INFORMATIONEN DES BETROFFENENVERTRETERS ANDREAS MEYER IM STIFTUNGSRAT DER CONTERGANSTIFTUNG ZUR 100. STIFTUNGSRATSSITZUNG
Zur Vorgeschichte und zum Nachgang der unten beschriebenen Ereignisse lesen Sie bitte zusätzlich die nachfolgenden Dokumente:
Abweichende Meinungen vom 14.04.2014
Antwort „Referat, Transparenz und Teilhabe“ vom 07.07.2015
Protestnote Conterganstiftungsratssitzung vom 11.07.2015
Die Presseerklärung vom 16.07.2015 zu dem unten dargestellten Sachverhalt finden Sie hier.
Andreas Meyer
ordentliches Mitglied im Stiftungsrat
der Conterganstiftung für behinderte Menschen
Dohmengasse 7, 50829 Köln
Telefon: 0221 / 9505101,Telefax: 0221 / 9505102
E-Mail: andreas.meyer.stiftungsrat@web.deAn alle Conterganopfer
bzw. Berechtigten auf die10.07.2015Informationen des Betroffenenvertreters Andreas Meyer im Stiftungsrat der Conterganstiftung zu 100. Stiftungsratssitzung.Liebe Mitstreiterrinnen und Mitstreiter,Nachfolgend möchte ich Euch über folgendes informieren:Wie einige von Euch vielleicht bereits wissen, findet die nächste Stiftungsratssitzung am 21.7.2015 in Berlin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Glinkastraße 24, Besucherraum AE09,10117 Berlin statt.Die Sitzung soll um 11:00 Uhr beginnen.Die Stiftungsratssitzung ist für jedermann öffentlich.Für die Ministerienvertreter im Stiftungsrat unbequeme Themen werden wie eh und je in einem nicht-öffentlichen Teil der Stiftungsratssitzung abgehandelt.Die Tagesordnung der öffentlichen wie auch der nicht-öffentlichen Stiftungsratssitzung sind im Anhang dieser E-Mail enthalten.Bedeutsam ist, dass diese Stiftungsratssitzung im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Bundesfamilienministerium) stattfindet.Wie viele von Euch wissen, führt das Bundesfamilienministerium die Rechtsaufsicht über die Conterganstiftung.Empfehlenswert wäre es, wenn Ihr Euch mit Eurer Assistenz vorher bei der Conterganstiftung oder dem Bundesfamilienministerium hierzu kurz anmelden würdet.Da ich nicht weiß, ob der Raum für die Stiftungsratssitzung für die Öffentlichkeit erreichbar ist, solltet Ihr vorsichtshalber bei der Anmeldung und auch bei dem Sitzungstermin selber Euren Personalausweis und den Eure Assistenz bereithalten.Generell gilt immer:Auf jeder Stiftungsratssitzung sollten möglichst viele Contergangeschädigte anwesend sein.Umso mehr Zeugen von unserer Seite vorhanden sind, umso weniger können wir im Stiftungsrat über den Tisch gezogen werden.Auch sollten die Besucher der jeweiligen Stiftungsratssitzung die jeweilige Sitzung mit protokollieren.Jedoch ist es wichtig, dass gerade zu dieser Stiftungsratssitzung möglichst viele von Euch kommen.Denn auf der 100. Stiftungsratssitzung soll mit der Ministerienmehrheit die Arbeit der Interessenvertreter der Conterganopfer im Stiftungsrat der Conterganstiftung faktisch überflüssig gemacht werden und die Interessenvertreter nur noch als Alibistatisten ein nahezu wirkungsloses Dasein fristen.Wer auch immer von Euch den Wunsch verspürte, dass wir in dieser Conterganstiftung eine wirkungsvolle Vertretung haben, der muss zu dieser Sitzung kommen:Bereits auf der 98. Stiftungsratssitzung am 9.12.2014 versuchte die Ministerienmehrheit im Stiftungsrat das vom Bundestag für die Stiftungsratssitzungen vorgesehene Transparenzgebot des § 6 Abs. 5 Satz 2 und 