EMAIL: WED, 2 SEP 2015 10:39:34 +0200

BETREFF:
ERKLÄRUNG DER BETROFFENENVERTRETER UND DIVERSE ANDERE MAILS

Von:

Christoph.Linzbach@……
Linzbach, Christoph,
Stiftungsratsvorsitzinder, Ministerialdirigent (BMFSFJ)

An:

andreas.meyer@……
Meyer, Andreas
Stiftungsratsmitglied (Betroffenenvertreter), Vorsitzender BCG

herterich@……
Herterich, Udo,
Stellvertretendes Stiftungsratsmitglied (Betroffenenvertreter), Vorsitzender LV NRW, Vorsitzender OV Köln, ICTA

law@……
Stürmer, Christian,
Stiftungsratsmitglied (Betroffenenvertreter), Vorsitzender CND

bettina.ehrt@……
Ehrt, Bettina
Stellvertretendes Stiftungsratsmitglied 12. Amtsperiode des Stiftungsrates

Kopie (CC):

Sylvia.Kuerschner@……
Fr. Dr. Kürschner, Sylvia,
angebliche Rechtsaufsicht des BMFSFJ, Referat Stiftungen

marlene.rupprecht@……
Rupprecht, Marlene
Vorsitzende der Conterganstiftung des 12. Amtsperiode des Stiftungsrates

rainerhu@……
Hudelmayer, Rainer
Assistent und Ehemann von der Frau Margit Hudelmayer

Kristina.Kruse@……
Kruse, Kristina
Leiterin der Geschäftsstelle der Conterganstiftung, 12. Amtsperiode des Stiftungsrates, stellvertretende Leiterin der Geschäftsstelle der Conterganstiftung, 11. Amtsperiode des Stiftungsrates, Mitarbeiter des Bundesamtes für Familie und Zivilgesellschaftliche Aufgaben

Katja.Held@……
Held, Katja
Mitarbeiterin der Geschäftsstelle der Conterganstiftung, Mitarbeiterin des Bundesamtes für Familie und Zivilgesellschaftliche Aufgaben

petra.spaetling-fichtner@……
Spätling-Fichtner, Petra,
Stellvertretendes Stiftungsratsmitglied 12. Amtsperiode Des Stiftungsrates (BMAS)

Elisabeth.Woelky@……
Woelky, Elisabeth,
Stellvertretendes Stiftungsratsmitglied für BMF

Sehr geehrter Herr Meyer,
sehr geehrter Herr Herterich,
sehr geehrter Herr Stürmer,
sehr geehrte Frau Ehrt,

gerne möchte ich heute auf die Anliegen und Anfragen eingehen, die mich von Ihrer Seite in letzter Zeit erreicht haben.

Zur Frage der Terminfindung bin ich Ihnen als Vorsitzender des Stiftungsrates in der letzten Sitzung insoweit entgegengekommen, dass ich Ihrem Wunsch nach Durchführung von zwei Sitzungen des Stiftungsrates, statt einer Sitzung im Herbst dieses Jahres entsprochen habe. Damit werde ich Ihrem berechtigten Anliegen gerecht, einige bereits länger vorliegende Anträge nunmehr zeitnah abzuarbeiten. Die Geschäftsstelle der Conterganstiftung hatte dazu bereits Stellung genommen und zutreffend auf meine in der Sitzung gemachte Aussage hingewiesen, dass beide Termine in Berlin, aber nicht an zwei aufeinander folgenden Tagen stattfinden. Hierzu gab es in der Sitzung keinen Widerspruch. Dennoch bin ich bereit, von dieser einvernehmlich vereinbarten Planung abzuweichen und möchte Ihnen nunmehr als neuen Doppeltermin den 30.11.und den 01.12.2015 anbieten. Die Geschäftsstelle wird hierzu die Terminabstimmung übernehmen.

In der generellen Frage von Terminierungen und Stiftungsratssitzungen möchte ich an der bisherigen, aus meiner Sicht bewährten Praxis festhalten. Wenn drei Terminvorschläge möglich sind, dann kann ein solcher Vorschlag gerne erfolgen. Dies wird aber wegen der vielfältigen Einbindung aller Beteiligten in unterschiedliche Handlungszusammenhänge nicht immer möglich sein. Auch was den Tagungsort angeht, sollten wir unsere Möglichkeiten nach meiner Auffassung nicht zu sehr einengen. In der Regel sollte – und hier teile ich Ihre Auffassung – der Sitz der Stiftung der reguläre Tagungsort bleiben. Wenn wir davon abweichen, bedarf es hierzu selbstverständlich eines Einvernehmens im Stiftungsrat bzw. einer Mehrheitsentscheidung.

