Monika K. stellte, wie andere Contergangeschädigte neben ihr auch, 2009 einen Antrag auf Verschlimmerung ihrer bereits seit 40 Jahren anerkannten conterganbedingten Schädigungen und bekam einen Teil ihrer anerkannten Schädigungen plötzlich aberkannt. Dabei ging es ihr nur darum feststellen zu lassen, dass neue Erkrankungen hinzugekommen sind, die sie für conterganbedingt hielt. Statt nur über diese hinzugekommene Erkrankung zu entscheiden, hat die Conterganstiftung, die für die Anträge zuständig ist, alle Conterganschäden, also auch die, die bereits als Schaden anerkannt sind, neu beurteilt, wobei die gleichen Untersuchungsmethoden wie vor 40 Jahren angewendet werden.

Die Conterganstiftung erkannte zwar die neue Schädigung als conterganbedingt an, hielt aber bereits den vor 40 Jahren anerkannten Hüftschaden nun plötzlich für nicht mehr conterganbedingt und stellte hierfür ohne Anhörung von Monika K. die Zahlung ein. Monika K. wusste bei Antragstellung auch nichts von dieser „Überprüfung“. Sie hat darauf vertraut, dass die bis dato anerkannten Schädigungen, auch anerkannt bleiben.

Leider ist sie nicht die Einzige, der dieses Schicksal widerfährt. Ähnlich erging es bereits Olaf T. Er bekam sogar alle Schäden aberkannt bis das VG Köln der Stiftung nahelegte, ihm die Schäden wieder als contarganbedingt anzuerkennen. Die Unsicherheit in den Reihen der Conterganopfer wird immer größer. „Wann können wir endlich Verschlimmerungsanträge stellen, ohne etwas zu verlieren.“ sagt Monika K. Sie hat nun Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, weil sie bei den Verwaltungsgerichten bisher erfolglos gegen die Aberkennung vorgegangen ist und hier eine Ungleichbehandlung und die Verletzung der Menschenwürde vorliegen. Monika K. wird von Frau Rechtsanwältin Karin Buder-Heckert aus Gladenbach vertreten. Frau Buder-Heckert hatte bereits Olaf T. erfolgreich vertreten. „Die Conterganstiftung nutzt die Revisionsanträge systematisch, um zuvor anerkannte Schädigungen wieder abzuerkennen. Das spart Geldleistungen. Dabei spekuliert sie auf ihr Glück bei Gericht. Jedem von uns, der einen Revisionsantrag stellt, kann so etwas passieren!“ sagt Andreas Meyer vom BCG (Bund Contergangeschädigter und Grünenthalopfer e.V.).

„Ich möchte für uns alle mit der Verfassungsbeschwerde erreichen, dass einmal anerkannte Schäden nicht wieder aberkannt werden können. Damit wir nach 50 Jahren Contergan endlich Ruhe haben!“ sagt Monika K.

Lesen Sie zu dieser Sache auch die folgenden Links zum Fall Olaf T.:

https://www.gruenenthal-opfer.de/Pressemitteilung_v_31_03_2014

https://www.gruenenthal-opfer.de/Pressemitteilung_v_9_4_2014

Kontakt siehe unten:

Kontakt:

Karin Buder-Heckert
Rechtsanwältin
Anwaltshaus Gladenbach
Marburger Straße 2
35075 Gladenbach
Telefon: 06462 / 91699-0
Fax: 06462 / 91699-10
E-Mail: info@anwaltshaus-gladenbach.de

BCG – Bund Contergangeschädigter
und Grünenthalopfer e.V.
c/o Herr Andreas Meyer (1. Vorsitzender)
Dohmengasse 7 , 50829 Köln
Email: bcg-brd-dachverband@gmx.de
Webseite: www.gruenenthal-opfer.de
Telefon : 0221 / 9505101
Fax: 0221 / 9505102
Mobil: 0172 / 2905974