3, 1. Halbsatz ContStifG mit dem von ihnen gefassten Beschluss zu umgehen, in Zukunft nur noch Beschlussprotokolle und keine Verlaufsprotokolle mehr zu führen.Auf diese Weise wollten sie verhindern, dass die Geschehnisse und der Verlauf einer jeden Stiftungsratsitzung im Nachhinein nachvollzogen werden können.Schlimmer noch:Nunmehr soll auf der 100. Stiftungsratssitzung in Tagesordnungspunkt 10 „Änderung der Geschäftsordnung des Stiftungsrates“ diese Umgehung des Transparenzgebots durch § 2 Abs. 3 Satz 2 des Entwurfs der Geschäftsordnung legalisiert und unanfechtbar in Stein gemeißelt werden.Dort soll es ausdrücklich heißen:„Grundsätzlich werden die Protokolle als Beschlussprotokolle geführt, es sei denn, der Stiftungsrat beschließt in der Sitzung für einzelne Tagesordnungspunkte etwas anderes.“ (Unterstreichungen durch mich)Die noch bestehende Fassung von § Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung lautete:„Über jede Sitzung des Stiftungsrates ist eine Niederschrift anzufertigen, die mindestens die Namen der anwesenden Mitglieder des Stiftungsrates sowie die gefassten Beschlüsse enthält.“(Unterstreichungen durch mich)Und da die Ministerienvertreter im Stiftungsrat die Mehrheit haben, werden in Zukunft alle Protokolle von Stiftungsratssitzungen als Beschlussprotokolle geführt.Folglich ist bereits auch in keinem Stiftungsratssitzungsprotokoll festgehalten, dass der ehemalige Stiftungsratsvorsitzende Dr. Sven-Olaf Obst anlässlich der Einwände gegen eine Regel Beschlussprotokolle zu führen, auf der 98. Stiftungsratssitzung am 9.12.2014 versprochen hat, sämtliche Beschlussvorlagen zu den anstehenden Stiftungsratssitzungen auf der Webseite der Conterganstiftung zu veröffentlichen.Wie erwartet, wurde dieses Versprechen bislang nicht eingehalten:Die Beschlussvorlagen zur 100. Stiftungsratssitzung am 21.7.2015 sind nirgendwo auf der Webseite der Conterganstiftung zu finden.Schlimmer noch:Betroffene, die die Conterganstiftung aufgefordert haben, gemäß dem Versprechen von Herrn Dr. Obst die Beschlussvorlagen zur anstehenden 100. Stiftungsratssitzung auf der Webseite der Conterganstiftung zu veröffentlichen oder ihnen die Beschlussvorlagen per PDF-Datei zu übersenden, erhalten als Antwort zynischerweise ein Schreiben des Referats DG 3 „Transparenz und Teilhabe“ mit der Antwort, dass eine Bearbeitung ihres Anliegens „ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen“ kann.Doch die Verdunklungsbefürworter und Demokratiefeinde in und um die Conterganstiftung herum wollen einer demokratischen Interessenvertretung der Conterganopfer im Stiftungsrat der Conterganstiftung nunmehr den endgültigen Todesstoß versetzen:In Zukunft soll die seit 1972 unveränderte Satzung der Conterganstiftung durch die Neufassung der Geschäftsordnung des Stiftungsrates so interpretiert werden, dass bei der Ermittlung der Mehrheit Enthaltungen als Nein-Stimmen gezählt werden.In § 3 des Entwurfs der Geschäftsordnung des Stiftungsrates heißt es:„Beschlüsse des Stiftungsrates werden mit den in § 8 Abs. 6 und Abs. 7 der Satzung vorgeschriebenen Mehrheiten gefasst. Für die Ermittlung der Mehrheit der anwesenden Mitglieder gemäß § 8 Abs. 7 der Satzung werden Enthaltungen als Nein-Stimmen gezählt.