Briefaktion zur angeblichen Alleinvertretungsberechtigung des Bundesverbandes
3.10.2008 und Aktualisierung am 2.12.2008
Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,
aufgrund der vielfältigen Proteste von contergangeschädigten Betroffenen und der Ausstrahlung des Conterganfilms im vergangenen Jahr werden derzeit umfangreiche Verhandlungen zur angeblichen Verbesserung der Entschädigungssituation seitens der Bundesregierung, der Firma Grünenthal und dem Bundesverband Contergangeschädigter e.V. geführt.
Immer wieder behauptet der Bundesverband in diesem Zusammenhang, er habe die Alleinvertretungsberechtigung und er wäre der alleinige Ansprechpartner bei Verhandlungen zur Verbesserung der Entschädigungssituation der Conterganopfer.
Viele Conterganopfer fühlen sich aber gerade hinsichtlich der neuerlichen Entschädigungsverhandlungen mit dem Bundesfamilienministerium und der Firma Grünenthal durch den Bundesverband in keinster Weise vertreten.
Vielmehr befürchten sie, dass das Ergebnis der derzeit geführten Entschädigungsverhandlungen mit dem Bundesfamilienministerium und der Firma Grünenthal gerade durch die Verhandlungsführung des Bundesverbandes zu einer erneuten Benachteiligung ihrer Rechtsposition und Entschädigungssituation führt.
Diese Befürchtungen sind aus unserer Sicht mehr als berechtigt, da die bisherigen Verhandlungen in aller Eile geführt werden und auch innerhalb des Bundesverbandes über dessen Mitgliedsverbände nichts über den Gegenstand der jeweiligen Verhandlungen zu erfahren ist.
Es hat den Anschein, dass die Firma Grünenthal und die Bundesregierung wie vor 35 Jahren bei der Entstehung des Stiftungsgesetzes wieder einmal über die Köpfe der Betroffenen hinweg eine Regelung finden wollen, die Grünenthal hinsichtlich ihrer Verantwortung für unsere Gesundheitsschäden begünstigt und nur minimale Verbesserungen für die Geschädigten beinhalten wird.
Dieser Anschein wird dadurch verstärkt, dass kritische Organisationen wie der BCG oder die ICTA (Internationale Thalidomid Contergan Allianz), die dem Schadensbild der Betroffenen wesentlich angemessenere und dementsprechend höhere Forderungen als der Bundesverband für die Geschädigten stellen, von diesen Verhandlungen ausgeschlossen sind.
Auf mehrfach geäußerten Wunsch hin übersenden wir daher für diejenigen, die sich nicht vom Bundesverband bei den aktuellen und vergangenen Entschädigungsverhandlungen vertreten fühlen, die drei anliegenden Musteranschreiben.
Für die Unentschlossenen unter den Betroffenen empfehlen wir die Lektüre Bundesverband Skandale auf unserer Website.
Mit dem ersten Anschreiben könnt Ihr Frau Hudelmaier beziehungsweise dem Bundesverband mitteilen, dass Ihr bei etwaigen Entschädigungsverhandlungen nicht durch den Bundesverband vertreten werden wollt.
Des weiteren fordert Ihr mit diesem Schreiben den Bundesverband dazu auf, bei etwaigen Verhandlungen gegenüber den Verhandlungspartnern namentlich kenntlich zu machen, dass Ihr durch den Bundesverband nicht vertreten werdet.
Zugleich könnt Ihr mit den beiden alternativ angegebenen Sätzen in den Klammern in dem ersten Musteranschreiben angeben, dass Ihr Euch bei entsprechenden Entschädigungsverhandlungen selbst vertreten wollt oder eine Organisation angeben, von der Ihr euch vertreten lassen möchtet. Ihr könnt auch die beiden alternativ angegebenen Sätze in der Klammer so formulieren, dass Ihr Euch selbst vertreten möchtet und alternativ eine Organisation benennen, von der Ihr Euch vertreten fühlt.
Mit den beiden anderen Musteranschreiben macht Ihr gegenüber den Verhandlungspartnern des Bundesverbandes (Firma Grünenthal und das Bundesfamilienministerium) kenntlich, dass Ihr durch den Bundesverband nicht vertreten werdet und Euch selbst vertreten möchtet oder durch die von Euch angegebene Organisation vertreten werden wollt.
Wie in dem Musteranschreiben an den Bundesverband könnt Ihr auch hier die beiden alternativ angegebenen Sätze in der Klammer so formulieren, dass Ihr Euch selbst vertreten möchtet und zugleich eine Organisation benennen, von der Ihr Euch vertreten fühlt.
