Fragen zum BCG
Die unten stehenden Fragen wurden in der letzten Zeit an uns gerichtet.
Wir beantworten sie wie folgt:
1. Ist der BCG ein eingetragener Verein?
Ja, der BCG ist ein eingetragener Verein. Er ist beim Amtsgericht Köln unter der Vereinsregister-Nr. VR 14979 eingetragen.
2. Wenn ja, wurde die BCG vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt?
Ja, der BCG ist beim Finanzamt Köln-West unter Steuernummer 223/5902/0601 als gemeinnützig und mildtätg anerkannt.
3. Wie finanziert sich die BCG? Aus Mitgliedsbeiträgen oder auch aus Spenden und Zuwendungen von wem?Bei natürlichen Personen, will ich natürlich nicht die Namen wissen, aber von Firmen, Institutionen und anderen Verbänden schon.
a) Mitgliedsbeiträge,
b) Spenden,
c) Zuwendungen, Zuschüsse und Fördermittel der öffentlichen Hand, Stiftungen sowie anderen Organisationen und Einrichtungen usw., deren legitime Aufgabe es ist, die oben genannten Zwecke zu fördern und zu unterstützen,
d) Erträge aus dem Vereinsvermögen,
e) sonstige Einkünfte.
4. Wer bildet den Vorstand?
Andreas Meyer (Vorsitzender)
5. Wer bildet den erweiterten Vorstand
Es gibt keinen erweiterten Vorstand.
6. Wer bildet den Beirat?
Derzeit gibt es keinen Beirat. Der Vorstand kann aber Beiratsmitglieder aus dem Kreise der Mitglieder zu seiner Beratung berufen, wenn er zu bestimmten Fachfragen Experten braucht. Entsprechend kann die Mitgliederversammlung beschließen, dass der Vorstand um eine entsprechende Anzahl von Beiratsmitgliedern erweitert wird.
7. Wie ist die Bestimmung zu verstehen, dass nur "aktive" Mitglieder wahlberechtigt sind?
Im BCG sind nur aktive Mitglieder stimm- und wahlberechtigt.
Aktive Mitglieder haben einen Anspruch auf die Leistungsangebote des BCG (Beratung etc.) und ihrem Verband und sind berechtigt, mit Stimmrecht an sämtlichen Versammlungen des BCG oder eines seiner Verbände teilzunehmen. Sie haben das Recht, gegenüber dem Vorstand des BCG und der Mitgliederversammlung Anträge zu stellen.
Einfache Mitglieder haben einen Anspruch auf die Leistungsangebote des BCG und/oder die seiner Verbände sowie das Recht über die Vereinstätigkeit des BCG und/oder die seiner Verbände informiert zu werden.
Fördernde Mitglieder haben das Recht über die Vereinstätigkeit des BCG und/oder die seiner Verbände informiert zu werden.
Wer mitstimmen möchte, soll etwas tun. Wer nichts tun möchte, soll auch nicht mitstimmen können.
Der BCG soll ein Verband der Aktiven sein, der aktiv etwas für alle Mitglieder, einschließlich der passiven Mitglieder (einfache Mitglieder) tut.
Im übrigen ist es ja so, dass es viele Menschen gibt, die gerne im Bedarfsfall das Beratungsangebot einer Organisation wahrnehmen möchten, aber ansonsten vielleicht keine Zeit oder Lust haben, aktiv mitzuwirken.
Wir halten das für legitim.
Genauso legitim halten wir es dann aber auch, dass nur die aktiven Mitglieder mit bestimmen können.
8. Wie sind Mitspracherechte Beteiligung der Mitglieder geregelt? Gerade in der jetzigen Situation sehr wichtig.
Wir haben uns in der letzten Zeit in Arbeitsgruppen getroffen, an denen bisher auch stets contergangeschädigte Nichtmitglieder teilgenommen haben.
Jeder konnte bei diesen Treffen sich einbringen und mit bestimmen.
Ob Mitglied oder nicht.
Bei Streitfragen sind wir uns immer einig geworden.
9. Wie viele aktive und wieviele passive Mitglieder hat die BCG? (Anmerkung: Ich Wir glauben, hier haben einige Leute den Begriff "Aktive Mitglieder" missverstanden: Aktive sind stimmberechtigt, Passive sind z.B.Fördermitglieder)
Auf Anraten der englischen Geschädigten haben wir uns entschlossen, uns zu dieser Frage nicht öffentlich zu äußern.
