ANTWORT VOM 07.07.2015 DES REFERATS DG3 „TRANSPARENZ UND TEILHABE, INFORMATIONSFREIHEITSGESETZ“ AUF EINE ANFRAGE EINER BETROFFENEN ZU DEM BESCHLUSSVORLAGENVERSPRECHEN DES HERRN DR. OBST VOM 09.12.2014
Referat_DG3_Transparenz_Teilhabe-1
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