Zudem behaltet Ihr Euch mit den Schreiben an das Familienministerium und der Firma Grünenthal die Optionen offen, Euch weiterhin für eine gerechte Entschädigung Eurer Gesundheitsschäden einzusetzen, falls das Ergebnis der derzeitigen Entschädigungsverhandlungen zwischen der Bundesregierung und dem Bundesverband keinen gerechten Ausgleich für Eure Gesundheitsschäden beinhaltet.
Wichtig:
Die beiden Musteranschreiben an die Verhandlungspartner des Bundesverbandes (Firma Grünenthal und das Bundesfamilienministerium) solltet Ihr gleichzeitig mit der Post an den Bundesverband absenden.
Fügt in die Schreiben an die Verhandlungspartner des Bundesverbandes (Firma Grünenthal und das Bundesfamilienministerium) Euer Anschreiben an den Bundesverband in Kopie als Anlage hin zu.
Wichtig ist, dass sämtliche Anschreiben per Einschreiben mit Rückschein abgesendet werden, damit im Nachhinein niemand sagen kann, er hätte von diesen Schreiben nichts gewusst.
Ein großer Erfolg des Hungerstreiks war, dass der am 15.10.2008 zunächst vorgesehene Termin im Familienministerium zur abschließenden Beratung des neuerlichen Entschädigungsvorhabens wegen Nachbesserungen auf Anfang November 2008 verschoben wurde.
Da sich nunmehr herausgestellt hat, dass dieses lediglich eine Verzögerungstaktik der Regierung war und keine weiteren nennenswerten Verbesserungen in Aussicht sind, machen wir mit unserer Briefaktion weiter.
Daher bitten wir Euch, die genannten Briefvorlagen weiterhin an die genannten Adressaten zu versenden.
Abschließend noch eine große Bitte an Euch:
Der Bundesverband behauptet immer wieder, dass er die meisten contergangeschädigten Betroffenen vertreten würde.
Bitte schickt uns daher jeweils einer Kopie aller von Euch versandten Anschreiben zu.
Auf diese Weise kann ein für alle Mal festgestellt werden kann, wer sich vom Bundesverband vertreten fühlt und wer nicht.
Wir möchten an dieser Stelle hervorheben, dass die Übersendung der Kopie Eurer Anschreiben an den BCG nur der zahlenmäßigen Erfassung derjenigen Betroffenen dient, die sich nicht vom Bundesverband vertreten lassen möchten. Eine Zugehörigkeit zum BCG wird dadurch von Euch nicht zum Ausdruck gebracht.
Die Zahlen wollen wir dann zu gegebener Zeit in den Medien veröffentlichen.
Wichtig ist auch, dass Ihr an alle Betroffenen, die sich nicht durch den Bundesverband vertreten fühlen und auch nicht vom Bundesverband vertreten werden möchten, die genannten Musteranschreiben weiter leitet.
Wir wollen damit sicherstellen, dass die dann später von uns veröffentlichten Zahlen zutreffend sind.
Vorsorgliche Klarstellung:
Euer Anschreiben an den Bundesverband berührt Eure etwaige Mitgliedschaft in einem der Orts- oder Landesverbände des Bundesverbandes nicht.
Mit dem Anschreiben wird von Euch lediglich zum Ausdruck gebracht, dass Ihr nur hinsichtlich der Entschädigungsverhandlungen vom Bundesverband nicht vertreten werden wollt.
Wie ihr wisst, gibt es genügend Landes- und Ortsverbände innerhalb des Bundesverbandes, die öffentlich vollkommen andere Vorstellungen einer Entschädigungslösung in Sachen Contergan proklamiert und die Art und Weise der Verhandlungsführung und Vertretung durch den Bundesverband massiv kritisiert haben.
Auch diese Verbände sind nach wie vor Mitglieder des Bundesverbandes.
Solltet Ihr dennoch von irgendeiner Seite im Zusammenhang mit Eurem abgeschickten Musteranschreiben an den Bundesverband oder den Verhandlungspartnern auf irgend eine Art und Weise irgendwelche Drohungen erhalten, so lasst uns und der Organisation Eures Vertrauens dies bitte wissen.
Eventuelle Fragen zu den Anschreiben beantworten wir gerne. Wir bitten jedoch darum, diese Fragen telefonisch an uns zu richten, damit wir hinsichtlich unseres Schreibaufkommens etwas entlastet werden.
Wenn Ihr hörbehindert seid, könnt Ihr natürlich Eure Fragen gerne schriftlich an uns stellen.
