Presseerklärung vom 1. Oktober 2007

Sehr verehrte Damen und Herren,

trotz des für uns Conterganopfer wenig erfreulichen Anlasses darf ich Sie alle recht herzlich zur Pressekonferenz des BCG – Bund Contergangeschädigter und Grünenthalopfer e.V. begrüßen.

Neben einen Rückblick auf die historischen Ereignisse möchten wir gleich kurz auf die schlechte Entschädigungssituation der heute lebenden Betroffenen eingehen. Sodann wollen wir nach englischem Vorbild die Öffentlichkeit zu einen Kaufboykott von Mäurer & Wirtz- sowie Dalli-Werke-Produkten wie z.B. Dalli-Waschmittel, die Parfum und Aftershave-Kollektionen von Tabac, Nonchalance, Tosca und 4711 aufrufen.

Danach stehen wir Ihnen gerne zur Beantwortung Ihrer Fragen zur Verfügung.

Rückblick

In den Jahren 1955 bis 1957 wurde unter der Leitung des Chemikers Dr. Heinrich Mückter bei der Firma Chemie Grünenthal GmbH in Stolberg die Substanz N-Phthalyglutaminsäure-imid entwickelt.

Diese neue Substanz erhielt die Bezeichnung Thalidomid und bildete die Grundlage des ab 1. Oktober 1957 in den Handel gebrachten Schlaf- und Beruhigungsmittels Contergan.

Thalidomid wurde ferner den Präparaten Grippex und Algosediv beigefügt. Im Ausland erfolgte der Verkauf entweder im Rahmen des Exportgeschäfts oder aufgrund von Lizenzen, die Grünenthal an ausländische Firmen vergab.

Grünenthal verkaufte Contergan, ohne es ordnungsgemäß geprüft zu haben, und behauptete, es sei vollkommen ungefährlich, ohne dabei die Einnahme während der Schwangerschaft auszuschließen.

Grünenthal hatte Contergan weiter verkauft, als tausende Meldungen bei ihr eingingen, die über Gesundheitsschäden durch dessen Einnahme berichteten.

Grünenthal verkaufte Contergan selbst dann noch weiter, als ihr gleichzeitig von einem deutschen und einem australischen Arzt berichtet wurde, daß Contergan in den ersten drei Monaten der Schwangerschaft schwerste Mißbildungen bei ungeborenen Kindern verursachen würde.

Einer Beantragung der Rezeptpflicht für Contergan hat Grünenthal sich ebenso stets widersetzt wie der von vielen Experten geforderten Rücknahme aus dem Handel.

Anstatt dessen versuchte Grünenthal warnende Ärzte einzuschüchtern oder durch Einflußnahme auf die Redaktionen von wissenschaftlichen Zeitschriften Veröffentlichungen zu verhindern, die über fundierte Ergebnisse von Untersuchungen über die Schädlichkeit des Contergan berichteten.

Hierdurch hat Grünenthal Mißbildungen bei weltweit 10.000, in Deutschland 7000 Kindern an Armen und Beinen, Augen und Ohren, inneren Organen und Genitalien verursacht, die so schwer waren, dass in Deutschland ca. 4000 von ihnen ihre Körper- und Gesundheitsschäden nicht überlebten. Weniger bekannt ist, daß Grünenthal hierdurch auch bei tausenden Menschen äußerst schmerzhafte und irreparable Nervenschäden verursachte, die nach längerem Contergan-Gebrauch, der von Grünenthal selbst empfohlen wurde, auftraten.

Erst nach dem die Öffentlichkeit durch einen Zeitungsartikel in der „Welt am Sonntag“ vom 26. November 1961 unterrichtet wurde, zog Grünenthal Contergan aus dem Handel.

Am 18. Januar 1968 wurde das Hauptverfahren vor der Strafkammer des Landgerichts Aachen gegen die verantwortlichen Leiter und Angestellten Grünenthals eröffnet.

Durch ihre teuer bezahlte Lobby nahm Grünenthal Einfluß auf das Strafverfahren.

