Einstweilige Verfügungen gegen unseren Boykott der Dalli-Werke u.a. gegen den BCG und Andreas Meyer
Am 24.2.2009 erwirkte die Familie Wirtz über ihre Firmen Dalli-Werke, Mäurer & Wirtz, Glockengasse (4711) gegen den BCG und den contergangeschädigten Andreas Meyer persönlich je eine einstweilige Verfügung.
Gegen Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 250.000 € und ersatzweise 6 Monate Ordnungshaft sollte unser hiesiger Boykottaufruf aus dem Jahre 2007 untersagt werden.
Am 24.6.2009 wurden diese einstweiligen Verfügungen aufgehoben.
Wir können daher den hiesigen Boykottaufruf aus dem Jahre 2007 aufrechterhalten.
Gegen Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 250.000 € und ersatzweise 6 Monate Ordnungshaft sollte unser hiesiger Boykottaufruf aus dem Jahre 2007 untersagt werden.
Am 24.6.2009 wurden diese einstweiligen Verfügungen aufgehoben.
Wir können daher den hiesigen Boykottaufruf aus dem Jahre 2007 aufrechterhalten.