“Was bedeutet das für die Arbeit die Interessenvertretung der Conterganopfer (Betroffenenvertreter) im Stiftungsrat der Conterganstiftung?Wenn Enthaltungen als Enthaltungsstimmen gewertet werden, dann können die 2 Betroffenenvertreter gegen die 3 Ministerienvertretern zu mindestens eine Mehrheit bilden, wenn sich 2 der Ministerienvertreter enthalten.Wenn bei Abstimmungen im Stiftungsrat die Stimmenthaltungen wie Nein-Stimmen gewertet werden, dann können die 2 Betroffenenvertreter nie eine Mehrheit gegen die Ministerienvertreter im Stiftungsrat bilden.Eine Mehrheit können die 2 Betroffenenvertreter nur dann bilden, wenn einer der 3 Ministeriumsvertreter mit den 2 Betroffenenvertreter mit stimmt.Dies macht das rein paternalistische Demokratieverständnis des Entwurfs der Geschäftsordnung nur allzu deutlich.Dieser Kahlschlag an Mitgliedschaftsrechten des von den Ministerialbürokraten des Bundesfamilienministeriums abgesegneten Entwurfs der Geschäftsordnung kommt geradezu einem Rauswurf der Betroffenenvertreter aus der Arbeit an der Conterganstiftung gleich.Mit welcher Wertschätzung man uns Conterganopfer dabei auch noch begegnet, wird überdeutlich, wenn man sich vor Augen führt, dass wir als Betroffenenvertreter durch die Vorlage dieses Entwurfs in der kommenden 100. Stiftungsratssitzung geradezu dazu aufgefordert sind, über unsere eigene Entrechtung abzustimmen.Und, selbst, wenn wir als die 2 Betroffenenvertreter gegen diesen Entwurf stimmen, kann uns die Mehrheit der 3 Ministerienvertreter unsere eigene Entrechtung dennoch aufzwingen, indem sie uns einfach überstimmen.Vor dem Hintergrund, dass wir 1972 vom Deutschen Bundestag zu Gunsten der Firma Grünenthal hinsichtlich unserer Schadenersatzansprüche enteignet wurden, ist dieser gesamte Vorgang eine erneute Erniedrigung aller Conterganopfer.Der Bundestag und die Ministerialbürokratie schätzen scheinbar nach wie vor die Interessen der Firma Grünenthal höherwertig ein als die der Conterganopfer.Denn durch unsere Enteignung wurde 1972 durch die sozialliberale Koalition das gesamte Firmenkonsortium der Grünenthaleigentümer Wirtz mit den Conterganstiftungsgesetz von allen Schadensersatzansprüchen für den Conterganskandal freigestellt.Uns mutet man heute auch noch zu, durch die Abgabe unserer Stimme auf unsere einfachen Mitwirkungsrechte im Stiftungsrat der Conterganstiftung freiwillig zu verzichten.Und lassen wir uns nicht weiter einreden, der Satzungsgeber der Conterganstiftung hätte schon von 1972 an bei der Ermittlung der Mehrheiten Enthaltungsstimmen als Nein-Stimmen werten wollen.
Denn erstens gibt es in den 40 Jahren Conterganstiftung mindestens 3 Beschlüsse des Stiftungsrates, bei denen die Enthaltungsstimmen die zum Beschluss führenden Stimmen überwiegten; d.h., die Enthaltungen wurden nicht wie Nein-Stimmen gewertet!
Zum Zweiten kam der ganze Streit um die Bewertung der Enthaltungsstimmen erst dann auf, als mein Kollege im Stiftungsrat, der Betroffenenvertreter Christian Stürmer, im Jahr 2013 im Stiftungsrat einen Antrag einbrachte, der mit 2 Ja-Stimmen bei 3 Enthaltungen nach der bisherigen Abstimmungspraxis im Stiftungsrat als angenommen hätte gewertet werden müssen.
Da ganz offensichtlich dieses Ergebnis den Ministerialbeamten im Stiftungsrat nicht gefallen hatte, wurde der Antrag von Herrn Christian Stürmer bei dem oben genannten Ergebnis als abgelehnt gewertet.