So hatte Grünenthal während des Strafprozesses zugegeben, die Presse manipuliert zu haben, um der Öffentlichkeit die tatsächlichen und für sie vernichtenden Ergebnisse der Beweisaufnahme zu verheimlichen.

Der ehemalige Justizminister des Landes NRW Neuberger (SPD), dessen Anwaltssozietät einen der Grünenthalverantwortlichen vertrat, wurde in seiner Eigenschaft als oberster Dienstherr der Staatsanwaltschaft während des Strafprozesses zugunsten Grünenthals tätig und nahm maßgeblich Einfluß auf das Verfahren.

Am 242. Verhandlungstag des Conterganstrafprozesses muâten die Vertreter der Nebenkläger gegen den beisitzenden Richter, dem Landgerichtsdirektor Melster, einen Befangenheitsantrag stellen, weil dieser bei einem heimlichen Gespräch mit einem Verteidiger der Grünenthalverantwortlichen gesehen wurde. Als sich auch die Staatsanwaltschaft außerstande sah, dem Ablehnungsantrag entgegenzutreten, erklärte sich der betreffende Richter selbst für befangen und schied so aus dem Verfahren aus.

Am 18. Dezember 1970 wurde das Strafverfahren gegen die Grünenthalverantwortlichen wegen Geringfügigkeit eingestellt.

Neben dem Ausgang des Strafprozeßes gab es in der Historie des Conterganskandals drei Vorkommnisse, von denen
die Grünenthaleigentümer-Familie Wirtz jedesmal profitieren konnte:

Der Vergleich

Als erstes zu nennen wäre hier der am 10. April 1970 geschlossene Vergleich.

Mit diesem Vergleich wurden die ursprünglichen Schadensersatzansprüche in Höhe von 10 Milliarden DM auf 100 Millionen DM reduziert.

Denn unsere Eltern mußten auf die Ursprungsansprüche verzichten, um die 100 Millionen DM aus dem Vergleich zu erhalten.

Der Vergleich kam nur zustande, weil unsere Eltern in einer Notlage standen:

Sie brauchten dringend Geld, um unsere Versorgung sicher zu stellen.

Die Durchsetzung der regulären Schadensersatzansprüche auf dem Zivilrechtswege hätte bei Ausschöpfung sämtlicher Instanzen etwa 12 Jahre gedauert. Dies war ein zu langer Zeitraum. Denn die Geldmittel wurden sofort benötigt.

Zudem hätte jedes Elternpaar für sein contergangeschädigtes Kind über diesen Zeitraum hinweg das gesamte Prozeßrisiko alleine tragen müssen, was bei der ohnehin schon angeschlagenen finanziellen Situation der Eltern unmöglich gewesen wäre.

Dennoch läßt die Familie Wirtz auf der Internet-Seite der Firma Grünenthal und in ihren Presseerklärungen immer wieder verlautbaren, die 100 Millionen DM Summe des Vergleichs hätte „über dem Betrag” gelegen, „den neutrale Sachverständige damals als maximal wirtschaftliche Belastung für Grünenthal ansahen”.

Derartige Verlautbarungen sind für uns nichts anderes als schäbige und subtil gestreute Beschönigungen, die Grünenthal vom Täter in das Licht eines Wohltäters rücken sollen, der angeblich bis zum Äußersten gegangen ist, um den angerichteten Schaden wieder gut zu machen.

Die maximalen wirtschaftlichen Belastungen, unter denen unsere Eltern zum damaligen Zeitpunkt standen, und die wirtschaftlichen Belastungen, die unsere Eltern im Rahmen des Vergleichs durch den Verzicht auf die Ursprungsschadensersatzansprüche auf sich nahmen, werden gemäß der Wirtz´schen Familientradition Verleugnen, Lügen und Schönreden geflissentlich übergangen.

