Zur Zeit beschäftigt sämtliche Medienjournalisten drei Fragen:

Warum möchte einer der ehemaligen Geschädigtenanwälte im Conterganstrafprozeß, der Rechtsanwalt Karl-Hermann Schulte-Hillen, die Ausstrahlung eines Filmes verhindern, in dem er als beherzter Opferanwalt gezeigt wird, der sich selbstlos und unbeugsam für die Rechte der Contergangeschädigten eingesetzt hat?

Warum geht er gemeinsam mit seinem ehemaligen Prozeßgegner, dem Conterganherstellerunternehmen Grünenthal GmbH der Familie Wirtz in Stolberg bei Aachen, gegen diesen Film vor?

Wird durch ein gerichtliches Verbot dieses Filmes die Kunstfreiheit eingeschränkt?

Wir möchten gerne auf diese Fragen eingehen, indem wir die richtigen Schlüsselfragen stellen:

War das Tun und Wirken von Herrn Schulte-Hillen tatsächlich immer so selbstlos, wie es der Film darstellen möchte?

Allgemein bekannt ist, dass Herr Schulte-Hillen den Humangenetiker Prof. Dr. Widukind Lenz dabei unterstützte, die angeblich so „freiwillige” Marktentnahme von Contergan und anderen thalidomidhaltigen Präparaten gegenüber Grünenthal durchzusetzen.

Bekannt ist auch, dass Herr Schulte-Hillen Mitbegründer und langjähriger Vorsitzender des Bundesverbandes der Eltern körpergeschädigter Kinder e.V. (heute: Bundesverband Contergangeschädigter e.V.; im Folgenden: „Bundesverband”) war.

Weniger bekannt ist allerdings, dass während seiner Amtszeit im Bundesvorstand schon bald ein Spendenbetrag in Höhe von knapp 100.000,- DM verschwand, über dessen Verbleib er keine Rechenschaft ablegen konnte (Artikel im Spiegel Nr. 17 / 1969).

Weniger bekannt ist auch, dass er den Eltern im Conterganstrafprozeß versprach, seine Anwaltstätigkeit würde nicht mehr als 20 ,- DM pro Elternpaar betragen, dann aber später Zahlungen in Höhe von 300,- und 500,- DM von ihnen verlangte (Artikel im Spiegel Nr. 17 / 1969).

Danach wurde er nicht mehr in den Bundesvorstand wiedergewählt.

War Herr Schulte-Hillen überhaupt der alleinige und maßgebliche Urheber des 100 Millionen DM Vergleichs mit der Firma Grünenthal GmbH?

Herr Schulte-Hillen hat zwar an den Vergleichsverhandlungen teilgenommen.

Verfasser, alleiniger Vertragspartner und Unterzeichner des mit der Firma Grünenthal GmbH am 10. April 1970 ausgehandelten Vergleichs über 100 Millionen DM plus Zinsen war jedoch der Opferanwalt Dr. Dr. Rupert Schreiber.

Herr Dr. Dr. Rupert Schreiber war auch später bei der Vergleichsabwicklung der Treuhänder unserer Eltern.

Nach den oben erwähnten Skandalen hat Herr Schulte-Hillen auf ein Treuhandmandat verzichtet.

Stand Herr Schulte-Hillen stets so redlich und unbeugsam auf der Seite der Conterganopfer?

Hierzu ist zu erwähnen, dass Herr Schulte-Hillen bereits während einer Verhandlung im Conterganstrafprozeß für den verstorbenen Grünenthalangeklagten Chauvistré eine Laudatio hielt.

Etwas später wurde er Duzfreund des ehemaligen Syndikus der Firma Grünenthal, Herbert Wartensleben.

Die Familie Wartensleben wohnt mit der Familie Wirtz, den Eigentümern der Grünenthal GmbH, in unmittelbarer Nachbarschaft und ist auch sonst freundschaftlich mit ihr verbunden.

Die Kinder der Familien Wirtz und Wartensleben gingen gemeinsam zur Schule. Die Kinder der Familien Wartensleben und Schulte-Hillen spielten gemeinsam im Garten (Spiegel-Artikel Nr. 47 / 2006).