Für Grünenthal und Herrn Wirtz soll es unklar sein, wie viele Geschädigte sich für eine gerechte Entschädigung einsetzen wollen.
Umso unüberschaubarer dies für Herrn Wirtz ist, umso unkontrollierbarer wird das Ganze für ihn.
Und umso unkontrollierbarer es für ihn ist, umso schwieriger ist es für ihn, unsere Interessen zu korrumpieren.
10. Wer entscheidet in der BCG über die Aufnahme neuer Mitglieder?
Der Vorstand.
11. Wer entscheidet darüber wer aktiv ist?
Der Vorstand.
12. Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag pro Jahr?
Für aktive und passive Mitglieder 30,00 Euro pro Mitglied im Jahr.
Für Fördermitglieder beträgt er mindestens 100,00 Euro im Jahr.
Wenn Fördermitglieder gerne einen höheren Mitgliedsbeitrag zahlen möchten, freuen wir uns natürlich darüber sehr.
13. Besteht hinsichtlich der Mitglieder (natürliche Personen) direkte Mitwirkungsmöglichkeiten beim BCG oder ist eine Struktur, ähnlich wie beim BV geplant (Mitwirkung nur über die Orts- bzw. Landesverbände)?
Der BCG hat eine Basisdemokratie der aktiven Mitglieder.
Im BCG können Orts- und Landesverbände nur von aktiven Mitgliedern gegründet werden.
Auf den Mitgliederversammlungen finden sich die einzelnen aktiven Mitglieder und die Orts- und Landesverbände ein.
Landesverbände, Regional- und Ortsverbände des BCG haben je ihre Grundstimme und für jedes hundertste, aktive Mitglied, das thalidomidgeschädigt oder dessen Angehöriger ist, eine weitere Stimme.
Landesverbände des BCG haben zusammen mit ihrer Grundstimme jeweils nicht mehr als zehn Stimmen. Regional- und Ortsverbände des BCG haben zusammen mit ihrer Grundstimme jeweils nicht mehr als fünf Stimmen.
Die aktiven Mitglieder der Landes- und Ortsverbände haben bei den Mitgliederversammlungen ebenfalls ihre Stimme.
14. Wo und wann finden Treffen des BCG statt ? Zum Beispiel zum Infoaustausch.
Bei demjenigen unter uns, der die günstigsten Platzverhältnisse hat.
Im kommenden Jahr müssen wir für Treffen Räume anmieten.
15. Wie ist sicher gestellt, dass der BCG keine "Onemannshow" ist und auch andere Mitglieder beteiligt sind?
Indem so viel wie möglich von Euch bei uns Mitglieder werden oder an unseren Arbeitsgruppen und Aktionen teilnehmen.
16. Wann gibt es eine Internetseite des BCG, damit sich jeder dort ínformieren kann. sie ist ja schon recht lange angekündigt?
Sie ist da!
17. Da die Frage bezüglich Margit Hudelmaier, der Vorsitzenden des Bundesverbandes Contergangeschädigter e.V., im Raum stand, auch bezüglich des BCG die Frage, ob jemand aus dem Vorstand oder sonstigen Gremien für seine Tätigkeiten Geld bekommt?
Die Vorstandsmitglieder erhalten keine regelmäßigen Geldzahlungen.
Sie haben aber Anspruch auf Erstattung ihrer Auslagen, falls sie diese im Rahmen ihrer Tätigkeit für den BCG machen müssen.
Die Auslagen müssen per Beleg nachgewiesen werden.
Pauschale Aufwandsentschädigungen gibt es nicht.
18. Wann kann man Mitglied werden, wie lange dauert das?
Der BCG wird spätestens Ende Januar 2008 die bisher eingegangen Mitgliedsgesuche bearbeitet haben und sich weiteren Mitgliedern öffnen.
Wir müssen in unserer bisherigen Satzung noch einige Änderungen vornehmen, um den geänderten Verhältnissen nach den Medienereignissen im November 2007 gerecht zu werden.
Zudem sind in unserer bisherigen Satzung Doppelmitgliedschaften zwischen dem BCG und Mitgliedern aus Verbänden des Bundesverbandes ausgeschlossen.
Auf vielfachen Wunsch von Betroffenen, die sowohl bei uns Mitglied werden als auch in ihrem alten Verband bleiben wollen, wollen wir zumindestens eine nachhaltige Ausnahmeregelung schaffen.
Für diese Satzungsänderungen müssen wir noch Ende dieses Jahres eine Mitgliederversammlung durch führen.
