Folgeschäden/Spätfolgen
Die Ursprungsschäden wurden mit einer Schadensersatzsumme von 5 Milliarden € beziffert.
Unter Folgeschäden verstehen wir die Schäden, die im Laufe der Zeit durch die mit den Ursprungsschäden einhergehenden, veränderten Bewegungsabläufe durch körperlichen Verschleiß und psychischer Belastung usw. bei den Betroffenen zu Stande gekommen sind.
Unter Spätfolgen verstehen wir wirtschaftliche und sozial bedingte Schäden, die aufgrund der Ursprungsschäden oder Folgeschäden entstanden sind.
Die Folgeschäden und Spätfolgen beziffern wir heute mit einem Schadensersatzbetrag von 3 Milliarden €.
Unter den Gesamtschaden verstehen wir die Schadensersatzsumme aller Ursprungsschäden, Folgeschäden und Spätfolgen zusammen.
Der Gesamtschaden beträgt 8 Milliarden € ohne Zinsen.
Schmerzensgeldansprüche sind in den Summen nicht enthalten.
Die heute auftretenden Folgeschäden und Spätfolgen der Geschädigten äußern sich wie folgt:
gesundheitliche Folgeschäden an den Gelenken, aber auch an den Organen
Schmerzen und Therapiebedarf, der mit zeitlichem und finanziellem Aufwand verbunden ist
frühzeitiger Verlust der körperlichen Beweglichkeit und Eigenständigkeit (Mobilität)
überdurchschnittlich häufige Frühverrentungen aufgrund der Folgeschäden
zu erwartende Frühverrentung fast aller Betroffenen vor Ablauf des regulären Arbeitslebens
kein finanzieller Ausgleich im Falle der Frühverrentung
Verlust des sozialen Status, oder auch die berechtigte Angst vor diesem Verlust
keine Arbeit bedeutet "keine Unterstützung für KFZ-Umbauten" und andere benötigte Hilfsmittel
in vielen Fällen gab es überhaupt keinen Einstieg ins Berufsleben, weil die Betroffenen von Anfang an erwerbsunfähig waren
viele Geschädigten erhalten Sozialhilfe