Verschwiegen wird von der Familie Wirtz dabei auch, dass bei einer Durchsetzung der ursprünglichen Schadensersatzansprüche in Höhe von 10 Milliarden DM nicht nur Grünenthal sondern auch das restliche Firmenkonsortium wie die Firma Mäurer & Wirtz und die Dalli-Werke wirtschaftlich hätte einbezogen werden müssen.

Die Stiftungslösung

Mit der Errichtung der Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder”, heute „Conterganstiftung für behinderte Menschen”, wurde ein weiteres Instrumentarium geschaffen, um seitens der Conterganopfer eine weitere Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zugunsten der Familie Wirtz nachhaltig zu verhindern.

Vordergründig wurde das Stiftungsgesetz entworfen, um lebenslange Renten und einmalige Kapitalabfindungen an uns Betroffenen auszuzahlen.

Aber das Stiftungsgesetz enthielt in seinem § 23 eine Bestimmung, die jegliche Geltendmachung von weiteren Schadensersatzansprüchen – auch die der Folgeschäden – durch uns Contergangeschädigte gegen Grünenthal für immer gesetzlich ausschloß.

Die Familie Wirtz verfolgte das Interesse, diesen § 23 mit dem Inkrafttreten des Stiftungsgesetz ins Leben zu rufen, um für alle Zeiten zu verhindern, dass wir Grünenthal für unsere Folgeschäden regreßpflichtig machen können.

Bei den Folgeschäden handelt es sich um zusätzliche – verschleißbedingte – Gesundheitsschäden, die häufig sogar schwerer sind als die Ursprungsschäden selbst, weil sie im Gegensatz zu den Ursprungsschäden äußerst schmerzhaft sind.

Das Stiftungsgesetz konnte nach seinem § 29 nur in Kraft treten, wenn unsere Eltern zustimmten, die 100 Millionen DM des Vergleiches plus Zinsen der Stiftung in vollem Umfange zur Verfügung zu stellen.

Die Familie Wirtz mußte aber befürchten, dass unsere Eltern ihre Zustimmung nicht abgeben würden, weil der Elternanwalt und Treuhänder des Vergleichs Dr. Dr. Rupert Schreiber unsere Eltern vor den Nachteilen der Stiftungslösung warnte.

Um einem Negativvotum unserer Eltern gegen die Stiftungslösung zuvor zu kommen, überraschte die Familie Wirtz die Öffentlichkeit mit der Nachricht, die Firma Grünenthal würde über den Vergleich hinaus weitere 100 Millionen DM plus Zinsen zum Inkrafttreten des Stiftungsgesetzes zur Verfügung stellen.

Kurz darauf wurde das Inkrafttreten des Stiftungsgesetzes am 31. Oktober 1972 im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben.

In den folgenden Jahren überzog die Familie Wirtz den Treuhänder des Vergleichs über die Firma Grünenthal mit einer Vielzahl von Prozessen.

Das Ergebnis dieser Prozesse war, dass wir unsere 100 Millionen DM des Vergleichs an die Stiftung auszahlen mußten.

Auf der Internetseite der Firma Grünenthal verbreitet die Familie Wirtz dagegen die dreiste Lüge, die Firma Grünenthal hätte die 100 Millionen DM des Vergleichs in die Stiftung eingezahlt.

Als besonders perfide empfinden wir es, dass sich die Familie Wirtz gegenüber uns Conterganopfern zudem auch noch als Wohltäter feiert, wenn die Stiftung auf derselben Internetseite unter der Rubrik soziales Engagement der Firma Grünenthal aufgeführt wird.

Die Instrumentalisierung des Bundesverbandes

Das Stiftungsgesetz wäre wohl nie in der damaligen Fassung in Kraft getreten, wenn es der Familie Wirtz nicht gelungen wäre, über den Leiter der Rechtsabteilung Grünenthals Herbert Wartensleben die Funktionäre des Bundesverbandes der Eltern körpergeschädigter Kinder e.V. (heute: Bundesverband Contergangeschädigter e.V.) auf die Interessen Grünenthals einzuschwören.

Der Name Herbert Wartensleben dürfte denjenigen näher bekannt sein, welche die Berichterstattung über die Auseinandersetzungen um den Conterganspielfilm „Eine einzige Tablette” genauer verfolgt haben.