Die Freundschaft zwischen Herrn Schulte-Hillen, dem Grünenthalanwalt Wartensleben und dann auch dem Bundesverbandsvorsitzenden Hans-Helmut Schleifenbaum wurde insbesondere zu einem Zeitpunkt gepflegt, als Grünenthal den Opferanwalt Dr. Dr. Rupert Schreiber auf Herausgabe der Vergleichsmillionen verklagte, um mit diesem unseren Geld ein Garantieversprechen zu bezahlen, das Grünenthal zuvor abgegeben hatte, um das Stiftungsgesetz unabhängig von dem Willen unserer Eltern in Kraft zu setzen.

Das einzige Ziel der Firma Grünenthal GmbH war es, mit dem Inkrafttreten des Stiftungsgesetzes eine darin enthaltene Bestimmung (ehemals § 23) ins Leben zu rufen, die für alle Zeiten eine Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch uns Contergan-Opfer – auch wegen unserer Folgeschäden ! – gegenüber Grünenthal ausschließen sollte.

Damit dieses Ziel sicher verwirklicht werden konnte, war es eine der vielen Aufgaben des Freundschaftstrios Schulte-Hillen, Wartensleben und Schleifenbaum, den Opferanwalt Dr. Dr. Rupert Schreiber zugunsten Grünenthals in der Elternschaft zu diskreditieren und auszuschalten. Während sein Intimus Schulte-Hillen im Hintergrund agierte, ging der damalige Bundesverbandsvorsitzenden Schleifenbaum sogar so weit, in einem Rundschreiben an die Eltern ein Formular beizulegen, mit denen die Eltern dem Opferanwalt Schreiber das Mandat entziehen sollten, um den Grünenthalanwälten Dörr und Wartensleben die Gesamttreuhänderschaft über die Vergleichsmillionen zu übertragen.

Nach dem Inkrafttreten des Stiftungsgesetzes erhielten die Herren Wartensleben und Schulte-Hillen je einen Vorsitzposten in den Kommissionen der Stiftung. Schleifenbaum kam in den Stiftungsvorstand.

Vor einiger Zeit wurde über den conterganbehinderten Sohn von Herrn Schulte-Hillen bekannt, dass die Kommissionsmitglieder der Conterganrentenstiftung über Jahre hinweg Auslagen, Hotelübernachtungen, Verköstigungen von Grünenthal erhalten haben.

Vermittelt wurden diese Zahlungen von dem Grünenthalanwalt Wartensleben.


Was war und ist der Zweck der Allianz zwischen Grünenthal, Herrn Schulte-Hillen und anderen Funktionären des Bundesverbandes?

Zweck dieser Allianz war und ist es, die Interessenvertretung der Contergan-Opfer zugunsten Grünenthals zu korrumpieren.

Vorher war es den Grünenthaleigentümern Wirtz schon gelungen, ein Strafprozeßurteil zu verhindern.

Ihnen war es ferner gelungen, aufgrund der Notlage der Eltern die ursprüngliche Schadensersatzsumme von 10 Milliarden DM mit dem Vergleich vom 10.4.1970 auf 100 Millionen DM zu reduzieren.

Mit dem von ihnen initiierten Inkrafttreten des Stiftungsgesetzes wurde eine weitere Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen – insbesondere hinsichtlich der Folgeschäden – gesetzlich ausgeschlossen.

Sowohl der Vergleich als auch die Leistungen der Conterganrentenstiftung (monatliche Höchstrente von 545,- €) berücksichtigen in keinster Weise die schadensbedingte Lebenssituation der Betroffenen – und schon gar nicht deren vorhandene Folgeschäden. Bei den Folgeschäden handelt es sich um zusätzliche – verschleißbedingte – Gesundheitsschäden, die häufig sogar schwerer sind als die Ursprungsschäden selbst.