Ferner gab es in den gesamten 40 Jahren im Stiftungsrat der Conterganstiftung bezüglich der Frage, ob Enthaltungsstimmen wie Nein-Stimmen gewertet werden sollen, niemals Probleme.
Einzelheiten zu alledem findet Ihr auf Seite 9 ff in meiner 2. abweichenden Meinung gemäß § 2 Abs. 3 S. 2 der Geschäftsordnung zu Top 2 „Wahl der oder des Stiftungsratsvorsitzenden des Protokolls“ der 98. Sitzung des Stiftungsrates vom 9.12.2014 unter folgendem Link:
https://www.gruenenthal-opfer.de/Abw_Mein_v_14_04_2015_Prot_StiftRat_09_12_2014
Um die Seite 9 ff in diesem Dokument zu finden, ladet Euch einfach die PDF-Datei dieses Dokuments auf der Webseite des BCG unter dem obigen Link herunter.
Doch der Gängelungseinfallsreichtum des Entwurfs der Geschäftsordnung für den Stiftungsrat hält noch weitere Spezialitäten bereit:
So sollen nach dem zukünftigen § 1 Abs. 5 der Geschäftsordnung Anträge von den Stiftungsratsmitgliedern regelmäßig nur noch in Form von Beschlussvorlagen spätestens 10 Tage vor einer jeden Stiftungsratssitzung eingebracht werden können.
Wer von dieser Regelung abweichen möchte, muss dies gegenüber dem Stiftungsratsvorsitzenden begründen, der dann paternalistisch „nach pflichtgemäßem Ermessen“ darüber entscheiden kann, ob er diese Abweichung zulassen möchte oder nicht.
Wie der Stiftungsratsvorsitzender in Zukunft nach seinem „pflichtgemäßen Ermessen“ entscheiden möchte, ob jemand von dieser Regelung abweichen darf, wird schon allein dadurch deutlich, dass dem Stiftungsratsvorsitzenden mit dieser neuen Bestimmung erst ermöglicht wird, eine solche Abweichung von dieser ebenfalls neuen Regel abzulehnen.
Wir wollen dabei nicht vergessen, dass in den letzten 40 Jahren die meisten Stiftungsratsvorsitzenden aus der Ministerialbürokratie des Bundesfamilienministeriums stammten.
Weitere Einzelheiten zu alledem findet Ihr auf Seite 28 ff in meiner 3. abweichenden Meinung des Herrn Andreas Meyer gemäß § 2 Abs. 3 S. 2 der Geschäftsordnung zu Top 3 „Genehmigung des Protokolls des öffentlichen Teils der 97. des Stiftungsrates“ des Protokolls der 98. Sitzung des Stiftungsrates vom 9.12.2014 unter folgendem Link:
https://www.gruenenthal-opfer.de/Abw_Mein_v_14_04_2015_Prot_StiftRat_09_12_2014
Um die Seite 28 ff in diesem Dokument zu finden, ladet Euch einfach die PDF-Datei dieses Dokuments auf der Webseite des BCG unter dem obigen Link herunter.
Und dass diese Beschlussvorlagen-Regelung des Entwurfs der Geschäftsordnung die Reaktionsfähigkeit und Arbeitsfähigkeit innerhalb der Conterganstiftung bei aktuelleren Ereignissen stört und behindert, wird ersichtlich, dass auch der Stiftungsvorstand bei der Erstellung einer Beschlussvorlage zur Gefäß- und Nervenbahnstudie zu 100. Stiftungsratssitzung nicht in der Lage war, die 3 Wochen-Regelung des Dr. Obst-Beschlusses einzuhalten, weil die Beschlussvorlage zur Gefäß- und Nervenbahnstudie kurzfristig noch aufgrund eines aktuellen Ereignisses neugefasst werden musste.
Ich habe der Geschäftsstelle und dem Vorstand deswegen am 8.7.2015 per E-Mail mitgeteilt, dass ich der Durchführung der für ans alle gesundheitlich wichtigen Gefäß- und Nervenbanstudie nicht aus formellen Gründen im Wege stehen möchte.
