EMAIL: FRI, 12 SEP 2014 20:34:57 +0200

BETREFF: RE: AUFNAHME DES EILANTRAGS VON FRAU ANDREA KORNAK VOM 10.9.2014 AUF DIE TAGESORDNUNG DER 97. SITZUNG DES STIFTUNGSRATES.

Von:

andreas.meyer@…
Andreas Meyer, Stiftungsratsmitglied

An:

PG-FS@…
Dr.Sven-Olaf Obst, Kandidat zur Wahl als Stiftungsratvorsitzender

Kopie (CC):

geschaeftsstelle@…
Geschäftsstelle der Conterganstiftung

Petra.Striebling@ …
Petra Striebling, Mitarbeiterin der Geschäftsstelle

grichart@…
Gertrud Richartz, Leiterin der Geschäftsstelle

law@…
Christian Stürmer, stellv.Stiftungsratsmitglied

laserprint-1@…
Udo Herterich, stellv.Stiftungsratsmitglied

Kristina.Kruse@…
Kristina Kruse, stellv. Leiterin der Geschäftsstelle

andrea.kornak@…
Andrea Kornak, Contergangeschädigte

contergan-bundesverband@…
Margit Hudelmeier, Stiftungsratsmitglied

Andreas Meyer
ordentliches Mitglied im Stiftungsrat
der Conterganstiftung für behinderte Menschen
Dohmengasse 7, 50829 Köln
Telefon: 0221 / ……,Telefax: 0221 / ……
E-Mail: andreas.meyer@…

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Abteilung 5 „Kinder und Jugend“
Dr. Sven-Olaf Obst
Leiter der Projektgruppe Fonds, Stiftungen
Glinkastraße 24
10117 Berlin

12.9.2014

Betrifft: Re: Aufnahme des Eilantrags von Frau Andrea Kornak vom 10.9.2014 auf die Tagesordnung der 97. Sitzung des Stiftungsrates.

Sehr geehrter Herr Dr. Obst,

vorzüglichen Dank für Ihre aufschlussreiche Mail, in der Sie mich freundlichst darüber aufklären, dass es neuerdings Aufgabe der Geschäftsstelle sein soll, „die Sitzung vorzubereiten und formal alle Stiftungsratsmitglieder zu informieren“ und dass dies bislang im Stiftungsrat „übliche Praxis“ gewesen sei.

Bislang bin ich mit der mir bekannten Fassung der Geschäftsordnung für den Stiftungsrat davon ausgegangen, dass der Vorsitzende des Stiftungsrates den Stiftungsrat einberuft und die Sitzung des Stiftungsrates vorzubereiten und zu leiten hat.

Dies alles ist für mich umso befremdlicher, weil Sie den anderen Vertretern der Leistungsberechtigten im Stiftungsrat und mir in Ihrer E-Mail vom 3.9.2014 unter anderem mitgeteilt haben, dass Sie sich gerade zur Wahl als Stiftungsratsvorsitzender stellen möchten und Sie uns darum bitten, Ihnen unser Vertrauen auszusprechen und Ihre Wahl zu unterstützen.

Auch kann ich mich an eine andere, „übliche Praxis“ im Stiftungsrat in meiner fünfjährigen Amtszeit von 2009 – 2014 nicht erinnern.

Wenn Sie daher mir gegenüber von einer „üblichen Praxis“ sprechen, können Sie vermutlich nur Abläufe zwischen der Geschäftsstelle der Conterganstiftung, dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Gesundheit meinen, die mir als Vertreter der Leistungsberechtigten bisher nicht bekannt gewesen sind.

Selbstverständlich gehörte es zu der Arbeit der Geschäftsstelle, dass sie dem Vorstand der Conterganstiftung, dem Stiftungsratsvorsitzenden und auch den Mitgliedern des Stiftungsrates zu gearbeitet hat.

Aber bislang war es für mich „übliche Praxis“ unterscheiden zu können, ob ich gerade Aussagen in Schriftsätzen der Organe der Conterganstiftung oder Aussagen in Schriftsätzen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Gesundheit usw. lese.

Gilt es doch bei aller Skepsis gegenüber der Arbeit der Conterganstiftung den teilweise aufgekommenen Eindruck zu vermeiden, dass mit dem Übergang der Geschäftsstelle der Conterganstiftung von der KfW-Bank auf das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Gesundheit eine unüberschaubare Vermengung von Aufgaben und Zuständigkeiten zwischen Conterganstiftung, Bundesamt und Bundesministerium stattgefunden hat.

Noch schlimmer wäre es, wenn der Eindruck entstünde, dass dies auch so bewusst gewollt war.

Daher bitte ich Ihrerseits um Nachsicht, wenn ich mich darum bemühe, dass ein solcher Eindruck vermieden wird.

Was bei Ihnen „in anderen Arbeitsbereichen“ „übliche Praxis“ ist, für die Sie zuständig sind oder sich gar zuständig fühlen, vermag ich nicht zu beurteilen.

Jedenfalls dürften Gewohnheiten einzelner jeder Art gegenüber einer vom Stiftungsrat sich selbst gegebenen Geschäftsordnung bei aller „Üblichkeit“ dieser Gewohnheiten für die Beurteilung solcher Sachfragen unrelevant sein.

Sollte sich die mir bekannte Fassung der Geschäftsordnung für den Stiftungsrat mittlerweile geändert haben, was ohne Stiftungsratssitzung eigentlich gerade keine „übliche Praxis“ wäre, bitte ich um entsprechende Mitteilung.

Gleichzeitig werde ich zuständigkeitshalber die Geschäftsstelle der Conterganstiftung bitten, mir doch per E-Mail die aktuelle Fassung der Geschäftsordnung für den Stiftungsrat zu übersenden.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Meyer