Zu der Frage der Gestaltung der Tagesordnung bedarf es selbstverständlich einer hohen Flexibilität, damit die Stiftung auch in Zukunft handlungsfähig bleibt. Wir müssen die Vorlagen zuerst bearbeiten, die prioritär sind. Ich betone ausdrücklich, dass mit dem Wort „prioritär“ keine Wertung über die Qualität oder Bedeutung eines Antrages vorgenommen wird. Dieser Punkt lässt sich am besten mit einem Beispiel illustrieren. Ich bin sicher, dass Sie mir zustimmen, dass es uns kaum gelungen wäre die Vorlage zur Gefäßstudie, die Ihnen allen wichtig ist, ohne Umstellung der Tagesordnung zu entscheiden. Auch gibt es zum Beispiel für die Beschlussfassung über den Haushalts- und Vergabeplan oder für die Bestellung der Rechnungsprüfer Fristen, die einzuhalten sind und daher eine vorrangige Behandlung in einer Stiftungsratssitzung erforderlich machen. Ich gebe Ihnen Recht, dass gleichwohl ein Ermessensspielraum bleibt, welche Tagesordnungspunkte zwingend vorzuziehen sind. Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie Vertrauen in die Wahrnehmung des Ermessens des Vorsitzenden haben würden, der die Arbeit des Stiftungsrates im guten gegenseitigen Einvernehmen mit allen Mitgliedern des Stiftungsrates und im Interesse der Betroffenen steuern möchte.

Zu der Protokollfrage, die auch den Aspekt von Videoaufzeichnungen umfasst, habe ich Ihnen in der letzten Sitzung vorgeschlagen, dass zukünftig wieder auf das Format des Verlaufsprotokolls zurückgegriffen wird. Diesem Vorschlag haben Sie zugestimmt. Ich halte Videoaufzeichnungen nicht für eine geeignete Dokumentationsform, da sie den Arbeitscharakter der Sitzungen deutlich verändern würde. Einen zusätzlichen Nutzen sehe ich nicht. Auf meinen in der letzten Sitzung unter der Überschrift „historische Aufarbeitung“ gemachten Vorschlag, der auch die Begleitung und Auswertung zukünftiger Sitzungen des Stiftungsrates umfasst, möchte ich verweisen. Leider habe ich dazu von Ihnen noch keine Resonanz erhalten. Ich kann zudem nicht erkennen, dass eine Mehrheit der Stiftungsratsmitglieder einen solchen Vorschlag mittragen würde, wie aus meiner Sicht die Diskussion in der letzten Sitzung deutlich gezeigt hat. An dieser Stelle sind nicht nur die Persönlichkeitsrechte der Mitglieder des Stiftungsrates tangiert, sondern auch die der anwesenden Vorstandsmitglieder und der Vertreterin des BMFSFJ. Die derzeitige Praxis der Fertigung einer „Mitschrift für Gehörlose“ und die Erstellung eines Verlaufsprotokolls halte ich für eine ausgesprochen behindertenfreundliche Regelung, die einen transparenten und barrierefreien Zugang zu den Ergebnissen der Stiftungsratssitzungen ermöglicht.

In der letzten Sitzung wurde ein Vorschlag für eine Überarbeitung der Geschäftsordnung vorgelegt, der im Hinblick auf Terminierungen zur Vorlage von sitzungsvorbereitenden Unterlagen dazu dienen sollte, dass alle Beteiligten genug Zeit haben, sich auf die Sitzungen vorzubereiten. Wir brauchen Fristen für die Vorlage von Anträgen und Fristen für Protokolländerungsanträge. Das scheint mir unstrittig zu sein. Zu der Frage der Wertung von Enthaltungen als Nein-Stimmen haben wir ein eindeutiges Rechtsgutachten und eine entsprechende ständige Praxis. Als Stiftungsratsvorsitzender bin ich zudem gehalten, auf die Rechtmäßigkeit der Beschlussfassung zu achten. Ebenso sollte in der Geschäftsordnung verankert werden, dass Beschlüsse entsprechend den in der Satzung festgelegten Mehrheiten zu fassen sind. Dies alles sind lediglich Klarstellungen bzw. Regelungen, die einen einwandfreien technischen Ablauf gewährleisten. Daran möchte ich grundsätzlich festhalten. Gleichwohl bin ich bereit, in der nächsten Sitzung einen neuen Vorschlag für eine Änderung der Geschäftsordnung vorzulegen und hoffe dann auf eine konstruktive Diskussion.

Als Stiftungsratsvorsitzender bin ich gehalten, im ständigen Austausch mit dem Vorstand, der Geschäftsstelle und den anderen Stiftungsratsmitgliedern zu stehen, um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Sitzungen zu gewährleisten und für die Betroffenen gute Ergebnisse der Sitzungen des Stiftungsrates zu erreichen.

Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben ist eine nachgeordnete Behörde des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Die Geschäftsstelle der Stiftung ist gemäß § 5 Abs. 3 der Stiftungssatzung beim Vorstand angesiedelt. Gleichzeitig steht sie auch dem BMFSFJ, den Stiftungsratsmitgliedern und allen Außenstehenden für Auskünfte in Sachfragen zur Verfügung. Ebenso erfolgte bislang aus Praktikabilitätsgründen die Erledigung von praktischen Aufgaben durch die Geschäftsstelle wie z. B. das Führen des Protokolls der Stiftungsratssitzungen oder die Organisation der Stiftungsratssitzungen.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Linzbach
Ministerialdirigent
Leiter der Projektgruppe Fonds, Stiftungen
Abteilung 5 „Kinder und Jugend“
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Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend

Federal Ministry for Family Affairs,
Senior Citizens, Women and Youth

Glinkastraße 24, 10117 Berlin
Telefon: 030/18555-1905
Fax: 030/18555-41905
E-Mail: Christoph.Linzbach@bmfsfj.bund.de

Besucheranschrift: Kapelle-Ufer 2, 10117 Berlin