Zudem habe ich Geschäftsstelle und dem Vorstand in dieser E-Mail mitgeteilt, dass ich den Verzicht auf dieses lästige und hemmende Formerfordernis mit einen Vertrauensvorschuss betrachte, um ein Zeichen gegen das gegenseitige Misstrauen zu setzen.
Ich habe aber ebenfalls gesagt, dass man daran sehen kann, wie hinderlich diese Beschlussvorlagen-Regelung für die Arbeit der Conterganstiftung ist, und dass ich von den Ministerienvertretern im Stiftungsrat erwarte, dass sie ebenfalls Vernunft walten lassen und auf alle Änderungen der Geschäftsordnung verzichten mögen.
Jedenfalls muss diese Praxis der Intransparenz und Demokratiefeindlichkeit gegenüber uns Contergangeschädigten gerade im Jahr der Evaluation des Conterganstiftungsgesetzes ein endgültiges Ende haben!
Dabei mag es ja manchen Abgeordneten lästig sein, sich mit Verwaltungsbestimmungen innerhalb der Conterganstiftung zu beschäftigen.
Jedoch wurden gerade im Rahmen des 3. Änderungsgesetzes zum Conterganstiftungsgesetz Verwaltungsbestimmungen (z.B. die Richtlinien) erlassen, die zu Lasten der Conterganopfer eine Umsetzung der Empfehlungen der Heidelberger Studie unnötig erschwerten oder unmöglich machten.
Umso schlimmer ist es, wenn in diesen Verwaltungsbestimmungen in der Demokratie längst überwundene Unterdrückungspraktiken umgesetzt werden sollen.
Aus diesem Grunde müssen wir diesen Entwicklungen durch unsere Präsenz auf der öffentlichen Stiftungsratssitzung im Bundesfamilienministerium ein für alle Mal ein Ende bereiten!
Und habt getrost den Mut, Euren Unmut auch zu zeigen!
Die Damen und Herren im Bundesfamilienministerium und der Politik sollen verstehen, dass wir nach 40 Jahren Enteignung und Erniedrigung uns auch nicht durch Intransparenz und Demokratiefeindlichkeit mundtot machen lassen.
Wahrscheinlich wurde uns Betroffenen deswegen das Datum für die 100. Stiftungsratssitzung erst am 6.7.2015 bekannt gegeben, weil man scheinbar befürchtet, dass allzu viele Besucher aus unseren Reihen ihren Unmut äußern könnten und die 100. Stiftungsratssitzung Gefahr läuft, wieder wie auf der 99. Stiftungsratssitzung am 22.4.2015 durch einen Eklat aus den Fugen zu geraten:
Die Anwesenden der 99. Stiftungsratssitzung werden sich durchaus noch sehr gut daran erinnern können, dass der seinerzeitige Stiftungsratsvorsitzende Dr. Obst (Bundesfamilien-ministerium) wegen der lauten Proteste des Publikums die Sitzung für 15 Minuten unterbrechen musste, nachdem er stereotyp alle Protokolländerungsanträge eines Betroffenenvertreters von den Ministerienvertretern mit der Begründung ablehnen ließ, man habe die Ereignisse der protokollierten 98. Stiftungsratssitzung einfach anders in Erinnerung.
Selbstverständlich wurde eingedenk des Intransparenzdiktats der Ministerialbeamten des Bundesfamilienministeriums dieser Vorgang im Protokoll der 99. Stiftungsratssitzung nicht wiedergegeben.
Das Alles sollte uns alle jedoch nicht daran hindern, die 100. Stiftungsratssitzung zu einem für alle denkwürdigen Ereignis werden zu lassen.
Insbesondere gilt dies auch für die Behandlung des nachfolgenden Themas der 100. Stiftungsratssitzung:
Ein weiteres wichtiges Thema auf der 100. Stiftungsratssitzung wird der Antrag zur Durchführung der von der Universität Heidelberg empfohlene Gefäß- und Nervenbahnstudie sein.