Indem Grünenthal Schulte-Hillen und spätere Funktionäre des Bundesverbandes auf sich einschwor, sollte auch noch die einzige Interessenvertretung der Contergan-Opfer dazu instrumentalisiert werden, die von ihr zu vertretenden Geschädigten für alle Zeit daran zu hindern, jemals weitere Entschädigungsansprüche oder überhaupt eine gerechtere Entschädigung von der Firma Grünenthal einzufordern.

Was sind und waren die Auswirkungen dieser Allianz für die Contergangeschädigten?

Seit dieser Zeit wird im Bundesverband jedes von den Contergan-Opfern ausgehende, schon nur grünenthal-kritische Engagement unterbunden.

Als zwei Verbände zum 1. Oktober 1987, dem 30. Jahrestag der Markteinführung von Contergan, vor den Türen Grünenthals eine Demonstration und Mahnwache planten, drohte der Bundesverband seinen anderen Mitgliedsverbänden, dass diese in Zukunft keine finanziellen Zuschüsse mehr erhalten würden, wenn sie eine solche Veranstaltung „dulden oder sogar unterstützen“. Diese Drohung wurde Grünenthal offiziell vom Bundesverband mitgeteilt. Das Ergebnis dieser Einschüchterung war, daß nur etwa 30 Betroffene an dieser Gedenkveranstaltung teilnahmen.

Nachdem in einer Betroffenen-Zeitung dieses Vorgehen massiv kritisiert wurde, wurden der Zeitung vom Bundesverband die notwendigen Zuschüsse gestrichen.

Auf Seminaren zur Conterganhistorie Ende der 70er Jahre tauchten Wartensleben, Schleifenbaum und Schulte-Hillen gemeinsam als Referenten auf und vermittelten den Geschädigten den Eindruck, als müßten sie ihnen und der Firma Grünenthal für die heutige Entschädigungslösung auch noch dankbar sein.

Herr Wartensleben und Herr Schulte-Hillen wurden auf offiziellen Festlichkeiten des Bundesverbandes geladen und dort den Conterganopfern als Wohltäter mit anderen „verdienten” Persönlichkeiten vorgestellt und entsprechend gefeiert.

Der Vorstand des Bundesverbandes hat sich bislang geweigert, sich von Herrn Schulte-Hillen und anderen Persönlichkeiten, die stets an der oben erwähnten Kumpanei beteiligt und zudem auch noch in Finanzskandale verwickelt waren, verbandsintern und öffentlich zu distanzieren, obwohl dies sogar von einem Landesverband beantragt wurde.

Die Bundesverbandsvorsitzende Margit Hudelmaier wirkte 2003 an einem Symposium mit, dass u.a. von Grünenthal gesponsert wurde, obwohl ihre dortige Mitwirkung bereits vorher mißbilligt wurde.

Der Bundesvorstand empfahl Herrn Schulte-Hillen bis in die jüngste Vergangenheit auch an die Medien weiter, obwohl ihm die obigen Mißstände mehrfach bekannt gemacht wurden.

Nur mit Mühe konnte letztlich auf der Jahreshauptversammlung 2004 des Bundesverbandes verhindert werden, dass der Bundesvorstand für seinen Bundesrechtskongreß im Jahr 2005 die Firma Grünenthal als Sponsor in Anspruch nimmt.

Und bis heute werden im Bundesverband Betroffene abgewiesen, entmutigt, ausgegrenzt, diffamiert und zu Delinquenten gemacht, wenn sie diese Zustände kritisieren oder sich für die Durchsetzung einer besseren Entschädigung engagieren.

Warum muß denn die Ausstrahlung des Filmes von Herrn Schulte-Hillen und der Firma Grünenthal gerade gemeinsam verhindert werden?

Zum Einen liegt es daran, dass sich Herr Schulte-Hillen und die Firma Grünenthal in ihrer jahrzehntelangen Kumpanei so sicher fühlen, dass sie meinen, diese nunmehr für alle sichtbar zur Schau stellen zu können, weil Unverfrorenheit gemeinhin den Blick von Ungeheuerlichkeiten ablenkt.

Zum Anderen muß unbedingt sichergestellt werden, dass die Firma Grünenthal vor einem möglichen Imageschaden und weiteren Entschädigungszahlungen bewahrt wird.