Jeder, der aktiv etwas tun möchte, kann aber an unseren Arbeitskreisen mitwirken und mitbestimmen, die wir im Januar gründen wollen in dem Einzelpersonen bereits aktiv mitarbeiten.
19. Wird der BCG versuchen alle Contergangeschädigten unter einem Verband zu einigen?
Der BCG wird die Contergangeschädigten unter einem Verband einigen, die seine Ziele unterstützen und seine Leistungsangebote in Anspruch nehmen wollen.
20. Warum tritt der Verein erst jetzt in die Öffentlichkeit, wenn der Verein schon im Jahr 2005 gegründet worden ist?
Der BCG wurde am 4. Dezember 2005 gegründet.
Wir brauchten das Jahr 2006, um eine Infrastruktur zu schaffen, damit wir im Jahr 2007 agieren konnten.
Das Jahr 2007 schien uns wegen des 50. Jahrestages der Markteinführung von Contergan besonders günstig, den BCG der breiten Öffentlichkeit vor zu stellen, weil wir hierdurch die Gelegenheit hatten, nicht wie andere durch Hochglanzprospekte und bloße Lippenbekenntnisse für uns zu werben sondern insbesondere durch Taten.
21. Was ist der Unterschied zu der Föderation Conterganbehinderter und deren Freunde e.V.?
Der BCG ist die Nachfolgeorganisation der Föderation mit neuer erweiterter Zielsetzung.
Die Föderation wird immer weiter in seinen Schatten zurück treten.
Aus rein sentimentalen Gründen bleibt sie dem BCG als dessen Kooperationspartner erhalten.
22. Wird der BCG mit dem Bundesverband (M. Hudelmaier) brechen oder wird doch gemeinsame Sache gemacht?
Wir haben dem Bundesverband Gesprächsangebote gemacht, die bisher nicht angenommen wurden.
Wenn das so bleibt, gehen wir unseren Weg weiter.
23. Welche Aktionen plant der BCG, um auf "unsere" Situation mehr aufmerksam zu machen?
Das wird einerseits auf unserer Homepage bekannt gegeben.
Zum Anderen hoffen wir, dass von Euch viele Vorschläge kommen.
24. Wie kann ich mich selbst einbringen?
Durch Taten und gute Ideen.
Wir beantworten sie wie folgt:
1. Ist der BCG ein eingetragener Verein?
Ja, der BCG ist ein eingetragener Verein. Er ist beim Amtsgericht Köln unter der Vereinsregister-Nr. VR 14979 eingetragen.
2. Wenn ja, wurde die BCG vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt?
Ja, der BCG ist beim Finanzamt Köln-West unter Steuernummer 223/5902/0601 als gemeinnützig und mildtätg anerkannt.
3. Wie finanziert sich die BCG? Aus Mitgliedsbeiträgen oder auch aus Spenden und Zuwendungen von wem?Bei natürlichen Personen, will ich natürlich nicht die Namen wissen, aber von Firmen, Institutionen und anderen Verbänden schon.
a) Mitgliedsbeiträge,
b) Spenden,
c) Zuwendungen, Zuschüsse und Fördermittel der öffentlichen Hand, Stiftungen sowie anderen Organisationen und Einrichtungen usw., deren legitime Aufgabe es ist, die oben genannten Zwecke zu fördern und zu unterstützen,
d) Erträge aus dem Vereinsvermögen,
e) sonstige Einkünfte.
4. Wer bildet den Vorstand?
Andreas Meyer (Vorsitzender)
5. Wer bildet den erweiterten Vorstand
Es gibt keinen erweiterten Vorstand.
6. Wer bildet den Beirat?
Derzeit gibt es keinen Beirat. Der Vorstand kann aber Beiratsmitglieder aus dem Kreise der Mitglieder zu seiner Beratung berufen, wenn er zu bestimmten Fachfragen Experten braucht. Entsprechend kann die Mitgliederversammlung beschließen, dass der Vorstand um eine entsprechende Anzahl von Beiratsmitgliedern erweitert wird.
7. Wie ist die Bestimmung zu verstehen, dass nur "aktive" Mitglieder wahlberechtigt sind?
Im BCG sind nur aktive Mitglieder stimm- und wahlberechtigt.
Aktive Mitglieder haben einen Anspruch auf die Leistungsangebote des BCG (Beratung etc.) und ihrem Verband und sind berechtigt, mit Stimmrecht an sämtlichen Versammlungen des BCG oder eines seiner Verbände teilzunehmen. Sie haben das Recht, gegenüber dem Vorstand des BCG und der Mitgliederversammlung Anträge zu stellen.
