Informationen von dem Stiftungsratsmitglied Andreas Meyer vom 1.11.2009 bis Ende 2014
Seit dem 2. Änderungsgesetz des Conterganstiftungsgesetzes vom 25. Juni 2009 wurde es allen Leistungsberechtigten der Conterganrentenstiftung ermöglicht, 2 Kandidaten aus dem Kreise der Leistungsberechtigten für je einen Platz im Stiftungsrat der Conterganstiftung für behinderte Menschen zu wählen.
Vom BCG wurde unser 1. Vorsitzender Andreas Meyer im November 2009 von den Contergangeschädigten gewählt und sodann am 27. November 2009 von Bundesfamilienministerin von der Leyen als ordentliches Mitglied in den Stiftungsrat der Conterganstiftung berufen.
Andreas Meyer ist im Jahr 2014 von den Contergangeschädigten für weitere 5 Jahre in den Stiftungsrat der Conterganstiftung gewählt worden.
Andreas Meyer wird in dieser Rubrik über seine Arbeit im Stiftungsrat der Conterganstiftung berichten und Informationen bereitstellen.
Vom BCG wurde unser 1. Vorsitzender Andreas Meyer im November 2009 von den Contergangeschädigten gewählt und sodann am 27. November 2009 von Bundesfamilienministerin von der Leyen als ordentliches Mitglied in den Stiftungsrat der Conterganstiftung berufen.
Andreas Meyer ist im Jahr 2014 von den Contergangeschädigten für weitere 5 Jahre in den Stiftungsrat der Conterganstiftung gewählt worden.
Andreas Meyer wird in dieser Rubrik über seine Arbeit im Stiftungsrat der Conterganstiftung berichten und Informationen bereitstellen.