E-MAIL DES BCG AN DIE POLITISCHE PROMINENZ VOM 10.3.2013 ZUM 3. ÄNDERUNGSGESETZ
Anlässlich der 1. Beratung zum 3. Änderungsgesetz des Conterganstiftungsgesetzes am 14.3.2013 schrieb der BCG am 10.3.2013 eine E-Mail an die politische Prominenz unseres Landes.
Bisher hat die politische Prominenz dieses Landes auf unsere E-Mail nicht reagiert. Der Erhalt unserer E-Mail wurde uns noch nicht einmal bestätigt. Lediglich vom Bundesfamilienministerium erhielten wir am 11. März 2013 eine Lesebestätigung um 5:49:52 UTC.
Ein Grund könnte sein, dass unser Vorsitzender Herr Andreas Meyer auf der öffentlichen Anhörung des Bundesfamilienausschuss anlässlich des 3. Änderungsgesetzes zum Conterganstiftungsgesetz vom 1. 2. 2013 ein Statement abgegeben hat, dass der politischen Prominenz missfallen hat.
Auf Unliebe könnte gestoßen sein, dass Andreas Meyer in seinem Statement vom 1.2.2013 u.a. mitgeteilt hat, dass die Firma Grünenthal 30 Jahre lang in der Conterganstiftung auf die medizinischen Unterlagen der Contergangeschädigten schauen konnte.
An dieser Stelle sollte nicht verschwiegen werden, dass das Bundesfamilienministerium von 1972 an die Rechtsaufsicht über die Conterganstiftung hat und hiergegen ebenfalls 30 Jahre lang nicht eingeschritten ist.
Daher dürfte der politischen Prominenz eher das Schreiben des RA Karl Schucht vom 22.2.2013 gefallen haben, in dem diese und einige andere Behauptungen aus dem Statement von Andreas Meyer als unwahr hingestellt wurden.
Daher wollen wir den Wortlaut dieser E-Mail im folgenden wiedergeben:
„An
Herrn Bundespräsidenten Joachim Gauck
Bundespräsidialamt
Spreeweg 1
10557 Berlin
An
Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel
Bundeskanzleramt
Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin
An
Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Professor Dr. Norbert Lammert
Platz der Republik 1
11011 Berlin
An
Frau Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Dr. Kristina Schröder
Glinkastraße 24
10117 Berlin
An die
Vorsitzenden der Fraktionen des Deutschen Bundestages
Köln, 10. März 2013
Betrifft: 1. Beratung zum 3. Conterganstiftungsänderungsgesetz im Bundestag am Donnerstag, den 14.3.2013
Sehr geehrter Herr Bundespräsident Joachim Gauck,
sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel,
sehr geehrte Frau Bundesfamilienministerin Dr. Kristina Schröder,
sehr geehrter Herr Präsident des Deutschen Bundestages Professor Dr. Norbert Lammert,
sehr geehrte Damen und Herren Vorsitzende der Fraktionen des Deutschen Bundestages,
am Donnerstag, den 14.3.2013, findet die 1. Beratung zum 3. Conterganstiftungänderungsgesetz im Deutschen Bundestag statt.
Bereits am 1.2.2013 fand im Familienausschuss eine öffentliche Anhörung zur Situation der Conterganopfer statt, zu der ich als Experte und Vertreter des BCG eingeladen und anwesend war.
Zugleich bin ich Vertreter der Contergangeschädigten im Stiftungsrat der Conterganstiftung.
Der BCG begrüßt das Engagement der Regierungskoalition, die Conterganhöchstrente auf etwa 7000,- € anzuheben und gemäß den Handlungsempfehlungen der Studie der Universität Heidelberg weitere Leistungen für die Conterganopfer zu ermöglichen.
