Bei dem am 15. April 2013 geplanten Fachgespräch zum 3. Conterganstiftungänderungsgesetz möchten Bundestagsabgeordnete den grünenthalkritischsten Conterganverband, den Bund Contergangeschädigter und Grünenthalopfer e.V. (BCG), anscheinend nicht dabei haben. Noch heute wartet der BCG auf eine Einladung, an dem nicht-öffentlichen Fachgespräch teilnehmen zu können. Bereits Anfang Februar 2013 ist der BCG auf einer öffentlichen Anhörung mit der belegbaren Bemerkung aufgefallen, 30 Jahre lang habe die Firma Grünenthal unter der Rechtsaufsicht des Bundesfamilienministeriums die medizinischen Gutachter der Conterganstiftung an der Stiftung vorbei bezahlt. „Vielleicht hat es Frau Ministerin Kristina Schröder und ihren Kollegen dann gereicht, als ich aus den Vorstandsprotokollen der Conterganstiftung zitiert habe: „‚Um evtl. Korruptionsvorwürfen entgegenzuwirken, würde die Firma Grünenthal das Geld nicht direkt an Herrn Dr. G. zahlen, sondern die Kostenerstattung sollte über die Stiftung erfolgen.'“ sagt der 1. Vorsitzende des BCG, Andreas Meyer.

Die öffentliche Anhörung am 1.2.2013 finden Sie in der Mediathek des Deutschen Bundestages unter der Rubrik „Ausschusssitzungen“, wenn sie dann die Ausschusssitzung des Familienausschusses vom 1.2.2013 heraussuchen.

Das Statement von Andreas Meyer können Sie sich ebenfalls ansehen, wenn Sie die öffentliche Anhörung vom 1.2.2013 unter dem oben genannten Link wiedergeben und sich die Minute 51 und die Sekunde 30 ansehen (0:51:30).

Als Beweis für die Belegbarkeit unsere Behauptungen verweisen wir auf das Schreiben des Vorstandes der Conterganstiftung vom 22.2.2013 und die Replik von Andreas Meyer vom 8.3.2013.

Das Schreiben des Vorstandes der Conterganstiftung vom 22.2.2013 finden Sie unter folgendem Link auf unserer Webseite:

https://www.gruenenthal-opfer.de/Schreiben_Conterganstiftung_22_02_2013

Die Replik von Andreas Meyer vom 8.3.2013 auf das Schreiben des Vorstandes der Conterganstiftung vom 22.2.2013 finden Sie unter folgendem Link auf unserer Webseite:

https://www.gruenenthal-opfer.de/Replik_8_3_2013_von_Andreas_Meyer

Die oben stehende Pressemitteilung kann hier heruntergeladen werden:

Pressemitteilung_Conterganverband_ausgeschlossen_23_3_2013

Wenn Sie die Ereignisse weiterverfolgen wollen, gehen Sie weiter zu den zwei Kleinen Anfragen der Fraktion Die Linke vom 4.4.2013.

Hier kommen Sie zurück zur E-Mail des BCG an die politische Prominenz vom 10.3.2013.

Der oben erwähnten Vorgänge haben nun Herrn Meyer veranlasst, Herrn Schucht vor dem Landgericht Bonn zu verklagen.

Lesen Sie bitte unsere diesbezügliche Pressemitteilung zur Klageeinreichung vom 05.09.2016.

Lesen Sie bitte unsere Pressemitteilung zur Weiterführung des Verfahrens ohne Vergleich vom 9.3.2017.

Lesen Sie bitte unsere Pressemitteilung vom 8.6.2017 zum derzeit noch nicht rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Bonn vom 10.5.2017 und zur Berufungseinlegung.

Lesen Sie bitte unsere Pressemitteilung zu 60 Jahren Contergan vom 26.9.2017 und unsere Petition 60 Jahre Contergan – Für ein bundesweites Antikorruptionsgesetz!

Lesen Sie bitte zu Ihrer Orientierung nochmals eine Chronologie des Hintergrunds dieser Ereignisse.