„DAS GRÜNENTHAL-KARTELL GEGEN DIE CONTERGANOPFER” – URTEIL DES OLG KÖLN ZUM VERFLECHTUNGSSKANDAL ZWISCHEN GRÜNENTHAL UND CONTERGANSTIFTUNG RECHTSKRÄFTIG
PM_Gruenenthal_Kartell_OLG_Koeln_Urteil_rechtskrftg_04_06_2018 Der Beklagte RA Karl Schucht hatte in einem Brief vom 22.2.2013 an die Abgeordneten des Bundesfamilienausschusses behauptet, der contergangeschädigte Kläger Andreas Meyer habe auf einer öffentlichen Sitzung des Bundesfamilienausschusses die Unwahrheit gesagt. Meyer hat gegen Schucht vor dem OLG Köln erfolgreich auf Unterlassung geklagt. RA Karl Schucht (Beklagter) wurde durch das nunmehr rechtskräftige…