Ein Spielfilm, der die kriminellen Vorgehensweisen Grünenthals in der Conterganhistorie – wenn auch nur dem Drehbuch nach in verharmlosender oder/und in einer der Dramaturgie des Filmes angepassten Weise – wieder spiegelt, könnte die Öffentlichkeit oder sogar die Contergan-Opfer selbst – angesichts der gegenwärtigen, schlimmen Lebenssituation vieler Betroffener – auf den Gedanken bringen, dass die Geschädigten bis heute stets von Grünenthal über den Tisch gezogen wurden und infolgedessen eine gerechtere Entschädigung verlangen sollten.

Grünenthal hätte nämlich den Film höchstwahrscheinlich allein nicht stoppen können.

Allen Beteiligten lag nur das Filmmanuskript und nicht der fertige Film vor. Der fertige Film wurde bekanntlich ausschnittsweise erst in der Gerichtsverhandlung vorgeführt.

Grünenthal mußte demnach vor Veröffentlichung des tatsächlichen Filminhaltes befürchten, dass die der Dramaturgie des Filmes angepassten, unnötigen Tatsachenverdrehungen des Filmmanuskriptes im Drehverlauf möglicherweise heraus genommen oder gemäß den wirklichen Ereignissen ohne Dramaturgieverlust noch verändert werden.

Einzig allein das kaum veränderbare Herzstück des Filmes, eine von dem Drehbuchautor erdachte und tragischerweise an Herrn Schulte-Hillen angelehnte Figur, die angeblich durchweg selbstlos und unbeugsam gegen Grünenthal kämpfte, konnte nur von dem mit den Mitteln des Persönlichkeitsrechts sicher bekämpft werden, dem als wirkliche Person der Heldenmythos der Filmfigur übergestülpt wurde.

Da es Herrn Schulte-Hillen und der Firma Grünenthal ganz offensichtlich auch noch gelungen ist, dem Gericht weiszumachen, der Held des Filmes sei mit Herrn Schulte-Hillen im Wesentlichen identisch, daher nicht genügend verfremdet und folglich sei die Ausstrahlung des Filmes zu verbieten, stellt sich nunmehr die Frage, ob die nächste Instanz die Diskrepanzen zwischen dem hehren Ideal und der traurigen Wirklichkeit ausreichend zu würdigen weis.

Gab es überhaupt unter den Nebenklagevertretern im Conterganstrafprozeß einen beherzten Opferanwalt, der sich als Vater eines Contergankindes bis heute stets selbstlos und unbeugsam für die Rechte der Contergangeschädigten eingesetzt hat?

Eine traurige Tatsache der Historie des Conterganskandals ist, dass gerade ein Außenstehender sich als Anwalt stets so für unsere Rechte eingesetzt hat, wie es ein Vater mit anwaltlichen Mandat eigentlich hätte tun müssen.

Während Schulte-Hillen und mit ihm der Bundesverband in Verrat und Korruption versanken, zahlte der Opferanwalt und Elterntreuhänder Dr. Dr. Rupert Schreiber sämtliche Prozesse aus eigener Tasche, die Grünenthal gegen ihn führte, um mit unseren Vergleichsmillionen ihr Garantieversprechen zum Inkrafttreten des Stiftungsgesetzes (§ 23 !) zu finanzieren (siehe oben).

Zudem zerstörte man die Hochschulkarriere des Privatdozenten Dr. Dr. Schreiber, weil er die Nazivergangenheit eines Strafrechtsprofessors aufdeckte, der Gutachter für Grünenthal im Conterganstrafprozeß war.

Neben schäbigsten Verleumdungen hinsichtlich der angeblichen Motive für sein unermüdliches Engagement und seine unnachgiebige Zivilcourage in unserer Sache mußte er Ehrengerichtsverfahren über sich ergehen lassen, nur weil er uns Opfer in Rundschreiben über die tatsächlichen Vorgänge und deren Drahtzieher aus der Seilschaftsriege der Grünenthal-Handlanger informierte.

Wie sieht es nach alledem mit der Kunstfreiheit aus?