Bei der Beratung am 14.3.2013 sollten nach unserer Auffassung zusätzlich noch dringend die nachfolgenden 3 Themenbereiche samt Anlagen berücksichtigt werden, damit diese in das 3. Conterganstiftungänderungsgesetz implementiert werden können:
1. Das Conterganstiftungsgesetz sollte unbedingt Bestimmungen enthalten, die eine Transparenz der internen Abläufe und eine Demokratisierung der Entscheidungsorgane der Conterganstiftung ermöglichen und den Conterganopfern durch eine Mehrheit ihrer selbst gewählten Vertreter in Vorstand und im Stiftungsrat (wählt und kontrolliert den Vorstand) der Conterganstiftung Mitwirkungsrechte geben. Entsprechend sollten Personen, die direkt oder indirekt der Firma Grünenthal oder der Eigentümerfamilie Wirtz oder deren anderen Unternehmen oder deren Vertreter in irgendeiner Weise nahe stehen, in keinem Organ oder anderem Gremium der Conterganstiftung mehr Mitglied sein dürfen.
Die Mitglieder des Vorstandes und des Stiftungsrates der Conterganstiftung sollten durch Urwahlen von den leistungsberechtigten Contergangeschädigten im In- und Ausland selbst bestimmt werden können. Im Stiftungsrat soll eine repräsentative Anzahl von Vertretern der Leistungsberechtigten aus dem Ausland durch Urwahlen enthalten sein. Im europäischen Ausland werden die dortigen Stiftungen von den Contergangeschädigten selbst verwaltet.
Nur so kann verhindert werden, dass für die nächsten 40 Jahre die Firma Grünenthal oder deren Eigentümer Wirtz weiterhin Einfluss auf die Organe der Stiftung nehmen.
Wie notwendig das ist, soll das im Anhang beigefügte Schreiben des Vorstands der Conterganstiftung vom 22.2.2013 zur öffentlichen Anhörung im Familienausschuss am 01.02.2013 sowie meine daraufhin verfasste Replik vom 8.3.2013 verdeutlichen.
2. Freie und jederzeitige Wählbarkeit durch den Leistungsberechtigten, sich die Auszahlung der Conterganrente als (teilweise und der gesamte) Rentenzahlung oder (teilweise oder gesamte) Kapitalisierungszahlung ohne jeweilige Abzinsung auszahlen zu lassen.
Bisher ist eine Kapitalisierung der Conterganrente an viele Bedingungen und Voraussetzungen geknüpft. Die Leistungen der Conterganstiftung sollen den Charakter von Entschädigungsleistungen haben. Folgerichtig darf ein entsprechendes Kapitalisierungsvorhaben eines Leistungsberechtigten wie im Sozialrecht nicht an irgendwelche Bedingungen oder Voraussetzungen geknüpft sein. Bei einer Schadensersatzzahlung hätten der jeweilige Leistungsberechtigte auch die Wahl zwischen einer Einmalzahlung oder einer Rentenzahlung gehabt.
3. Der Deutsche Bundestag sollte die Unternehmen der Familie Wirtz (Eigentümer der Firma Grünenthal) mit Nachdruck öffentlich auffordern, dem Bund die Kosten für die Leistungen, die nach dem neuen Conterganstiftungsgesetz an die Contergangeschädigten ausgezahlt werden sollen, weitestgehend zurückzuzahlen oder sich durch oder zumindestens beim Verkauf und Kauf von Unternehmensteilen daran um ein Vielfaches deutlicher als in der Vergangenheit zu beteiligen.
40 Jahre nach Inkrafttreten des Conterganstiftungsgesetzes darf der Steuerzahler nicht weiterhin die Zeche für den Verursacher des Conterganskandals alleine bezahlen. In den letzten Jahren haben die Unternehmen der Familie Wirtz immer wieder Produktsparten oder Teile ihrer Unternehmen verkauft oder andere Unternehmen aufgekauft. In Zukunft soll beim Verkauf von Unternehmensteilen oder Produktsparten der Erlös an den Bund oder die Conterganstiftung gezahlt werden. Bei einem Vorhaben, andere Unternehmensteile aufzukaufen, ist das vorhandenen Kapital erst einmal an den Bund oder die Conterganstiftung zu zahlen.