Einfache Mitglieder haben einen Anspruch auf die Leistungsangebote des BCG und/oder die seiner Verbände sowie das Recht über die Vereinstätigkeit des BCG und/oder die seiner Verbände informiert zu werden.
Fördernde Mitglieder haben das Recht über die Vereinstätigkeit des BCG und/oder die seiner Verbände informiert zu werden.
Wer mitstimmen möchte, soll etwas tun. Wer nichts tun möchte, soll auch nicht mitstimmen können.
Der BCG soll ein Verband der Aktiven sein, der aktiv etwas für alle Mitglieder, einschließlich der passiven Mitglieder (einfache Mitglieder) tut.
Im übrigen ist es ja so, dass es viele Menschen gibt, die gerne im Bedarfsfall das Beratungsangebot einer Organisation wahrnehmen möchten, aber ansonsten vielleicht keine Zeit oder Lust haben, aktiv mitzuwirken.
Wir halten das für legitim.
Genauso legitim halten wir es dann aber auch, dass nur die aktiven Mitglieder mit bestimmen können.
8. Wie sind Mitspracherechte Beteiligung der Mitglieder geregelt? Gerade in der jetzigen Situation sehr wichtig.
Wir haben uns in der letzten Zeit in Arbeitsgruppen getroffen, an denen bisher auch stets contergangeschädigte Nichtmitglieder teilgenommen haben.
Jeder konnte bei diesen Treffen sich einbringen und mit bestimmen.
Ob Mitglied oder nicht.
Bei Streitfragen sind wir uns immer einig geworden.
9. Wie viele aktive und wieviele passive Mitglieder hat die BCG? (Anmerkung: Ich Wir glauben, hier haben einige Leute den Begriff "Aktive Mitglieder" missverstanden: Aktive sind stimmberechtigt, Passive sind z.B.Fördermitglieder)
Auf Anraten der englischen Geschädigten haben wir uns entschlossen, uns zu dieser Frage nicht öffentlich zu äußern.
Für Grünenthal und Herrn Wirtz soll es unklar sein, wie viele Geschädigte sich für eine gerechte Entschädigung einsetzen wollen.
Umso unüberschaubarer dies für Herrn Wirtz ist, umso unkontrollierbarer wird das Ganze für ihn.
Und umso unkontrollierbarer es für ihn ist, umso schwieriger ist es für ihn, unsere Interessen zu korrumpieren.
10. Wer entscheidet in der BCG über die Aufnahme neuer Mitglieder?
Der Vorstand.
11. Wer entscheidet darüber wer aktiv ist?
Der Vorstand.
12. Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag pro Jahr?
Für aktive und passive Mitglieder 30,00 Euro pro Mitglied im Jahr.
Für Fördermitglieder beträgt er mindestens 100,00 Euro im Jahr.
Wenn Fördermitglieder gerne einen höheren Mitgliedsbeitrag zahlen möchten, freuen wir uns natürlich darüber sehr.
13. Besteht hinsichtlich der Mitglieder (natürliche Personen) direkte Mitwirkungsmöglichkeiten beim BCG oder ist eine Struktur, ähnlich wie beim BV geplant (Mitwirkung nur über die Orts- bzw. Landesverbände)?
Der BCG hat eine Basisdemokratie der aktiven Mitglieder.
Im BCG können Orts- und Landesverbände nur von aktiven Mitgliedern gegründet werden.
Auf den Mitgliederversammlungen finden sich die einzelnen aktiven Mitglieder und die Orts- und Landesverbände ein.
Landesverbände, Regional- und Ortsverbände des BCG haben je ihre Grundstimme und für jedes hundertste, aktive Mitglied, das thalidomidgeschädigt oder dessen Angehöriger ist, eine weitere Stimme.
Landesverbände des BCG haben zusammen mit ihrer Grundstimme jeweils nicht mehr als zehn Stimmen. Regional- und Ortsverbände des BCG haben zusammen mit ihrer Grundstimme jeweils nicht mehr als fünf Stimmen.
Die aktiven Mitglieder der Landes- und Ortsverbände haben bei den Mitgliederversammlungen ebenfalls ihre Stimme.
14. Wo und wann finden Treffen des BCG statt ? Zum Beispiel zum Infoaustausch.
Bei demjenigen unter uns, der die günstigsten Platzverhältnisse hat.
