CONTERGANSTIFTUNG MUSS BOXSPRINGBETT ALS SPEZIFISCHEN BEDARF AUFGRUND EINER CONTERGANSCHÄDIGUNG ZAHLEN!

Pressemitteilung_Conterganstiftung_muss_Boxspringbett_zahlen_12_11_2015 Einen großen Erfolg hat heute die contergangeschädigte Christiane Ortel gegen die Conterganstiftung errungen. Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Köln verurteilte die Conterganstiftung zur Zahlung eines Boxspringbettes als einen mit ihrer Conterganschädigung zusammenhängenden, spezifischen Bedarf. „Dies ist ein Meilenstein für alle contergangeschädigten Menschen! Denn das Verwaltungsgericht Köln hat dabei für Recht erkannt, dass auf die…