Wie viele von Euch wissen, hat die Universität Heidelberg die Durchführung einer Gefäß- und Nervenbahnstudie im Rahmen ihrer eigenen Studie „Contergan – wiederholt durchzuführende Befragungen zu Problemen, speziellen Bedarfen und Versorgungsdefiziten von contergangeschädigten Menschen“ empfohlen, weil sich bei den Befragungen der Conterganopfer durch die Universität Heidelberg herausgestellt hat, dass viele von uns atypisch veränderte Gefäß- und Nervenbahnen haben. Dies führt beispielsweise bei entsprechenden OP-Eingriffen zu der Gefahr, dass Ärzte Gefäße oder Nerven versehentlich durchtrennen, weil das entsprechende Gefäß oder der entsprechenden Nerv an einer Stelle war, wo die Ärzte das Gefäß oder diesen Nerv nicht vermutet oder erwartet haben. Desweiteren wurden gehäuft Herzinfarkte und Aneurysmen beobachtet. Am 29.4.2015 ist wieder eine Contergangeschädigte an einem Herzinfarkt verstorben.
Obwohl eine solche Gefäß- und Nervenbahnstudie für uns alle geradezu lebensrettend sein kann, wurde eine Entscheidung über meine Anträge zur Durchführung einer solchen Studie bis in die nähere Vergangenheit von der Ministerienmehrheit im Stiftungsrat der Conterganstiftung verschleppt und mit fadenscheinigen Gründen immer wieder verschoben. Scheinbar fürchtete man in den Ministerien und bei Grünenthal, dass bei der Durchführung einer solchen Gefäß- und Nervenbahnstudie mit den neueren bildgebenden Diagnoseverfahren ein völlig neues Conterganschadensbild entdeckt werden könnte. Denn dies könnte dazu führen, dass die bisherige Entschädigung in Sachen Contergan völlig neu überdacht werden müsste, weil zu den bekannten Gliedmassen-, Organ- und Folgeschäden mit diesem Schadensbild eine andauernd akute Lebensgefährdung hinzu käme. Und das wird teuer!
Ich hebe an dieser Stelle noch einmal deutlich hervor:
Bei dieser Studie geht es nicht um den Forschungswahn von irgendwelchen Medizinern!
Bei dieser Studie geht es um unsere Gesundheit!
Mit dieser Studie sollen auch Gefahr vermeidende Verfahren vorbeugend entwickelt werden!
Wenn einmal wissenschaftlich festgestellt worden ist, dass es bei uns atypische Gefäß- und Nervenbahnverläufe usw. gibt, müssen wir nicht in Kliniken oder bei Ärzten immer wieder gebetsmühlenartig unsere notwendigen Besonderheiten bei unserer Behandlung deutlich machen.
Diese Studie muss von einem Studienleiter durchgeführt werden, der als Wissenschaftler von der Conterganstiftung unabhängig ist, weil die Nähe der Conterganstiftung zur Firma Grünenthal durch den neuerlichen Fund von Akten von uns Contergan- und Grünenthalopfern bei der Firma Grünenthal (siehe Webseite der Conterganstiftung) nun hinlänglich bewiesen ist.
Schon gar nicht darf die vorübergehende Finanzierung von entsprechenden Untersuchungsverfahren wie zum Beispiel MRT usw. über die spezifischen Bedarfe der Conterganstiftung mit einer solchen Studie verwechselt werden.
Allen anderen Bedenkenträgern sei an dieser Stelle zudem gesagt, dass wie immer die Teilnahme auch an dieser Studie freiwillig ist. Es gibt generell keine Pflicht zur Teilnahme an einer solchen Studie!
Den Wortlaut meine Anträge zur Durchführung der Gefäß- und Nervenbahnstudie findet ihr auf der Webseite des BCG unter folgenden Links:
https://www.gruenenthal-opfer.de/Antrag_Studie_Blutgefaesse_Nervenbahnen_28_5_14
https://www.gruenenthal-opfer.de/Mod_Antr_Studie_Blutgefaesse_Nervenbahnen_6_12_14
Lest zu dem obigen Thema auch noch den nachfolgenden Link eines Zeitungsartikels in der Zeit vom 15.6.2013:
http://www.zeit.de/2013/24/contergan-opfer
Als positive Nachricht zu dieser Thematik kann jedoch berichtet werden, dass in der 98. Stiftungsratssitzung vom 22.4.2015 mit 3 Jahr-Stimmen gegenüber 2 Enthaltungen beschlossen wurde, dass der Vorstand vom Stiftungsrat aufgefordert wird, für die nächste Stiftungsratssitzung zur Durchführung der Gefäß- und Nervenbahnstudie eine beschlussfähige Vorlage vorzulegen.