Wäre es dem Drehbuchautor und dem Filmproduzenten mehr um die Wahrheit – wie zuvor angekündigt – und weniger um die Darstellung ihres eigenen, fiktionalen sowie veremotionalisierten Szenarios der historischen Vorgänge gegangen, dann wären sowohl der Kunstfreiheit als auch dem Persönlichkeitsrecht einzelner Beteiligter ein besserer Dienst erwiesen worden.

Dann aber hätten auch andere Protagonisten in dem Film genannt werden müssen.

Die Rolle des Opferanwalts, Dr. Dr. Rupert Schreiber, ist dem Drehbuchautor und dem Filmproduzenten scheinbar nicht quotenträchtig genug gewesen, weil er kein Vater eines contergangeschädigten Kindes war.

Auch hätte Grünenthal heute kein Forum bekommen, die unnötig der Dramaturgie geopferten Tatsachenverdrehungen des Drehbuches gerichtlich anzugreifen, um sich mit noch dreisteren Falschbehauptungen in ihren Pressemitteilungen zu diesem Thema rein zu waschen.

Wir müssen an dieser Stelle jedoch einräumen, dass der WDR und der Filmproduzent wohl unterschätzt haben, wie viel kriminelle Energie von Grünenthal und ihren Handlangern aufgebracht wird, um ein solches Filmprojekt zu unterbinden.

Diese Fehleinschätzung hätte aber vermieden werden können, wenn man zu Beginn des Filmvorhabens diejenigen Betroffenen-Organisationen zu Rate gezogen hätte, die sich seit mehr als 25 Jahren kritisch mit dem Conterganskandal beschäftigen.

Ist der Film noch zu retten?

Obwohl wir den Film nicht gesehen haben und ihm aus den oben genannten Gründen kritisch gegenüber stehen, möchten wir einen Vorschlag machen, gegen den sicherlich auch Herr Schulte-Hillen nichts einzuwenden hat:

Der Filmproduzent möge ganz einfach in einem Vorspann zu dem Film eine oder einen contergangeschädigte(n) Betroffene(n) etwa folgendes Vorwort sprechen lassen:

„Die in diesem Film dargestellte Person des Rechtsanwalts Paul Wegener und ihr Handeln im Contergan-strafprozeß ist fiktiv und frei erfunden. Sämtliche Ähnlichkeiten mit lebenden oder toten Personen sind rein zufällig und können schon gar nicht gewollt sein.

Denn, wenn es in der gesamten Conterganhistorie einen Vaters eines Contergankindes gegeben hätte, der wie im Film der Rechtsanwalt Paul Wegener sich als unser Opferanwalt mit Mut, Zivilcourage und – vor allem! – bis heute unbeugsam gegen Grünenthal für unsere Rechte eingesetzt hätte, dann wären wir Opfer von der Firma Grünenthal GmbH gerecht abgefunden worden.

Anstatt dessen führten Verrat und Korruption in den Reihen unserer Elternvertretung zum Untergang einer erfolgreichen Durchsetzung unserer Rechte und einer gezielten Lähmung der heutigen Contergan-Opfer.

Wir möchten mit diesem Film alle contergangeschädigten Betroffenen und alle Zuschauer dazu einladen, sich nicht weiter in Duldsamkeit und Selbstzweifeln zu üben, sondern dem Beispiel des Rechtsanwalts Paul Wegener zu folgen und sich überall dort für die eigenen Rechte einzusetzen, wo das Unrecht dies bisher verhindert hat.”

Sofern der fertige Film unseren Vorstellungen entspricht und das Vorgehen der Grünenthalverantwortlichen nicht allzu sehr verharmlost, könnte dem Vorwort noch der folgende Passus angefügt werden:

„Wir widmen unser zukünftiges Engagement in Sachen Contergan und diesen Film denjenigen, die unter größten Opfern und persönlichen Entbehrungen bis heute unsere Sache aufrichtig verfolgten, gegen den Opportunismus anderer verteidigten und damit der Öffentlichkeit ein Beispiel gaben, wie dem Übel in dieser Welt beizukommen ist.”