EMAIL: THU, 11. SEP 2014 20:17

BETREFF: RE: AUFNAHME DES EILANTRAGS VON FRAU ANDREA KORNAK VOM 10.9.2014 AUF DIE TAGESORDNUNG DER 97. SITZUNG DES STIFTUNGSRATES.

Von:

andreas.meyer@…
Andreas Meyer, Stiftungsratsmitglied

An:

Kristina.Kruse@…
Kristina Kruse, stellv. Leiterin der Geschäftsstelle

geschaeftsstelle@…
Geschäftsstelle der Conterganstiftung

grichart@…
Gertrud Richartz, Leiterin der Geschäftsstelle

Petra.Striebling@ …
Petra Striebling, Mitarbeiterin der Geschäftsstelle

PG-FS@…
Dr.Sven-Olaf Obst, Kandidat zur Wahl als Stiftungsratvorsitzender

laserprint-1@…
Udo Herterich, stellv.Stiftungsratsmitglied

contergan-bundesverband@…
Margit Hudelmeier, Stiftungsratsmitglied

law@…
Christian Stürmer, stellv.Stiftungsratsmitglied

Kopie (Cc):

andrea.kornak@…
Andrea Kornak, Contergangeschädigte

Betrifft: Re: Aufnahme des Eilantrags von Frau Andrea Kornak vom 10.9.2014 auf die Tagesordnung der 97. Sitzung des Stiftungsrates.

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Kruse, sehr geehrte Frau Richartz, sehr geehrter Herr Obst,

in Ihrer heutigen Mail vom 11.9.2014 von 16:33 Uhr bestätigt mir Frau Kruse den Eingang meiner E-Mail vom 9.9.2014 und meiner E-Mail vom 11.9.2014 sowohl bei der Geschäftsstelle der Conterganstiftung für behinderte Menschen als auch beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Gesundheit.

Hierdurch ergibt sich für mich eine Frage:

Werden alle E-Mails der Geschäftsstelle Conterganstiftung für behinderte Menschen in Zukunft auch im Namen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Gesundheit verfasst und entsprechend versandt?

Die Frage interessiert mich insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Rechtsaufsicht der Conterganstiftung für behinderte Menschen beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Gesundheit liegt.

Hieraus ergibt sich für mich eine weitere Frage:

Sind Schriftsätze oder E-Mails der Rechtsaufsicht der Conterganstiftung für behinderte Menschen von mir auch gleichzeitig als Schriftsätze oder E-Mails der Geschäftsstelle der Conterganstiftung zu werten oder anzusehen oder umgekehrt?

Letztendlich stellt sich mir die Frage, ob der von mir am 18.9.2014 als Vorsitzender des Stiftungsrates erst noch zu wählende Herr Sven-Olaf Obst vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Gesundheit in Zukunft ebenfalls seine Schriftsätze oder E-Mails von der Geschäftsstelle der Conterganstiftung für behinderte Menschen verfassen und entsprechen versenden lässt, ohne dass dies genauer von Ihm gekennzeichnet wird?

Ich bitte alle in meiner Anrede bezeichneten Beteiligten um eine eigenständige Bestätigung des Erhalts dieser meiner E-Mail und der oben genannten E-Mails von mir und um eine klare Beantwortung meiner Fragen.

Es mag ja verständlich sein, dass durch die Überführung der Geschäftsstelle der Conterganstiftung für behinderte Menschen von der KfW-Bank auf das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Gesundheit für Sie alle die selbstverständliche Zuständigkeitszugehörigkeiten durch persönliche, berufliche, politische oder sonstige Ambitionen mittlerweile nicht mehr ganz so deutlich sind.

Doch bitte ich Ihrerseits um Verständnis dafür, dass sich für unsereins als Betroffenenvertreter diese scheinbare Verwischung von Zuständigkeitszugehörigkeiten nicht zu jeder Zeit erschließbar sein muss.

Vielen Dank für den freundlichen Hinweis, dass die Stiftungsratssitzung am 18.9.2014 in Köln und nicht in Stuttgart stattfindet.

Dies war mir auch bekannt.

Ich habe die Formulierung einer früheren E-Mail an die Geschäftsstelle verwendet und nur das Wort Stuttgart vergessen zu löschen.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Meyer