Die contergangeschädigten Betroffenenvertreter im Stiftungsrat der Conterganstiftung, Christian Stürmer und Andreas Meyer, setzten heute im Wege einer einstweiligen Anordnung ihre Informationsrechte als Stiftungsratsmitglieder vor dem VG Köln durch. Denn der Vorstand der Conterganstiftung und das Bundesfamilienministerium verweigerten ihnen die Zurverfügungstellung zweier von der Conterganstiftung in Auftrag gegebenen Studien (Expertise über die Leistungen an Leistungsberechtigte nach dem Conterganstiftungsgesetz, Autor: Prof. Dr. Dr. H. C. Andreas Kruse; Expertise über das Verfahren der Gewährung von Leistungen zur Deckung spezifischer Bedarfe an Leistungsberechtigte nach dem Conterganstiftungsgesetz, Autorin: Rechtsanwältin Gila Schindler). Beide Studien sind im Rahmen der 2016 stattfindenden Evaluation des Conterganstiftungsgesetzes erstellt worden und sollten zu Verbesserungen der Stiftungsleistungen führen. Der Evaluationsprozess soll Ende April 2016 abgeschlossen sein. Und die beiden Betroffenenvertreter Christian Stürmer und Andreas Meyer wollten sich aus dem Evaluationsprozess nicht ausschließen lassen. „Stiftungsvorstand und Bundesfamilienministerium wollten das gesamte Evaluationsprozedere an uns vorbei manöverieren. Man fürchtet wohl, dass wir unsere kritische Arbeit zu gut machen und dies zu kostspielig für die Bundesregierung sein wird.“ sagt Andreas Meyer. „Schauen wir mal, ob sie nun Beschwerde einlegen, um uns endgültig von dem Evaluationsprozess bis Ende April 2016 auszuschließen.“ sagen Meyer und Stürmer. Das würde die beiden nicht wundern. Denn bisher hätten der Stiftungsvorstand und das Bundesfamilienministerium alles daran gesetzt, Stürmers und Meyers Arbeit und Mitwirkungsrechte im Stiftungsrat der Conterganstiftung durch das Vorenthalten von Informationen und Dokumenten zu verhindern. Beschlüsse würden nicht ordnungsgemäß umgesetzt. Protokolle würden geschönt. Mit der einstweiligen Anordnung wollten Stürmer und Meyer angesichts der immer wiederkehrenden Despektierlichkeiten auch eine erforderliche Notbremse ziehen. „Mit dieser einstweiligen Anordnung haben die ständigen Restriktionen und unterschwelligen Versuche, unsere Rechte im Stiftungsrat der Conterganstiftung zu unterminieren, hoffentlich ein vorläufiges Ende gefunden. Wir brauchen eine deutliche Stärkung der Rechte der Betroffenenvertreter!“ sagt Christian Stürmer. Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein von der Kanzlei Menschen und Rechte, der Meyer und Stürmer im Verfahren vertreten hat, hebt hervor, dass die Conterganstiftung nicht transparent arbeite: „Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln hat gezeigt, dass der in der Satzung verankerte Informationsanspruch praktische Bedeutung hat. Transparenz sollte für die Conterganstiftung ein hohes Gut sein.“

Kontakt:

Dr. Oliver Tolmein
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht
Kanzlei Menschen und Rechte
Borselstraße 26
22765 Hamburg
040.600094700
040.600094747 (Fax)
tolmein@menschenundrechte.de

Contergannetzwerk Deutschland e.V.,
vertreten durch den Vorstand –
Christian Stürmer (Vorsitzender) und Werner Wittpoth (Stv.
Vorsitzender), Sitz: 73760 Ostfildern, Weiherhagstr. 6,
Telefon: 0711/3101676,
Email: recht@contergannetzwerk.de

BCG – Bund Contergangeschädigter
und Grünenthalopfer e.V.

c/o Herr Andreas Meyer (1. Vorsitzender)
Dohmengasse 7 , 50829 Köln
Email: meyer.andreas1@googlemail.com
Webseite: www.gruenenthal-opfer.de
Mobil: 0172 / 2905974

 

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