Warten wir ab, ob uns mit der Beschlussvorlage des Stiftungsvorstands ein abstimmungsfähiges Ergebnis vorgelegt wird, das eine echte Studie enthält und keine Vorstudie oder gar Vorvorstudie, mit der eine echte Gefäß- und Nervenbahnstudie lediglich umgangen und erneut aufgeschoben werden soll.
Festzuhalten und von meiner Seite Euch mitzuteilen ist in dieser Sache, dass ich bei den Expertengesprächen zu dieser Studie (in Berlin und Köln) nicht eingeladen wurde, obwohl ich jeweils vor Ort war und ich deutlich gemacht habe, dass ich an diesen Expertengesprächen teilnehmen möchte.
Ich bin gespannt, ob meine Abwesenheit dazu genutzt wurde, um ohne meine kritischen Einwände das Profil der Studie abzuschwächen oder nicht.
Ich jedenfalls werde den neuen Vorstand gerade daran messen, ob die Beschlussvorlage zu dieser Studie im Gesundheitsinteressen der Conterganopfer umgesetzt wurde oder nicht.
Ferner findet in diesem Jahr die Evaluation des Conterganstiftungsgesetzes gemäß § 25 ContStifG statt.
Im Rahmen der Evaluation des Conterganstiftungsgesetzes haben wir die Möglichkeit Abgeordneten des Deutschen Bundestages aber auch dem Bundesfamilienministerium unsere Wünsche zu einer Verbesserung des Conterganstiftungsgesetzes vorzutragen.
Da die Wünsche der Contergangeschädigten nach meiner Mahnung nicht nur von uns gewählten Vertretern alleine der Politik nahe gebracht werden sollten, sondern die Betroffenen vor Ort den Vertretern der Politik bzw. des Bundesfamilienministeriums ihre Sorgen und Nöte deutlich machen sollten, sollten viele von Euch schon aus diesem Grunde diese Gelegenheit wahrnehmen und zu dieser Sitzung nach Berlin kommen.
Voraussichtlich werde ich in diesem Jahr noch einige weitere Male zu Evaluationsgesprächen in Berlin sein. Wer von Euch zu dieser Zeit in Berlin ist und sich gerne mit mir treffen möchte, kann mich stets auf meinem Handy erreichen:
0172 / 2905974
Darüber hinaus könnt Ihr mich wie immer von Montags bis Donnerstags zwischen 12 – 17 Uhr telefonisch erreichen. Meine Rufnummern findet Ihr auf der Webseite des BCG und hier:
Telefon: 0221 / 9505101
Fax: 0221 / 9505102
Generell gilt:
Ich telefoniere lieber als E-Mails oder Briefe zu schreiben.
Da ich ohnehin schon sehr viele Textdokumente verfassen muss, ist das Telefonieren für mich schon eine echte Erleichterung.
Ferner habe ich auf der Webseite des BCG eine Rubrik eingerichtet mit dem Titel „Informationen vom Stiftungsratsmitglied Andreas Meyer“. In dieser Rubrik werde ich von Zeit zu Zeit Informationen und Unterlagen aus meiner Arbeit im Stiftungsrat der Conterganstiftung veröffentlichen:
https://www.gruenenthal-opfer.de/Infos_Andreas_Meyer_Stiftungsrat
Dieses Schreiben und seiner Anlagen werden in den nächsten Tagen auf der Webseite des BCG veröffentlicht werden.
Mit den allerbesten Wünschen
Andreas Meyer
Anlagen:
Tagesordnung_100._Sitzung