Mit den besten Wünschen
Andreas Meyer
Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,
aufgrund der vielfältigen Proteste von contergangeschädigten Betroffenen und der Ausstrahlung des Conterganfilms im vergangenen Jahr werden derzeit umfangreiche Verhandlungen zur angeblichen Verbesserung der Entschädigungssituation seitens der Bundesregierung, der Firma Grünenthal und dem Bundesverband Contergangeschädigter e.V. geführt.
Immer wieder behauptet der Bundesverband in diesem Zusammenhang, er habe die Alleinvertretungsberechtigung und er wäre der alleinige Ansprechpartner bei Verhandlungen zur Verbesserung der Entschädigungssituation der Conterganopfer.
Viele Conterganopfer fühlen sich aber gerade hinsichtlich der neuerlichen Entschädigungsverhandlungen mit dem Bundesfamilienministerium und der Firma Grünenthal durch den Bundesverband in keinster Weise vertreten.
Vielmehr befürchten sie, dass das Ergebnis der derzeit geführten Entschädigungsverhandlungen mit dem Bundesfamilienministerium und der Firma Grünenthal gerade durch die Verhandlungsführung des Bundesverbandes zu einer erneuten Benachteiligung ihrer Rechtsposition und Entschädigungssituation führt.
Diese Befürchtungen sind aus unserer Sicht mehr als berechtigt, da die bisherigen Verhandlungen in aller Eile geführt werden und auch innerhalb des Bundesverbandes über dessen Mitgliedsverbände nichts über den Gegenstand der jeweiligen Verhandlungen zu erfahren ist.
Es hat den Anschein, dass die Firma Grünenthal und die Bundesregierung wie vor 35 Jahren bei der Entstehung des Stiftungsgesetzes wieder einmal über die Köpfe der Betroffenen hinweg eine Regelung finden wollen, die Grünenthal hinsichtlich ihrer Verantwortung für unsere Gesundheitsschäden begünstigt und nur minimale Verbesserungen für die Geschädigten beinhalten wird.
Dieser Anschein wird dadurch verstärkt, dass kritische Organisationen wie der BCG oder die ICTA (Internationale Thalidomid Contergan Allianz), die dem Schadensbild der Betroffenen wesentlich angemessenere und dementsprechend höhere Forderungen als der Bundesverband für die Geschädigten stellen, von diesen Verhandlungen ausgeschlossen sind.
Auf mehrfach geäußerten Wunsch hin übersenden wir daher für diejenigen, die sich nicht vom Bundesverband bei den aktuellen und vergangenen Entschädigungsverhandlungen vertreten fühlen, die drei anliegenden Musteranschreiben.
Für die Unentschlossenen unter den Betroffenen empfehlen wir die Lektüre Bundesverband Skandale auf unserer Website.
Mit dem ersten Anschreiben könnt Ihr Frau Hudelmaier beziehungsweise dem Bundesverband mitteilen, dass Ihr bei etwaigen Entschädigungsverhandlungen nicht durch den Bundesverband vertreten werden wollt.
Des weiteren fordert Ihr mit diesem Schreiben den Bundesverband dazu auf, bei etwaigen Verhandlungen gegenüber den Verhandlungspartnern namentlich kenntlich zu machen, dass Ihr durch den Bundesverband nicht vertreten werdet.
Zugleich könnt Ihr mit den beiden alternativ angegebenen Sätzen in den Klammern in dem ersten Musteranschreiben angeben, dass Ihr Euch bei entsprechenden Entschädigungsverhandlungen selbst vertreten wollt oder eine Organisation angeben, von der Ihr euch vertreten lassen möchtet. Ihr könnt auch die beiden alternativ angegebenen Sätze in der Klammer so formulieren, dass Ihr Euch selbst vertreten möchtet und alternativ eine Organisation benennen, von der Ihr Euch vertreten fühlt.
Mit den beiden anderen Musteranschreiben macht Ihr gegenüber den Verhandlungspartnern des Bundesverbandes (Firma Grünenthal und das Bundesfamilienministerium) kenntlich, dass Ihr durch den Bundesverband nicht vertreten werdet und Euch selbst vertreten möchtet oder durch die von Euch angegebene Organisation vertreten werden wollt.
Wie in dem Musteranschreiben an den Bundesverband könnt Ihr auch hier die beiden alternativ angegebenen Sätze in der Klammer so formulieren, dass Ihr Euch selbst vertreten möchtet und zugleich eine Organisation benennen, von der Ihr Euch vertreten fühlt.