Der Spiegel berichtete, dass der Seite an Seite mit Grünenthal gegen den Film klagende und frühere Nebenklagevertreter der Eltern im Conterganstrafprozeß, Karl-Hermann Schulte-Hillen, seit der damaligen Zeit mit Herrn Wartensleben eng befreundet ist.

Herr Schulte-Hillen war Mitbegründer und langjähriger Vorsitzender des Bundesverbandes, bis er über einen Finanzskandal stolperte und nicht mehr wieder gewählt wurde.

Die Freundschaft zwischen Herrn Schulte-Hillen, dem Grünenthalanwalt Wartensleben und dann auch dem späteren Bundesverbandsvorsitzenden Hans-Helmut Schleifenbaum wurde insbesondere zu einem Zeitpunkt gepflegt, als Grünenthal den Elternanwalt Dr. Dr. Rupert Schreiber auf Herausgabe unserer Vergleichsmillionen verklagte.

Aufgabe von Schulte-Hillen, Wartensleben und Schleifenbaum war es, den Opferanwalt Dr. Dr. Rupert Schreiber zugunsten Grünenthals in der Elternschaft zu diskreditieren und auszuschalten. Dabei ging man so weit, die Eltern in Rundschreiben aufzufordern, dem Opferanwalt Schreiber das Treuhandmandat zu entziehen, um die Gesamttreuhänderschaft über die Vergleichsmillionen auf zwei Grünenthalanwälte zu übertragen.

Nach dem Inkrafttreten des Stiftungsgesetzes erhielten die Herren Wartensleben und Schulte-Hillen je einen Vorsitzposten in den Kommissionen der Stiftung. Der Bundesverbandsvorsitzende Schleifenbaum kam in den Stiftungsvorstand.

Seit dieser Zeit wurde und wird im Bundesverband jedes von den Contergan-Opfern ausgehende, schon nur grünenthal-kritische Engagement immer wieder unterbunden. Und bis heute werden im Bundesverband Betroffene abgewiesen, entmutigt, ausgegrenzt, diffamiert und zu Delinquenten gemacht, wenn sie diese Zustände kritisieren oder sich für die Durchsetzung einer besseren Entschädigung engagieren.

Indem die Familie Wirtz die Funktionäre des Bundesverbandes auf sich einschwor, sollte auch noch die einzige Interessenvertretung der Contergan-Opfer dazu instrumentalisiert werden, die von ihr zu vertretenden Geschädigten für alle Zeit daran zu hindern, jemals weitere Entschädigungsansprüche oder überhaupt eine gerechtere Entschädigung von der Firma Grünenthal einzufordern.

Entschädigungssituation der Conterganopfer heute

Sowohl der Vergleich als auch die Leistungen der Conterganrentenstiftung mit ihrer monatlichen Höchstrente von 545,- € berücksichtigen in keinster Weise die schadensbedingte Lebenssituation der Betroffenen – und schon gar nicht deren vorhandene Folgeschäden.

Die Entschädigung der Conterganopfer ist aus heutiger Sicht der Opfer mehr denn je als eine „billige Abfindung“ im Verhältnis zum entstandenen und noch laufend entstehenden Schadens zu bezeichnen.

Die sogenannte Conterganrente, die den Opfern aus der heutigen „Conterganstiftung für behinderte Menschen“ zukommt, kann in keinem Fall als „gerecht“ bezeichnet werden.

Sie ist allenfalls als eine erste Entschädigungsrate zu betrachten, die nicht einmal die Mehraufwendungen des täglichen Lebens deckt, die durch die Behinderungen verursacht werden.

