Pressemitteilung_Kampf_gegen_die_voreingenommene_Gutachterin_7_11_2015

Bereits vergangene Woche musste eine contergangeschädigte Frau die Conterganstiftung verklagen, weil die Stiftung ein Boxspringbett nicht als ein Hilfsmittel anerkennen wollte. Wir berichteten. Nun kämpft die schwerstbehinderte Marion Gottreich (53) um ihre Anerkennung als Conterganopfer und gegen eine humangenetische Gutachterin der medizinischen Kommission der Conterganstiftung. „Ich habe mittlerweile den Eindruck, dass der Conterganstiftung und dem hinter ihr stehenden Bundesfamilienministerium jedes Mittel recht ist, um den Conterganopfern die Leistungen der Conterganstiftung vorzuenthalten!“ sagt Andreas Meyer vom BCG, gleichzeitig Betroffenenvertreter im Stiftungsrat der Conterganstiftung. Meyer sieht diesen Eindruck gerade durch die Gutachterpraxis einer Gutachterin der medizinischen Kommission der Conterganstiftung bestätigt. Meyer: „Die humangenetische Gutachterin der Conterganstiftung, Frau Prof. Dr. Manuela Koch, beurteilte den Fall von Frau Marion Gottreich nur nach Aktenlage. Dabei hat sie Marion Gottreich bis heute noch nicht einmal körperlich untersucht!“ Auch nach Meinung einschlägiger Experten ist bei humangenetischen Gutachten eine körperliche Untersuchung unerlässlich. Als angebliche Ausschlussdiagnose gegen die Feststellung der Anerkennung eines Conterganschadens habe die humangenetische Gutachterin bereits öfters stereotyp ein vorliegendes Holt-Oram-Syndrom festgestellt. Nach Auffassung von Frau Prof. Dr. Manuela Koch läge bei Marion Gottreich auch ein Holt-Oram-Syndrom vor. Mehrere Experten – einschließlich Experten der Charité Berlin – schließen jedoch ein Holt-Oram-Syndrom bei Marion Gottreich definitiv aus. „Frau Prof. Dr. Manuela Koch hat entgegen allen wissenschaftlichen Erkenntnissen andere Gutachter der medizinischen Kommission der Conterganstiftung zu überreden versucht, sich ihrer falschen Auffassung anzuschließen. Ich möchte von der Conterganstiftung wissen, wie vielen Conterganopfern Frau Koch die Anerkennung als Conterganopfer mit der Diagnose Holt-Oram-Syndrom bisher verweigert hat.“ sagt Meyer.

Prozesstermin

Datum: 10.11.2015

Uhrzeit: 11:00 Uhr

Raum: Saal 1 (Erdgeschoss)

Ort: Verwaltungsgericht Köln
Appellhofplatz (Eingang Burgmauer)
50667 Köln

Den Rechtsanwalt von Frau Marion Gottreich, Herrn Rechtsanwalt Harro Schultze, können Sie unter folgender Rufnummer erreichen:

0221 / 252175

Frau Marion Gottreich und ihr Rechtsanwalt Harro Schultze stehen Ihnen für Fragen sehr gerne zur Verfügung.

Berücksichtigen Sie bitte, dass Herr Andreas Meyer in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des BCG und als Betroffenenvertreter im Stiftungsrat der Conterganstiftung am obigen Verhandlungstermin anwesend sein wird.

Bei Fragen können Sie Herrn Andreas Meyer unter folgender Rufnummer erreichen:

0172 / 2905974

Kontakt:

BCG – Bund Contergangeschädigter
und Grünenthalopfer e.V.
c/o Herr Andreas Meyer (1. Vorsitzender)
Dohmengasse 7 , 50829 Köln
Email: bcg-brd-dachverband@gmx.de
Webseite: www.gruenenthal-opfer.de
Mobil: 0172 / 2905974