Im kommenden Jahr müssen wir für Treffen Räume anmieten.
15. Wie ist sicher gestellt, dass der BCG keine "Onemannshow" ist und auch andere Mitglieder beteiligt sind?
Indem so viel wie möglich von Euch bei uns Mitglieder werden oder an unseren Arbeitsgruppen und Aktionen teilnehmen.
16. Wann gibt es eine Internetseite des BCG, damit sich jeder dort ínformieren kann. sie ist ja schon recht lange angekündigt?
Sie ist da!
17. Da die Frage bezüglich Margit Hudelmaier, der Vorsitzenden des Bundesverbandes Contergangeschädigter e.V., im Raum stand, auch bezüglich des BCG die Frage, ob jemand aus dem Vorstand oder sonstigen Gremien für seine Tätigkeiten Geld bekommt?
Die Vorstandsmitglieder erhalten keine regelmäßigen Geldzahlungen.
Sie haben aber Anspruch auf Erstattung ihrer Auslagen, falls sie diese im Rahmen ihrer Tätigkeit für den BCG machen müssen.
Die Auslagen müssen per Beleg nachgewiesen werden.
Pauschale Aufwandsentschädigungen gibt es nicht.
18. Wann kann man Mitglied werden, wie lange dauert das?
Der BCG wird spätestens Ende Januar 2008 die bisher eingegangen Mitgliedsgesuche bearbeitet haben und sich weiteren Mitgliedern öffnen.
Wir müssen in unserer bisherigen Satzung noch einige Änderungen vornehmen, um den geänderten Verhältnissen nach den Medienereignissen im November 2007 gerecht zu werden.
Zudem sind in unserer bisherigen Satzung Doppelmitgliedschaften zwischen dem BCG und Mitgliedern aus Verbänden des Bundesverbandes ausgeschlossen.
Auf vielfachen Wunsch von Betroffenen, die sowohl bei uns Mitglied werden als auch in ihrem alten Verband bleiben wollen, wollen wir zumindestens eine nachhaltige Ausnahmeregelung schaffen.
Für diese Satzungsänderungen müssen wir noch Ende dieses Jahres eine Mitgliederversammlung durch führen.
Jeder, der aktiv etwas tun möchte, kann aber an unseren Arbeitskreisen mitwirken und mitbestimmen, die wir im Januar gründen wollen in dem Einzelpersonen bereits aktiv mitarbeiten.
19. Wird der BCG versuchen alle Contergangeschädigten unter einem Verband zu einigen?
Der BCG wird die Contergangeschädigten unter einem Verband einigen, die seine Ziele unterstützen und seine Leistungsangebote in Anspruch nehmen wollen.
20. Warum tritt der Verein erst jetzt in die Öffentlichkeit, wenn der Verein schon im Jahr 2005 gegründet worden ist?
Der BCG wurde am 4. Dezember 2005 gegründet.
Wir brauchten das Jahr 2006, um eine Infrastruktur zu schaffen, damit wir im Jahr 2007 agieren konnten.
Das Jahr 2007 schien uns wegen des 50. Jahrestages der Markteinführung von Contergan besonders günstig, den BCG der breiten Öffentlichkeit vor zu stellen, weil wir hierdurch die Gelegenheit hatten, nicht wie andere durch Hochglanzprospekte und bloße Lippenbekenntnisse für uns zu werben sondern insbesondere durch Taten.
21. Was ist der Unterschied zu der Föderation Conterganbehinderter und deren Freunde e.V.?
Der BCG ist die Nachfolgeorganisation der Föderation mit neuer erweiterter Zielsetzung.
Die Föderation wird immer weiter in seinen Schatten zurück treten.
Aus rein sentimentalen Gründen bleibt sie dem BCG als dessen Kooperationspartner erhalten.
22. Wird der BCG mit dem Bundesverband (M. Hudelmaier) brechen oder wird doch gemeinsame Sache gemacht?
Wir haben dem Bundesverband Gesprächsangebote gemacht, die bisher nicht angenommen wurden.
Wenn das so bleibt, gehen wir unseren Weg weiter.
23. Welche Aktionen plant der BCG, um auf "unsere" Situation mehr aufmerksam zu machen?
Das wird einerseits auf unserer Homepage bekannt gegeben.
Zum Anderen hoffen wir, dass von Euch viele Vorschläge kommen.
24. Wie kann ich mich selbst einbringen?
Durch Taten und gute Ideen.