Zudem behaltet Ihr Euch mit den Schreiben an das Familienministerium und der Firma Grünenthal die Optionen offen, Euch weiterhin für eine gerechte Entschädigung Eurer Gesundheitsschäden einzusetzen, falls das Ergebnis der derzeitigen Entschädigungsverhandlungen zwischen der Bundesregierung und dem Bundesverband keinen gerechten Ausgleich für Eure Gesundheitsschäden beinhaltet.
Wichtig:
Die beiden Musteranschreiben an die Verhandlungspartner des Bundesverbandes (Firma Grünenthal und das Bundesfamilienministerium) solltet Ihr gleichzeitig mit der Post an den Bundesverband absenden.
Fügt in die Schreiben an die Verhandlungspartner des Bundesverbandes (Firma Grünenthal und das Bundesfamilienministerium) Euer Anschreiben an den Bundesverband in Kopie als Anlage hin zu.
Wichtig ist, dass sämtliche Anschreiben per Einschreiben mit Rückschein abgesendet werden, damit im Nachhinein niemand sagen kann, er hätte von diesen Schreiben nichts gewusst.
Ein großer Erfolg des Hungerstreiks war, dass der am 15.10.2008 zunächst vorgesehene Termin im Familienministerium zur abschließenden Beratung des neuerlichen Entschädigungsvorhabens wegen Nachbesserungen auf Anfang November 2008 verschoben wurde.
Da sich nunmehr herausgestellt hat, dass dieses lediglich eine Verzögerungstaktik der Regierung war und keine weiteren nennenswerten Verbesserungen in Aussicht sind, machen wir mit unserer Briefaktion weiter.
Daher bitten wir Euch, die genannten Briefvorlagen weiterhin an die genannten Adressaten zu versenden.
Abschließend noch eine große Bitte an Euch:
Der Bundesverband behauptet immer wieder, dass er die meisten contergangeschädigten Betroffenen vertreten würde.
Bitte schickt uns daher jeweils einer Kopie aller von Euch versandten Anschreiben zu.
Auf diese Weise kann ein für alle Mal festgestellt werden kann, wer sich vom Bundesverband vertreten fühlt und wer nicht.
Wir möchten an dieser Stelle hervorheben, dass die Übersendung der Kopie Eurer Anschreiben an den BCG nur der zahlenmäßigen Erfassung derjenigen Betroffenen dient, die sich nicht vom Bundesverband vertreten lassen möchten. Eine Zugehörigkeit zum BCG wird dadurch von Euch nicht zum Ausdruck gebracht.
Die Zahlen wollen wir dann zu gegebener Zeit in den Medien veröffentlichen.
Wichtig ist auch, dass Ihr an alle Betroffenen, die sich nicht durch den Bundesverband vertreten fühlen und auch nicht vom Bundesverband vertreten werden möchten, die genannten Musteranschreiben weiter leitet.
Wir wollen damit sicherstellen, dass die dann später von uns veröffentlichten Zahlen zutreffend sind.
Vorsorgliche Klarstellung:
Euer Anschreiben an den Bundesverband berührt Eure etwaige Mitgliedschaft in einem der Orts- oder Landesverbände des Bundesverbandes nicht.
Mit dem Anschreiben wird von Euch lediglich zum Ausdruck gebracht, dass Ihr nur hinsichtlich der Entschädigungsverhandlungen vom Bundesverband nicht vertreten werden wollt.
Wie ihr wisst, gibt es genügend Landes- und Ortsverbände innerhalb des Bundesverbandes, die öffentlich vollkommen andere Vorstellungen einer Entschädigungslösung in Sachen Contergan proklamiert und die Art und Weise der Verhandlungsführung und Vertretung durch den Bundesverband massiv kritisiert haben.
Auch diese Verbände sind nach wie vor Mitglieder des Bundesverbandes.
Solltet Ihr dennoch von irgendeiner Seite im Zusammenhang mit Eurem abgeschickten Musteranschreiben an den Bundesverband oder den Verhandlungspartnern auf irgend eine Art und Weise irgendwelche Drohungen erhalten, so lasst uns und der Organisation Eures Vertrauens dies bitte wissen.
Eventuelle Fragen zu den Anschreiben beantworten wir gerne. Wir bitten jedoch darum, diese Fragen telefonisch an uns zu richten, damit wir hinsichtlich unseres Schreibaufkommens etwas entlastet werden.
Wenn Ihr hörbehindert seid, könnt Ihr natürlich Eure Fragen gerne schriftlich an uns stellen.
Mit den besten Wünschen
Andreas Meyer

