Die Pressemitteilung vom 19.6.2009 der Grünenthaleigentümerfamilie Wirtz, die sie unter dem Titel „Dalli-Gruppe verteidigt einstweilige Verfügung“ verbreiten ließ, erweckt bewusst den falschen Eindruck, als sei in der gerichtlichen Auseinandersetzung vor dem Landgericht Köln um den Boykottaufruf gegen Produkte der Dalli-Werke, Mäurer & Wirtz sowie 4711 nur eine einstweilige Verfügung (EV) gegen den Bund Contergangeschädigter und Grünenthalopfer e.V. (BCG) erwirkt worden.

Tatsächlich erwirkte die Wirtz-Familie über ihre oben genannten Firmen auch eine EV gegen den arm- und beinlosen Contergangeschädigten Andreas Meyer als Privatperson; und nicht bloß in seiner Eigenschaft als 1. Vorsitzender des BCG.

Andreas Meyer (Quelle: http://www.biermann-medizin.de)

Andreas Meyer (Quelle: http://www.biermann-medizin.de)

„Die Wirtz-Familie möchte damit den Medien gegenüber verschleiern, dass sie sich nunmehr 50 Jahre nach dem Conterganskandal an einem der Conterganopfer vergreifen. Vor dem Hintergrund, dass der Conterganstrafprozess 1970 zu Gunsten der Wirtz-Familie wegen Geringfügigkeit eingestellt wurde, kann dies nur bedeuten, dass in der öffentlichen Meinung die Täter zu Opfern und die Opfer zu Tätern gemacht werden sollen.“ sagt Meyer.

Unzutreffend ist auch die Behauptung, die Dalli-Gruppe habe „aktuell und auch historisch nichts“ mit dem Conterganskandal zu tun. Die Firma Grünenthal ist historisch als Tochterunternehmen aus der Dalli-Gruppe entstanden. Zudem wird in der Antragsschrift der Familie Wirtz vom 18.2.2009 auf Erlass der EV´s ausgeführt, dass der Gesellschafterstamm Dr. Hermann Wirtz 55,3 % und der Gesellschafterstamm Michael Wirtz 36,7 % der Dalli-Gruppe besitzt (S. 8). An Grünenthal ist der Gesellschafterstamm Michael Wirtz zu 25,5 % und der Gesellschafterstamm Dr. Hermann Wirtz zu 25,4 % beteiligt. Die Gesellschafterstämme Dr. Franz Wirtz und Dr. Andreas Wirtz sind an Grünenthal mit jeweils 12 % beteiligt (S. 9).

Bereits im Conterganstrafprozeß hatten die Verantwortlichen der Firma Grünenthal zugeben müssen, dass sie die Medien manipuliert haben.

Auch eine „unmittelbare Gefährdung Hunderter Arbeitsplätze“ ist nicht in Sicht. „Es steht der Wirtz-Familie frei, zur Begleichung der conterganbedingten Ursprungs- und Folgeschäden in Höhe von 8 Milliarden € über ihr Firmenkonsortium einen zinslosen Kredit bei der KfW-Bank aufzunehmen. In einem solchen Fall wäre ich der Erste, der zu einem Kauf der Produkte dieser Firmen aufrufen würde.“ so Meyer.

Prozesstermin

Datum: 24. Juni 2009

Uhrzeit: 13:50 Uhr

Raum: Saal 7 (Erdgeschoss)

Ort: Landgericht Köln
Luxemburger Str. 101
50939 Köln

Die Antragsschrift auf Erlass der EV´s vom 18.2.2009, unsere Widerspruchsbegründung vom 9.6.2009 und der Beschluss des Landgerichts Köln zum Erlass der einstweiligen Verfügungen vom 24.2.2009 können wir Ihnen auf Wunsch als PDF-Datei zur Verfügung stellen.

Die obenstehende Presseerklärung kann hier herunter geladen werden:

Presseerklaerung_21_06_2009