFSFJ“ vom 29.05.2019.

Lesen Sie bitte zu Ihrer Orientierung nochmals eine Chronologie des Hintergrunds dieser Ereignisse.