Die heute auftretenden Nachteile der Geschädigten äußern sich wie folgt:

… gesundheitliche Folgeschäden an den Gelenken, aber auch an den Organen

… Schmerzen und Therapiebedarf, der mit zeitlichem und finanziellem Aufwand verbunden ist

… frühzeitiger Verlust der körperlichen Beweglichkeit und Eigenständigkeit (Mobilität)

… überdurchschnittlich häufige Frühverrentungen aufgrund der Folgeschäden

… zu erwartende Frühverrentung fast aller Betroffenen vor Ablauf des regulären Arbeitslebens

… kein finanzieller Ausgleich im Falle der Frühverrentung

… Verlust des sozialen Status, oder auch die berechtigte Angst vor diesem Verlust

… keine Arbeit bedeutet „keine Unterstützung für KFZ-Umbauten“ und andere benötigte Hilfsmittel

… in vielen Fällen gab es überhaupt keinen Einstieg ins Berufsleben, weil die Betroffenen von Anfang an erwerbsunfähig waren

… usw.

Gründung des BCG

Aufgrund des rücksichtslosen Vorgehens der Wirtzfamilie in den letzten 50 Jahren haben wir uns am 4. Dezember 2005 zum BCG – Bund Contergangeschädigter und Grünenthalopfer e.V. zusammengeschlossen.

Wir sahen die Notwendigkeit, mit dem BCG eine neue Bundesorganisation für Contergangeschädigte zu schaffen, die im Gegensatz zum Bundesverband Contergangeschädigter e.V. frei und unabhängig von der Einflußnahme seitens der Conterganherstellerfirma Grünenthal GmbH, der Eigentümerfamilie Wirtz sowie deren willfährigen Handlangern die Interessen der Conterganopfer bundesweit vertritt.

Dringlichstes Ziel des BCG ist es, den contergangeschädigten Betroffenen ein selbstbestimmtes und emanzipiertes Leben in Menschsein und Würde zu erhalten und ermöglichen.

Daher setzt sich der BCG mit medienwirksamen Maßnahmen dafür ein, dass die Firma Grünenthal GmbH alle Schäden mit samt ihren Folgewirkungen für die Lebenssituation der Contergangeschädigten ersetzt.

Der BCG leistet zudem individuelle Hilfe zur Selbsthilfe bei allen pädagogischen, psychologischen, medizinischen, alters- sowie pflegebedingten, sozialen und beruflichen Belangen der vertretenen Betroffenen zur Rehabilitation, Integration und gleichberechtigten Teilhabe an und in der gesellschaftlichen Lebenswirklichkeit.

Der BCG ist Ansprechpartner für die Medien, die Bundesregierung, die dafür zuständigen Ministerien, Verwaltungen und Behörden zu allen Themen rund um den Wirkstoff Thalidomid. Der BCG nimmt zu allen Themen rund um den Wirkstoff Thalidomid öffentlich Stellung.

Aufruf zum Boykott

Nach nunmehr 50 Jahren seit der Einbringung von Contergan und anderer thalidomidhaltiger Präparate in den Handel durch das Verursacherunternehmen Grünenthal GmbH der Familie Wirtz in Stolberg bei Aachen;

Nach fast 40 Jahren entwürdigender Auseinandersetzungen um eine gerechte Entschädigung, die nur dazu führten, dass wir die Opfer der Mäurer & Wirtz- und Dalli-Werke-Tochter Grünenthal GmbH von dieser entrechtet wurden;

Nach mehr als 30 Jahren unter dem erdrückenden Joch einer seit ihrer Gründung immer wieder korruptionszerfressenen Bundesorganisation für Contergangeschädigte, deren scheinbar einziger Zweck es durch beständige Kumpanei mit den Schädigern seit 1972 ist, die von ihr zu vertretenden Geschädigten daran zu hindern, ihre Rechte gegenüber der Firma Grünenthal GmbH erfolgreich durchzusetzen;

Nach Feststellung des sozialen, psychischen und physischen Elends, welches die heutige Entschädigungssituation bei vielen Opfern hinterlassen hat;

Nach der unausweichlichen Erkenntnis, dass das Kalkül der Eigentümerfamilie Wirtz des Schädigerunternehmens Grünenthal GmbH ganz offensichtlich von Anfang an darauf gerichtet gewesen ist, den Conterganskandal sich durch das natürliche Ableben der immer älter werdenden Opfer von selbst erledigen zu lassen und einige der Opfer bereits verstorben sind;