Der BCG ist dazu bereit, die Bundesregierung oder die zukünftige Bundesregierung bei einem solchen Vorhaben öffentlich medial zu unterstützen.
Wir sind gerne bereit, bei entsprechenden Beratungen zum 3. Conterganstiftungänderungsgesetz mit unserer mehr als 30jährigen Erfahrung unterstützend mitzuwirken.
Wir bitten den Präsidenten des Deutschen Bundestages, Herrn Prof. Dr. Norbert Lammert, dieses Schreiben samt den beiden Anhängen an die Mitglieder des Deutschen Bundestages für den 14.3.2013 als Material zur 1. Beratung zum 3. Conterganstiftungänderungsgesetz weiterzuleiten.
Wir verbleiben mit herzlichsten Dank und freundlichen Grüßen
Andreas Meyer
1. Vorsitzender“
Wenn Sie die Ereignisse rein chronologisch verfolgen wollen, gehen Sie weiter zur Pressemitteilung des BCG vom 23.3.2013.
Wenn Sie nur die wichtigsten Ereignisse weiterverfolgen wollen, gehen Sie weiter zu den zwei Kleinen Anfragen der Fraktion Die Linke vom 4.4.2013.
Hier kommen Sie zurück zur Replik vom 8.3.2013 von Andreas Meyer.
Der oben erwähnten Vorgänge haben nun Herrn Meyer veranlasst, Herrn Schucht vor dem Landgericht Bonn zu verklagen.
Weiterführende Informationen:
Lesen Sie bitte das Statement von Andreas Meyer auf der öffentlichen Anhörung des Familienausschusses des Deutschen Bundestages am 1.2.2013.
Lesen Sie Einzelheiten zur juristischen und zur gesellschaftspolitischen Bedeutung des Gerichtsverfahrens.
Lesen Sie bitte unsere Pressemitteilung zur Klageeinreichung vom 5.9.2016.
Lesen Sie bitte unsere Pressemitteilung vom 13.2.2013 zur Gerichtsverhandlung am 15.2.2017.
Lesen Sie bitte unsere Pressemitteilung zur Weiterführung des Verfahrens ohne Vergleich vom 9.3.2017.
Lesen Sie bitte unsere Pressemitteilung vom 8.6.2017 zum derzeit noch nicht rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Bonn vom 10.5.2017 und zur Berufungseinlegung.
Lesen Sie bitte unsere Pressemitteilung zu 60 Jahren Contergan vom 26.9.2017 und unsere Petition 60 Jahre Contergan – Für ein bundesweites Antikorruptionsgesetz!
Lesen Sie bitte dazu unsere Einladung zur Gerichtsverhandlung vor dem Oberlandesgericht Köln Andreas Meyer ./. Rechtsanwalt Karl Schucht am 15.2.2018.
Lesen Sie bitte unsere Pressemitteilung vom 06.02.2018 zur OLG Köln Gerichtsverhandlung am 15.02.2018.
Lesen Sie bitte dazu unsere Pressemitteilung zur Rechtskraft des OLG Köln Urteils Andreas Meyer ./. Rechtsanwalt Karl Schucht vom 04.06.2018.
Lesen Sie bitte auch die in der Conterganstiftung eingebrachte Beschlussvorlage zur Erweiterung des Prüfungsauftrages der Rechtsanwaltskanzlei GSK Stockmann & Kollegen auf das BMFSFJ vom 9.11.2018.
Lesen Sie bitte auch den Offenen E-Mail-Brief von Andreas Meyer an den Stiftungsratsvorsitzenden Christoph Linzbach (BMFSFJ) vom 30.04.2019.
Lesen Sie bitte unsere Pressemitteilung „Der Grünenthal-Mann aus dem BMFSFJ“ vom 29.05.2019.
Lesen Sie bitte zu Ihrer Orientierung nochmals eine Chronologie des Hintergrunds dieser Ereignisse.