In dem einstweiligen Verfügungsverfahren gegen den arm- und beinlosen Contergangeschädigten Andreas Meyer und dem Bund Contergangeschädigter und Grünenthalopfer e.V. (BCG) ist das Urteil des Landgerichts Köln vom 24.6.2009 rechtskräftig geworden. Entgegen allen Ankündigungen in den Medien hat die Familie Wirtz, der auch die Conterganherstellerfirma Grünenthal GmbH gehört, über ihre Firmen Dalli-Werke, Mäurer & Wirtz und 4711 keine weiteren Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt.

Mit seinem Urteil hob das Landgericht Köln zwei im Februar 2009 erlassene einstweilige Verfügungen der genannten Firmen gegen Meyer und dem BCG auf. Meyer und der BCG hatten im Oktober 2007 anlässlich des 50. Jahrestages der Markteinführung von Contergan die Öffentlichkeit zu einem freiwilligen Boykott von Dalli-Waschmittel, der Parfum und Aftershave-Kollektionen Tabac, Nonchalance, Tosca und 4711 aufgerufen. Mit den einstweiligen Verfügungen sollte dieser Boykottaufruf unterbunden werden. „Damit ist der Versuch der Wirtz-Familie, den von ihr entrechteten Conterganopfern auch noch das letzte Mittel im öffentlichen Meinungskampf zu nehmen, gescheitert.“ so Meyer.

Der BCG geht sogar davon aus, dass auch das von den oben genannten Firmen für September 2009 angekündigte Hauptsacheverfahren ausbleiben wird. Eine entsprechende Stellungnahme der Geschäftsleitung der Firma Dalli, nach der sich Dalli das Hauptsacheverfahren vorbehalte, weil der BCG seinen Boykottaufruf derzeit nicht aktiv betreibe, wird in den Kreisen der Conterganopfer für unglaubwürdig gehalten. Meyer: „Die Familie Wirtz fürchtet die Macht des Verbrauchers mehr als den Gang zum Gericht. Egal wie ein solches Verfahren für die Beteiligten zum Schluss ausgehen wird. Auf dem Weg durch die Instanzen müssen die Firmen und die zum Boykott aufgerufenen Produkte durch das Spießrutenlaufen der öffentlichen Berichterstattung. Eine bessere Anleitung für eine negative Kaufentscheidung der rechtschaffenden Allgemeinheit könnte auch die beste Werbekampagne nicht bieten.“

Der BCG ruft die Öffentlichkeit zu Spenden auf und hält seinen Boykottaufruf aus dem Jahre 2007 aufrecht. In der Presseerklärung des BCG vom 1. Oktober 2007 wurde der damalige Boykottaufruf u.a. folgendermaßen begründet: „Sorgen Sie mit Ihrem Kaufboykott dafür, dass in Deutschland zukünftig wieder die Verursacher eines Arzneimittelskandals und nicht Sie als steuerzahlender Bürger die Hauptschadenslast tragen. Lassen Sie uns gemeinsam ein Exempel statuieren, das Schule macht und andere Opfer von Arzneimittelskandalen dazu einlädt, um ihre Rechte zu kämpfen und diese erfolgreich durch zu setzen. Denn Medikamente braucht jeder von uns. Auch Sie können morgen schon das Opfer eines mangelhaften Medikamentes werden. Nur dann, wenn die schwarzen Schafe unter den ansonsten redlichen Medikamenten-Herstellern empfindlich wirtschaftliche Konsequenzen für ihr unredliches Handeln befürchten müssen, kann ein weiterer Contergan-Skandal verhindert werden. Machen Sie mit. Schaffen Sie mit uns ein Stück Gerechtigkeit. Es geht um Ihre Gesundheit und die Gesundheit Ihrer Kinder.“

Die Webseite des BCG finden Sie unter: www.gruenenthal-opfer.de

Die obenstehende Pressemitteilung kann hier herunter geladen werden:

Pressemitteilung_Boykottklage_02_09_2009