Nach eingehender Prüfung unseres eigenen Gewissens und nach unserem aufrichtigsten Gerechtigkeitsempfinden, nach allen zu berücksichtigenden Kriterien der Vernunft, allem, was Menschlichkeit ausmacht und aus dem tiefsten Gefühl der Solidarität mit unseren Mitbetroffenen

rufen wir nunmehr auf zum

Boykott von Produkten von Mäurer & Wirtz sowie der Dalli-Werke.

Diese Firmen gehören den Grünenthaleigentümern, der Familie Wirtz.

Die gesamte Schadensabwicklung im Conterganskandal diente nur dazu, die Grünenthaleigentümer-Familie Wirtz hinsichtlich des angerichteten Gesamtschadens (ca. 5 Milliarden €) zu verschonen und uns Conterganopfer auf unsere Gesundheitsschäden sitzen zu lassen.

Daher sind für uns die bisherigen Entschädigungslösungen nichtig und wir fordern mit dem Aufruf zum Kaufboykott unsere Ursprungsansprüche wieder ein.

Die Familie Wirtz haftet demnach mit ihrem gesamten Firmenkonsortium.

Durch den Kaufboykott wollen wir Druck auf die Familie Wirtz ausüben und diese dazu bewegen, sich nach 50 Jahren endlich ihrer Verantwortung zu stellen.

Wir möchten, dass uns die Familie Wirtz ein Angebot unterbreitet, dass wir nicht ablehnen können.

Mit dem Aufruf zum Kaufboykott vertrauen wir auf das natürliche Gerechtigkeitsempfinden der Allgemeinheit und fordern jeden aufrichtigen Staatsbürger dazu auf, uns mit dem Boykott zu unterstützen.

Unterstützen Sie uns mit einem Kaufboykott der Produkte von Mäurer & Wirtz und der Dalli-Werke.

Kaufen Sie nicht mehr Dalli-Waschmittel, die Parfum und Aftershave-Kollektionen von Tabac, Nonchalance, Tosca
und 4711.

Für diese Produkte gibt es im Handel genügend andere Produkte, auf die Sie ausweichen können.

Achten Sie beim Einkauf auf weitere Produkte dieser Firmen.

Wir werden bald weitere Produkte bekannt geben, die Sie boykottieren können.

Hören Sie erst mit dem Kaufboykott auf, wenn wir das öffentlich bekannt geben.

Auch Sie als Steuerzahler sind ein Opfer des Contergan-Skandals.

Denn die Renten und Sozialleistungen, von denen wir leben müssen, zahlt die Allgemeinheit.

Nur einen Bruchteil hiervon zahlte die Firma Grünenthal.

Sorgen Sie mit Ihrem Kaufboykott dafür, dass in Deutschland zukünftig wieder die Verursacher eines Arzneimittelskandals und nicht Sie als steuerzahlender Bürger die Hauptschadenslast tragen.

Lassen Sie uns gemeinsam ein Exempel statuieren, das Schule macht und andere Opfer von Arzneimittelskandalen dazu einlädt, um ihre Rechte zu kämpfen und diese erfolgreich durch zu setzen.

Denn Medikamente braucht jeder von uns.

Auch Sie können morgen schon das Opfer eines mangelhaften Medikamentes werden.

Nur dann, wenn die schwarzen Schafe unter den ansonsten redlichen Medikamenten-Herstellern empfindlich wirtschaftliche Konsequenzen für ihr unredliches Handeln befürchten müssen, kann ein weiterer Contergan-Skandal verhindert werden.

Machen Sie mit.

Schaffen Sie mit uns ein Stück Gerechtigkeit.

Es geht um Ihre Gesundheit und die Gesundheit Ihrer Kinder.

Die obenstehende Presseerklärung kann hier herunter geladen werden:

Presseerklaerung_50_Jahre_Contergan_Mahnwache_01_10_2007